| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung |
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| Ö 2 |
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Einwohnerfragestunde |
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| Ö 3 |
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Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 28.02.2019 |
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SI/2019/373 |
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| Ö 4 |
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Mitteilungen der Stadtpräsidentin |
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| Ö 5 |
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Anträge / Berichte der Ausschüsse (Es liegen Empfehlungen der Ausschüsse unter den entsprechenden Anträgen der Fraktionen vor.) |
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| Ö 6 |
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Anfragen / Mitteilungen / Antworten von Bürgerschaftsmitgliedern |
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| Ö 6.1 |
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Anfrage von BM Heiko Steffen (AfD) gem. §16 GO: Zusammenarbeit der VHS Lübeck mit Attac e.V. |
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VO/2019/07378 |
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| Ö 6.2 |
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Anfrage des BM Thomas Misch (Freie Wähler) gem. § 16 GO: Pro-Kopf-Kosten Hortplatz und Platz Ganztag in Schule pro Monat (Die Anfrage lag bereits vor.) |
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VO/2019/07246 |
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| Ö 6.2.1 |
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Antwort zur Anfrage des BM Thomas Misch (Freie Wähler) gem. § 16 GO: Pro-Kopf-Kosten Hortplatz und Platz Ganztag in Schule pro Monat |
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VO/2019/07246-01 |
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| Ö 6.3 |
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Anfrage des BM Antje Jansen (GAL): Förderbedarf in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege |
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VO/2019/07247 |
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| Ö 6.3.1 |
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Antwort zur Anfrage des BM Antje Jansen (GAL): Förderbedarf in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege |
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VO/2019/07247-01 |
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| Ö 6.4 |
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Anfrage des Bürgerschaftsmitglieds Thomas Misch gem. § 16 GO: Kündigungen von Betreuungsverträgen in städtischen Kindertageseinrichtungen gem. § 16 der Entgeltordnung (Die Anfrage lag bereits vor. Die Antwort liegt jetzt vor.) |
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VO/2019/07080 |
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| Ö 6.4.1 |
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Antwort auf die Anfrage des Bürgerschaftsmitglieds Thomas Misch gem. § 16 GO: Kündigungen von Betreuungsverträgen in städtischen Kindertageseinrichtungen gem. § 16 der Entgeltordnung |
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VO/2019/07080-01 |
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| Ö 6.5 |
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Die Unabhängigen: Anfrage des BM Detlev Stolzenberg: Anfrage zur Akteneinsicht zu Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde zur L 92, Kronsforder Hauptstraße |
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VO/2019/07402 |
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| Ö 6.6 |
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Anfrage gem. §16 GO, BM Antje Jansen (GAL): Ganztägige Betreuung I-Kinder 0-14 Jahren |
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VO/2019/07407 |
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| Ö 6.7 |
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Anfrage gemäß § 16 GO des BM Thomas Rathcke (FDP) zu VO/2019/06962 Bestellung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Wallstraße |
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VO/2019/07433 |
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| Ö 7 |
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Berichte |
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| Ö 7.1 |
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Bericht zum Stand der im September 2017 beschlossenen "Empfehlungen der Schulverwaltung für die Umsetzung konkreter Maßnahmen der Schulentwicklungsplanung"
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VO/2018/06633 |
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| Ö 7.2 |
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Statusbericht 2018 des Rechnungsprüfungsamtes |
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VO/2019/07041 |
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| Ö 7.3 |
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Tätigkeitsbericht Frauenbüro 2017/2018 |
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VO/2019/07082 |
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| Ö 7.4 |
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Bildungsbericht hier: Schulstatistik der berufsbildenden Schulen der Hansestadt Lübeck
2018/19 |
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VO/2019/07138 |
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| Ö 7.5 |
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Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen in der Hansestadt Lübeck 2019-2021 |
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VO/2019/07161 |
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| Ö 7.5.1 |
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DIE LINKE: Antrag zu VO/2019/07161 - Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen in der Hansestadt Lübeck 2019-2021 - (Überwiesen in Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.) |
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VO/2019/07427 |
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| Ö 7.6 |
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Bericht zur Reduzierung von Einweggetränkebechern bei To-Go-Produkten |
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VO/2019/07163 |
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| Ö 7.7 |
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Klare Regelung für den Grünstrand |
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VO/2019/07212 |
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| Ö 7.7.1 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Antrag zu VO/2019/07212 - Klare Regelung für den Grünstrand |
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VO/2019/07416 |
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| Ö 7.8 |
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Feste Fehmarnbeltquerung - übergesetzliche Schutzforderungen (DER ÄLTESTENRAT EMPFIEHLT VERTAGUNG) |
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VO/2019/07236 |
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| Ö 7.9 |
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Planung von Feuerwehrgerätehäusern in Groß Steinrade und Kronsforde |
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VO/2019/07238 |
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| Ö 7.10 |
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Bericht zur Aberkennung der Ehrenbürgerschaft für Paul von Hindenburg |
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VO/2019/07263 |
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| Ö 7.10.1 |
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DIE LINKE: Antrag zu VO/2019/07263: Bericht zur Aberkennung der Ehrenbürgerschaft für Paul von Hindenburg |
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VO/2019/07413 |
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| Ö 8 |
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Wahlen / Benennungen / Besetzungen |
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| Ö 8.1 |
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AT zu VO 2019/07317 - Wahl der Mitglieder in den Hauptausschuss für Wahlperiode 01.06.2018 bis 31.05.2023 |
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VO/2019/07444 |
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| Ö 8.2 |
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AT zu VO2019/07318-Wahl der stellvertretenden Mitglieder in den Hauptausschuss für die Wahlperiode 01.06.2018 bis 31.05.2023 |
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VO/2019/07445 |
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| Ö 8.3 |
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Wahl einer/eines Vorsitzenden des Hauptausschusses für die Wahlperiode 01.06.2018 bis 31.05.2023 |
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VO/2019/07320 |
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| Ö 8.4 |
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Wahl einer/eines stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses für die Wahlperiode 01.06.2018 bis 31.05.2023 |
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VO/2019/07321 |
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| Ö 8.5 |
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FDP - Wahl in den Ausschuss für Schule und Sport |
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VO/2019/07219 |
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| Ö 8.6 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Wahl eines ordentlichen Mitglieds in den Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den Kurbetrieb Travemünde (KBT) |
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VO/2019/07311 |
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| Ö 8.7 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Wahl eines ordentlichen Mitglieds in den Rechnungsprüfungsausschuss |
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VO/2019/07312 |
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| Ö 8.8 |
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SPD: Wahl eines ordentlichen Mitglieds in den Wirtschaftsausschuss |
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VO/2019/07341 |
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| Ö 8.9 |
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SPD: AT zu VO/2019/07342 - Wahl eines ordentlichen Mitglied in den Wirtschaftsausschuss |
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VO/2019/07435 |
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| Ö 8.10 |
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SPD: Wahl in den Wirtschaftsausschuss (DIE SPD-FRAKTION ZIEHT DEN ANTRAG ZURÜCK) |
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VO/2019/07343 |
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| Ö 8.11 |
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SPD: Wahl eines ordentlichen Mitglieds in den Rechnungsprüfungsausschuss |
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VO/2019/07344 |
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| Ö 8.12 |
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SPD: Wahl eines ordentlichen Mitglieds in den Rechnungsprüfungsausschuss |
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VO/2019/07345 |
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| Ö 8.13 |
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SPD: Wahl in den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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VO/2019/07346 |
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| Ö 8.14 |
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SPD: Wahl in den Rechnungsprüfungsausschuss |
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VO/2019/07353 |
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| Ö 8.15 |
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SPD: Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes in den Rechnungsprüfungsausschuss |
|
VO/2019/07354 |
|
| Ö 8.16 |
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SPD: Wahl eines Ordentlichen Mitgliedes in den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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VO/2019/07355 |
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| Ö 8.17 |
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SPD: Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes in den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
|
VO/2019/07356 |
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| Ö 8.18 |
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SPD: Wahl in den Werkausschuss für die Entsorgungsbetriebe Lübeck |
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VO/2019/07366 |
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| Ö 8.19 |
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SPD: Wahl eines Stellvertretenden Mitgliedes in den Werkausschuss der Entsorgungsbetriebe Lübeck |
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VO/2019/07367 |
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| Ö 8.20 |
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SPD: Abberufung eines Mitgliedes im Stiftungsrat "Lübecker Altstadt"
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VO/2019/07357 |
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| Ö 8.21 |
