Tagesordnung - 3. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"  

Bezeichnung: 3. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
Gremium: Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
Datum: Mo, 12.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
Anlagen:
WiA & KBT-A Sitzungstermine 2019
Niederschrift Nr. 2 vom 10.09.18 ÖFFENTLICH
Anlage I B-Pläne in Bearbeitung
Anlage II Wohnungsbauprojekte nach §34
Anlage III Saison Travemünde 2018 LTM

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung    
Ö 1.1  
Verpflichtung von nicht der Bürgerschaft angehörenden Ausschussmitgliedern    
Ö 1.2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 1.3  
Anträge und Beschlüsse zur Tagesordnung    
Ö 2  
Niederschrift Nr. 2 vom 10.09.2018 - öffentlicher Teil
SI/2018/199  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Einzelhandelsentwicklung    
Ö 3.2  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 3.3  
WiA & KBT-A - Sitzungstermine 2019 (Übersicht ist der Einladung beigefügt)    
Ö 3.4  
Anfrage von AM Heike Wiechmann: Zweite Zufahrt nach Travemünde (zurückgestellt in der 2. Sitzung des WiA & KBT-A am 10.09.2018)
VO/2018/06394  
Ö 3.5  
AM Schaffenberg (SPD): Bootshaus Drägerpark
VO/2018/06490  
Ö 3.6  
Anfrage der Ausschussmitglieder Anka Grädner und Nele Hoge (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) bzgl.: sog. Unkrautsbekämpfung auf der Wallhalbinsel
VO/2018/06619  
Ö 3.7  
Anfrage des AM Kim Nehrhoff FDP zu Wochenmärkten
VO/2018/06682  
Ö 3.8     Neue Anfragen    
Ö 3.8.1  
Anfrage AM Sebastian Kai Ising - Entwicklung von Nahversorgern in Stadtteilen
VO/2018/06697  
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Enthält Anlagen
Fortschreibung Einzelhandelsmonitoring für die Lübecker Innenstadt - Einzelhandelsentwicklung zwischen 2009 bis 2018 (5.610)
Enthält Anlagen
VO/2018/06508  
Ö 4.2  
Enthält Anlagen
Bericht der Wirtschaftsförderung Lübeck zum Thema Standortmarketing 2018 und Maßnahmenübersicht (mündlich durch Wirtschaftsförderung LÜBECK GmbH)    
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Festlegung des Vermarktungskonzepts Teilbereich II für den Geschosswohnungsbau im Neubaugebiet B-Plan - 07.44.00 - Am Ährenfeld / Johannes-Kepler-Quartier
Enthält Anlagen
VO/2018/06550  
Ö 5.2  
Entgeltordnung für den Wohnmobilparkplatz des Kurbetriebs Travemünde
Enthält Anlagen
VO/2018/06614  
Ö 5.3  
Haushaltspläne der Stiftungen HGH-JJK-WS-KOD-LW-VT für das Haushaltsjahr 2019
Enthält Anlagen
VO/2018/06418  
Ö 5.4  
Enthält Anlagen
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kurbetrieb Travemünde für das Wirtschaftsjahr 2017
Enthält Anlagen
VO/2018/06309  
Ö 5.5  
Enthält Anlagen
Wirtschaftsplan 2019 für den Eigenbetrieb Kurbetrieb Travemünde
Enthält Anlagen
VO/2018/06629  
Ö 5.6  
Haushalt 2019
Enthält Anlagen
VO/2018/06466  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,
dem Ergebnisplan und dem Finanzplan                                                       Anlage 1
inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2
einschl. Nachmeldungen

              wird beschlossen.

2.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

              Maßnahmenlisten der Fachbereiche    Anlage 3
korrespondierend mit den Budgetübersichten    Anlage 4
werden zur Kenntnis genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der   städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag                                    Anlage 8   

 beschlossen. 

4.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der
Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

843.240.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

851.121.400

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  7.881.000

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

818.233.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

819.552.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

120.360.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

169.881.200

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.   (Stand: 19.11.2018)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 66.272.800

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

67.550.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

390.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.562,94

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                        500 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                              450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2018 (3.398,81 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019
um die sich aus der           Anlage 5 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3562,94 Planstellen.

 

 

   
    05.11.2018 - Bauausschuss
    Ö 3.5 - zurückgestellt
   

 

   
    06.11.2018 - Ausschuss für Soziales
    Ö 7.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschlussvorschlag:

1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,
dem Ergebnisplan und dem Finanzplan                                                       Anlage 1
inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2
ggf. einschl. Nachmeldungen

              wird beschlossen.

