Vorlage - VO/2021/10538
|
Beschlussvorschlag
Im Haushaltsjahr 2021 werden für das Projekt „Gebäudemessinfrastruktur“ – Produktsachkonto 111029.573.7831000 Gebäudemanagement – gem. § 82 (I) Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein Haushaltsmittel in Höhe von 855.000 EUR zur Verfügung gestellt.
Die Deckung erfolgt aus Haushaltsausgaberesten des laufenden Haushaltsjahres.
Verfahren
| ||||||||||||
|
|
| ||||||||||
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
| ||||||||||
| ||||||||||||
|
|
| ||||||||||
|
|
| ||||||||||
Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
|
| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
|
| Beschluss der Bürgerschaft vom 11.02.2021 (VO/2021/09647) | ||||||||||
|
|
| ||||||||||
Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
| X | Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
| X | Ja – Begründung: |
|
| Die zu beschaffenden Messinfrastrukturen unterstützen die Reduzierung von Wärmeverlusten durch ein Begrenzen der Lüftungsvorgänge lediglich auf die für die Raumlufthygiene notwendigen Umfänge während der Heizperiode. Zudem kann der Messparameter „Raumtemperatur“ Standorte identifizieren, an denen eine Regulierung der Wärmeerzeugung und/oder Verteilung zur Erhöhung der Energieeffizienz erforderlich ist. |
|
|
|
Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
|
|
|
Begründung
Gemäß des Beschlusses der Bürgerschaft vom 11.02.2021 zur Vergabe der Beschaffung, des Aufbaus und des Betriebes von CO2-Messinfrastrukturen in den Lübecker Schulgebäuden (VO/2021/09647) wurde ein entsprechender Auftrag im Rahmen eines Inhousgeschäfts an die TraveKom Telekommunikationsgesellschaft mbH erteilt. Das Leistungsvolumen beträgt brutto 1.105.000,00 Euro.
Die Zuwendungen nach der Hygiene-Förderrichtlinie des Landes sind grundsätzlich zur Finanzierung der Messinfrastruktur geeignet. Die Einzahlung der Landesmittel erfolgte im Rahmen der Förderung von anderen Projekten bereits Ende 2020, wodurch die Liquidität dieser Einzahlungen nicht zur haushaltsrechtlichen Deckung des Mehrbedarfs 2021 herangezogen werden kann. Jedoch konnte hierdurch der Kreditbedarf 2020 gesenkt werden. Bis zum 31.12.2021 ist ein Verwendungsnachweis zur Förderung zu erbringen. Bestandteil des Verwendungsnachweises müssen u.a. die Auszahlungsbelege an die TraveKom sein.
Zur Abrechnung der Maßnahme mit dem Auftragnehmer TraveKom müssen zusätzliche Mittel i. H. v. 855.000,00 Euro brutto für das Produktsachkonto 111029.573.7831000, Gebäudemessinfrastruktur, bereitgestellt werden.
Kostendeckung:
Die Deckung wird durch Minderaufwendungen bei diversen Bauprojekten herbeigeführt, bei denen ein verzögerter Planungs- oder Baufortschritt die Verschiebung von Haushaltsmitteln ermöglicht. Die Umsetzung der zur Deckung genutzten Projekte ist nicht beeinträchtigt. Im Einzelnen erfolgt die Deckung durch Minderaufwendungen bei den folgenden
Produktsachkonten des Gebäudemanagements mit einem Betrag i. H. v. insgesamt 855.000 Euro:
Raumplanungsmaßnahmen | 55.000,00 | |
111029 289 7851000R | Behn-/Drägerhaus Sanierung | 340.000,00 |
111029 351 7851000R | Pestalozzischule, Grundinstandsetzung | 125.000,00 |
111029 354 7851000R | Bugenhagenschule | 50.000,00 |
111029 536 7851000R | Feuerwache III, Ersatzneubau | 50.000,00 |
111029 543 7851000R | Schule am Koggenweg | 100.000,00 |
111029 558 7851000R | Hansehalle, Bundesliga | 135.000,00 |
| Summe: | 855.000,00 |
Darüber hinaus ist das Produktsachkonto 111029.573.7831000 bereits mit Haushaltsmitteln i. H. v. 250.000,00 Euro ausgestattet, sodass zusammen mit den noch außerplanmäßig bereitzustellenden Mitteln die Finanzierung der Maßnahme mit einem Volumen von insgesamt 1.105.000,00 Euro erfolgen kann.
Anlagen