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SPD: AT zu VO/2019/07358 - Wahl eines Mitgliedes in den Stiftungsrat der "Lübecker Altstadt" |
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VO/2019/07441 |
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| Ö 8.22 |
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SPD: Abberufung eines stellv. Mitgliedes des Stiftungsrates der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck |
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VO/2019/07359 |
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| Ö 8.23 |
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SPD: Wahl eines stellv. Mitgliedes in den Stiftungsrat der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck |
|
VO/2019/07360 |
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| Ö 8.24 |
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SPD: Abberufung einer Stellv. Delegierten für die Mitgliederversammlung beim Städtetag SH |
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VO/2019/07361 |
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| Ö 8.25 |
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SPD: Wahl eines Stellv. Delegierten für die Mitgliederversammlung beim Städtetag SH |
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VO/2019/07362 |
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| Ö 8.26 |
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SPD: Abberufung Gast für die Mitgliederversammlung beim Städtetag SH |
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VO/2019/07363 |
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| Ö 8.27 |
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SPD: Abberufung eines stimmberechtigten Mitgliedes im Fachausschuss für Wirtschaft und Finanzen des Städtetages SH |
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VO/2019/07364 |
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| Ö 8.28 |
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SPD: Wahl eines stimmberechtigen Mitgliedes im Fachausschuss für Wirtschaft und Finanzen des Städtetages SH |
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VO/2019/07365 |
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| Ö 8.29 |
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Die Unabhängigen: Neuwahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat der Stadtverkehr Lübeck GmbH (SL) durch die Gesellschafterversammlung |
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VO/2019/07376 |
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| Ö 8.30 |
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DIE LINKE: AT zu VO/2019/07326 - Neuwahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat der Stadtverkehr Lübeck GmbH (SL) durch die Gesellschafterversammlung - |
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VO/2019/07409 |
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| Ö 9 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 9.1 |
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Spendenannahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung von bis zu 600.000,00 Euro für die Fortführung des Angebotes "Deutsch für alle - Sprachförderung für Geflüchtete in Lübeck" in den Jahren 2019 und 2020 |
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VO/2019/07035 |
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| Ö 9.2 |
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Annahme einer Spende der Possehl-Stiftung über 1.210.000,00 ? zugunsten des Lübecker Bildungsfonds für das Haushaltsjahr 2018 |
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VO/2019/07097 |
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| Ö 9.3 |
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Annahme einer Zuwendung der Friedrich-Bluhme-und-Else-Jebsen-Stiftung über 5.000 Euro für die Ausstellung »Danziger Paramente« im St. Annen-Museum. |
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VO/2019/07137 |
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| Ö 9.4 |
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1. Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühren im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde
2. Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über die Ordnung im Strandgebiet des Ostseeheilbades Travemünde (Strandsatzung) |
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VO/2019/07132 |
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| Ö 9.5 |
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Satzung zur Einrichtung eines Behindertenbeirats gem. § 47d GO (DER ÄLTESTENRAT EMPFIEHLT VERTAGUNG) |
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VO/2019/07130 |
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| Ö 9.6 |
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Aufhebung eines im Finanzplan/Investitionstätigkeiten im Haushaltsjahr 2019 bestehenden Sperrvermerkes, außerplanmäßige Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2019 sowie Projektfreigabe der Baumaßnahme Werkplatz Vorwerker Friedhof |
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VO/2018/06374 |
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| Ö 9.7 |
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Mittelbereitstellung für den Bau einer Interimsschule (Kalandschule) auf der Hüxwiese |
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VO/2019/07249 |
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| Ö 9.7.1 |
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DIE LINKE: Antrag zu VO/2019/07249: Vorlage Mittelbereitstellung für den Bau einer Interimsschule (Kalandschule) auf der Hüxwiese |
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VO/2019/07414 |
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| Ö 9.8 |
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Stadt-Grün verbindet - Freiraumprogramm für öffentliche Grün- und Freiflächen (DER ÄLTESTENRAT EMPFIEHLT VERTAGUNG) |
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VO/2019/07070 |
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| Ö 9.9 |
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Bebauungsplan 04.36.14 - Erste Änderung des Bebauungsplanes 04.36.10 - Bei der Lohmühle / Stockelsdorfer Straße -
Satzungsbeschluss |
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VO/2019/07220 |
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| Ö 9.10 |
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Bebauungsplan 04.32.00 - Bei der Lohmühle / Westhoffstraße -
Satzungsbeschluss |
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VO/2019/07221 |
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| Ö 9.11 |
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Teilnahme der Hansestadt Lübeck am Konsolidierungsfonds des Landes Schleswig-Holstein |
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VO/2019/07224 |
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| Ö 9.12 |
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Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderprogramm Stadtumbau West mit der Gesamtmaßnahme Lübeck Nord-West |
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VO/2019/07240 |
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| Ö 9.12.1 |
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SPD+CDU: Antrag zu VO/2019/07240
Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderprogramm Stadtumbau West mit der Gesamtmaßnahme Lübeck Nord |
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VO/2019/07454 |
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| Ö 9.13 |
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Austauschvorlage (alt VO/2019/07088) -Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i. S. v. § 7 KiTaG) Bestandserhebung 2018/19 und Maßnahmenplanung 2019/20 ff. (Austauschvorlage (alt VO/2019/07088) - lag bereits im HA mit dieser VO vor, nicht jedoch in der Bürgerschaft.) |
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VO/2019/07348 |
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| Ö 9.14 |
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|
Stiftung Lübecker Altstadt - Beschlussfassung über die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 |
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VO/2019/07169 |
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| Ö 9.15 |
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|
Stiftung Vereinigte Testamente - Beschlussfassung über die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 |
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VO/2019/07170 |
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| Ö 9.16 |
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Stiftung Lübecker Wohnstifte - Beschlussfassung über die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 |
|
VO/2019/07171 |
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| Ö 10 |
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Anträge der Fraktionen |
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|
| Ö 10.1 |
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|
DIE LINKE: Maßnahmen gegen Mietsteigerungen (Der Antrag lag bereits vor.) |
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VO/2018/06652 |
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| Ö 10.1.1 |
|
|
Empfehlung des Ausschusses für Soziales zu dem Antrag der Fraktion Freie Wähler & GAL - VO/2018/06830 - sowie zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE - VO/2018/06652 - "Maßnahmen gegen Mietsteigerungen" (Sitzung der Bürgerschaft vom 29.11.2018) (Der im Betreff genannte Antrag mit der VO 6830 der Fraktion FREIE WÄHLER & GAL wurde durch die Fraktion für erledigt erklärt und somit nicht erneut auf die Tagesordnung der Bürgerschaft gestellt.) |
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VO/2019/07306 |
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| Ö 10.1.2 |
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Ergebnis aus dem Bauausschuss zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE und dem Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler & GAL betr. Maßnahmen gegen Mietsteigerungen (Sitzung der Bürgerschaft am 29. November 2018) - VO/2018/06652 und VO/2018/06830 (Der im Betreff genannte Antrag mit der VO 6830 der Fraktion FREIE WÄHLERr & GAL wurde durch die Fraktion für erledigt erklärt und somit nicht erneut auf die Tagesordnung der Bürgerschaft gestellt.) |
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VO/2019/07226 |
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| Ö 10.2 |
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|
CDU - Schutz der Veranstaltungen im Rathaus (Der Antrag lag bereits vor.
DER ÄLTESTENRAT EMPFIEHLT ÜBERWEISUNG IN DEN HAUPTAUSSCHUSS ZUR ABSCHLIEßENDEN BERATUNG) |
|
VO/2018/06695 |
|
| Ö 10.2.1 |
|
|
Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung - zum Antrag der CDU-Fraktion betr. Schutz der Veranstaltungen im Rathaus (Sitzung der Bürgerschaft 29. November 2018, TOP 5.11, VO/2018/6695)
(DER ÄLTESTENRAT EMPFIEHLT ÜBERWEISUNG IN DEN HAUPTAUSSCHUSS ZUR ABSCHLIEßENDEN BERATUNG) |
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VO/2019/07295 |
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| Ö 10.2.2 |
|
|
DIE LINKE: Änderungsantrag zu Antrag CDU - Schutz der Veranstaltungen im Rathaus VO/2018/06695 |
|
VO/2019/07451 |
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| Ö 10.3 |
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|
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN & DIE LINKE: AT zu VO/2018/06477 - Kurswechsel in der Wohnungspolitik (Dieser Antrag wurde durch die Bürgerschaft am 27.09.2018 in Ausschüsse verwiesen und im Bauausschuss und Ausschuss für Soziales durch den u. a. Interfraktionellen Änderungsantrag (VO/2019/07032) geändert und hat sich dadurch erledigt.) |
|
VO/2018/06504 |
|
| Ö 10.3.1 |
|
|
Interfraktioneller Änderungsantrag (Bündnis90 / Die Grünen, SPD, Die Unabhängigen und FW&GAL) zu VO/2018/06566 "Kurswechsel in der Wohnungspolitik" - Überweisung aus der Bürgerschaft vom 27. September 2018
(Der Antrag lag bereits vor.Dieser Änderungsantrag wurde im Bauausschuss und im Ausschuss für Soziales zu VO/2018/06504 gestellt und beschlossen (s. auch u. a. gemeinsame Empfehlung mit der VO/2019/07145)
DER ÄLTESTENRAT EMPFIEHLT GEMEINSAME BERATUNG MIT TOP 10.12) |
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VO/2019/07032 |
|
| Ö 10.3.2 |
|
|
Gemeinsame Empfehlung des Wirtschaftsausschusses und Ausschusses für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)", des Sozialausschusses und des Bauausschusses zu verschiedensten Anträgen betr. KURSWECHSEL IN DER WOHNUNGSPOLITIK
Sitzung der Bürgerschaft am 27. September 2018 (Diese Empfehlung lag bereits vor. DER ÄLTESTENRAT EMPFIEHLT GEMEINSAME BERATUNG MIT TOP 10.12) |
|
VO/2019/07145 |
|
| Ö 10.3.3 |
|
|
Antrag von CDU, SPD und BfL zu VO/2019/07032: Kurswechsel in der Wohnungspolitik
(DER ÄLTESTENRAT EMPFIEHLT GEMEINSAME BERATUNG MIT TOP 10.12) |
|
VO/2019/07446 |
|
| Ö 10.4 |
|
|
Die Unabhängigen: Housing First (Der Antrag lag bereits vor. DIE FRAKTION HAT DEN ANTRAG ZURÜCKGEZOGEN) |
|
VO/2019/06994 |
|
| Ö 10.4.1 |
|
|
Empfehlung des Ausschusses für Soziales zum Antrag der Fraktion Die Unabhängigen - "Housing First" (Sitzung der Bürgerschaft am 31.01.2019) |
|
VO/2019/07333 |
|
| Ö 10.5 |
|
|
AfD-Fraktion - Städtische Gesellschaften: Für als Aufsichtsratsmitglieder zu bestimmende Personen einzureichende Unterlagen (Der Antrag lag bereits vor.