2.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

              Maßnahmenlisten der Fachbereiche    Anlage 3
korrespondierend mit den Budgetübersichten    Anlage 4
werden zur Kenntnis genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der   städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag                                    Anlage 8   

 beschlossen. 

4.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der
Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

843.244.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

848.829.600

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  5.589.200

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

818.233.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

817.322.700

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

120.360.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

169.781.200

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.   (Stand: Entwurf 2019 per 22.10.2018)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 68.172.800

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

67.550.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

390.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.550,078

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                           400 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                        500 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                              450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2018 (3.398,806 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019
um die sich aus der           Anlage 5 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3550,078 Planstellen.

 

 

 

Nach einer von Frau Bachmann beantragten Sitzungsunterbrechung (17.35 – 17.39 Uhr) beschließt der Ausschuss mit 12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen.

 

Der Antrag von Herrn Voht ist damit abgelehnt.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Fraktionsinfos_Haushalt2019 (1217 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Tabelle Laufzeit Budgetvertrag (83 KB)    
   
    08.11.2018 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,
dem Ergebnisplan und dem Finanzplan                                                       Anlage 1
inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2
ggf. einschl. Nachmeldungen

              wird beschlossen.

2.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

              Maßnahmenlisten der Fachbereiche    Anlage 3
korrespondierend mit den Budgetübersichten    Anlage 4
werden zur Kenntnis genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der   städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag                                    Anlage 8   

 beschlossen. 

4.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der
Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

843.240.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

848.829.600

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  5.589.200

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

818.233.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

817.322.700

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

120.360.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

169.781.200

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.   (Stand: Entwurf 2019 per 22.10.2018)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 66.172.800

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

67.550.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

390.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.550,078

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                     500 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                                           450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2018 (3.398,806 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019
um die sich aus der           Anlage 5 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3550,078 Planstellen.

Der Jugendhilfeausschuss lässt die Vorlage einstimmig ohne Votum passieren.

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Haushalt 2019 JHA Anhang (100 KB)    
   
    12.11.2018 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
    Ö 5.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,
dem Ergebnisplan und dem Finanzplan                                                       Anlage 1
inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2
ggf. einschl. Nachmeldungen

              wird beschlossen.

2.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

              Maßnahmenlisten der Fachbereiche    Anlage 3
korrespondierend mit den Budgetübersichten    Anlage 4
werden zur Kenntnis genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der   städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag                                    Anlage 8   

 beschlossen. 

4.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der
Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

843.240.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

848.829.600

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  5.589.200

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

818.233.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

817.322.700

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

120.360.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

169.781.200

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.   (Stand: Entwurf 2019 per 22.10.2018)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 66.172.800

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

67.550.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

390.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.550,078

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                           400 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                        500 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                              450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2018 (3.398,806 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019
um die sich aus der           Anlage 5 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3550,078 Planstellen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Die Ausschussmitglieder nehmen den Beschlussvorschlag ohne Votum zur Kenntnis.

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2018-11-12_Haushalt2019_KDA (138 KB)    
   
    12.11.2018 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 5.6 - unverändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,
dem Ergebnisplan und dem Finanzplan                                                       Anlage 1
inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2
einschl. Nachmeldungen

              wird beschlossen.

2.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

              Maßnahmenlisten der Fachbereiche    Anlage 3
korrespondierend mit den Budgetübersichten    Anlage 4
werden zur Kenntnis genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der   städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag                                    Anlage 8   

 beschlossen. 

4.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der
Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

843.240.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

851.121.400

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  7.881.000

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

818.233.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

819.552.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

120.360.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

169.881.200

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.   (Stand: 19.11.2018)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 66.272.800

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

67.550.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

390.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.562,94

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                     500 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                                           450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2018 (3.398,81 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019
um die sich aus der           Anlage 5 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3562,94 Planstellen.

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig,

gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.

(4 Enthaltungen)

   
    13.11.2018 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - zurückgestellt
   

Der Hauptausschuss stellt die

Beratung der Vorlage zurück.

   
    14.11.2018 - Schul- und Sportausschuss
    Ö 5.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

 

 

Der Ausschuss beschließt bei 11 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme mehrheitlich gemäß Antrag.

   
    19.11.2018 - Bauausschuss
    Ö 3.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

 

   
    20.11.2018 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 6.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

  Der Ausschuss nimmt die Vorlage bei 15 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und
0 - Stimmenthaltungen einstimmig ohne Votum zur Kenntnis.

 

   
    27.11.2018 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Der Hauptausschuss leitet die Vorlage

einstimmig ohne Votum an die

Bürgerschaft weiter.

 

   
    29.11.2018 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.17 - geändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,
dem Ergebnisplan und dem Finanzplan                                                       Anlage 1
inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2
einschl. Nachmeldungen

              wird beschlossen.

