Tagesordnung - 36. Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: 36. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Di, 25.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:27 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
Anlagen:
Niederschrift HA 23.06.20 öffentlich
Niederschrift HA 11.08.2020 öffentlich

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 23.06.2020 (Zurückgestellt am 11.08.20)
SI/2020/567  
Ö 2.2  
Genehmigung der Niederschrift der Sondersitzung vom 29.07.2020 (Anlage wird nachgereicht)
SI/2020/814  
Ö 2.3  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.08.2020 (Anlage wird nachgereicht)
SI/2020/814  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Aktuelle Lage Coronavirus (Bgm)    
Ö 3.2  
Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP) zur Durchsetzung von Corona-Maßnahmen (Zurückgestellt am 26.05.20)
VO/2020/08938  
Ö 3.2.1  
Antwort auf Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP) zur Durchsetzung von Corona-Maßnahmen
VO/2020/08938-01  
Ö 3.3  
Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Anschaffung einer Autofähre durch den Stadtverkehr (Zurückgestellt am 09.06.20)
VO/2020/09016  
Ö 3.3.1  
Antwort auf Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Anschaffung einer Autofähre durch den Stadtverkehr
VO/2020/09016-01  
Ö 3.4  
Anfrage des AM Detlev Stolzeberg: Abstimmung zwischen Mobilfunkanbietern und der Stadt zu Mobilfunkanlagen (Zurückgestellt am 23.06.20)
VO/2020/09049  
Ö 3.4.1  
Antwort auf die Anfrage des AM Detlev Stolzenberg betr. Abstimmung zwischen Mobilfunkanbietern und der Stadt zu Mobilfunkanlagen
VO/2020/09076  
Ö 3.5  
Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP) zur Innenstadtentwicklung (Zurückgestellt am 23.06.20)
VO/2020/09051  
Ö 3.5.1  
Antwort auf Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP) zur Innenstadtentwicklung
Enthält Anlagen
VO/2020/09051-01  
Ö 3.6  
Anfrage AM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Kanalisation in der Sudetensiedlung (Zurückgestellt am 11.08.20)
VO/2020/09068  
Ö 3.6.1  
Antwort auf die Anfrage AM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) - Vorlage - VO/2020/09068: Kanalisation in der Sudetensiedlung
Enthält Anlagen
VO/2020/09127  
Ö 3.7  
Antwort auf mündliche Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP) bzgl. der geplanten Aktivitäten der Hansestadt Lübeck zum Elbe-Lübeck-Kanal
VO/2020/09065  
Ö 3.8  
Anfrage AM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Verbot von Social-Media-Kanälen?
VO/2020/09216  
Ö 3.9  
Anfrage von AM Dagmar Hildebrand (CDU): Zukünftige Nutzung "Alte Schule Moisling" August-Bebel-Straße
VO/2020/09237  
Ö 3.10  
Anfrage von AM Oliver Prieur (CDU): Umsetzungsstand Haushaltsbegleitbeschluss zum Haushalt 2020
VO/2020/09241  
Ö 3.11  
NEU: mündl. Mitteilung des Vorsitzenden betr. Sitzungen des Hauptausschusses zum Haushalt 2021    
Ö 3.12  
NEU: mündl. Mitteilung des Vorsitzenden zum erfolgten Quartalsgespräch der Fraktionsvorsitzenden    
Ö 3.13  
NEU: mündl. Anfrage des AM Rathcke (FDP) betr. die Einstellung der Beschlussvorlage zum Haushalt 2021 in ALLRIS    
Ö 3.14  
NEU: mündl. Anfrage des AM Prieur (CDU) betr. Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung    
Ö 3.15  
NEU: mündl. Anfrage des AM Leber (FDP) betr. die Einrichtung eines PopUp-Radweges in der Ratzeburger Allee am 28.08.2020    
Ö 3.16  
NEU: mündl. Anfrage des AM Zunft (Die LINKE) betr. Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung    
Ö 3.17  
NEU: mündl. Anfrage des AM Dr. Flasbarth (Bündnis 90/Die Grünen) zum Fischsterben im Krähenteich und starken Bewuch der Wakenitz    
Ö 3.18  
NEU: mündl. Anfrage des AM Reinhardt (SPD) betr. den aktuellen Sachstand Karstadt    
Ö 3.19  
NEU: mündl. Anfrage des AM Rathcke (FDP) betr. Feuerwehrgerätehaus Kronsforde    
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Umsetzungsstand der durch die Bürgerschaft beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen
Enthält Anlagen
VO/2020/09069  
Ö 4.2  
Organisatorische Umsetzung des Rahmenkonzeptes Digitale Strategie
Enthält Anlagen
VO/2020/09004  
Ö 4.3  
Stärkung des Bereichs Informationstechnik als Basis für eine moderne, digitale Verwaltung
Enthält Anlagen
VO/2020/09005  
Ö 4.4  
Anzahl bezahlbarer Wohnungen im Bestand und bei Neubauten erhöhen
VO/2020/09014  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Abberufung eines Rechnungsprüfers
VO/2020/09067  
Ö 5.2  
Bestellung eines Rechnungsprüfers
VO/2020/09115  
Ö 5.3  
Annahme einer Geldspende in Höhe von 198.000 ? der Possehl-Stiftung Lübeck für das Projekt POP.UP STADTKULTUR
VO/2020/08935  
Ö 5.4  
Fortschreibung des Touristischen Entwicklungskonzeptes für Lübeck.Travemünde bis zum Jahr 2030 (TEK)
Enthält Anlagen
VO/2020/08959  
Ö 5.5  
Masterplan Stadtentwässerung - Bedarf und Szenarien
Enthält Anlagen
VO/2020/08664  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