Die Empfehlung des Hauptausschusses hierzu wird nachgereicht.) |
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VO/2019/07014 |
|
| Ö 10.5.1 |
|
|
Bündnis 90 / Die Grünen: Änderungsantrag zu (VO/2019/07014): Städtische Gesellschaften: Für als Aufsichtsratsmitglieder zu bestimmende Personen einzureichende Unterlagen (Der Antrag lag bereits vor. Zurückgezogen durch Fraktion.) |
|
VO/2019/07100 |
|
| Ö 10.5.2 |
|
|
Empfehlung des Hauptausschusses zum Antrag der AFD-Fraktion - Städtische Gesellschaften: Für als Aufsichtsratsmitglieder zu bestimmende Personen einzureichende Unterlagen
Sitzung der Bürgerschaft am 28.02.2019 - VO/2019/07014 |
|
VO/2019/07442 |
|
| Ö 10.5.3 |
|
|
Empfehlung des Hauptausschusses zum Äderungsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen - Städtische Gesellschaften: Für als Aufsichtsratsmitglieder zu bestimmende Personen einzureichende Unterlagen
Sitzung der Bürgerschaft am 28.02.2019 - VO/2019/07100 |
|
VO/2019/07443 |
|
| Ö 10.6 |
|
|
CDU: Kostenloses Parken für Ehrenamtler (Der Antrag lag bereits vor.) |
|
VO/2019/07022 |
|
| Ö 10.6.1 |
|
|
DIE LINKE: Ergänzungsantrag zu Antrag CDU: "Kostenloses Parken für Ehrenamtler" VO/2019/07022 (Der Antrag lag bereits vor.) |
|
VO/2019/07066 |
|
| Ö 10.6.2 |
|
|
Die Unabhängigen und Bündnis 90/Die Grünen: AT zu Ergänzungsantrag VO/2019/07272 zur VO/2019/07022 CDU: Kostenloses Parken für Ehrenamtler |
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VO/2019/07411 |
|
| Ö 10.7 |
|
|
CDU: Bau neuer Kitas (Die Empfehlung des Jugendhilfeausschusses wird nachgereicht.) |
|
VO/2019/07025 |
|
| Ö 10.7.1 |
|
|
Empfehlung des Jugendhilfeausschuss zum Antrag der CDU-Fraktion betr. Bau neuer Kitas (Sitzung der Bürgerschaft am 31.01.2019 - VO/2019/07025) |
|
VO/2019/07425 |
|
| Ö 10.8 |
|
|
(CDU): Umsetzung des Aachener Vertrages (Dieser Antrag lag bereits vor.) |
|
VO/2019/07057 |
|
| Ö 10.9 |
|
|
Teilnahme Lübecks an der Initiative "Schleswig-Holstein blüht auf" (Dieser Antrag lag bereits vor.) |
|
VO/2019/07075 |
|
| Ö 10.9.1 |
|
|
DIE LINKE: Ergänzungsantrag zu Antrag Bündnis 90/Die Grünen VO/2019/07075 Teilnahme Lübecks an der Initiative "Schleswig-Holstein blüht auf" |
|
VO/2019/07270 |
|
| Ö 10.10 |
|
|
Fraktion Freie Wähler & GAL: Straßenumbenennung "Hindenburgplatz"- Kostenübernahme durch die Hansestadt Lübeck (Der Antrag lag bereits vor. DIE FRAKTION HAT DEN ANTRAG ZURÜCKGEZOGEN) |
|
VO/2019/07175 |
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| Ö 10.11 |
|
|
SPD: Beitritt zur Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene - Unterzeichnung (Der Antrag lag bereits vor. Die Fraktionen FREIE WÄHLER & GAL und die FDP schließen sich dem Antrag an.) |
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VO/2019/07180 |
|
| Ö 10.11.1 |
|
|
DIE LINKE: Änderungsantrag zur VO/2019/07180 SPD: Beitritt zur Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene - Unterzeichnung (Der Antrag lag bereits vor.) |
|
VO/2019/07260 |
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| Ö 10.12 |
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Die Unabhängigen: Einberufung eines Wohnungsbaugipfels (Der Antrag lag bereits vor. DER ÄLTESTENRAT EMPFIEHLT GEMEINSAME BERATUNG MIT TOP 10.3.1-10.3.3) |
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VO/2019/07204 |
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| Ö 10.13 |
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SPD, CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, AfD, FREIE WÄHLER & GAL Fraktion, FDP und Linke: AT zu VO/2019/07123: Giftmülldeponie Ihlenberg schließen (Der Antrag lag mit der VO 7123 bereits vor.
Anmerkung durch die Fraktion:
AT weil:
-Die Unabhängigen sind nicht länger mit auf diesem Antrag
-Korrektur des Fraktionsnamens der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
-inhaltlich keine Änderung) |
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VO/2019/07293 |
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| Ö 10.13.1 |
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Die Unabhängigen: Antrag zu VO/2019/07123: Giftmülldeponie Ihlenberg schließen (Die VO 07123 wurde durch die VO 07293 ausgetauscht) |
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VO/2019/07268 |
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| Ö 10.14 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Kampagne für mehr Vielfalt in der Kommunalverwaltung (DER ÄLTESTENRAT EMPFIEHLT VERTAGUNG) |
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VO/2019/07313 |
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| Ö 10.15 |
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Bündnis 90 / Die Grünen: Aufbau eines städtischen Stipendiums für Ausbildungsberufe Erzieher*in, SPA, Pflegeberufe |
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VO/2019/07314 |
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| Ö 10.16 |
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Bündnis 90 / Die Grünen: AT zu VO/2019/07315 "Livestream und Sicherstellung funktionsfähiger Technik bei Bürgerschaftssitzungen" |
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VO/2019/07394 |
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| Ö 10.17 |
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Bündnis 90 / Die Grünen: Herrentunnel |
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VO/2019/07316 |
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| Ö 10.17.1 |
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SPD/ CDU: Änderungsantrag zu VO/2019/07316 Herrentunnel |
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VO/2019/07447 |
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| Ö 10.18 |
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FDP: Antrag zur Entwicklung eines flächendeckenden Schadstoffkatasters unter besonderer Berücksichtigung des in der Vergangenheit häufig verbauten, mittlerweile verbotenen Baustoffs Asbest. (DER ÄLTESTENRAT EMPFIEHLT ÜBERWEISUNG IN DEN BAUAUSSCHUSS (FEDERF.) und AUSSCHUSS FÜR UMWELT, SICHERHEIT UND ORDNUNG MIT DER MAßGABE DER ERNEUTEN BERATUNG IN DER BÜRGERSCHAFT.
Die Fraktion FREIE WÄHLER & GAL schließt sich dem Antrag an.) |
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VO/2019/07324 |
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| Ö 10.19 |
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DIE LINKE: Festakt Umbenennung Hindenburgplatz |
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VO/2019/07327 |
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| Ö 10.20 |
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DIE LINKE: Berichtsantrag erneuerbare Energien in Lübeck (DER ÄLTESTENRAT EMPFIEHLT ÜBERWEISUNG IN DEN AUSSCHUSS FÜR UMWELT, SICHERHEIT UND ORDNUNG MIT DER MAßGABE DER ERNEUTEN BERATUNG IN DER BÜRGERSCHAFT) |
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VO/2019/07329 |
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| Ö 10.21 |
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FDP: Anträge zu Lübecks Wochenmärkten (DER ÄLTESTENRAT EMPFIEHLT ÜBERWEISUNG IN DEN WIRTSCHAFTSAUSSCHUSS MIT DER MAßGABE DER ERNEUTEN BERATUNG IN DER BÜRGERSCHAFT) |
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VO/2019/07335 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Die Bürgerschaft möge beschließen: - Die Lübecker Bürgerschaft bekennt sich zu dem Lübecker Wochenmarkt mit der Vielzahl seiner Marktplätze und setzt sich für dessen Erhalt ein.
- Neben den gut florierenden Marktplätzen werden auch die Marktplätze mit geringen Händlerzahlen aufrechterhalten, solange es eine Nachfrage der Händler gibt.
- Die Marktzeit wird auf den städtischen Marktflächen auf ein Zeitfenster von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr ausgeweitet. Innerhalb dieses Zeitfensters können die Marktbeschicker selber frei wählen, wann sie ihre Waren anbieten möchten. In diesem Zuge wird § 6 Abs. 3 der Marktsatzung gestrichen.
