Vorlage - VO/2019/07324  

Betreff: FDP: Antrag zur Entwicklung eines flächendeckenden Schadstoffkatasters unter besonderer Berücksichtigung des in der Vergangenheit häufig verbauten, mittlerweile verbotenen Baustoffs Asbest.
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Bearbeiter/-in: Völker, Astrid
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.03.2019 
7. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Bauausschuss zur Vorberatung
06.05.2019 
15. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
20.05.2019 
16. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
03.06.2019 
17. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
17.06.2019 
18. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
21.05.2019 
6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2018 - 2023) abgelehnt   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.08.2019 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Experten des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) gehen davon aus, dass ein Viertel aller vor 1994 errichteten, umgebauten oder sanierten Gebäude mit asbesthaltigen Bauprodukten belastet sind. Das sind ein Fünftel aller Gebäude in Deutschland. Es ist naheliegend anzunehmen, dass auch in öffentlichen Gebäuden der Hansestadt mit Asbest und anderen Schadstoffen belastete Baustoffe verbaut wurden. Damals war es Stand der Technik heute sollte es Anlass sein professionell und kompetent mit der sensiblen Thematik umzugehen. Sinnvoll erscheint in diesem Zusammenhang ein flächendeckendes Schadstoffkataster, in dem alle öffentlichen Gebäude Lübecks und die jeweilige Schadstoffbelastung erfasst werden. 

 

 

Der Bürgermeister wird gebeten, die Einführung eines Schadstoffkatasters für öffentliche Gebäude der Hansestadt zu prüfen und nach erfolgter Aufwand-Nutzenabwägung ggf. zu veranlassen.

 

Dieses Schadstoffkataster soll dazu dienen

a)      Gefährdungspotentiale zu identifizieren

b)      Nutzerschutz zu gewährleisten

c)       Sanierungsmaßnahmen optimiert zu planen und umzusetzen sowie

d)      Schadstoffsanierungen mit verbesserter Wirtschaftlichkeit zu realisieren

 

 

 


Begründung

In der Antwort des GMHL auf unsere Anfrage zu Gebäudeschadstoffen, Asbest in Gebäuden der HL vom 18.02.2019 – VO/2019/07165 wies das GMHL darauf hin, dass in öffentlichen Gebäuden der Hansestadt je nach Baualtersklasse unterschiedliche Schadstoffe verbaut wurden. Hierzu zählen anorganische (im Wesentlichen Asbest z.B. in Dämmung und Putzen sowie künstliche Mineralfasern KMF z.B. in Dämmstoffen) und organische Stoffe (im Wesentlichen polycyklische aromatische Kohlenwasserstoffe PAK z.B. in Beschichtungen und Abdichtungen, Pentachlorphenole PCP z.B. in Holzschutzmitteln), Polychlorierte Biphenyle PCB z.B. in Dichtungsmassen und Formaldehyd z.B. in Holzwerkstoffen. Zudem treten bei bauphysikalischen Mängeln darüber hinaus biologische Stoffe (maßgeblich: Schimmelpilze) auf.  

 

Der Überblick über denkbare Gebäudeschadstoffe lässt die Notwendigkeit eines Schadstoffkatasters erkennen. Erst wenn genau bekannt ist was, wo, wann und wie verbaut wurde, können das Gefähr-dungspotential identifiziert, eine Risikoabschätzung vorgenommen und ggf. geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Ziel sollte es sein Sanierungsmaßnahmen optimiert zu planen und umzusetzen um eine zielgerichtete Schadstoffsanierung und verbesserte Wirtschaftlichkeit zu erreichen.

 

Das GMHL und der Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (UNV) haben sich nach Auskunft des GMHL darauf verständigt Dokumentationen aus Schadstoffgutachten und Raumluftmessungen untereinander auszutauschen. Alle gewonnenen Erkenntnisse könnten in einem Schadstoffkataster zielführend zusammen geführt werden. 