  1. Der Masterplan Stadtentwässerung - Teil 1 - Bedarf und Szenarien - wird als strategischer Handlungsleitfaden beschlossen. Die EBL werden mit der Umsetzung beauftragt.

 

  1. Der Masterplan ist regelmäßig fortzuschreiben. Dabei ist ein wesentliches Ziel, die Mischwasserfreiheit zu beschleunigen und die Stadtentwicklung zu ermöglichen. Dazu sind jährlich die geplanten kurz, mittel- und langfristigen Baumaßnahmen zu definieren bzw. zu aktualisieren und mit den betroffenen städtischen Bereichen bzw. Gesellschaften abzustimmen.

 

  1. Der Masterplan hat die folgenden vordringlichen Ziele:
    1. Schnellstmögliche substanzielle Reduzierung von Schmutzwassereinträgen in Gewässer bis hin zur Mischwasserfreiheit,
    2. Sanierung und Umbau der Anlagen der Stadtentwässerung nach dem Stand der Technik, soweit erforderlich,
    3. uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Hansestadt auf dem Gebiet der Stadtentwicklung,
    4. angemessene und stetige Gebührenentwicklung.

 

  1. Zur Erreichung der Ziele des Masterplans wird das durchschnittliche jährliche Investitionsvolumen (entspricht Gesamtkosten nach Anlage 1 Kapitel 2.3) der Stadtentwässerung schrittweise auf ein Zielvolumen von dauerhaft bis zu 30 Mio. EUR (zuzüglich allgemeine Preissteigerungen) erhöht. Dies entspricht dem Umsetzungsszenario C des Masterplans.

 

  1. Die nach derzeitigem Kenntnisstand erforderlichen Finanzmittel und Personalressourcen zur Umsetzung des Szenarios C werden zur Kenntnis genommen. Die jährliche Planung und Festlegung der Ressourcen erfolgt weiterhin wie bisher über die jährlichen Wirtschaftspläne der EBL.

 

 

 

  1. Über die aus dem Masterplan und seinen Fortschreibungen abgeleiteten Maßnahmen ist regelmäßig im Werkausschuss der EBL zu berichten.

 

  1. Um gebührensteigernde Effekte zu dämpfen, schöpfen die EBL Kostensenkungspo-

            tenziale aus und, soweit möglich, werden sowohl technische als auch betriebswirt-

            schaftliche Alternativen zur Optimierung betrachtet.
 