- Die Marktplätze sollen folgende Mindeststandards erfüllen:
a) eine den Wochenmarktgegebenheiten erforderliche Bodenbeschaffenheit Auf den Marktplätzen ist eine den jeweiligen Wochenmarktgegebenheiten erforderliche, barrierefreie Bodenfläche zu schaffen und zu erhalten. Dazu zählen eine von Unebenheiten befreite, schlaglochfreie, leicht zu reinigende Bodenoberfläche des Marktplatzes, ein tragfähiger Untergrund sowie gepflegte Zuwegemöglichkeiten in einem von Unebenheiten und Schlaglöchern befreiten Zustand. Ist die Sanierung des Untergrundes erforderlich, so ist diese vorzunehmen. b) eine an der Marktgröße und an der zu erwartenden Besucherstärke ausgerichtete Anzahl kostenfreier Stellplätze Es ist eine an der Marktgröße und an der zu erwartenden Besucherstärke ausgerichtete Anzahl kostenfreier Stellplätze für Kraftfahrzeuge in der Nähe der Marktplätze im Rahmen der räumlichen Begebenheiten vorzuhalten. An Markttagen werden die in unmittelbarer Nähe des Marktplatzes gelegenen öffentlichen Parkplätze auf eine Höchstparkdauer von einer halben Stunde begrenzt und als solche ausgewiesen. Davon abweichend wird bei dem Markt am Brink die Höchstparkdauer an den Markttagen auf eine Stunde begrenzt. Die Verwaltung wird beauftragt, ein kreatives Konzept für die Parksituation im Umkreis der Wochenmarktflächen zu erstellen. Ebenfalls ist eine an der Marktgröße und an der zu erwartenden Besucherstärke ausgerichtete Anzahl an Fahrradstellplätzen zu gewährleisten, wobei auch ausreichende Abstellmöglichkeiten für breite Fahrradanhänger zu schaffen sind. c) ganzjährig nutzbare Strom- und Wasseranschlüsse Es sind ganzjährig nutzbare Strom- und Wasseranschlüsse auf jedem Marktplatz vorzuhalten, die unabhängig von den Witterungsbedingungen zugänglich sind. d) Toiletten für Händler und Kunden Es sind sanitäre Einrichtungen in akzeptablem Zustand in unmittelbarer Nähe der Marktplätze vorzuhalten. Diese sollen sowohl für die Händler als auch für die Marktbesucher während der Marktzeiten zugänglich sein. e) Schaffung eines „Willkommensklimas“ auf den Marktplätzen Auf den Marktplätzen ist ein „Willkommensklima“ zu schaffen, das die Bürgerinnen und Bürger sowie Touristen einlädt, auf die Wochenmärkte zu kommen und dort zu verweilen. Die Marktplätze werden so gestaltet, dass eine Atmosphäre geschaffen wird, die eine gewisse Aufenthaltsqualität widerspiegelt. Zu einer verbesserten Optik der Wochenmärkte zählen neben einer attraktiven Anordnung der Stände insbesondere auch ein sauberer und gepflegter Marktplatz sowie eine gepflegte Umgebung wie ansprechende Grünflächen. Es ist zu gewährleisten, dass sich die Flächen am Wochenmarkttag in einem gereinigten Zustand befinden und die vorhandenen öffentlichen Abfallbehälter auf den Marktflächen und in deren unmittelbarer Umgebung in den notwendigen Abständen entleert werden sowie dass die Zuwege zum Marktplatz von Schnee und Eis befreit werden. f) keine Behinderung des Wochenmarktes sowie des Auf- und Abbaus durch geparkte Kraftfahrzeuge Es ist eine eindeutige Beschilderung zu schaffen, aus der sich das Verbot des Abstellens von Kraftfahrzeugen sowohl während der Marktzeiten als auch während der Aufbauzeiten am Vorabend des Markttages und der Abbauzeiten ergibt. Einzige Ausnahme gilt für die von den Händlern mitgeführten Fahrzeuge. Gegen Fahrzeugführer, die Kraftfahrzeuge auf den Marktflächen während dieses Zeitraumes dennoch entgegen der Beschilderung abstellen, ist konsequent vorzugehen. - Die Marktplätze im städtischen Verwaltungsvermögen werden als Multifunktionsflächen ausgewiesen. Die verschiedenen Marktplätze sollen während der Nicht-Marktzeiten anderweitig genutzt werden, um zusätzliche Einnahmen für die Instandhaltung der Marktplätze zu erzielen. Die Marktflächen sollen außerhalb der Marktzeiten z.B. als kostenpflichtige Parkplätze ausgewiesen werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Lübecker Wochenmärkte besser zu vermarkten und die Aufmerksamkeit auf die Wochenmärkte zu erhöhen. Dazu zählt, eine Facebook-Seite zu den Lübecker Wochenmärkten intensiv zu pflegen, auf aktuellem Stand zu halten und die verschiedenen Händler auf dieser Facebook-Seite vorzustellen. Darüber hinaus sind um die einzelnen Marktplätze herum, Hinweisschilder anzubringen, die auf die Wochenmärkte hinweisen. Die Verwaltung wird aufgefordert, mit den einzelnen Händlern auf den verschiedenen Wochenmärkten abzusprechen, inwieweit der Wunsch nach Koordination besonderer werbewirksamer Aktionen gegen Kostentragung durch die Marktbeschicker selbst besteht.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, zur langfristigen Reduzierung der Personalkosten zu prüfen, inwieweit die derzeitigen Aufgaben der Marktaufsicht teils durch die Händler selbst vorgenommen und teils durch die Nutzung technischer Möglichkeiten ersetzt werden können. |
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28.03.2019 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.21 - an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen |
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13.05.2019 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 6.2 - zurückgestellt |
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Die Überweisung wurde bei Eintritt in die Tagesordnung vertagt.
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12.08.2019 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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Antrag: Die Bürgerschaft möge beschließen: - Die Lübecker Bürgerschaft bekennt sich zu dem Lübecker Wochenmarkt mit der Vielzahl seiner Marktplätze und setzt sich für dessen Erhalt ein.
- Neben den gut florierenden Marktplätzen werden auch die Marktplätze mit geringen Händlerzahlen aufrechterhalten, solange es eine Nachfrage der Händler gibt.
- Die Marktzeit wird auf den städtischen Marktflächen auf ein Zeitfenster von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr ausgeweitet. Innerhalb dieses Zeitfensters können die Marktbeschicker selber frei wählen, wann sie ihre Waren anbieten möchten. In diesem Zuge wird § 6 Abs. 3 der Marktsatzung gestrichen.
- Die Marktplätze sollen folgende Mindeststandards erfüllen:
a) eine den Wochenmarktgegebenheiten erforderliche Bodenbeschaffenheit Auf den Marktplätzen ist eine den jeweiligen Wochenmarktgegebenheiten erforderliche, barrierefreie Bodenfläche zu schaffen und zu erhalten. Dazu zählen eine von Unebenheiten befreite, schlaglochfreie, leicht zu reinigende Bodenoberfläche des Marktplatzes, ein tragfähiger Untergrund sowie gepflegte Zuwegemöglichkeiten in einem von Unebenheiten und Schlaglöchern befreiten Zustand. Ist die Sanierung des Untergrundes erforderlich, so ist diese vorzunehmen. b) eine an der Marktgröße und an der zu erwartenden Besucherstärke ausgerichtete Anzahl kostenfreier Stellplätze Es ist eine an der Marktgröße und an der zu erwartenden Besucherstärke ausgerichtete Anzahl kostenfreier Stellplätze für Kraftfahrzeuge in der Nähe der Marktplätze im Rahmen der räumlichen Begebenheiten vorzuhalten. An Markttagen werden die in unmittelbarer Nähe des Marktplatzes gelegenen öffentlichen Parkplätze auf eine Höchstparkdauer von einer halben Stunde begrenzt und als solche ausgewiesen. Davon abweichend wird bei dem Markt am Brink die Höchstparkdauer an den Markttagen auf eine Stunde begrenzt. Die Verwaltung wird beauftragt, ein kreatives Konzept für die Parksituation im Umkreis der Wochenmarktflächen zu erstellen. Ebenfalls ist eine an der Marktgröße und an der zu erwartenden Besucherstärke ausgerichtete Anzahl an Fahrradstellplätzen zu gewährleisten, wobei auch ausreichende Abstellmöglichkeiten für breite Fahrradanhänger zu schaffen sind. c) ganzjährig nutzbare Strom- und Wasseranschlüsse Es sind ganzjährig nutzbare Strom- und Wasseranschlüsse auf jedem Marktplatz vorzuhalten, die unabhängig von den Witterungsbedingungen zugänglich sind. d) Toiletten für Händler und Kunden Es sind sanitäre Einrichtungen in akzeptablem Zustand in unmittelbarer Nähe der Marktplätze vorzuhalten. Diese sollen sowohl für die Händler als auch für die Marktbesucher während der Marktzeiten zugänglich sein. e) Schaffung eines „Willkommensklimas“ auf den Marktplätzen Auf den Marktplätzen ist ein „Willkommensklima“ zu schaffen, das die Bürgerinnen und Bürger sowie Touristen einlädt, auf die Wochenmärkte zu kommen und dort zu verweilen. Die Marktplätze werden so gestaltet, dass eine Atmosphäre geschaffen wird, die eine gewisse Aufenthaltsqualität widerspiegelt. Zu einer verbesserten Optik der Wochenmärkte zählen neben einer attraktiven Anordnung der Stände insbesondere auch ein sauberer und gepflegter Marktplatz sowie eine gepflegte Umgebung wie ansprechende Grünflächen. Es ist zu gewährleisten, dass sich die Flächen am Wochenmarkttag in einem gereinigten Zustand befinden und die vorhandenen öffentlichen Abfallbehälter auf den Marktflächen und in deren unmittelbarer Umgebung in den notwendigen Abständen entleert werden sowie dass die Zuwege zum Marktplatz von Schnee und Eis befreit werden. f) keine Behinderung des Wochenmarktes sowie des Auf- und Abbaus durch geparkte Kraftfahrzeuge Es ist eine eindeutige Beschilderung zu schaffen, aus der sich das Verbot des Abstellens von Kraftfahrzeugen sowohl während der Marktzeiten als auch während der Aufbauzeiten am Vorabend des Markttages und der Abbauzeiten ergibt. Einzige Ausnahme gilt für die von den Händlern mitgeführten Fahrzeuge. Gegen Fahrzeugführer, die Kraftfahrzeuge auf den Marktflächen während dieses Zeitraumes dennoch entgegen der Beschilderung abstellen, ist konsequent vorzugehen. - Die Marktplätze im städtischen Verwaltungsvermögen werden als Multifunktionsflächen ausgewiesen. Die verschiedenen Marktplätze sollen während der Nicht-Marktzeiten anderweitig genutzt werden, um zusätzliche Einnahmen für die Instandhaltung der Marktplätze zu erzielen. Die Marktflächen sollen außerhalb der Marktzeiten z.B. als kostenpflichtige Parkplätze ausgewiesen werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Lübecker Wochenmärkte besser zu vermarkten und die Aufmerksamkeit auf die Wochenmärkte zu erhöhen. Dazu zählt, eine Facebook-Seite zu den Lübecker Wochenmärkten intensiv zu pflegen, auf aktuellem Stand zu halten und die verschiedenen Händler auf dieser Facebook-Seite vorzustellen. Darüber hinaus sind um die einzelnen Marktplätze herum, Hinweisschilder anzubringen, die auf die Wochenmärkte hinweisen. Die Verwaltung wird aufgefordert, mit den einzelnen Händlern auf den verschiedenen Wochenmärkten abzusprechen, inwieweit der Wunsch nach Koordination besonderer werbewirksamer Aktionen gegen Kostentragung durch die Marktbeschicker selbst besteht.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, zur langfristigen Reduzierung der Personalkosten zu prüfen, inwieweit die derzeitigen Aufgaben der Marktaufsicht teils durch die Händler selbst vorgenommen und teils durch die Nutzung technischer Möglichkeiten ersetzt werden können.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" beschließt einstimmig, den Antrag bis zum vorliegen des Berichtes der Verwaltung zu vertagen. (14 Ja-Stimmen)
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09.09.2019 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" beschließt einstimmig, die TOP 3.5., 3.6. und 6.1. auf die Sitzung im Januar 2020 zu vertagen (14 Ja-Stimmen)
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13.01.2020 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 7.1 - zurückgestellt |
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Antrag: Die Bürgerschaft möge beschließen: - Die Lübecker Bürgerschaft bekennt sich zu dem Lübecker Wochenmarkt mit der Vielzahl seiner Marktplätze und setzt sich für dessen Erhalt ein.