2.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

              Maßnahmenlisten der Fachbereiche    Anlage 3
korrespondierend mit den Budgetübersichten    Anlage 4
werden zur Kenntnis genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der   städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag                                    Anlage 8   

 beschlossen. 

4.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der
Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

843.240.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

851.121.400

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  7.881.000

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

818.233.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

819.552.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

120.360.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

169.881.200

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.   (Stand: 19.11.2018)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 66.272.800

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

67.550.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

390.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.562,94

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                           400 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                        500 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                              450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2018 (3.398,81 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019
um die sich aus der           Anlage 5 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3562,94 Planstellen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis in ausgetauschter, geänderter und ergänzter Fassung mit der Maßgabe, dass die Änderungen und Ergänzungen laut der gefassten Beschlüsse zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt wird:

 

Mehrheitliche Annahme

Ja-Stimmen: 38

Nein-Stimmen: 5

Enthaltungen: 3

 

__________________________________________________________________________

 

 

 

Im Anschluss über die Abstimmung zu TOP 10.17 (Haushalt 2019) ruft der Vorsitzende nacheinander die Tagesordnungspunkte unter 6., 7., und 8. auf, um danach wieder in die Beratung der Verwaltungsvorlagen unter TOP 10 ab TOP 10.18 einzusteigen.

 

 

Anmerkung: Siehe hierzu auch die Anlage 1 zur Niederschrift.

 

Ö 5.7  
Palais Rantzau    
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
Kurswechsel in der Wohnungspolitik Überweisung aus der Bürgerschaft vom 27. September 2018 Interfraktioneller Antrag BÜ90/Die Grünen & Die Linke - VO/2018/06504 (AT zu VO/2018/06477)
VO/2018/06566  
Ö 6.2  
Kurswechsel in der Wohnungspolitik Überweisung aus der Bürgerschaft vom 27. September 2018 Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler & GAL - VO/2018/06513
VO/2018/06567  
Ö 6.3  
Kurswechsel in der Wohnungspolitik Überweisung aus der Bürgerschaft vom 27. September 2018 Änderungsantrag der Fraktion Die Unabhängigen - VO/2018/06527
VO/2018/06568  
Ö 6.4  
Überweisung aus der Bürgerschaft vom 27.09.2018 - TOP 5.15 Antrag der CDU-Fraktion - VO/2017/06511: Klare Regelung für den Grünstrand
VO/2018/06664  
Ö 7  
Verschiedenes    
N 8     Niederschrift Nr. 2 vom 10.09.2018 - nicht öffentlicher Teil      
N 9     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 9.1     Einzelhandelsentwicklung      
N 9.2     Mitteilungen der Verwaltung      
N 9.3     Neue Anfragen      
N 10     Beschlussvorlagen      
N 10.1     Palais Rantzau      
N 10.2     Verkauf des bebauten Grundstückes Forstmeisterweg 33 der Stiftung Kriegsopferdank      
N 10.3     Verkauf von Grundstücksflächen an der Karkbrede      
N 10.4     Verkauf eines Baugrundstücks in der Fischstraße (Gründungsviertel)      
N 10.5     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Stargasse      
N 10.6     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Gärtnergasse      
N 10.7     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Forstmeisterweg      
N 10.8     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Fehlingstraße      
N 10.9     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Fehlingstraße      
N 10.10     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Rose      
N 10.11     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Ringstedtenweg      
N 10.12     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Nachtigallensteg      
N 10.13     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Weinbergstraße      
N 10.14     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, An der Stadtfreiheit      
N 10.15     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Forstmeisterweg      
N 10.16     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Stargasse      
N 10.17     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Eckenerstraße      
N 10.18     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Gärtnergasse      
N 10.19     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Fahlenkampsweg      
N 10.20     Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Am Rusch      
N 10.21     Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Forstmeisterweg      
N 10.22     Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Lerchenweg      
N 10.23     Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Gärtnergasse      
N 10.24     Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Gärtnergasse      
N 10.25     Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Lerchenweg      
N 10.26     Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Stargasse      
N 10.27     Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Stargasse      
N 10.28     Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Am Rusch      
N 10.29     Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Nachtigallensteg      
N 10.30     Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Am Heidkoppelgraben      
N 11     Verschiedenes      
Ö 12  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich WiA & KBT-A Sitzungstermine 2019 (124 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Niederschrift Nr. 2 vom 10.09.18 ÖFFENTLICH (315 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage I B-Pläne in Bearbeitung (8438 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage II Wohnungsbauprojekte nach §34 (41 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Anlage III Saison Travemünde 2018 LTM (2905 KB)