 

   
    13.08.2020 - Werkausschuss EBL
    Ö 5.1 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

  1. Der Masterplan Stadtentwässerung - Teil 1 - Bedarf und Szenarien - wird als strategischer Handlungsleitfaden beschlossen. Die EBL werden mit der Umsetzung beauftragt.

 

  1. Der Masterplan ist regelmäßig fortzuschreiben. Dabei ist ein wesentliches Ziel, die Mischwasserfreiheit zu beschleunigen und die Stadtentwicklung zu ermöglichen. Dazu sind jährlich die geplanten kurz, mittel- und langfristigen Baumaßnahmen zu definieren bzw. zu aktualisieren und mit den betroffenen städtischen Bereichen bzw. Gesellschaften abzustimmen.

 

  1. Der Masterplan hat die folgenden vordringlichen Ziele:
    1. Schnellstmögliche substanzielle Reduzierung von Schmutzwassereinträgen in Gewässer bis hin zur Mischwasserfreiheit,
    2. Sanierung und Umbau der Anlagen der Stadtentwässerung nach dem Stand der Technik, soweit erforderlich,
    3. uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Hansestadt auf dem Gebiet der Stadtentwicklung,
    4. angemessene und stetige Gebührenentwicklung.

 

  1. Zur Erreichung der Ziele des Masterplans wird das durchschnittliche jährliche Investitionsvolumen (entspricht Gesamtkosten nach Anlage 1 Kapitel 2.3) der Stadtentwässerung schrittweise auf ein Zielvolumen von dauerhaft bis zu 30 Mio. EUR (zuzüglich allgemeine Preissteigerungen) erhöht. Dies entspricht dem Umsetzungsszenario C des Masterplans.

 

  1. Die nach derzeitigem Kenntnisstand erforderlichen Finanzmittel und Personalressourcen zur Umsetzung des Szenarios C werden zur Kenntnis genommen. Die jährliche Planung und Festlegung der Ressourcen erfolgt weiterhin wie bisher über die jährlichen Wirtschaftspläne der EBL.

 

  1. Über die aus dem Masterplan und seinen Fortschreibungen abgeleiteten Maßnahmen ist regelmäßig im Werkausschuss der EBL zu berichten.

 

  1. Um gebührensteigernde Effekte zu dämpfen, schöpfen die EBL Kostensenkungspo-

            tenziale aus und, soweit möglich, werden sowohl technische als auch betriebswirt-

            schaftliche Alternativen zur Optimierung betrachtet.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

 

   
    17.08.2020 - Bauausschuss
    Ö 3.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Anlass:

  1. Der Masterplan Stadtentwässerung - Teil 1 - Bedarf und Szenarien - wird als strategischer Handlungsleitfaden beschlossen. Die EBL werden mit der Umsetzung beauftragt.

 

  1. Der Masterplan ist regelmäßig fortzuschreiben. Dabei ist ein wesentliches Ziel, die Mischwasserfreiheit zu beschleunigen und die Stadtentwicklung zu ermöglichen. Dazu sind jährlich die geplanten kurz, mittel- und langfristigen Baumaßnahmen zu definieren bzw. zu aktualisieren und mit den betroffenen städtischen Bereichen bzw. Gesellschaften abzustimmen.

 

  1. Der Masterplan hat die folgenden vordringlichen Ziele:
    1. Schnellstmögliche substanzielle Reduzierung von Schmutzwassereinträgen in Gewässer bis hin zur Mischwasserfreiheit,
    2. Sanierung und Umbau der Anlagen der Stadtentwässerung nach dem Stand der Technik, soweit erforderlich,
    3. uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Hansestadt auf dem Gebiet der Stadtentwicklung,
    4. angemessene und stetige Gebührenentwicklung.

 

  1. Zur Erreichung der Ziele des Masterplans wird das durchschnittliche jährliche Investitionsvolumen (entspricht Gesamtkosten nach Anlage 1 Kapitel 2.3) der Stadtentwässerung schrittweise auf ein Zielvolumen von dauerhaft bis zu 30 Mio. EUR (zuzüglich allgemeine Preissteigerungen) erhöht. Dies entspricht dem Umsetzungsszenario C des Masterplans.

 

  1. Die nach derzeitigem Kenntnisstand erforderlichen Finanzmittel und Personalressourcen zur Umsetzung des Szenarios C werden zur Kenntnis genommen. Die jährliche Planung und Festlegung der Ressourcen erfolgt weiterhin wie bisher über die jährlichen Wirtschaftspläne der EBL.

 

 

 

  1. Über die aus dem Masterplan und seinen Fortschreibungen abgeleiteten Maßnahmen ist regelmäßig im Werkausschuss der EBL zu berichten.

 

  1. Um gebührensteigernde Effekte zu dämpfen, schöpfen die EBL Kostensenkungspo-

            tenziale aus und, soweit möglich, werden sowohl technische als auch betriebswirt-

            schaftliche Alternativen zur Optimierung betrachtet.
 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
 

 

   
    18.08.2020 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 5.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

  1. Der Masterplan Stadtentwässerung - Teil 1 - Bedarf und Szenarien - wird als strategischer Handlungsleitfaden beschlossen. Die EBL werden mit der Umsetzung beauftragt.

 

  1. Der Masterplan ist regelmäßig fortzuschreiben. Dabei ist ein wesentliches Ziel, die Mischwasserfreiheit zu beschleunigen und die Stadtentwicklung zu ermöglichen. Dazu sind jährlich die geplanten kurz, mittel- und langfristigen Baumaßnahmen zu definieren bzw. zu aktualisieren und mit den betroffenen städtischen Bereichen bzw. Gesellschaften abzustimmen.

 

  1. Der Masterplan hat die folgenden vordringlichen Ziele:
    1. Schnellstmögliche substanzielle Reduzierung von Schmutzwassereinträgen in Gewässer bis hin zur Mischwasserfreiheit,
    2. Sanierung und Umbau der Anlagen der Stadtentwässerung nach dem Stand der Technik, soweit erforderlich,
    3. uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Hansestadt auf dem Gebiet der Stadtentwicklung,
    4. angemessene und stetige Gebührenentwicklung.

 

  1. Zur Erreichung der Ziele des Masterplans wird das durchschnittliche jährliche Investitionsvolumen (entspricht Gesamtkosten nach Anlage 1 Kapitel 2.3) der Stadtentwässerung schrittweise auf ein Zielvolumen von dauerhaft bis zu 30 Mio. EUR (zuzüglich allgemeine Preissteigerungen) erhöht. Dies entspricht dem Umsetzungsszenario C des Masterplans.

 

  1. Die nach derzeitigem Kenntnisstand erforderlichen Finanzmittel und Personalressourcen zur Umsetzung des Szenarios C werden zur Kenntnis genommen. Die jährliche Planung und Festlegung der Ressourcen erfolgt weiterhin wie bisher über die jährlichen Wirtschaftspläne der EBL.

 

  1. Über die aus dem Masterplan und seinen Fortschreibungen abgeleiteten Maßnahmen ist regelmäßig im Werkausschuss der EBL zu berichten.

 

  1. Um gebührensteigernde Effekte zu dämpfen, schöpfen die EBL Kostensenkungspo-

            tenziale aus und, soweit möglich, werden sowohl technische als auch betriebswirt-

            schaftliche Alternativen zur Optimierung betrachtet.
 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

 

   
    25.08.2020 - Hauptausschuss
    Ö 5.5 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

  1. Der Masterplan Stadtentwässerung - Teil 1 - Bedarf und Szenarien - wird als strategischer Handlungsleitfaden beschlossen. Die EBL werden mit der Umsetzung beauftragt.

 

  1. Der Masterplan ist regelmäßig fortzuschreiben. Dabei ist ein wesentliches Ziel, die Mischwasserfreiheit zu beschleunigen und die Stadtentwicklung zu ermöglichen. Dazu sind jährlich die geplanten kurz, mittel- und langfristigen Baumaßnahmen zu definieren bzw. zu aktualisieren und mit den betroffenen städtischen Bereichen bzw. Gesellschaften abzustimmen.