 

Es geht um die Gesundheit der Menschen, die möglichweise täglich den Schadstoffen angesetzt sind sowie um die Gesundheit der Menschen, die mit den Schadstoffen hantieren. Es geht nicht darum eine Hysterie zu schüren, sondern Antworten auf eine allgegenwärtige Gefahr zu finden und kompetent mit ihr umzugehen.

 

 

Hintergrund:

 

Aktuelle Funde von Asbest in Gebäuden in Norddeutschland rücken das Dauer-Bau-Thema Asbest einmal mehr in den Fokus. Funde in der Justiz-Vollzugsanstalt in Lübeck, im Schulzentrum Reinbek, in der Festhalle Bad Oldesloe, sowie im Bürohochhaus des NDR in Hamburg sind nur einige Bespiele. Bundesweit Beachtung fanden ein Hochhaus am Millerntor, ein Hochhaus am Reinfelder Herrenteich sowie der Palast der Republik in Berlin, Sitz der DDR-Volkskammer.

 

Verboten wurde die Verwendung von Asbest in Deutschland im Jahre 1993. Seit 2005 gilt das Verbot europaweit. Experten gehen davon aus, dass Asbest nach wie vor allgegenwärtig ist.

 

Asbest galt in der Bauindustrie viele Jahre, insbesondere in den 1970iger Jahren, als perfekter Werkstoff: Billig, leicht verfügbar und gut zu verarbeiten. Asbest brennt nicht, isoliert gut und gebietet Fäulnis und Korrosion Einhalt. Asbest wurde in zahlreichen Gebäuden, Dächern und insbesondere auch im Straßenbau verarbeitet. 180000 Tonnen sollen nach Angaben der Berufsgenossenschaft Bau (BG BAU) in Spitzenzeiten jährlich verbaut worden sein.

 

Nachgewiesen wurde Asbest in Fußböden und Wänden. Asbestfasern können auch im Putz, in Spachtelmasse sowie in Fliesen- und Teppichklebern aus der damaligen Zeit verborgen sein. In Schrebergartenkolonien sind asbestbelastete Eternit-Dachplatten auch heute noch Standard. Gerade bei diesen 30 bis 40 Jahre alten Eternit-Dächern besteht mittlerweile die Gefahr, dass Asbestfasern nicht mehr an den Beton gebunden sind.

 

Das Problem: Bei „mechanischer Beanspruchung“ (Bohren, Sägen, Schleifen, Fräsen und Flexen) können sich feine Fasern lösen. Werde diese eingeatmet können sie lebensbedrohliche Erkrankungen wie Asbestose oder Lungenkrebs auslösen. Sie haben die Eigenschaft Narbengewebe zu erzeugen und können bösartige Tumore verursachen. Die Grenzwerte liegen bei maximal 500 Fasern pro Kubikmeter für die Nutzung eines Gebäudes nach einer Sanierung.

 

Das BMAS und das Umweltministerium haben vor zwei Jahren wegen der Asbest-Altlasten den Nationalen Asbestdialog ins Leben gerufen in den viele Vertreter der am Bauprozess beteiligten Partner involviert sind. Entstanden ist die Fachdatenbank „Gebäudeschadstoffe“, die noch in diesem Jahr online gehen soll um Betrieben und Beschäftigen Hinweise zu Verwendung typischer Fundstellen asbesthaltiger Bauprodukte im Baubestand, aber auch zu den Schutzmaßnahmen bei den notwendigen Arbeiten zu geben.

 

 

 

 


Anlagen

 

 

 

Stammbaum:
VO/2019/07324   FDP: Antrag zur Entwicklung eines flächendeckenden Schadstoffkatasters unter besonderer Berücksichtigung des in der Vergangenheit häufig verbauten, mittlerweile verbotenen Baustoffs Asbest.   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Antrag der FDP-Fraktion
VO/2019/07324-01   Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und des Bauausschusses zum Antrag der FDP: Antrag zur Entwicklung eines flächendeckenden Schadstoffkatasters unter besonderer Berücksichtigung des in der Vergangenheit häufig verbauten, mittlerweile verbotenen Baustoffs Asbest.   3.031 - Fachbereichs-Dienste   Blanko