Vorlage - VO/2019/07448
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird beauftragt, vor Bestellung des beabsichtigten Erbpachtvertrages für die Kunsttankstelle an der Wallstraße eine Vereinbarung mit dem begünstigten Trägerverein abzuschließen, um die offene Nutzung des Veranstaltungsortes und der Ateliers auch für Kulturschaffende sicher zu stellen, die nicht Vereinsmitglieder sind.
Zusätzlich ist vertraglich für die Durchführung und Fertigstellung der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen eine Fristsetzung zu vereinbaren. Im Falle der Nichteinhaltung der Vereinbarungen sind Restriktionen bzw. die Rückabwicklung des Vertrages vorzusehen.
Vor Abschluss der Vereinbarung ist über deren beabsichtigte Inhalte dem Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zu berichten.
Begründung
Im Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege hat der Trägerverein der Kunsttankstelle sein Konzept vorgestellt. Danach soll ein Veranstaltungsort etabliert werden, der für unterschiedliche Kulturträger, auch außerhalb des Trägervereins, offen ist. Auch die Ateliers sollen zusätzlich Nicht-Vereinsmitgliedern angeboten werden. Dies wurde bereits in den vergangenen Jahren seit der Anhandgabe der Liegenschaft in dieser Form praktiziert.
Diese besondere konzeptionelle Offenheit steht einer ausschließlich internen, geschlossenen Nutzung der Kunsttankstelle entgegen. Um dieses offene Konzept während der gesamten Laufzeit des Erbbaurechtes zu sichern, ist eine Vereinbarung dazu erforderlich.
Anlagen