 

  1. Der Masterplan hat die folgenden vordringlichen Ziele:
    1. Schnellstmögliche substanzielle Reduzierung von Schmutzwassereinträgen in Gewässer bis hin zur Mischwasserfreiheit,
    2. Sanierung und Umbau der Anlagen der Stadtentwässerung nach dem Stand der Technik, soweit erforderlich,
    3. uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Hansestadt auf dem Gebiet der Stadtentwicklung,
    4. angemessene und stetige Gebührenentwicklung.

 

  1. Zur Erreichung der Ziele des Masterplans wird das durchschnittliche jährliche Investitionsvolumen (entspricht Gesamtkosten nach Anlage 1 Kapitel 2.3) der Stadtentwässerung schrittweise auf ein Zielvolumen von dauerhaft bis zu 30 Mio. EUR (zuzüglich allgemeine Preissteigerungen) erhöht. Dies entspricht dem Umsetzungsszenario C des Masterplans.

 

  1. Die nach derzeitigem Kenntnisstand erforderlichen Finanzmittel und Personalressourcen zur Umsetzung des Szenarios C werden zur Kenntnis genommen. Die jährliche Planung und Festlegung der Ressourcen erfolgt weiterhin wie bisher über die jährlichen Wirtschaftspläne der EBL.

 

 

 

  1. Über die aus dem Masterplan und seinen Fortschreibungen abgeleiteten Maßnahmen ist regelmäßig im Werkausschuss der EBL zu berichten.

 

  1. Um gebührensteigernde Effekte zu dämpfen, schöpfen die EBL Kostensenkungspo-

            tenziale aus und, soweit möglich, werden sowohl technische als auch betriebswirt-

            schaftliche Alternativen zur Optimierung betrachtet.
 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

 

   
    27.08.2020 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 9.1 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

  1. Der Masterplan Stadtentwässerung - Teil 1 - Bedarf und Szenarien - wird als strategischer Handlungsleitfaden beschlossen. Die EBL werden mit der Umsetzung beauftragt.

 

  1. Der Masterplan ist regelmäßig fortzuschreiben. Dabei ist ein wesentliches Ziel, die Mischwasserfreiheit zu beschleunigen und die Stadtentwicklung zu ermöglichen. Dazu sind jährlich die geplanten kurz, mittel- und langfristigen Baumaßnahmen zu definieren bzw. zu aktualisieren und mit den betroffenen städtischen Bereichen bzw. Gesellschaften abzustimmen.

 

  1. Der Masterplan hat die folgenden vordringlichen Ziele:
    1. Schnellstmögliche substanzielle Reduzierung von Schmutzwassereinträgen in Gewässer bis hin zur Mischwasserfreiheit,
    2. Sanierung und Umbau der Anlagen der Stadtentwässerung nach dem Stand der Technik, soweit erforderlich,
    3. uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Hansestadt auf dem Gebiet der Stadtentwicklung,
    4. angemessene und stetige Gebührenentwicklung.

 

  1. Zur Erreichung der Ziele des Masterplans wird das durchschnittliche jährliche Investitionsvolumen (entspricht Gesamtkosten nach Anlage 1 Kapitel 2.3) der Stadtentwässerung schrittweise auf ein Zielvolumen von dauerhaft bis zu 30 Mio. EUR (zuzüglich allgemeine Preissteigerungen) erhöht. Dies entspricht dem Umsetzungsszenario C des Masterplans.

 

  1. Die nach derzeitigem Kenntnisstand erforderlichen Finanzmittel und Personalressourcen zur Umsetzung des Szenarios C werden zur Kenntnis genommen. Die jährliche Planung und Festlegung der Ressourcen erfolgt weiterhin wie bisher über die jährlichen Wirtschaftspläne der EBL.

 

 

 

  1. Über die aus dem Masterplan und seinen Fortschreibungen abgeleiteten Maßnahmen ist regelmäßig im Werkausschuss der EBL zu berichten.

