Vorlage - VO/2021/10474
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Beschlussvorschlag
Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 18.500 Euro für die Weiterentwicklung der Bürgerakademie Lübeck 2021 wird angenommen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| x | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Ja | ||||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Die Bürgerakademie ist ein eigenständiger Aufgabenbereich der Hansestadt Lübeck. Sie ist
im Fachbereich 4 Kultur und Bildung eingebettet und wird vom Bereich 4.430 VHS Lübeck
federführend betreut. Seit 2011 agiert die Bürgerakademie Lübeck erfolgreich als freiwilliger
Zusammenschluss von derzeit über 150 Akteuren aus Lübeck und Umgebung mit dem Ziel,
wissenschaftlich fundiertes Wissen für die breite Bevölkerung, gerade auch für Menschen
ohne fachliches Vorwissen, zielgruppenadäquat und verstehbar zu vermitteln. Auch Dank der Unterstützung der Possehl-Stiftung kann diese wichtige Aufgabe fortgeführt werden.
Die Bürgerakademie möchte ihre Erfahrung und Stärken im Jahr 2021 dafür nutzen, den Veranstaltungsakteuren in Lübeck mehr Unterstützung denn je zu bieten. Hierzu gehören als Schwerpunkte u.a. zusätzliche Qualifikations- und Unterstützungsangebote für Akteure, die Weiterbeförderung der Bürgerforschung sowie Stärkung des Zusammenhaltes in der aktuell eher zur Vereinzelung gezwungenen Gesellschaft. Darüber hinaus wird ein weiterführendes Konzept zur Gestaltung der Bürgerakademie in den kommenden Jahren 2022-2024 als wichtigstem Vernetzungsknotenpunkt für Bildungsangebote in Lübeck entwickelt.
Für diese Weiterentwicklung stellt die Possehl-Stiftung dankenswerter Weise weitere Mittel für 2021 in Höhe von 18.500 Euro zur Verfügung, nachdem sie sie bereits für die erste Jahreshälfte 2021 mit 15.000 Euro unterstützt hatte.
Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e Geber:In in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 18.500,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2021 einen Gesamtwert von 13.045.800,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 18.500,00 Euro zuständig.
Anlagen