Vorlage - VO/2018/06566
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Begründung
Zur Vorberatung für die Sitzung des Bauausschusses am 05.11.2018 und
Zur Vorberatung für die Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 12.11.2018 und
Zur Vorberatung für die Sitzung des Sozialausschusses am 04.12.2018
Sitzung der Bürgerschaft am 27.09.2018
Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.8 mit VO/2018/06504 den nachstehend aufgeführten interfraktionellen Antrag der Fraktionen „Bündnis 90/Die Grünen“ und DIE LINKE mit Mehrheit an den Bauausschuss (federführend) und den Wirtschaftsausschuss sowie den Ausschuss für Soziales überwiesen:
Anschließend ist eine erneute Beratung in der Bürgerschaft vorgesehen!
Kurswechsel in der Wohnungspolitik
1) Alle Neuplanungen von Wohngebieten werden in den kommenden drei Jahren im Rahmen von B-Plänen ausschließlich mit Geschosswohnungsbau realisiert. Dabei sollen Gebiete, die mehr Geschosswohnungsbau vorsehen vom Bürgermeister mit Priorität umgesetzt werden.
Die sich bereits in Planung befindlichen Projekte der KWL am Bornkamp / Schärenweg (09.13.00) sowie am Waldsaum (06.12.00) sollen in 100% geförderten Geschosswohnungsbau umgeplant werden.
Über die Fortschritte der Umplanung und Bebauung ist der Bürgerschaft regelmäßig zu berichten.
2) Die Quote für Sozialwohnungen von 30% wird strikter angewendet und auf alle Wohneinheiten in einem Baugebiet bezogen. Es werden keine Bauvorhaben von privaten Investoren auf von der Stadt verkauften Grundstücken bewilligt, wenn sie im Bebauungsplan nicht 30% Wohnungen für sozialen Wohnungsbau vorsehen.
3) Lehrstehende Wohnungen, die aus der Sozialbindung gefallen sind, sollen über vertragliche Absprachen mit den Eigentümer*innen innerhalb der kommenden drei Jahre wieder in die Sozialbindung zurückgeholt werden.
4) Der Bürgermeister setzt sich auf Landesebene dafür ein, dass die Bindungsfristen für Sozialwohnungen verlängert werden können.
5) Darüber hinaus wird der Bürgermeister beauftragt zu prüfen, ob und wie in der Stadt Lübeck auf geplanten bzw. bereits gewerblich genutzten Handelsimmobilien zusätzlich Wohnraum geschaffen werden kann. Erfahrungen mit entsprechenden Vorhaben in anderen Städten sind hierbei zu berücksichtigen. Dazu soll das Gespräch mit den Betreibern gesucht werden, um gemeinsame Lösungen und Unterstützungsmöglichkeiten zu klären.
Zusätzlich dazu wird der Bürgermeister beauftragt zu prüfen, inwieweit einfache und schnelle Methoden zur Wohnraumschaffung auf Zeit nutzbar gemacht werden können. Das Pommernzentrum sowie das Eltern-Kind-Zentrum Lübeck können hierfür als Beispiele dienen.