Vorlage - VO/2019/07226  

Betreff: Ergebnis aus dem Bauausschuss zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE und dem Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler & GAL betr. Maßnahmen gegen Mietsteigerungen (Sitzung der Bürgerschaft am 29. November 2018) - VO/2018/06652 und VO/2018/06830
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.061 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Kaacksteen, Thomas
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.03.2019 
7. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Sachverhalt

Begründung

Die Bürgerschaft hat den nachstehend aufgeführten Antrag der Fraktion DIE LINKE und den dazugehörigen Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler & GAL jeweils mit Mehrheit an den Bauausschuss und den Ausschuss für Soziales überwiesen und anschließend eine erneute Beratung in der Bürgerschaft beschlossen:

 

Maßnahmen gegen Mietsteigerungen

Antrag der Fraktion DIE LINKE – VO/2018/06652:

Angesichts der in Lübeck steigenden Fälle energetischen Sanierungen von Wohnungen und damit steigenden Mieten werden folgenden Maßnahmen ergriffen:
 

  1. Aus Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen der Lübecker Bürgerschaft, Vertreterinnen und Vertretern von Bürgerinitiativen und mietpolitischen Bündnissen, den Lübecker Jobcentern, sowie Wohnungsbaugesellschaften, wird unter Leitung der Verwaltung ein runder Tisch gebildet, der sich mit den Auswirkungen der energetischen Sanierung beschäftigt.

Ziel ist ein aktives Controlling und Monitoring des Lübecker Wohnungsmarktes und energetische Sanierungen von Wohnungen zu schaffen, um rechtzeitig politische Lösungen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit auf dem Weg zu bringen.

Der runde Tisch wird auch damit beauftragt, unter Leitung der Verwaltung, die Novellierung und Durchsetzung von Erhaltungssatzungen für die Stadtteile mit dem

Ziel des Beschlusses in der Bürgerschaft zu diskutieren.

  1. In der Lübecker Verwaltung wird eine Beratungsstelle für die von energetischen Sanierungen betroffenen Mieterinnen und Mietern eingerichtet, hierfür wird eine Stelle geschaffen. Diese Beratungsstelle berät Mieterinnen und Mieter über ihre Rechte gegenüber ihren Vermietern. Sie arbeitet aber auch proaktiv, sie meldet sich bei den betroffenen Mietern und macht auf ihre Situation aufmerksam.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt dem Bauausschuss regelmäßig Bericht bezüglich der aktuellen Lage des Diskussionsstands der Situation der energetischen Sanierungen und neuer Sanierungsvorhaben zu erstatten.

 

 

Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler & GAL – VO/2018/06830:

Angesichts der in Lübeck steigenden Fälle energetischer Sanierungen von Wohnungen und damit steigender Mieten wird der Bürgermeister aufgefordert,

  1. der Bürgerschaft in der Januarsitzung 2019 über mögliche Maßnahmen der Hansestadt gegen Mietsteigerungen nach energetischen Sanierungen von Wohnungen und über mögliche Unterstützungen der davon betroffenen Mieterinnen und Mieter durch die Kommune zu berichten;
  2. einen Arbeitskreis (runder Tisch) zu bilden, dessen Aufgabe darin besteht, ein aktives Controlling und Monitoring des Lübecker Wohnungsmarktes und der energetischen Sanierung von Wohnungen zu schaffen, um rechtzeitig politische Lösungen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit und Wohnungsverlust auf den Weg zu bringen. Eine weitere Aufgabe des Arbeitskreises besteht auch darin, dementsprechend Erhaltungssatzungen für einzelne Stadtteile zu erarbeiten und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Der Arbeitskreis setzt sich zusammen aus jeweils einer Vertreterin oder einem Vertreter

        der Lübecker Bürgerschaftsfraktionen,

        von mietpolitischen Bürgerinitiativen und Bündnissen,

        der Stadtverwaltung,

        des Lübecker Jobcenters,

        der Wohnungsbaugesellschaften,

        des Lübecker Mietervereins

        der stadteigenen Wohnungsgesellschaft „Trave“ und

        dem Sozialsenator;

  1. dafür zu sorgen, dass Mietsteigerungen, die nach energetischen Sanierungen von Wohnungen entstehen und die Mietobergrenzen übersteigen für Leistungsempfängerinnen und -empfänger nach dem SGB II (Hartz IV) oder dem SGB XII (Sozialhilfe) übernommen werden;
  2. dafür zu sorgen, dass Mietschulden Lübecker Einwohnerinnen und Einwohner darlehensweise übernommen werden können, wenn damit Obdachlosigkeit und Wohnungsverlust der Betroffenen verhindert werden kann;
  3. dafür zu sorgen, dass eine Beratungsstelle für die von energetischen Sanierungen betroffenen Mieterinnen und Mietern eingerichtet wird. Hierfür wird eine Stelle geschaffen. Diese Beratungsstelle berät Mieterinnen und Mieter über ihre Rechte gegenüber ihren Vermieterinnen oder Vermietern. Sie arbeitet aber auch proaktiv, sie meldet sich bei den betroffenen Mietern und macht auf ihre Situation aufmerksam.;
  4. dass die Verwaltung dem Bauausschuss regelmäßig über die aktuellen Lage des Diskussionsstands der Situation der energetischen Sanierungen und neuer Sanierungsvorhaben berichtet.

 

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 18.02.2019 mit den beiden Anträgen befasst und folgendes Ergebnis beschlossen:

 

Auszug aus der Niederschrift des Bauausschusses am 18.02.2019

Zu TOP 5.3.4 und TOP 5.3.5 – Anträge aus der Bürgerschaft  vom 29.11.2018 (VO/2018/06916 und VO/2018/06914)

Maßnahmen gegen Mietsteigerungen

Wie bereits unter TOP 1.2 festgelegt, wird der Antrag (TOP 5.3.4) zusammen mit dem Änderungsantrag (TOP 5.3.5) zusammen behandelt und abgestimmt.

 

Herr Luetkens teilt mit, dass er den Änderungsantrag übernehmen werde.

 

Herr Pluschkell möchte wissen, ob der Bauausschuss überhaupt fachlich zuständig sei, wenn es um Maßnahmen gegen Mietsteigerungen gehe.

Herr Pluschkell beantragt eine Nichtbefassung mit diesen beiden Anträgen wegen Nichtzuständigkeit.

 

Frau Hagen erläutert kurz die Ergebnisse aus dem Sozialausschuss zu diesen beiden Anträgen.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Pluschkell zur Nichtbefassung wegen Unzuständigkeit beider Anträge abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für eine Zuständigkeit des Bauausschusses:  3 Stimmen

Gegen eine Zuständigkeit des Bauausschusses:  9 Stimmen

Enthaltungen:       3 Stimmen

Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich die Nichtzuständigkeit des Bauausschusses für den Antrag und den Änderungsantrag und damit die Nichtbefassung.