Vorlage - VO/2019/07436  

Betreff: Fraktion Freie Wähler & GAL: Ergänzungsantrag zu VO/2019/07375, CDU und SPD: Verbesserung der Verkehrssicherheit auf den Radwegen an der Ratzeburger Allee
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.03.2019 
7. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Bauausschuss zur Vorberatung
06.05.2019 
15. Sitzung des Bauausschusses zurückgezogen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
20.06.2019 
9. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
29.08.2019 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Antrag VO/2019/07375 wird um folgenden Satz ergänzt (kursiv und fett im Text):

 

Die Verwaltung wird beauftragt bis zum Juni 2019 dem Bauausschuss zu berichten, durch welche Maßnahmen eine Verbesserung der Verkehrssicherheit bei den Radwegen parallel zur Ratzeburger Allee kurzfristig herbeigeführt werden kann. Insbesondere dort, wo in die Ratzeburger Allee einmündende Straßen von Radwegen gekreuzt werden, besteht akuter Handlungsbedarf.

 

 

 

In diesem Zusammenhang ist auch zu berichten, ob die südlich des Bahnübergangs Ratzeburger Allee im Bereich einmündender Straßen bereits vorhandenen roten Radweg-Asphaltierungen mit unterbrochenen weißen Randstreifen als geeignete Maßnahme anzusehen sind und ob derartige Gestaltungen auch an entsprechenden Straßeneinmündungen nördlich des Bahnübergangs bis hin zum Mühlenteller vorgenommen werden sollten.

 

Eine analoge Berichterstattung möge für andere schulwegrelevante Alleen, wie beispielsweise die Kronsforder Allee, bis September 2019 erfolgen. Das jeweilige Votum des Runden Tisches Radverkehr ist vor der Berichterstattung im Bauausschuss einzuholen.

 

Sofern eine Realisierung dieser Schulwegsicherungsmaßnahme aus technischen oder haushalterischen Gründen nicht in 2019 vorgenommen werden kann, so ist die Maßnahme für eine Umsetzung im städtischen Haushalt 2020 anzumelden.

 


Begründung

 

 


Anlagen