- Neben den gut florierenden Marktplätzen werden auch die Marktplätze mit geringen Händlerzahlen aufrechterhalten, solange es eine Nachfrage der Händler gibt.
- Die Marktzeit wird auf den städtischen Marktflächen auf ein Zeitfenster von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr ausgeweitet. Innerhalb dieses Zeitfensters können die Marktbeschicker selber frei wählen, wann sie ihre Waren anbieten möchten. In diesem Zuge wird § 6 Abs. 3 der Marktsatzung gestrichen.
- Die Marktplätze sollen folgende Mindeststandards erfüllen:
a) eine den Wochenmarktgegebenheiten erforderliche Bodenbeschaffenheit Auf den Marktplätzen ist eine den jeweiligen Wochenmarktgegebenheiten erforderliche, barrierefreie Bodenfläche zu schaffen und zu erhalten. Dazu zählen eine von Unebenheiten befreite, schlaglochfreie, leicht zu reinigende Bodenoberfläche des Marktplatzes, ein tragfähiger Untergrund sowie gepflegte Zuwegemöglichkeiten in einem von Unebenheiten und Schlaglöchern befreiten Zustand. Ist die Sanierung des Untergrundes erforderlich, so ist diese vorzunehmen. b) eine an der Marktgröße und an der zu erwartenden Besucherstärke ausgerichtete Anzahl kostenfreier Stellplätze Es ist eine an der Marktgröße und an der zu erwartenden Besucherstärke ausgerichtete Anzahl kostenfreier Stellplätze für Kraftfahrzeuge in der Nähe der Marktplätze im Rahmen der räumlichen Begebenheiten vorzuhalten. An Markttagen werden die in unmittelbarer Nähe des Marktplatzes gelegenen öffentlichen Parkplätze auf eine Höchstparkdauer von einer halben Stunde begrenzt und als solche ausgewiesen. Davon abweichend wird bei dem Markt am Brink die Höchstparkdauer an den Markttagen auf eine Stunde begrenzt. Die Verwaltung wird beauftragt, ein kreatives Konzept für die Parksituation im Umkreis der Wochenmarktflächen zu erstellen. Ebenfalls ist eine an der Marktgröße und an der zu erwartenden Besucherstärke ausgerichtete Anzahl an Fahrradstellplätzen zu gewährleisten, wobei auch ausreichende Abstellmöglichkeiten für breite Fahrradanhänger zu schaffen sind. c) ganzjährig nutzbare Strom- und Wasseranschlüsse Es sind ganzjährig nutzbare Strom- und Wasseranschlüsse auf jedem Marktplatz vorzuhalten, die unabhängig von den Witterungsbedingungen zugänglich sind. d) Toiletten für Händler und Kunden Es sind sanitäre Einrichtungen in akzeptablem Zustand in unmittelbarer Nähe der Marktplätze vorzuhalten. Diese sollen sowohl für die Händler als auch für die Marktbesucher während der Marktzeiten zugänglich sein. e) Schaffung eines „Willkommensklimas“ auf den Marktplätzen Auf den Marktplätzen ist ein „Willkommensklima“ zu schaffen, das die Bürgerinnen und Bürger sowie Touristen einlädt, auf die Wochenmärkte zu kommen und dort zu verweilen. Die Marktplätze werden so gestaltet, dass eine Atmosphäre geschaffen wird, die eine gewisse Aufenthaltsqualität widerspiegelt. Zu einer verbesserten Optik der Wochenmärkte zählen neben einer attraktiven Anordnung der Stände insbesondere auch ein sauberer und gepflegter Marktplatz sowie eine gepflegte Umgebung wie ansprechende Grünflächen. Es ist zu gewährleisten, dass sich die Flächen am Wochenmarkttag in einem gereinigten Zustand befinden und die vorhandenen öffentlichen Abfallbehälter auf den Marktflächen und in deren unmittelbarer Umgebung in den notwendigen Abständen entleert werden sowie dass die Zuwege zum Marktplatz von Schnee und Eis befreit werden. f) keine Behinderung des Wochenmarktes sowie des Auf- und Abbaus durch geparkte Kraftfahrzeuge Es ist eine eindeutige Beschilderung zu schaffen, aus der sich das Verbot des Abstellens von Kraftfahrzeugen sowohl während der Marktzeiten als auch während der Aufbauzeiten am Vorabend des Markttages und der Abbauzeiten ergibt. Einzige Ausnahme gilt für die von den Händlern mitgeführten Fahrzeuge. Gegen Fahrzeugführer, die Kraftfahrzeuge auf den Marktflächen während dieses Zeitraumes dennoch entgegen der Beschilderung abstellen, ist konsequent vorzugehen. - Die Marktplätze im städtischen Verwaltungsvermögen werden als Multifunktionsflächen ausgewiesen. Die verschiedenen Marktplätze sollen während der Nicht-Marktzeiten anderweitig genutzt werden, um zusätzliche Einnahmen für die Instandhaltung der Marktplätze zu erzielen. Die Marktflächen sollen außerhalb der Marktzeiten z.B. als kostenpflichtige Parkplätze ausgewiesen werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Lübecker Wochenmärkte besser zu vermarkten und die Aufmerksamkeit auf die Wochenmärkte zu erhöhen. Dazu zählt, eine Facebook-Seite zu den Lübecker Wochenmärkten intensiv zu pflegen, auf aktuellem Stand zu halten und die verschiedenen Händler auf dieser Facebook-Seite vorzustellen. Darüber hinaus sind um die einzelnen Marktplätze herum, Hinweisschilder anzubringen, die auf die Wochenmärkte hinweisen. Die Verwaltung wird aufgefordert, mit den einzelnen Händlern auf den verschiedenen Wochenmärkten abzusprechen, inwieweit der Wunsch nach Koordination besonderer werbewirksamer Aktionen gegen Kostentragung durch die Marktbeschicker selbst besteht.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, zur langfristigen Reduzierung der Personalkosten zu prüfen, inwieweit die derzeitigen Aufgaben der Marktaufsicht teils durch die Händler selbst vorgenommen und teils durch die Nutzung technischer Möglichkeiten ersetzt werden können.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" beschließt einstimmig, den Antrag auf die Sitzung im Februar zu vertagen. (15 Ja-Stimmen)
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10.02.2020 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 7.1 - zurückgestellt |
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Beschluss: Die Bürgerschaft möge beschließen: - Die Lübecker Bürgerschaft bekennt sich zu dem Lübecker Wochenmarkt mit der Vielzahl seiner Marktplätze und setzt sich für dessen Erhalt ein.
- Neben den gut florierenden Marktplätzen werden auch die Marktplätze mit geringen Händlerzahlen aufrechterhalten, solange es eine Nachfrage der Händler gibt.
- Die Marktzeit wird auf den städtischen Marktflächen auf ein Zeitfenster von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr ausgeweitet. Innerhalb dieses Zeitfensters können die Marktbeschicker selber frei wählen, wann sie ihre Waren anbieten möchten. In diesem Zuge wird § 6 Abs. 3 der Marktsatzung gestrichen.