 

  1. Um gebührensteigernde Effekte zu dämpfen, schöpfen die EBL Kostensenkungspo-

            tenziale aus und, soweit möglich, werden sowohl technische als auch betriebswirt-

            schaftliche Alternativen zur Optimierung betrachtet.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Mitgliedern der Bürgerschaft im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
 

 

Ö 5.6  
Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln gem. § 95 d Abs. 1 GO in Vbg. mit § 4 der Haushaltssatzung zur Abrechnung von Straßenreinigungsgebühren für fiskalische Grundstücke und Allgemeines Interesse für das Jahr 2020
VO/2020/09058  
Ö 5.7  
Vorlage zur über- und außerplanmäßigen Bewilligung von Haushaltsmitteln für die Maßnahmen Oberschule zum Dom Erneuerung Chemie und Erneuerung Physik in Höhe von 464.955,74 Euro.
VO/2020/09121  
Ö 5.8  
Support und Wartung der IT-Infrastruktur an Lübecker Schulen
Enthält Anlagen
VO/2020/09089  
Ö 5.9  
Sonderhilfeprogramm für vereinsbetriebene Gemeinschaftshäuser in Stadtteilen und Kleingärten
Enthält Anlagen
VO/2020/09182  
Ö 5.10  
Änderung der Kranentgelte im Tarif für die Benutzung des Passathafens in Lübeck-Travemünde/Priwall vom 18.05.2017 (Anlage wird nachgereicht)
Enthält Anlagen
VO/2020/09074  
Ö 5.11  
Sanierung des Sportbads St. Lorenz - SPORTBAD PLUS (Anlage wird nachgereicht)
Enthält Anlagen
VO/2020/09130  
Ö 5.12  
Projektfreigabe "Alte Turnhalle im Johanneum" - Erneuerung Sportboden, Modernisierung Hallenausstattung und Sanitärbereich Bei St. Johannis 1-3, 23552 Lübeck, über 175.000,00 Euro
Enthält Anlagen
VO/2020/08988  
Ö 5.13  
Freigabe zur Fortführung der Maßnahmen der Brandschutz- und Elektrosanierung im Liegenschaftsstandort E. Geibel-Schule über 175.000,00 EUR
Enthält Anlagen
VO/2020/09093  
Ö 5.14  
Beteiligung am Projektaufruf zum Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus": Neugestaltung der Beckergrube
VO/2020/09143  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 8     Gleichstellung    
Ö 8.1  
NEU: mündl. Terminmitteilung des Vorsitzenden für den 31.08.2020 betr. Kinderbetreuung und sexuelle Diskiminierung    
Ö 9  
Verschiedenes    
Ö 10  
Ende des öffentlichen Teils    
N 11     Genehmigung der Niederschrift      
N 11.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 23.06.2020 (Zurückgestellt am 11.08.20)      
N 11.2     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.08.2020 (Anlage wird nachgereicht)      
N 12     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 13     Berichte      
N 13.1     Bericht über die Jahresabschlüsse 2019 der städtischen Unternehmen      
N 14     Beschlussvorlagen      
N 14.1     Geschäftsführungsangelegenheiten im Stadtwerke Lübeck Holding GmbH Konzern      
N 14.2     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Hofweg      
N 14.3     Verkauf und Teilaufhebung eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Gärtnergasse      
N 14.4     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Strandweg      
N 14.5     Fortführung der Ersatzbeschaffung eines Löschbootes für die Feuerwehr mit Überschreitung der geplanten Auszahlungen nach Ausschreibung      
N 14.6     Ausschreibungsfreigabe zur Ersatzbeschaffung von Defibrillatoren für den Rettungsdienst      
N 14.7     Anmietung Kohlmarkt 7 - 15, 23552 Lübeck für den Bereich 5.651 - Gebäudemanagement      
N 15     Verschiedenes      
N 15.1     NEU: mündl. Mitteilung des Bürgermeisters zur Hygienekontrolle im Hotel Alter Speicher      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 2 öffentlich Niederschrift HA 23.06.20 öffentlich (209 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Niederschrift HA 11.08.2020 öffentlich (75 KB)