Vorlage - VO/2019/07402  

Betreff: Die Unabhängigen: Anfrage des BM Detlev Stolzenberg: Anfrage zur Akteneinsicht zu Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde zur L 92, Kronsforder Hauptstraße
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen Bearbeiter/-in: Burgdorf, Claudia
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
28.03.2019 
7. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
28.11.2019 
12. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Aus meiner Akteneinsicht zum o.g. Vorgang ergeben sich für mich folgende Fragen, um deren Beantwortung ich bitte:

 

1.    Ist mir im Rahmen meiner Akteneinsicht nach § 30 GO die vollständige Akte zum o.g. Verwaltungsvorgang zur Verfügung gestellt worden?

 

2.    Wenn nicht: Aus welchen Gründen sind mir Teile der Akte vorenthalten worden?

 

3.    Auf welcher rechtlichen Basis ist es möglich, im Rahmen einer Akteneinsicht nach § 30 GO dem Antragsteller Teile der Akte vorzuenthalten?

 

4.    Welche Rechtsmittel können gegen dieses Verwaltungshandeln eingelegt werden?

 

5.    Zum o. g. Sachverhalt wurde in der Presse und im Fernsehen durch die Hansestadt Lübeck die rechtliche Bewertung des Verwaltungshandeln wiedergegeben und erläutert. Die verwaltungsinterne Abstimmung zu dieser verlautbarten Stadtmeinung sowie die Einschätzung des Sachverhaltes von weiteren Dienststellen dazu wurde mir nicht vorgelegt. Falls diese Dokumente nicht Teil der von mir angeforderten Akten sind: Wie ist die Bezeichnung der Akte in der diese Dokumente enthalten sind?

 

6.    In welchen Fällen sind Verwaltungsakten zur Einsichtnahme von zur Verschwiegenheit verpflichteten Gemeindevertretern zwingend zu anonymisieren?

 

 


Begründung

 

 

 


Anlagen