- Die Marktplätze sollen folgende Mindeststandards erfüllen:
a) eine den Wochenmarktgegebenheiten erforderliche Bodenbeschaffenheit Auf den Marktplätzen ist eine den jeweiligen Wochenmarktgegebenheiten erforderliche, barrierefreie Bodenfläche zu schaffen und zu erhalten. Dazu zählen eine von Unebenheiten befreite, schlaglochfreie, leicht zu reinigende Bodenoberfläche des Marktplatzes, ein tragfähiger Untergrund sowie gepflegte Zuwegemöglichkeiten in einem von Unebenheiten und Schlaglöchern befreiten Zustand. Ist die Sanierung des Untergrundes erforderlich, so ist diese vorzunehmen. b) eine an der Marktgröße und an der zu erwartenden Besucherstärke ausgerichtete Anzahl kostenfreier Stellplätze Es ist eine an der Marktgröße und an der zu erwartenden Besucherstärke ausgerichtete Anzahl kostenfreier Stellplätze für Kraftfahrzeuge in der Nähe der Marktplätze im Rahmen der räumlichen Begebenheiten vorzuhalten. An Markttagen werden die in unmittelbarer Nähe des Marktplatzes gelegenen öffentlichen Parkplätze auf eine Höchstparkdauer von einer halben Stunde begrenzt und als solche ausgewiesen. Davon abweichend wird bei dem Markt am Brink die Höchstparkdauer an den Markttagen auf eine Stunde begrenzt. Die Verwaltung wird beauftragt, ein kreatives Konzept für die Parksituation im Umkreis der Wochenmarktflächen zu erstellen. Ebenfalls ist eine an der Marktgröße und an der zu erwartenden Besucherstärke ausgerichtete Anzahl an Fahrradstellplätzen zu gewährleisten, wobei auch ausreichende Abstellmöglichkeiten für breite Fahrradanhänger zu schaffen sind. c) ganzjährig nutzbare Strom- und Wasseranschlüsse Es sind ganzjährig nutzbare Strom- und Wasseranschlüsse auf jedem Marktplatz vorzuhalten, die unabhängig von den Witterungsbedingungen zugänglich sind. d) Toiletten für Händler und Kunden Es sind sanitäre Einrichtungen in akzeptablem Zustand in unmittelbarer Nähe der Marktplätze vorzuhalten. Diese sollen sowohl für die Händler als auch für die Marktbesucher während der Marktzeiten zugänglich sein. e) Schaffung eines „Willkommensklimas“ auf den Marktplätzen Auf den Marktplätzen ist ein „Willkommensklima“ zu schaffen, das die Bürgerinnen und Bürger sowie Touristen einlädt, auf die Wochenmärkte zu kommen und dort zu verweilen. Die Marktplätze werden so gestaltet, dass eine Atmosphäre geschaffen wird, die eine gewisse Aufenthaltsqualität widerspiegelt. Zu einer verbesserten Optik der Wochenmärkte zählen neben einer attraktiven Anordnung der Stände insbesondere auch ein sauberer und gepflegter Marktplatz sowie eine gepflegte Umgebung wie ansprechende Grünflächen. Es ist zu gewährleisten, dass sich die Flächen am Wochenmarkttag in einem gereinigten Zustand befinden und die vorhandenen öffentlichen Abfallbehälter auf den Marktflächen und in deren unmittelbarer Umgebung in den notwendigen Abständen entleert werden sowie dass die Zuwege zum Marktplatz von Schnee und Eis befreit werden. f) keine Behinderung des Wochenmarktes sowie des Auf- und Abbaus durch geparkte Kraftfahrzeuge Es ist eine eindeutige Beschilderung zu schaffen, aus der sich das Verbot des Abstellens von Kraftfahrzeugen sowohl während der Marktzeiten als auch während der Aufbauzeiten am Vorabend des Markttages und der Abbauzeiten ergibt. Einzige Ausnahme gilt für die von den Händlern mitgeführten Fahrzeuge. Gegen Fahrzeugführer, die Kraftfahrzeuge auf den Marktflächen während dieses Zeitraumes dennoch entgegen der Beschilderung abstellen, ist konsequent vorzugehen. - Die Marktplätze im städtischen Verwaltungsvermögen werden als Multifunktionsflächen ausgewiesen. Die verschiedenen Marktplätze sollen während der Nicht-Marktzeiten anderweitig genutzt werden, um zusätzliche Einnahmen für die Instandhaltung der Marktplätze zu erzielen. Die Marktflächen sollen außerhalb der Marktzeiten z.B. als kostenpflichtige Parkplätze ausgewiesen werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Lübecker Wochenmärkte besser zu vermarkten und die Aufmerksamkeit auf die Wochenmärkte zu erhöhen. Dazu zählt, eine Facebook-Seite zu den Lübecker Wochenmärkten intensiv zu pflegen, auf aktuellem Stand zu halten und die verschiedenen Händler auf dieser Facebook-Seite vorzustellen. Darüber hinaus sind um die einzelnen Marktplätze herum, Hinweisschilder anzubringen, die auf die Wochenmärkte hinweisen. Die Verwaltung wird aufgefordert, mit den einzelnen Händlern auf den verschiedenen Wochenmärkten abzusprechen, inwieweit der Wunsch nach Koordination besonderer werbewirksamer Aktionen gegen Kostentragung durch die Marktbeschicker selbst besteht.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, zur langfristigen Reduzierung der Personalkosten zu prüfen, inwieweit die derzeitigen Aufgaben der Marktaufsicht teils durch die Händler selbst vorgenommen und teils durch die Nutzung technischer Möglichkeiten ersetzt werden können.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" beschließt einstimmig, den Antrag bis zum vorliegen den Markkonzeptes zu vertagen. (14 Ja-Stimmen) Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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08.02.2021 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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Antrag: Die Bürgerschaft möge beschließen: - Die Lübecker Bürgerschaft bekennt sich zu dem Lübecker Wochenmarkt mit der Vielzahl seiner Marktplätze und setzt sich für dessen Erhalt ein.
- Neben den gut florierenden Marktplätzen werden auch die Marktplätze mit geringen Händlerzahlen aufrechterhalten, solange es eine Nachfrage der Händler gibt.
- Die Marktzeit wird auf den städtischen Marktflächen auf ein Zeitfenster von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr ausgeweitet. Innerhalb dieses Zeitfensters können die Marktbeschicker selber frei wählen, wann sie ihre Waren anbieten möchten. In diesem Zuge wird § 6 Abs. 3 der Marktsatzung gestrichen.
- Die Marktplätze sollen folgende Mindeststandards erfüllen:
a) eine den Wochenmarktgegebenheiten erforderliche Bodenbeschaffenheit Auf den Marktplätzen ist eine den jeweiligen Wochenmarktgegebenheiten erforderliche, barrierefreie Bodenfläche zu schaffen und zu erhalten. Dazu zählen eine von Unebenheiten befreite, schlaglochfreie, leicht zu reinigende Bodenoberfläche des Marktplatzes, ein tragfähiger Untergrund sowie gepflegte Zuwegemöglichkeiten in einem von Unebenheiten und Schlaglöchern befreiten Zustand. Ist die Sanierung des Untergrundes erforderlich, so ist diese vorzunehmen. b) eine an der Marktgröße und an der zu erwartenden Besucherstärke ausgerichtete Anzahl kostenfreier Stellplätze Es ist eine an der Marktgröße und an der zu erwartenden Besucherstärke ausgerichtete Anzahl kostenfreier Stellplätze für Kraftfahrzeuge in der Nähe der Marktplätze im Rahmen der räumlichen Begebenheiten vorzuhalten. An Markttagen werden die in unmittelbarer Nähe des Marktplatzes gelegenen öffentlichen Parkplätze auf eine Höchstparkdauer von einer halben Stunde begrenzt und als solche ausgewiesen. Davon abweichend wird bei dem Markt am Brink die Höchstparkdauer an den Markttagen auf eine Stunde begrenzt. Die Verwaltung wird beauftragt, ein kreatives Konzept für die Parksituation im Umkreis der Wochenmarktflächen zu erstellen. Ebenfalls ist eine an der Marktgröße und an der zu erwartenden Besucherstärke ausgerichtete Anzahl an Fahrradstellplätzen zu gewährleisten, wobei auch ausreichende Abstellmöglichkeiten für breite Fahrradanhänger zu schaffen sind. c) ganzjährig nutzbare Strom- und Wasseranschlüsse Es sind ganzjährig nutzbare Strom- und Wasseranschlüsse auf jedem Marktplatz vorzuhalten, die unabhängig von den Witterungsbedingungen zugänglich sind. d) Toiletten für Händler und Kunden Es sind sanitäre Einrichtungen in akzeptablem Zustand in unmittelbarer Nähe der Marktplätze vorzuhalten. Diese sollen sowohl für die Händler als auch für die Marktbesucher während der Marktzeiten zugänglich sein. e) Schaffung eines „Willkommensklimas“ auf den Marktplätzen Auf den Marktplätzen ist ein „Willkommensklima“ zu schaffen, das die Bürgerinnen und Bürger sowie Touristen einlädt, auf die Wochenmärkte zu kommen und dort zu verweilen. Die Marktplätze werden so gestaltet, dass eine Atmosphäre geschaffen wird, die eine gewisse Aufenthaltsqualität widerspiegelt. Zu einer verbesserten Optik der Wochenmärkte zählen neben einer attraktiven Anordnung der Stände insbesondere auch ein sauberer und gepflegter Marktplatz sowie eine gepflegte Umgebung wie ansprechende Grünflächen. Es ist zu gewährleisten, dass sich die Flächen am Wochenmarkttag in einem gereinigten Zustand befinden und die vorhandenen öffentlichen Abfallbehälter auf den Marktflächen und in deren unmittelbarer Umgebung in den notwendigen Abständen entleert werden sowie dass die Zuwege zum Marktplatz von Schnee und Eis befreit werden. f) keine Behinderung des Wochenmarktes sowie des Auf- und Abbaus durch geparkte Kraftfahrzeuge Es ist eine eindeutige Beschilderung zu schaffen, aus der sich das Verbot des Abstellens von Kraftfahrzeugen sowohl während der Marktzeiten als auch während der Aufbauzeiten am Vorabend des Markttages und der Abbauzeiten ergibt. Einzige Ausnahme gilt für die von den Händlern mitgeführten Fahrzeuge. Gegen Fahrzeugführer, die Kraftfahrzeuge auf den Marktflächen während dieses Zeitraumes dennoch entgegen der Beschilderung abstellen, ist konsequent vorzugehen. - Die Marktplätze im städtischen Verwaltungsvermögen werden als Multifunktionsflächen ausgewiesen. Die verschiedenen Marktplätze sollen während der Nicht-Marktzeiten anderweitig genutzt werden, um zusätzliche Einnahmen für die Instandhaltung der Marktplätze zu erzielen. Die Marktflächen sollen außerhalb der Marktzeiten z.B. als kostenpflichtige Parkplätze ausgewiesen werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Lübecker Wochenmärkte besser zu vermarkten und die Aufmerksamkeit auf die Wochenmärkte zu erhöhen. Dazu zählt, eine Facebook-Seite zu den Lübecker Wochenmärkten intensiv zu pflegen, auf aktuellem Stand zu halten und die verschiedenen Händler auf dieser Facebook-Seite vorzustellen. Darüber hinaus sind um die einzelnen Marktplätze herum, Hinweisschilder anzubringen, die auf die Wochenmärkte hinweisen. Die Verwaltung wird aufgefordert, mit den einzelnen Händlern auf den verschiedenen Wochenmärkten abzusprechen, inwieweit der Wunsch nach Koordination besonderer werbewirksamer Aktionen gegen Kostentragung durch die Marktbeschicker selbst besteht.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, zur langfristigen Reduzierung der Personalkosten zu prüfen, inwieweit die derzeitigen Aufgaben der Marktaufsicht teils durch die Händler selbst vorgenommen und teils durch die Nutzung technischer Möglichkeiten ersetzt werden können.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" beschließt einstimmig, den Antrag bis zum Vorliegen einer erweiterten Verwaltungsvorlage zur Modernisierung des Wochenmarktwesens zu vertagen. (14 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung) Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 14 | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | 1 | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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08.11.2021 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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Antrag: Die Bürgerschaft möge beschließen: - Die Lübecker Bürgerschaft bekennt sich zu dem Lübecker Wochenmarkt mit der Vielzahl seiner Marktplätze und setzt sich für dessen Erhalt ein.
- Neben den gut florierenden Marktplätzen werden auch die Marktplätze mit geringen Händlerzahlen aufrechterhalten, solange es eine Nachfrage der Händler gibt.
- Die Marktzeit wird auf den städtischen Marktflächen auf ein Zeitfenster von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr ausgeweitet. Innerhalb dieses Zeitfensters können die Marktbeschicker selber frei wählen, wann sie ihre Waren anbieten möchten. In diesem Zuge wird § 6 Abs. 3 der Marktsatzung gestrichen.
- Die Marktplätze sollen folgende Mindeststandards erfüllen:
a) eine den Wochenmarktgegebenheiten erforderliche Bodenbeschaffenheit Auf den Marktplätzen ist eine den jeweiligen Wochenmarktgegebenheiten erforderliche, barrierefreie Bodenfläche zu schaffen und zu erhalten. Dazu zählen eine von Unebenheiten befreite, schlaglochfreie, leicht zu reinigende Bodenoberfläche des Marktplatzes, ein tragfähiger Untergrund sowie gepflegte Zuwegemöglichkeiten in einem von Unebenheiten und Schlaglöchern befreiten Zustand. Ist die Sanierung des Untergrundes erforderlich, so ist diese vorzunehmen. b) eine an der Marktgröße und an der zu erwartenden Besucherstärke ausgerichtete Anzahl kostenfreier Stellplätze Es ist eine an der Marktgröße und an der zu erwartenden Besucherstärke ausgerichtete Anzahl kostenfreier Stellplätze für Kraftfahrzeuge in der Nähe der Marktplätze im Rahmen der räumlichen Begebenheiten vorzuhalten. An Markttagen werden die in unmittelbarer Nähe des Marktplatzes gelegenen öffentlichen Parkplätze auf eine Höchstparkdauer von einer halben Stunde begrenzt und als solche ausgewiesen. Davon abweichend wird bei dem Markt am Brink die Höchstparkdauer an den Markttagen auf eine Stunde begrenzt. Die Verwaltung wird beauftragt, ein kreatives Konzept für die Parksituation im Umkreis der Wochenmarktflächen zu erstellen. Ebenfalls ist eine an der Marktgröße und an der zu erwartenden Besucherstärke ausgerichtete Anzahl an Fahrradstellplätzen zu gewährleisten, wobei auch ausreichende Abstellmöglichkeiten für breite Fahrradanhänger zu schaffen sind. c) ganzjährig nutzbare Strom- und Wasseranschlüsse Es sind ganzjährig nutzbare Strom- und Wasseranschlüsse auf jedem Marktplatz vorzuhalten, die unabhängig von den Witterungsbedingungen zugänglich sind. d) Toiletten für Händler und Kunden Es sind sanitäre Einrichtungen in akzeptablem Zustand in unmittelbarer Nähe der Marktplätze vorzuhalten. Diese sollen sowohl für die Händler als auch für die Marktbesucher während der Marktzeiten zugänglich sein. e) Schaffung eines „Willkommensklimas“ auf den Marktplätzen Auf den Marktplätzen ist ein „Willkommensklima“ zu schaffen, das die Bürgerinnen und Bürger sowie Touristen einlädt, auf die Wochenmärkte zu kommen und dort zu verweilen. Die Marktplätze werden so gestaltet, dass eine Atmosphäre geschaffen wird, die eine gewisse Aufenthaltsqualität widerspiegelt. Zu einer verbesserten Optik der Wochenmärkte zählen neben einer attraktiven Anordnung der Stände insbesondere auch ein sauberer und gepflegter Marktplatz sowie eine gepflegte Umgebung wie ansprechende Grünflächen. Es ist zu gewährleisten, dass sich die Flächen am Wochenmarkttag in einem gereinigten Zustand befinden und die vorhandenen öffentlichen Abfallbehälter auf den Marktflächen und in deren unmittelbarer Umgebung in den notwendigen Abständen entleert werden sowie dass die Zuwege zum Marktplatz von Schnee und Eis befreit werden. f) keine Behinderung des Wochenmarktes sowie des Auf- und Abbaus durch geparkte Kraftfahrzeuge Es ist eine eindeutige Beschilderung zu schaffen, aus der sich das Verbot des Abstellens von Kraftfahrzeugen sowohl während der Marktzeiten als auch während der Aufbauzeiten am Vorabend des Markttages und der Abbauzeiten ergibt. Einzige Ausnahme gilt für die von den Händlern mitgeführten Fahrzeuge. Gegen Fahrzeugführer, die Kraftfahrzeuge auf den Marktflächen während dieses Zeitraumes dennoch entgegen der Beschilderung abstellen, ist konsequent vorzugehen. - Die Marktplätze im städtischen Verwaltungsvermögen werden als Multifunktionsflächen ausgewiesen. Die verschiedenen Marktplätze sollen während der Nicht-Marktzeiten anderweitig genutzt werden, um zusätzliche Einnahmen für die Instandhaltung der Marktplätze zu erzielen. Die Marktflächen sollen außerhalb der Marktzeiten z.B. als kostenpflichtige Parkplätze ausgewiesen werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Lübecker Wochenmärkte besser zu vermarkten und die Aufmerksamkeit auf die Wochenmärkte zu erhöhen. Dazu zählt, eine Facebook-Seite zu den Lübecker Wochenmärkten intensiv zu pflegen, auf aktuellem Stand zu halten und die verschiedenen Händler auf dieser Facebook-Seite vorzustellen. Darüber hinaus sind um die einzelnen Marktplätze herum, Hinweisschilder anzubringen, die auf die Wochenmärkte hinweisen. Die Verwaltung wird aufgefordert, mit den einzelnen Händlern auf den verschiedenen Wochenmärkten abzusprechen, inwieweit der Wunsch nach Koordination besonderer werbewirksamer Aktionen gegen Kostentragung durch die Marktbeschicker selbst besteht.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, zur langfristigen Reduzierung der Personalkosten zu prüfen, inwieweit die derzeitigen Aufgaben der Marktaufsicht teils durch die Händler selbst vorgenommen und teils durch die Nutzung technischer Möglichkeiten ersetzt werden können.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" beschließt einstimmig, den Antrag auf die Sitzung im Januar zu vertagen. (14 Ja-Stimmen)
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10.01.2022 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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14.02.2022 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 6.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Antrag: Die Bürgerschaft möge beschließen: - Die Lübecker Bürgerschaft bekennt sich zu dem Lübecker Wochenmarkt mit der Vielzahl seiner Marktplätze und setzt sich für dessen Erhalt ein.
- Neben den gut florierenden Marktplätzen werden auch die Marktplätze mit geringen Händlerzahlen aufrechterhalten, solange es eine Nachfrage der Händler gibt.
- Die Marktzeit wird auf den städtischen Marktflächen auf ein Zeitfenster von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr ausgeweitet. Innerhalb dieses Zeitfensters können die Marktbeschicker selber frei wählen, wann sie ihre Waren anbieten möchten. In diesem Zuge wird § 6 Abs. 3 der Marktsatzung gestrichen.
