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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Begrüßung |
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| Ö 2 |
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Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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| Ö 3 |
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Verpflichtung der nicht der Bürgerschaft angehörenden Ausschussmitglieder |
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| Ö 4 |
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Feststellung der Tagesordnung |
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| Ö 5 |
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Feststellung der Niederschrift Nr. 07 - vom 08.09.2014 -
öffentlicher Teil (Wahlperiode 2013 - 2018) |
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| Ö 6 |
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Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden |
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| Ö 7 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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| Ö 8 |
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Bericht aus der Kulturstiftung |
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| Ö 9 |
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Aktueller Stand der Planung "Wissens-Speicher". Berichtsauftrag des Kulturausschusses vom 12.5.2014 |
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VO/2014/01980 |
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| Ö 10 |
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Bebauung Gründungsviertel |
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VO/2014/02019 |
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| Ö 11 |
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Haushaltsplan der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2015 |
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VO/2014/01951 |
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| Ö 12 |
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Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2015 |
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VO/2014/02034 |
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VORLAGE |
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Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:Beschlussvorschlag Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt: im Ergebnisplan mit - einem Gesamtbetrag der Erträge auf 10.500,-- Euro
- einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 10.500,-- Euro
- einem Jahresüberschuss von 0,-- Euro
- einem Jahresfehlbetrag von 0,-- Euro
im Finanzplan mit - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 3.600,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 10.500,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro
Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung. |
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10.11.2014 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
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Ö 12 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss:Beschluss: Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt: im Ergebnisplan mit - einem Gesamtbetrag der Erträge auf 10.500,-- Euro
- einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 10.500,-- Euro
- einem Jahresüberschuss von 0,-- Euro
- einem Jahresfehlbetrag von 0,-- Euro
im Finanzplan mit - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 3.600,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 10.500,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro
Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung. Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege hat die Vorlage zur Kenntnis genommen und beschließt einstimmig die Vorlage ohne Votum an die Bürgerschaft zur Entscheidung weiterzuleiten.
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25.11.2014 - Hauptausschuss |
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Ö 5.17 - unverändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt: im Ergebnisplan mit - einem Gesamtbetrag der Erträge auf 10.500,-- Euro
- einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 10.500,-- Euro
- einem Jahresüberschuss von 0,-- Euro
- einem Jahresfehlbetrag von 0,-- Euro
im Finanzplan mit - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 3.600,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 10.500,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro
Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.
Der Hauptausschuss empfiehlt der BürgerschaftDer Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
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27.11.2014 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.13 - unverändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt: im Ergebnisplan mit - einem Gesamtbetrag der Erträge auf 10.500,-- Euro
- einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 10.500,-- Euro
- einem Jahresüberschuss von 0,-- Euro
- einem Jahresfehlbetrag von 0,-- Euro
im Finanzplan mit - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 3.600,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 10.500,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro
Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift an.
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| Ö 13 |
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Haushaltssatzung 2015 mit Stellenplanänderungen 2015 |
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VO/2014/01995 |
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| Ö 14 |
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Annahme einer Zuwendung zugunsten der LÜBECKER MUSEEN ?
Vorbereitung der Weiterentwicklung des Museums für Natur und Umwelt in ein Zentrum für Umweltbildung
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VO/2014/01982 |
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| Ö 15 |
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Annahme einer Zuwendung zugunsten der LÜBECKER MUSEEN ?
Jahresprogramm 2015 der LÜBECKER MUSEEN
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VO/2014/01984 |
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| Ö 16 |
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Annahme einer Zuwendung zugunsten der LÜBECKER MUSEEN-
Ankauf von Werken des Künstlers Jakob Mattner |
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VO/2014/01990 |
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| Ö 17 |
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Annahme einer Zuwendung zugunsten der LÜBECKER MUSEEN -
Förderung des Ausstellungsprojektes -Lübeck 1500, Kunstmetropole im Ostseeraum- |
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VO/2014/02003 |
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| Ö 18 |
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Annahme einer Zuwendung zugunsten der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck-
Förderung der Sonderausstellung zu Cornelia Funke |
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VO/2014/02004 |
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| Ö 19 |
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Antrag des AM Monika Schedel - Kunstkommission für Bildende Kunst im Land Schleswig-Holstein |
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VO/2014/01996 |
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| Ö 20 |
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Antrag der Ausschussmitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Kristina Aberle und Frau Monika Schedel
Denkmal für behinderte und für homosexuelle Opfer der Nationalsozialistischen Gewaltherrschaft |
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VO/2014/02074 |
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| Ö 21 |
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Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft
Auftrag aus der Bürgerschaft am 18.09.2014
- Gedenktafel für Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene am Schuppen F aufstellen
VO/2014/02089 |
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| Ö 22 |
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Zukunft Wissenschaftsmanagement
- mündlicher Bericht |
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| Ö 23 |
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Anfragen |
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| Ö 24 |
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Verschiedenes |
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| N 25 |
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Feststellung der Niederschrift Nr. 05 -
vom 12.05.2014 - nichtöffentlicher Teil
(Wahlperiode 2013 - 2018) |
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| N 26 |
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Anfragen |
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| N 27 |
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Verschiedenes |
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| Ö 28 |
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Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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