| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.07.2025 (Anlage wird nachgereicht) |
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SI/2025/765 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zu After-Work-Party trotz Haushaltssperre (Zurückgestellt am 26.11.24) |
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VO/2024/13746 |
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| Ö 3.1.1 |
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Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zur After-Work-Party II (Zurückgestellt am 10.06.25) |
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VO/2025/14310 |
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| Ö 3.1.2 |
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Antwort auf die Anfragen des AM Thorsten Fürter (FDP) zur After-Work-Party |
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VO/2025/14310-01 |
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| Ö 3.2 |
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Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zur Verwendung von Geldern aus der Gesamtmaßnahme "Altstadt" für die "Neue Mitte Moisling" (Zurückgestellt am 08.04.25) |
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VO/2025/14169 |
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| Ö 3.2.1 |
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Antwort auf die Anfrage des AM Fürther (FDP) zur Verwendung von Geldern aus der Gesamtmaßnahme "Altstadt" für die "Neue Mitte Moisling" (VO/2025/14169)
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VO/2025/14169-01 |
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| Ö 3.3 |
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Antwort auf die mündl. Anfrage des AM Dr. Flasbarth (Bündnis 90/Die Grünen): NDR-Dokumentation zur Situation rund um den Lindenteller (Es ist erforderlich, die TO um diesen TOP im Wege der Dringlichkeit zu erweitern) |
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VO/2025/14403 |
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| Ö 3.4 |
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Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zur Rückkehr von Straftätern und Gefährdern |
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VO/2025/14445 |
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| Ö 3.5 |
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AM Voht: Überlastungsanzeigen 2023 bis 2025 |
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VO/2025/14455 |
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| Ö 3.6 |
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NEU: Mündl. Nachfrage des AM Dr. Flasbarth: Erscheinungszeitpunkt des Berichts zum verwaltungsseitigen Umgang mit dem stellenplanbezogenen Haushaltsbegleitbeschluss für das Jahr 2025 |
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| Ö 3.7 |
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NEU: Mündl. Nachfrage des AM Fürter: Erscheinungszeitpunkt zweier Vorlagen zur kommunalen Wärmeplanung |
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| Ö 3.8 |
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NEU: Mündl. Anfrage des AM Dr. Flasbarth: Aktueller Arbeitsstand zum Fernwärmeausbau |
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| Ö 3.9 |
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NEU: Mündl. Anfrage des BM Voht: Problematische Raumsituation in der Grundschule Grönauer Baum |
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Mehrgenerationenhaus Eichholz |
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VO/2025/14311 |
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| Ö 4.2 |
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Treibhausgasneutrale Verwaltung |
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VO/2025/14197 |
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| Ö 4.3 |
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Sammlungszentrum für die LÜBECKER MUSEEN |
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VO/2025/14340 |
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| Ö 4.4 |
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Ergebnis der Organisationsuntersuchung Technisches Gebäudemanagement |
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VO/2025/14168 |
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| Ö 4.5 |
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Städtebauliche Gesamtmaßnahme Altstadt - Sachstand und Maßnahmenpriorisierung
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VO/2024/13609-01 |
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| Ö 4.6 |
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Zukunft des grenzüberschreitenden Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) Lübeck - Ostholstein - Lolland - Nykøbing Falster |