- Die Marktplätze sollen folgende Mindeststandards erfüllen:
a) eine den Wochenmarktgegebenheiten erforderliche Bodenbeschaffenheit Auf den Marktplätzen ist eine den jeweiligen Wochenmarktgegebenheiten erforderliche, barrierefreie Bodenfläche zu schaffen und zu erhalten. Dazu zählen eine von Unebenheiten befreite, schlaglochfreie, leicht zu reinigende Bodenoberfläche des Marktplatzes, ein tragfähiger Untergrund sowie gepflegte Zuwegemöglichkeiten in einem von Unebenheiten und Schlaglöchern befreiten Zustand. Ist die Sanierung des Untergrundes erforderlich, so ist diese vorzunehmen. b) eine an der Marktgröße und an der zu erwartenden Besucherstärke ausgerichtete Anzahl kostenfreier Stellplätze Es ist eine an der Marktgröße und an der zu erwartenden Besucherstärke ausgerichtete Anzahl kostenfreier Stellplätze für Kraftfahrzeuge in der Nähe der Marktplätze im Rahmen der räumlichen Begebenheiten vorzuhalten. An Markttagen werden die in unmittelbarer Nähe des Marktplatzes gelegenen öffentlichen Parkplätze auf eine Höchstparkdauer von einer halben Stunde begrenzt und als solche ausgewiesen. Davon abweichend wird bei dem Markt am Brink die Höchstparkdauer an den Markttagen auf eine Stunde begrenzt. Die Verwaltung wird beauftragt, ein kreatives Konzept für die Parksituation im Umkreis der Wochenmarktflächen zu erstellen. Ebenfalls ist eine an der Marktgröße und an der zu erwartenden Besucherstärke ausgerichtete Anzahl an Fahrradstellplätzen zu gewährleisten, wobei auch ausreichende Abstellmöglichkeiten für breite Fahrradanhänger zu schaffen sind. c) ganzjährig nutzbare Strom- und Wasseranschlüsse Es sind ganzjährig nutzbare Strom- und Wasseranschlüsse auf jedem Marktplatz vorzuhalten, die unabhängig von den Witterungsbedingungen zugänglich sind. d) Toiletten für Händler und Kunden Es sind sanitäre Einrichtungen in akzeptablem Zustand in unmittelbarer Nähe der Marktplätze vorzuhalten. Diese sollen sowohl für die Händler als auch für die Marktbesucher während der Marktzeiten zugänglich sein. e) Schaffung eines „Willkommensklimas“ auf den Marktplätzen Auf den Marktplätzen ist ein „Willkommensklima“ zu schaffen, das die Bürgerinnen und Bürger sowie Touristen einlädt, auf die Wochenmärkte zu kommen und dort zu verweilen. Die Marktplätze werden so gestaltet, dass eine Atmosphäre geschaffen wird, die eine gewisse Aufenthaltsqualität widerspiegelt. Zu einer verbesserten Optik der Wochenmärkte zählen neben einer attraktiven Anordnung der Stände insbesondere auch ein sauberer und gepflegter Marktplatz sowie eine gepflegte Umgebung wie ansprechende Grünflächen. Es ist zu gewährleisten, dass sich die Flächen am Wochenmarkttag in einem gereinigten Zustand befinden und die vorhandenen öffentlichen Abfallbehälter auf den Marktflächen und in deren unmittelbarer Umgebung in den notwendigen Abständen entleert werden sowie dass die Zuwege zum Marktplatz von Schnee und Eis befreit werden. f) keine Behinderung des Wochenmarktes sowie des Auf- und Abbaus durch geparkte Kraftfahrzeuge Es ist eine eindeutige Beschilderung zu schaffen, aus der sich das Verbot des Abstellens von Kraftfahrzeugen sowohl während der Marktzeiten als auch während der Aufbauzeiten am Vorabend des Markttages und der Abbauzeiten ergibt. Einzige Ausnahme gilt für die von den Händlern mitgeführten Fahrzeuge. Gegen Fahrzeugführer, die Kraftfahrzeuge auf den Marktflächen während dieses Zeitraumes dennoch entgegen der Beschilderung abstellen, ist konsequent vorzugehen. - Die Marktplätze im städtischen Verwaltungsvermögen werden als Multifunktionsflächen ausgewiesen. Die verschiedenen Marktplätze sollen während der Nicht-Marktzeiten anderweitig genutzt werden, um zusätzliche Einnahmen für die Instandhaltung der Marktplätze zu erzielen. Die Marktflächen sollen außerhalb der Marktzeiten z.B. als kostenpflichtige Parkplätze ausgewiesen werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Lübecker Wochenmärkte besser zu vermarkten und die Aufmerksamkeit auf die Wochenmärkte zu erhöhen. Dazu zählt, eine Facebook-Seite zu den Lübecker Wochenmärkten intensiv zu pflegen, auf aktuellem Stand zu halten und die verschiedenen Händler auf dieser Facebook-Seite vorzustellen. Darüber hinaus sind um die einzelnen Marktplätze herum, Hinweisschilder anzubringen, die auf die Wochenmärkte hinweisen. Die Verwaltung wird aufgefordert, mit den einzelnen Händlern auf den verschiedenen Wochenmärkten abzusprechen, inwieweit der Wunsch nach Koordination besonderer werbewirksamer Aktionen gegen Kostentragung durch die Marktbeschicker selbst besteht.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, zur langfristigen Reduzierung der Personalkosten zu prüfen, inwieweit die derzeitigen Aufgaben der Marktaufsicht teils durch die Händler selbst vorgenommen und teils durch die Nutzung technischer Möglichkeiten ersetzt werden können.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" beschließt einstimmig, den Antrag ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen. (14 Ja-Stimmen) Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
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| Ö 10.22 |
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Austauschantrag zu VO/2019/07337 FDP: Antrag zur Änderung des §6 der Hauptsatzung |
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VO/2019/07452 |
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| Ö 10.23 |
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Fraktion Freie Wähler & GAL: Ehrenbürgerschaften und bedeutende Persönlichkeiten der Hansestadt Lübeck |
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VO/2019/07369 |
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| Ö 10.24 |
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SPD+CDU: Verknüpfung ÖPNV und Radverkehr (DER ÄLTESTENRAT EMPFIEHLT ÜBERWEISUNG IN DEN BAUAUSSCHUSS MIT DER MAßGABE DER ERNEUTEN BERATUNG IN DER BÜRGERSCHAFT. Antrag bleibt auf der Tagesordnung.) |
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VO/2019/07370 |
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| Ö 10.24.1 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Änderungsantrag zu VO/2019/07370 - "Verknüpfung ÖPNV und Radverkehr" (DER ÄLTESTENRAT EMPFIEHLT ÜBERWEISUNG IN DEN BAUAUSSCHUSS MIT DER MAßGABE DER ERNEUTEN BERATUNG IN DER BÜRGERSCHAFT) |
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VO/2019/07432 |
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| Ö 10.25 |
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Antrag CDU und SPD: Herstellung eines kombinierten Rad-/Fußweges an der Straße "Seekamp" zwischen Dorfplatz Blankensee und der Gemeindegrenze zu Groß Grönau (DER ÄLTESTENRAT EMPFIEHLT ÜBERWEISUNG IN DEN BAUAUSSCHUSS MIT DER MAßGABE DER ERNEUTEN BERATUNG IN DER BÜRGERSCHAFT) |
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VO/2019/07374 |
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| Ö 10.26 |
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Antrag CDU und SPD: Verbesserung der Verkehrssicherheit auf den Radwegen an der Ratzeburger Allee (DER ÄLTESTENRAT EMPFIEHLT ÜBERWEISUNG IN DEN BAUAUSSCHUSS MIT DER MAßGABE DER ERNEUTEN BERATUNG IN DER BÜRGERSCHAFT) |
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VO/2019/07375 |
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| Ö 10.26.1 |
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Fraktion Freie Wähler & GAL: Ergänzungsantrag zu VO/2019/07375, CDU und SPD: Verbesserung der Verkehrssicherheit auf den Radwegen an der Ratzeburger Allee
(DER ÄLTESTENRAT EMPFIEHLT ÜBERWEISUNG IN DEN BAUAUSSCHUSS MIT DER MAßGABE DER ERNEUTEN BERATUNG IN DER BÜRGERSCHAFT) |
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VO/2019/07436 |
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| Ö 10.27 |
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Die Unabhängigen: AT zu VO/2019/07372 Vereinbarung mit dem Nutzerverein zur offenen Nutzung der Kunsttankstelle (Vertagt) |
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VO/2019/07448 |
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| Ö 10.28 |
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Die Unabhängigen, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/Die Grünen: AT zu VO/2019/07406: Machbarkeitsstudie zur Errichtung einer Jugendherberge auf dem Priwall (DIE FRAKTION FW/GAL SCHLIEßT SICH DEM ANTRAG AN) |
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VO/2019/07420 |
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| Ö 10.29 |
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DIE LINKE: Dringlichkeitsantrag "Klimanotstand in Lübeck ausrufen" (DER ÄLTESTENRAT LEHNT DIE DRINGLICHKEIT AB) |
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VO/2019/07431 |
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| N 11 |
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Genehmigung der Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 28.02.2019 |
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| N 12 |
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Anträge der Fraktionen (Es liegt nichts vor.) |
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| N 13 |
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Anfragen / Mitteilungen / Antworten von Bürgerschaftsmitgliedern (Es liegt nichts vor.) |
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| N 14 |
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Berichte (Es liegt nichts vor.) |
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| N 15 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 15.1 |
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Bestellung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Wallstraße (Die Vorlage lag bereits vor.) |
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| N 15.2 |
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Verkauf von Baugrundstücken im Gründungsviertel (Fischstraße und Alfstraße) |
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| Ö 16 |
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Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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