Vorlage - VO/2019/07022
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob eine Richtlinie analog zum in Flensburg praktizierten Verfahren erarbeitet werden kann, die zur Förderung des bürgerlichen Engagements den Ehrenamtlern, die in einer Organisation tätig sind, die einen sozialen oder karikativen Zweck verfolgt, ermöglicht, ihr Kraftfahrzeug im Umfeld ihres Einsatzortes während ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit ohne Kosten im öffentlichen Straßenraum oder auf den von der KWL bewirtschafteten städtischen Parkplatzflächen im Rahmen der Verfügbarkeit abzustellen. Als ehrenamtliches Engagement soll eine Tätigkeit gelten, die nicht auf die Erzielung von Entgelt ausgerichtet ist, die regelmäßig, in einem Zeitraum von drei Monaten mindestens 1 x wöchentlich, innerhalb Lübecks ausgeführt wird und für die kein Geld, kein Honorar, kein Gehalt, keine Übungsleiterpauschale, Aufwandsentschädigung oder sonstiger geldwerter Vorteil gewährt wird.
Die Ergebnisse der Prüfung inklusive der zu erwartenden Kosten sind der Bürgerschaft bis zur Junisitzung 2019 vorzulegen.
Begründung
Anlagen