Vorlage - VO/2019/07268  

Betreff: Die Unabhängigen: Antrag zu VO/2019/07123: Giftmülldeponie Ihlenberg schließen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen Bearbeiter/-in: Burgdorf, Claudia
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.02.2019 
6. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
28.03.2019 
7. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

1. Der Bürgermeister wird aufgefordert, die Aufnahme der Hansestadt Lübeck in den Deponiebeirat unverzüglich zu forcieren. Der Deponiebeirat möge regelmäßig, mindestens jedoch halbjährlich im Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung der Hansestadt Lübeck berichten.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit allen Beteiligten darauf hinzuwirken, dass bei der geplanten Neuauflage der Krebsstudie in der Nachbarschaft der Deponie auch die Hansestadt Lübeck einbezogen wird.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Länder Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern aufzufordern, ein unabhängiges Gutachten erstellen zu lassen, das anhand der Inventarliste der Deponie eine Auflistung der dort vorhandenen gesundheitsschädlichen Substanzen aufzeigt. Diese Auflistung sollte erweitert werden um anzunehmende weitere gesundheitsschädliche Substanzen. Diese Liste soll zukünftig Grundlage sein für eine engmaschige Beprobung und somit Überwachung des Sickerwassers, des Grundwassers, des Trinkwassers und des Sediments, auch im Lübecker Stadtbereich und Umland. Weiterhin soll das unabhängige Gutachten die Erforderlichkeit einer grundlegenden Sanierung der Deponie betrachten und Empfehlungen zum Umgang mit den dortigen Schadstoffen geben.

4. Weiterhin wird der Bürgermeister beauftragt, die Landesregierung aufzufordern, gemeinsam mit den norddeutschen Bundesländern den sofortigen Start eines Standortsucheverfahrens nach einer Nachfolgedeponie einzuleiten bzw. voranzutreiben.

 

 


Begründung

Zu 1:

Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung hat auf seiner Sitzung am 20.11.2018 einstimmig beschlossen, die Wiederaufnahme in den Beirat für Umweltfragen der Deponie Ihlenberg zu beantragen. Auf das Schreiben von Senator Hinsen an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern gibt es nach dessen Aussage bislang noch keine Reaktion, die Aufnahme scheint bis heute noch nicht vollzogen zu sein.

Zu 2:

Auch dies war Gegenstand des einstimmigen Beschlusses des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung vom 20.11.2018. Sollte dies bereits umgesetzt sein, ist dieser Teil des Antrags gegenstandslos. Wenn die Krebsstudie durch den Deponiebetreiber noch nicht in Auftrag gegeben wurde, sollte auf die Umsetzung gedrängt werden. Die Ergebnisse könnten auf einen möglichen Zusammenhang zwischen Erkrankung und den Emissionen der Deponie Ihlenberg hinweisen oder ihn ggfs. negieren.

Zu 3:

Um auch Schadstoffe zu erkennen, die bislang nicht im Fokus der Beprobungen standen, ist es wichtig, einen Gesamtüberblick über sämtliche gesundheitsschädigende Substanzen zu bekommen, die aus der Deponie Ihlenberg austreten könnten. Dies betrifft sowohl Emissionen in Gewässer (auch Trinkwasser), als auch in die Luft. Laboruntersuchungen erfassen nur das, was in Auftrag gegeben wird. Anhand der deponiegeführten Inventarliste lassen sich die eingelagerten Inhaltsstoffe bzw. deren mögliche gesundheitsschädigende Substanzen erfassen. Darüber hinaus sollte diese Liste ergänzt werden um weitere mögliche Gefahrenstoffe, die eventuell nicht in der Inventarliste verzeichnet sind, von denen aber anzunehmen ist, dass sie in der Vergangenheit eingelagert wurden. Dies führt zu einer umfassenderen Prüfung und letztlich zu einer frühzeitigen und genaueren Beurteilung der Beprobungen und kann so zu schnellerem und effektiverem Eingreifen führen.

In Anbetracht der hohen Schadstoffbelastung im Bereich der Deponie Ihlenberg ist es zudem zwingend notwendig, alle technischen Möglichkeiten auszuloten, die Deponie nicht nur an der Oberfläche, sondern auch in der Tiefe abzudichten. Der bisherige Verweis auf angeblich undurchlässige Geschiebemergelschichten ist hydrogeologisch nicht haltbar. Erfahrungen im Umgang mit der Lagerung atomaren Abfalls im Schacht Asse II im niedersächsischen Landkreis Wolfenbüttel haben gezeigt, dass sich geologische Gegebenheiten ändern können. Dies wird hydrogeologisch bestätigt. Um eine Schadstoffbelastung und somit eine Gesundheitsgefährdung besonders der umliegenden Bevölkerung auf ein Höchstmaß zu minimieren, ist eine Abdichtung unterhalb der Deponie zwingend erforderlich.

Sollte das unter Punkt 3 geforderte Gutachten zu dem Schluss kommen, eine Sanierung bzw. eine Abdichtung der Deponie nach unten sei nötig und möglich, ist zu überlegen, ob eine Schließung der Deponie, wie für das Jahr 2035 vorgesehen, überhaupt noch notwendig ist. Denn dann gäbe es eine Deponie, die auf dem neuesten Sicherheitsstand ist und es müssten nicht noch weitere Landstriche durch Sondermüll belastet werden. Vorrangig sollte es darum gehen, die vorhandene Deponie so sicher wie möglich zu machen.

Zu 4:

Sollte eine Sanierung aus technischen Gründen nicht möglich sein, ist die Deponie Ihlenberg schnellstmöglich zu schließen, um die von ihr ausgehende potentielle Gefährdung zu minimieren. Dies erfordert jedoch gleichzeitig eine schnellstmögliche Suche nach einem geeigneten Alternativstandort, da auch der zukünftig anfallende Sondermüll, zumindest aus der norddeutschen Region, in geeigneter Weise sicher gelagert werden muss.

 

 


Anlagen