Tagesordnung - 08. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege  

Bezeichnung: 08. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
Datum: Mo, 10.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Mittelsaal im Kanzleigebäude
Ort: Breite Straße 62, 23552 Lübeck

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Verpflichtung der nicht der Bürgerschaft angehörenden Ausschussmitglieder    
Ö 4  
Feststellung der Tagesordnung    
Ö 5  
Feststellung der Niederschrift Nr. 07 - vom 08.09.2014 - öffentlicher Teil (Wahlperiode 2013 - 2018)    
Ö 6  
Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden    
Ö 7  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 8  
Bericht aus der Kulturstiftung    
Ö 9  
Aktueller Stand der Planung "Wissens-Speicher". Berichtsauftrag des Kulturausschusses vom 12.5.2014
VO/2014/01980  
Ö 10  
Bebauung Gründungsviertel
Enthält Anlagen
VO/2014/02019  
Ö 11  
Haushaltsplan der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2015
Enthält Anlagen
VO/2014/01951  
Ö 12  
Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2015
Enthält Anlagen
VO/2014/02034  
    VORLAGE
    Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:

Beschlussvorschlag

 

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:

 

im Ergebnisplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                           10.500,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                             10.500,--  Euro
  • einem Jahresüberschuss von                                                                 0,--  Euro
  • einem Jahresfehlbetrag von                                                                              0,--  Euro

 

im Finanzplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                            3.600,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                          10.500,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit                       0,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit                       0,--  Euro

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur     Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

 

 

   
    10.11.2014 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
    Ö 12 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
    Beschluss:

Beschluss:

 

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:

 

im Ergebnisplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                           10.500,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                             10.500,--  Euro
  • einem Jahresüberschuss von                                                                 0,--  Euro
  • einem Jahresfehlbetrag von                                                                              0,--  Euro

 

im Finanzplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                            3.600,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                          10.500,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit                       0,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit                       0,--  Euro

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur     Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege hat die Vorlage zur Kenntnis genommen und beschließt einstimmig die Vorlage ohne Votum an die Bürgerschaft zur Entscheidung weiterzuleiten.

 

 

   
    25.11.2014 - Hauptausschuss
    Ö 5.17 - unverändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:

 

im Ergebnisplan mit

 

  •                                           einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                           10.500,--  Euro
  •                                           einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                             10.500,--  Euro
  •                                           einem Jahresüberschuss von                                                                 0,--  Euro
  •                                           einem Jahresfehlbetrag von                                                                               0,--  Euro

 

im Finanzplan mit

 

  •                                           einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                            3.600,--  Euro
  •                                           einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                          10.500,--  Euro
  •                                           einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit                       0,--  Euro
  •                                           einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit                       0,--  Euro

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur     Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

 

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.

             

   
    27.11.2014 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.13 - unverändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:

 

im Ergebnisplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                           10.500,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                             10.500,--  Euro
  • einem Jahresüberschuss von                                                                 0,--  Euro
  • einem Jahresfehlbetrag von                                                                               0,--  Euro

 

im Finanzplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                            3.600,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                          10.500,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit                       0,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit                       0,--  Euro

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur     Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

 

 

 

 

Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift an.

 

Ö 13  
Haushaltssatzung 2015 mit Stellenplanänderungen 2015
Enthält Anlagen
VO/2014/01995  
Ö 14  
Annahme einer Zuwendung zugunsten der LÜBECKER MUSEEN ? Vorbereitung der Weiterentwicklung des Museums für Natur und Umwelt in ein Zentrum für Umweltbildung
Enthält Anlagen
VO/2014/01982  
Ö 15  
Annahme einer Zuwendung zugunsten der LÜBECKER MUSEEN ? Jahresprogramm 2015 der LÜBECKER MUSEEN
Enthält Anlagen
VO/2014/01984  
Ö 16  
Annahme einer Zuwendung zugunsten der LÜBECKER MUSEEN- Ankauf von Werken des Künstlers Jakob Mattner
Enthält Anlagen
VO/2014/01990  
Ö 17  
Annahme einer Zuwendung zugunsten der LÜBECKER MUSEEN - Förderung des Ausstellungsprojektes -Lübeck 1500, Kunstmetropole im Ostseeraum-
Enthält Anlagen
VO/2014/02003  
Ö 18  
Annahme einer Zuwendung zugunsten der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck- Förderung der Sonderausstellung zu Cornelia Funke
Enthält Anlagen
VO/2014/02004  
Ö 19  
Antrag des AM Monika Schedel - Kunstkommission für Bildende Kunst im Land Schleswig-Holstein
VO/2014/01996  
Ö 20  
Antrag der Ausschussmitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Kristina Aberle und Frau Monika Schedel Denkmal für behinderte und für homosexuelle Opfer der Nationalsozialistischen Gewaltherrschaft
Enthält Anlagen
VO/2014/02074  
Ö 21  
Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft Auftrag aus der Bürgerschaft am 18.09.2014 - Gedenktafel für Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene am Schuppen F aufstellen VO/2014/02089    
Ö 22  
Zukunft Wissenschaftsmanagement - mündlicher Bericht    
Ö 23  
Anfragen    
Ö 24  
Verschiedenes    
N 25     Feststellung der Niederschrift Nr. 05 - vom 12.05.2014 - nichtöffentlicher Teil (Wahlperiode 2013 - 2018)      
N 26     Anfragen      
N 27     Verschiedenes      
Ö 28  
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse