Vorlage - VO/2019/07335  

Betreff: FDP: Anträge zu Lübecks Wochenmärkten
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Bearbeiter/-in: Völker, Astrid
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.03.2019 
7. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
13.05.2019 
7. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zurückgestellt   
12.08.2019 
9. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zurückgestellt   
09.09.2019 
10. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zurückgestellt   
13.01.2020 
13. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zurückgestellt   
10.02.2020 
14. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zurückgestellt   
08.02.2021 
21. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zurückgestellt   
08.11.2021 
27. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zurückgestellt   
10.01.2022 
28. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zurückgestellt   
14.02.2022 
29. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft möge beschließen:

  1. Die Lübecker Bürgerschaft bekennt sich zu dem Lübecker Wochenmarkt mit der Vielzahl seiner Marktplätze und setzt sich für dessen Erhalt ein.

 

  1. Neben den gut florierenden Marktplätzen werden auch die Marktplätze mit geringen Händlerzahlen aufrechterhalten, solange es eine Nachfrage der Händler gibt.

 

  1. Die Marktzeit wird auf den städtischen Marktflächen auf ein Zeitfenster von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr ausgeweitet. Innerhalb dieses Zeitfensters können die Marktbeschicker selber frei wählen, wann sie ihre Waren anbieten möchten. In diesem Zuge wird § 6 Abs. 3 der Marktsatzung gestrichen.

 

  1. Die Marktplätze sollen folgende Mindeststandards erfüllen:

 

a)      eine den Wochenmarktgegebenheiten erforderliche Bodenbeschaffenheit

 

Auf den Marktplätzen ist eine den jeweiligen Wochenmarktgegebenheiten erforderliche, barrierefreie Bodenfläche zu schaffen und zu erhalten. Dazu zählen eine von Unebenheiten befreite, schlaglochfreie, leicht zu reinigende Bodenoberfläche des Marktplatzes, ein tragfähiger Untergrund sowie gepflegte Zuwegemöglichkeiten in einem von Unebenheiten und Schlaglöchern befreiten Zustand. Ist die Sanierung des Untergrundes erforderlich, so ist diese vorzunehmen.

 

b)      eine an der Marktgröße und an der zu erwartenden Besucherstärke ausgerichtete Anzahl kostenfreier Stellplätze

Es ist eine an der Marktgröße und an der zu erwartenden Besucherstärke ausgerichtete Anzahl kostenfreier Stellplätze für Kraftfahrzeuge in der Nähe der Marktplätze im Rahmen der räumlichen Begebenheiten vorzuhalten. An Markttagen werden die in unmittelbarer Nähe des Marktplatzes gelegenen öffentlichen Parkplätze auf eine Höchstparkdauer von einer halben Stunde begrenzt und als solche ausgewiesen. Davon abweichend wird bei dem Markt am Brink die Höchstparkdauer an den Markttagen auf eine Stunde begrenzt. Die Verwaltung wird beauftragt, ein kreatives Konzept für die Parksituation im Umkreis der Wochenmarktflächen zu erstellen.

Ebenfalls ist eine an der Marktgröße und an der zu erwartenden Besucherstärke ausgerichtete Anzahl an Fahrradstellplätzen zu gewährleisten, wobei auch ausreichende Abstellmöglichkeiten für breite Fahrradanhänger zu schaffen sind.

c)       ganzjährig nutzbare Strom- und Wasseranschlüsse

 

Es sind ganzjährig nutzbare Strom- und Wasseranschlüsse auf jedem Marktplatz vorzuhalten, die unabhängig von den Witterungsbedingungen zugänglich sind.

 

d)      Toiletten für Händler und Kunden

 

Es sind sanitäre Einrichtungen in akzeptablem Zustand in unmittelbarer Nähe der Marktplätze vorzuhalten. Diese sollen sowohl für die Händler als auch für die Marktbesucher während der Marktzeiten zugänglich sein.

 

e)      Schaffung eines „Willkommensklimas“ auf den Marktplätzen

Auf den Marktplätzen ist ein „Willkommensklima“ zu schaffen, das die Bürgerinnen und Bürger sowie Touristen einlädt, auf die Wochenmärkte zu kommen und dort zu verweilen. Die Marktplätze werden so gestaltet, dass eine Atmosphäre geschaffen wird, die eine gewisse Aufenthaltsqualität widerspiegelt. Zu einer verbesserten Optik der Wochenmärkte zählen neben einer attraktiven Anordnung der Stände insbesondere auch ein sauberer und gepflegter Marktplatz sowie eine gepflegte Umgebung wie ansprechende Grünflächen. Es ist zu gewährleisten, dass sich die Flächen am Wochenmarkttag in einem gereinigten Zustand befinden und die vorhandenen öffentlichen Abfallbehälter auf den Marktflächen und in deren unmittelbarer Umgebung in den notwendigen Abständen entleert werden sowie dass die Zuwege zum Marktplatz von Schnee und Eis befreit werden.

f)        keine Behinderung des Wochenmarktes sowie des Auf- und Abbaus durch geparkte Kraftfahrzeuge

 

Es ist eine eindeutige Beschilderung zu schaffen, aus der sich das Verbot des Abstellens von Kraftfahrzeugen sowohl während der Marktzeiten als auch während der Aufbauzeiten am Vorabend des Markttages und der Abbauzeiten ergibt. Einzige Ausnahme gilt für die von den Händlern mitgeführten Fahrzeuge. Gegen Fahrzeugführer, die Kraftfahrzeuge auf den Marktflächen während dieses Zeitraumes dennoch entgegen der Beschilderung abstellen, ist konsequent vorzugehen.

 

  1. Die Marktplätze im städtischen Verwaltungsvermögen werden als Multifunktionsflächen ausgewiesen. Die verschiedenen Marktplätze sollen während der Nicht-Marktzeiten anderweitig genutzt werden, um zusätzliche Einnahmen für die Instandhaltung der Marktplätze zu erzielen. Die Marktflächen sollen außerhalb der Marktzeiten z.B. als kostenpflichtige Parkplätze ausgewiesen werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Lübecker Wochenmärkte besser zu vermarkten und die Aufmerksamkeit auf die Wochenmärkte zu erhöhen. Dazu zählt, eine Facebook-Seite zu den Lübecker Wochenmärkten intensiv zu pflegen, auf aktuellem Stand zu halten und die verschiedenen Händler auf dieser Facebook-Seite vorzustellen. Darüber hinaus sind um die einzelnen Marktplätze herum, Hinweisschilder anzubringen, die auf die Wochenmärkte hinweisen. Die Verwaltung wird aufgefordert, mit den einzelnen Händlern auf den verschiedenen Wochenmärkten abzusprechen, inwieweit der Wunsch nach Koordination besonderer werbewirksamer Aktionen gegen Kostentragung durch die Marktbeschicker selbst besteht.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, zur langfristigen Reduzierung der Personalkosten zu prüfen, inwieweit die derzeitigen Aufgaben der Marktaufsicht  teils durch die Händler selbst vorgenommen und teils durch die Nutzung technischer Möglichkeiten ersetzt werden können.
 

 

 


Begründung

Die Wochenmärkte tragen dazu bei, die Nahversorgung in den verschiedenen Stadtteilen zu sichern, und sind daher von zentraler Bedeutung. Sie fördern die Nachfrage nach ökologischen und gesunden Produkten aus der Region Lübeck und bilden daher einen wichtigen Wirtschafts- und Gesellschaftsfaktor.

Das Kostendefizit zwischen den Standgebühren der Martktbeschicker und den städtischen Ausgaben für den Wochenmarkt sind insbesondere auch auf einen Mangel an Attraktivität der Wochenmärkte zurückzuführen. Sowohl die Händler als auch die Kunden wünschen sich attraktivere Wochenmärkte, wozu gewisse Mindeststandards der Marktplätze zählen. Um langfristig eine bessere Kostendeckung der Wochenmärkte zu erhalten, muss im ersten Schritt an die Steigerung der Attraktivität der Wochenmärkte angesetzt werden. Ziel ist es die Attraktivität der Wochenmärkte für die Kunden durch eine erhöhte Aufenthaltsqualität und -atmosphäre, gute Parkmöglichkeiten, Kundentoiletten und einer stolperfreien Bodenbeschaffenheit zu erhöhen. Die Erreichung einer erhöhten Anzahl an Händler durch attraktivere Märkte vergrößert die Vielfalt des Angebots und wirkt sich ebenfalls positiv auf die Attraktivität der Wochenmärkte für die Kunden aus.

Den Händlern muss der zeitliche Gestaltungsspielraum ermöglicht werden, um weitere Zielgruppen wie Arbeitnehmer/innen als Kunden zu gewinnen. Dafür werden die Marktzeiten auf städtischen Marktflächen von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr ausgeweitet. Dadurch werden die Möglichkeiten für längere Öffnungszeiten oder aber auch spätere Öffnungszeiten wie Feierabendmärkte oder einzelne Aktionen wie einen Nachtmarkt geschaffen. In welchem Umfang die Marktbeschicker dieses Zeitfenster nutzen wollen, ist ihnen selbst überlassen.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

 

 

 


Anlagen

 

 

 

Stammbaum:
VO/2019/07335   FDP: Anträge zu Lübecks Wochenmärkten   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Antrag der FDP-Fraktion
VO/2019/07335-01   FDP: Austauschantrag zu VO/2019/07335: Anträge zu Lübecks Wochenmärkten   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Antrag der FDP-Fraktion