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VO/2025/14399 |
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| Ö 4.7 |
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Zukunft der Geh- und Radwege in Lübeck - Soll-/Ist-Vergleich 2023-2025 (Zurückgestellt am 08.07.25) |
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VO/2025/13990 |
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| Ö 4.8 |
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Zwischenbericht Raumplanung IV (Zurückgestellt am 08.07.25) |
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VO/2025/14014 |
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| Ö 4.9 |
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Stresstest der Deutschen Bahn AG zum Schienenknoten Lübeck - hier: Analyse der Verwaltung |
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VO/2025/14395 |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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Beteiligung an der ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG |
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VO/2025/14396 |
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| Ö 5.2 |
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Verkauf weitere Kommanditanteilen der TraveKom projects GmbH & Co. KG |
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VO/2025/14325 |
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| Ö 5.3 |
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Deckungsvorschlag zum Änderungsantrag von CDU, BÜ90/DIE GRÜNEN, FDP zu: Außerplanmäßige Bewilligung gemäß § 82 (1) Gemeindeordnung Schleswig-Holstein von Verpflichtungsermächtigungen und von Mitteln zur Deckung von Auszahlungen, Investitionsmaßnahme552001 999.7841000 - Wasser und Hafen, Auszahlungen aus dem Erwerb von Finanzanlagen |
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2025/14347-01-01 |
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| Ö 5.4 |
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Nachtragswirtschaftsplan 2025 der Senior:InnenEinrichtungen der Hansestadt Lübeck (Eigenbetriebsähnliche Einrichtung - EäE) |
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VO/2024/13648-02 |
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| Ö 5.4.1 |
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Wirtschaftsplan 2025 der Senior:InnenEinrichtungen der Hansestadt Lübeck: Genehmigungserlass (Liegt nun vor) |
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VO/2024/13648-03 |
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| Ö 5.5 |
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Wirtschaftsplan der EBL 2026 |
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VO/2025/14313 |
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| Ö 5.6 |
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Erklärung der Hansestadt Lübeck zum Abschluss einer Schiedsvereinbarung (»stehendes Angebot«) zur Rückgabe von NS-Raubgut aus öffentlichen Sammlungen
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VO/2025/14296 |
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| Ö 5.7 |
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Ausschreibung des Rahmenvertrages über die Lieferung von Schulbüchern über 1.744.000,00 Euro |
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VO/2025/14278 |
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| Ö 5.8 |
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Preistarif I für die Lübecker Schwimmbäder ab 01. 10. 2025 |
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VO/2025/14264 |
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| Ö 5.9 |
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Verkehrsträgerübergreifende Fragestellungen im Korridor Kücknitz - Travemünde |
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VO/2025/14121-02 |
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| Ö 5.10 |
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Bebauungsplan 01.70.00 - Wallhalbinsel/Holstentorplatz - Satzungsbeschluss
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VO/2025/14331 |
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| Ö 5.11 |
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148. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Ivendorfer Landstraße/Solarpark -abschließender Beschluss Bebauungsplan 31.09.00- Ivendorfer Landstraße/Solarpark - Satzungsbeschluss
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VO/2025/14339 |
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| Ö 5.12 |
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Bebauungsplan 05.49.00 - Marie-Juchacz-Weg (Wilhelmshöhe) - Satzungsbeschluss |
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VO/2025/14356 |
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| Ö 5.13 |
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Freigabe zur Fortsetzung des Projektes "Kaland-Schule, Sanierung und Dachgeschossausbau, Kalandstraße 8, 23564 Lübeck" aufgrund Überschreitung der Projektkosten von >175.000 EUR netto des veranschlagten Gesamtbudgets |
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VO/2025/14390 |
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| Ö 5.14 |
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Vorgezogene Maßnahme - Herrichten des Grundstückes Neubau Grundschule mit Sporthalle und KiTa am Geniner Ufer
(Liegt nun vor) |
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VO/2025/14398 |
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| Ö 5.15 |
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Projektfreigabe "Johanneum - Sanierung Schulgebäude - 1. BA Vorgezogene Brandschutz-/Verkehrssicherungsmaßnahmen"
Bei St. Johannis 1-3, 23552 Lübeck |
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VO/2025/14424 |
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| Ö 5.16 |
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Grundüberholung von Kinderspielplätzen - Aufhebung des Sperrvermerks
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VO/2025/14427 |
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| Ö 5.16.1 |
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AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL) zu Grundüberholung von Kinderspielplätzen - Aufhebung des Sperrvermerks, Beschaffung barrierefreier Spielgeräte
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VO/2025/14427-01 |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 6.1 |
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Fraktion Linke & GAL, AT: Einrichtung einer Energieagentur / eines Kompetenzzentrums Klimaneutralität (Überwiesen in den Hauptausschuss und USO mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft -Zurückgestellt am 24.06.25) |
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VO/2025/14000-01 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Der Bürgermeister wird beauftragt, die Gründung und Einrichtung einer kommunalen Energieagentur / eines Kompetenzzentrums Klimaneutralität zu initiieren. Damit soll in Lübeck eine Anlaufstelle geschaffen werden, die nach dem Konzept einer „One-Stop-Agency“ aus einer Hand Beratung und Unterstützung anbietet sowie motivierende Beteiligungs- und Informationsformate für Bürger:innen, Unternehmen, Organisationen und Vereine organisiert und lokale Akteur:innen vernetzt. Bis zur Bürgerschaftssitzung im Juli 2025 soll ein Konzept vorgelegt werden, das den finanziellen Mittel- und Personalstellenbedarf darstellt und Finanzierungsmöglichkeiten durch u.a. Fördermittel aufzeigt. Sofern umliegende Gemeinden Interesse zeigen, sich an einer Energieagentur zu beteiligen, sollen die Möglichkeiten einer regionalen Ausweitung der Angebote und Aufgaben sowie der erweiterte Personalbedarf aufgezeigt werden. Einzubindende Gruppen sind weitere Bereiche der Hansestadt Lübeck, Stadtwerke Lübeck, Wirtschaftsförderung Lübeck, Handwerkerschaft, Klima pro Lübeck, Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, Finanzinstitute, Förder- und Finanzierungsexpert:innen, Hochschulen, bestehende Bürgerenergiegenossenschaften und ggf. weitere. Zukünftige Aufgaben einer Wärme- und Energieagentur: - Kampagnen zur Wärmewende und zum Klimaschutz für Bürger:innen und im Gewerbe[1] durchführen
- Beratung für Gebäudeeigentümer:innen zur Wärmewende, zu Klimaschutz und Klimaanpassung
- Fördermöglichkeiten für die Energiewende im Gewerbe² und für Bürger:innen³ aufzeigen und bereitstellen
- Information, Beratung und Unterstützung für die Gründung von Genossenschaften als Betreibermodell von Wärmenetzen in Quartieren, die nicht für den Anschluss ans Fernwärmenetz vorgesehen sind
- Projekte entwickeln und umsetzen, wie z.B.
- (Quartiers-)Befragungen durchführen und Beteiligungsformate entwickeln, die in Kooperation mit Handwerksbetrieben, Energieberater:innen sowie Förder- und Finanzierungsexpert:innen für Bürger:innen und Gewerbetreibende in den Quartieren durchgeführt werden
- Organisation von Informationsveranstaltungen wie „Tag der offenen Tür“, um erfolgreiche Musterbeispiele für energetische Sanierungen und Heizsysteme für unterschiedliche Gebäudetypen erlebbar zu machen und zu zeigen, wie Klimaschutzmaßnahmen direkt den Alltag verbessern, z.B. durch geringere Energiekosten
- Einrichtung und organisatorische Unterstützung eines fachkundigen Beirats (bestehend aus Akteur:innen der Zivilgesellschaft, sozialen Trägern, Kirchengemeinden, lokalem Handwerk, Architekt:innen, Wohnungswirtschaft, Mieterbund, politischen Parteien, Umweltschutzorganisationen, Stadtwerke und ggf. weitere) als Netz von Multiplikator:innen zur Verbesserung des Informationsflusses und des Dialogs.
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27.02.2025 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.9 - an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen |
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18.03.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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Beschluss: Der Bürgermeister wird beauftragt, die Gründung und Einrichtung einer kommunalen Energieagentur / eines Kompetenzzentrums Klimaneutralität zu initiieren. Damit soll in Lübeck eine Anlaufstelle geschaffen werden, die nach dem Konzept einer „One-Stop-Agency“ aus einer Hand Beratung und Unterstützung anbietet sowie motivierende Beteiligungs- und Informationsformate für Bürger:innen, Unternehmen, Organisationen und Vereine organisiert und lokale Akteur:innen vernetzt. Bis zur Bürgerschaftssitzung im Juli 2025 soll ein Konzept vorgelegt werden, das den finanziellen Mittel- und Personalstellenbedarf darstellt und Finanzierungsmöglichkeiten durch u.a. Fördermittel aufzeigt. Sofern umliegende Gemeinden Interesse zeigen, sich an einer Energieagentur zu beteiligen, sollen die Möglichkeiten einer regionalen Ausweitung der Angebote und Aufgaben sowie der erweiterte Personalbedarf aufgezeigt werden. Einzubindende Gruppen sind weitere Bereiche der Hansestadt Lübeck, Stadtwerke Lübeck, Wirtschaftsförderung Lübeck, Handwerkerschaft, Klima pro Lübeck, Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, Finanzinstitute, Förder- und Finanzierungsexpert:innen, Hochschulen, bestehende Bürgerenergiegenossenschaften und ggf. weitere. Zukünftige Aufgaben einer Wärme- und Energieagentur: - Kampagnen zur Wärmewende und zum Klimaschutz für Bürger:innen und im Gewerbe[1] durchführen
- Beratung für Gebäudeeigentümer:innen zur Wärmewende, zu Klimaschutz und Klimaanpassung
- Fördermöglichkeiten für die Energiewende im Gewerbe² und für Bürger:innen³ aufzeigen und bereitstellen
- Information, Beratung und Unterstützung für die Gründung von Genossenschaften als Betreibermodell von Wärmenetzen in Quartieren, die nicht für den Anschluss ans Fernwärmenetz vorgesehen sind
- Projekte entwickeln und umsetzen, wie z.B.
- (Quartiers-)Befragungen durchführen und Beteiligungsformate entwickeln, die in Kooperation mit Handwerksbetrieben, Energieberater:innen sowie Förder- und Finanzierungsexpert:innen für Bürger:innen und Gewerbetreibende in den Quartieren durchgeführt werden
- Organisation von Informationsveranstaltungen wie „Tag der offenen Tür“, um erfolgreiche Musterbeispiele für energetische Sanierungen und Heizsysteme für unterschiedliche Gebäudetypen erlebbar zu machen und zu zeigen, wie Klimaschutzmaßnahmen direkt den Alltag verbessern, z.B. durch geringere Energiekosten
- Einrichtung und organisatorische Unterstützung eines fachkundigen Beirats (bestehend aus Akteur:innen der Zivilgesellschaft, sozialen Trägern, Kirchengemeinden, lokalem Handwerk, Architekt:innen, Wohnungswirtschaft, Mieterbund, politischen Parteien, Umweltschutzorganisationen, Stadtwerke und ggf. weitere) als Netz von Multiplikator:innen zur Verbesserung des Informationsflusses und des Dialogs.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 15 | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung vertagt die Beratung, bis alle Informationen vorliegen.
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25.03.2025 - Hauptausschuss |
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Ö 6.2 - zurückgestellt |
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Antrag: Der Bürgermeister wird beauftragt, die Gründung und Einrichtung einer kommunalen Energieagentur / eines Kompetenzzentrums Klimaneutralität zu initiieren. Damit soll in Lübeck eine Anlaufstelle geschaffen werden, die nach dem Konzept einer „One-Stop-Agency“ aus einer Hand Beratung und Unterstützung anbietet sowie motivierende Beteiligungs- und Informationsformate für Bürger:innen, Unternehmen, Organisationen und Vereine organisiert und lokale Akteur:innen vernetzt. Bis zur Bürgerschaftssitzung im Juli 2025 soll ein Konzept vorgelegt werden, das den finanziellen Mittel- und Personalstellenbedarf darstellt und Finanzierungsmöglichkeiten durch u.a. Fördermittel aufzeigt. Sofern umliegende Gemeinden Interesse zeigen, sich an einer Energieagentur zu beteiligen, sollen die Möglichkeiten einer regionalen Ausweitung der Angebote und Aufgaben sowie der erweiterte Personalbedarf aufgezeigt werden. Einzubindende Gruppen sind weitere Bereiche der Hansestadt Lübeck, Stadtwerke Lübeck, Wirtschaftsförderung Lübeck, Handwerkerschaft, Klima pro Lübeck, Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, Finanzinstitute, Förder- und Finanzierungsexpert:innen, Hochschulen, bestehende Bürgerenergiegenossenschaften und ggf. weitere. Zukünftige Aufgaben einer Wärme- und Energieagentur: - Kampagnen zur Wärmewende und zum Klimaschutz für Bürger:innen und im Gewerbe[1] durchführen
- Beratung für Gebäudeeigentümer:innen zur Wärmewende, zu Klimaschutz und Klimaanpassung
- Fördermöglichkeiten für die Energiewende im Gewerbe² und für Bürger:innen³ aufzeigen und bereitstellen
- Information, Beratung und Unterstützung für die Gründung von Genossenschaften als Betreibermodell von Wärmenetzen in Quartieren, die nicht für den Anschluss ans Fernwärmenetz vorgesehen sind
- Projekte entwickeln und umsetzen, wie z.B.
- (Quartiers-)Befragungen durchführen und Beteiligungsformate entwickeln, die in Kooperation mit Handwerksbetrieben, Energieberater:innen sowie Förder- und Finanzierungsexpert:innen für Bürger:innen und Gewerbetreibende in den Quartieren durchgeführt werden
- Organisation von Informationsveranstaltungen wie „Tag der offenen Tür“, um erfolgreiche Musterbeispiele für energetische Sanierungen und Heizsysteme für unterschiedliche Gebäudetypen erlebbar zu machen und zu zeigen, wie Klimaschutzmaßnahmen direkt den Alltag verbessern, z.B. durch geringere Energiekosten
- Einrichtung und organisatorische Unterstützung eines fachkundigen Beirats (bestehend aus Akteur:innen der Zivilgesellschaft, sozialen Trägern, Kirchengemeinden, lokalem Handwerk, Architekt:innen, Wohnungswirtschaft, Mieterbund, politischen Parteien, Umweltschutzorganisationen, Stadtwerke und ggf. weitere) als Netz von Multiplikator:innen zur Verbesserung des Informationsflusses und des Dialogs.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig für die Vertagung der Beratung des Antrages.
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13.05.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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Beschluss: Der Bürgermeister wird beauftragt, die Gründung und Einrichtung einer kommunalen Energieagentur / eines Kompetenzzentrums Klimaneutralität zu initiieren. Damit soll in Lübeck eine Anlaufstelle geschaffen werden, die nach dem Konzept einer „One-Stop-Agency“ aus einer Hand Beratung und Unterstützung anbietet sowie motivierende Beteiligungs- und Informationsformate für Bürger:innen, Unternehmen, Organisationen und Vereine organisiert und lokale Akteur:innen vernetzt. Bis zur Bürgerschaftssitzung im Juli 2025 soll ein Konzept vorgelegt werden, das den finanziellen Mittel- und Personalstellenbedarf darstellt und Finanzierungsmöglichkeiten durch u.a. Fördermittel aufzeigt. Sofern umliegende Gemeinden Interesse zeigen, sich an einer Energieagentur zu beteiligen, sollen die Möglichkeiten einer regionalen Ausweitung der Angebote und Aufgaben sowie der erweiterte Personalbedarf aufgezeigt werden. Einzubindende Gruppen sind weitere Bereiche der Hansestadt Lübeck, Stadtwerke Lübeck, Wirtschaftsförderung Lübeck, Handwerkerschaft, Klima pro Lübeck, Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, Finanzinstitute, Förder- und Finanzierungsexpert:innen, Hochschulen, bestehende Bürgerenergiegenossenschaften und ggf. weitere. Zukünftige Aufgaben einer Wärme- und Energieagentur: - Kampagnen zur Wärmewende und zum Klimaschutz für Bürger:innen und im Gewerbe[1] durchführen
- Beratung für Gebäudeeigentümer:innen zur Wärmewende, zu Klimaschutz und Klimaanpassung
- Fördermöglichkeiten für die Energiewende im Gewerbe² und für Bürger:innen³ aufzeigen und bereitstellen
- Information, Beratung und Unterstützung für die Gründung von Genossenschaften als Betreibermodell von Wärmenetzen in Quartieren, die nicht für den Anschluss ans Fernwärmenetz vorgesehen sind
- Projekte entwickeln und umsetzen, wie z.B.
- (Quartiers-)Befragungen durchführen und Beteiligungsformate entwickeln, die in Kooperation mit Handwerksbetrieben, Energieberater:innen sowie Förder- und Finanzierungsexpert:innen für Bürger:innen und Gewerbetreibende in den Quartieren durchgeführt werden
- Organisation von Informationsveranstaltungen wie „Tag der offenen Tür“, um erfolgreiche Musterbeispiele für energetische Sanierungen und Heizsysteme für unterschiedliche Gebäudetypen erlebbar zu machen und zu zeigen, wie Klimaschutzmaßnahmen direkt den Alltag verbessern, z.B. durch geringere Energiekosten
- Einrichtung und organisatorische Unterstützung eines fachkundigen Beirats (bestehend aus Akteur:innen der Zivilgesellschaft, sozialen Trägern, Kirchengemeinden, lokalem Handwerk, Architekt:innen, Wohnungswirtschaft, Mieterbund, politischen Parteien, Umweltschutzorganisationen, Stadtwerke und ggf. weitere) als Netz von Multiplikator:innen zur Verbesserung des Informationsflusses und des Dialogs.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung vertagt die Beratung weiterhin, bis alle Informationen vorliegen.
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20.05.2025 - Hauptausschuss |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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Antrag: Der Bürgermeister wird beauftragt, die Gründung und Einrichtung einer kommunalen Energieagentur / eines Kompetenzzentrums Klimaneutralität zu initiieren. Damit soll in Lübeck eine Anlaufstelle geschaffen werden, die nach dem Konzept einer „One-Stop-Agency“ aus einer Hand Beratung und Unterstützung anbietet sowie motivierende Beteiligungs- und Informationsformate für Bürger:innen, Unternehmen, Organisationen und Vereine organisiert und lokale Akteur:innen vernetzt. Bis zur Bürgerschaftssitzung im Juli 2025 soll ein Konzept vorgelegt werden, das den finanziellen Mittel- und Personalstellenbedarf darstellt und Finanzierungsmöglichkeiten durch u.a. Fördermittel aufzeigt. Sofern umliegende Gemeinden Interesse zeigen, sich an einer Energieagentur zu beteiligen, sollen die Möglichkeiten einer regionalen Ausweitung der Angebote und Aufgaben sowie der erweiterte Personalbedarf aufgezeigt werden. Einzubindende Gruppen sind weitere Bereiche der Hansestadt Lübeck, Stadtwerke Lübeck, Wirtschaftsförderung Lübeck, Handwerkerschaft, Klima pro Lübeck, Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, Finanzinstitute, Förder- und Finanzierungsexpert:innen, Hochschulen, bestehende Bürgerenergiegenossenschaften und ggf. weitere. Zukünftige Aufgaben einer Wärme- und Energieagentur: - Kampagnen zur Wärmewende und zum Klimaschutz für Bürger:innen und im Gewerbe[1] durchführen
- Beratung für Gebäudeeigentümer:innen zur Wärmewende, zu Klimaschutz und Klimaanpassung
- Fördermöglichkeiten für die Energiewende im Gewerbe² und für Bürger:innen³ aufzeigen und bereitstellen
- Information, Beratung und Unterstützung für die Gründung von Genossenschaften als Betreibermodell von Wärmenetzen in Quartieren, die nicht für den Anschluss ans Fernwärmenetz vorgesehen sind
- Projekte entwickeln und umsetzen, wie z.B.
- (Quartiers-)Befragungen durchführen und Beteiligungsformate entwickeln, die in Kooperation mit Handwerksbetrieben, Energieberater:innen sowie Förder- und Finanzierungsexpert:innen für Bürger:innen und Gewerbetreibende in den Quartieren durchgeführt werden
- Organisation von Informationsveranstaltungen wie „Tag der offenen Tür“, um erfolgreiche Musterbeispiele für energetische Sanierungen und Heizsysteme für unterschiedliche Gebäudetypen erlebbar zu machen und zu zeigen, wie Klimaschutzmaßnahmen direkt den Alltag verbessern, z.B. durch geringere Energiekosten
- Einrichtung und organisatorische Unterstützung eines fachkundigen Beirats (bestehend aus Akteur:innen der Zivilgesellschaft, sozialen Trägern, Kirchengemeinden, lokalem Handwerk, Architekt:innen, Wohnungswirtschaft, Mieterbund, politischen Parteien, Umweltschutzorganisationen, Stadtwerke und ggf. weitere) als Netz von Multiplikator:innen zur Verbesserung des Informationsflusses und des Dialogs.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig für die Vertagung der Beratung des Überweisungsauftrages.
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17.06.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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Antrag: Der Bürgermeister wird beauftragt, die Gründung und Einrichtung einer kommunalen Energieagentur / eines Kompetenzzentrums Klimaneutralität zu initiieren. Damit soll in Lübeck eine Anlaufstelle geschaffen werden, die nach dem Konzept einer „One-Stop-Agency“ aus einer Hand Beratung und Unterstützung anbietet sowie motivierende Beteiligungs- und Informationsformate für Bürger:innen, Unternehmen, Organisationen und Vereine organisiert und lokale Akteur:innen vernetzt. Bis zur Bürgerschaftssitzung im Juli 2025 soll ein Konzept vorgelegt werden, das den finanziellen Mittel- und Personalstellenbedarf darstellt und Finanzierungsmöglichkeiten durch u.a. Fördermittel aufzeigt. Sofern umliegende Gemeinden Interesse zeigen, sich an einer Energieagentur zu beteiligen, sollen die Möglichkeiten einer regionalen Ausweitung der Angebote und Aufgaben sowie der erweiterte Personalbedarf aufgezeigt werden. Einzubindende Gruppen sind weitere Bereiche der Hansestadt Lübeck, Stadtwerke Lübeck, Wirtschaftsförderung Lübeck, Handwerkerschaft, Klima pro Lübeck, Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, Finanzinstitute, Förder- und Finanzierungsexpert:innen, Hochschulen, bestehende Bürgerenergiegenossenschaften und ggf. weitere. Zukünftige Aufgaben einer Wärme- und Energieagentur: - Kampagnen zur Wärmewende und zum Klimaschutz für Bürger:innen und im Gewerbe[1] durchführen
- Beratung für Gebäudeeigentümer:innen zur Wärmewende, zu Klimaschutz und Klimaanpassung
- Fördermöglichkeiten für die Energiewende im Gewerbe² und für Bürger:innen³ aufzeigen und bereitstellen
- Information, Beratung und Unterstützung für die Gründung von Genossenschaften als Betreibermodell von Wärmenetzen in Quartieren, die nicht für den Anschluss ans Fernwärmenetz vorgesehen sind
- Projekte entwickeln und umsetzen, wie z.B.
- (Quartiers-)Befragungen durchführen und Beteiligungsformate entwickeln, die in Kooperation mit Handwerksbetrieben, Energieberater:innen sowie Förder- und Finanzierungsexpert:innen für Bürger:innen und Gewerbetreibende in den Quartieren durchgeführt werden
- Organisation von Informationsveranstaltungen wie „Tag der offenen Tür“, um erfolgreiche Musterbeispiele für energetische Sanierungen und Heizsysteme für unterschiedliche Gebäudetypen erlebbar zu machen und zu zeigen, wie Klimaschutzmaßnahmen direkt den Alltag verbessern, z.B. durch geringere Energiekosten
- Einrichtung und organisatorische Unterstützung eines fachkundigen Beirats (bestehend aus Akteur:innen der Zivilgesellschaft, sozialen Trägern, Kirchengemeinden, lokalem Handwerk, Architekt:innen, Wohnungswirtschaft, Mieterbund, politischen Parteien, Umweltschutzorganisationen, Stadtwerke und ggf. weitere) als Netz von Multiplikator:innen zur Verbesserung des Informationsflusses und des Dialogs.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung beschließt die Vorlage zu vertagen.
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24.06.2025 - Hauptausschuss |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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Antrag: Der Bürgermeister wird beauftragt, die Gründung und Einrichtung einer kommunalen Energieagentur / eines Kompetenzzentrums Klimaneutralität zu initiieren. Damit soll in Lübeck eine Anlaufstelle geschaffen werden, die nach dem Konzept einer „One-Stop-Agency“ aus einer Hand Beratung und Unterstützung anbietet sowie motivierende Beteiligungs- und Informationsformate für Bürger:innen, Unternehmen, Organisationen und Vereine organisiert und lokale Akteur:innen vernetzt. Bis zur Bürgerschaftssitzung im Juli 2025 soll ein Konzept vorgelegt werden, das den finanziellen Mittel- und Personalstellenbedarf darstellt und Finanzierungsmöglichkeiten durch u.a. Fördermittel aufzeigt. Sofern umliegende Gemeinden Interesse zeigen, sich an einer Energieagentur zu beteiligen, sollen die Möglichkeiten einer regionalen Ausweitung der Angebote und Aufgaben sowie der erweiterte Personalbedarf aufgezeigt werden. Einzubindende Gruppen sind weitere Bereiche der Hansestadt Lübeck, Stadtwerke Lübeck, Wirtschaftsförderung Lübeck, Handwerkerschaft, Klima pro Lübeck, Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, Finanzinstitute, Förder- und Finanzierungsexpert:innen, Hochschulen, bestehende Bürgerenergiegenossenschaften und ggf. weitere. Zukünftige Aufgaben einer Wärme- und Energieagentur: - Kampagnen zur Wärmewende und zum Klimaschutz für Bürger:innen und im Gewerbe[1] durchführen
- Beratung für Gebäudeeigentümer:innen zur Wärmewende, zu Klimaschutz und Klimaanpassung
- Fördermöglichkeiten für die Energiewende im Gewerbe² und für Bürger:innen³ aufzeigen und bereitstellen
- Information, Beratung und Unterstützung für die Gründung von Genossenschaften als Betreibermodell von Wärmenetzen in Quartieren, die nicht für den Anschluss ans Fernwärmenetz vorgesehen sind
- Projekte entwickeln und umsetzen, wie z.B.
- (Quartiers-)Befragungen durchführen und Beteiligungsformate entwickeln, die in Kooperation mit Handwerksbetrieben, Energieberater:innen sowie Förder- und Finanzierungsexpert:innen für Bürger:innen und Gewerbetreibende in den Quartieren durchgeführt werden
- Organisation von Informationsveranstaltungen wie „Tag der offenen Tür“, um erfolgreiche Musterbeispiele für energetische Sanierungen und Heizsysteme für unterschiedliche Gebäudetypen erlebbar zu machen und zu zeigen, wie Klimaschutzmaßnahmen direkt den Alltag verbessern, z.B. durch geringere Energiekosten
- Einrichtung und organisatorische Unterstützung eines fachkundigen Beirats (bestehend aus Akteur:innen der Zivilgesellschaft, sozialen Trägern, Kirchengemeinden, lokalem Handwerk, Architekt:innen, Wohnungswirtschaft, Mieterbund, politischen Parteien, Umweltschutzorganisationen, Stadtwerke und ggf. weitere) als Netz von Multiplikator:innen zur Verbesserung des Informationsflusses und des Dialogs.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
Der Hauptausschuss beschließt einstimmig die Vertagung der Beratung des Antrages.
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15.07.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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Antrag: Der Bürgermeister wird beauftragt, die Gründung und Einrichtung einer kommunalen Energieagentur / eines Kompetenzzentrums Klimaneutralität zu initiieren. Damit soll in Lübeck eine Anlaufstelle geschaffen werden, die nach dem Konzept einer „One-Stop-Agency“ aus einer Hand Beratung und Unterstützung anbietet sowie motivierende Beteiligungs- und Informationsformate für Bürger:innen, Unternehmen, Organisationen und Vereine organisiert und lokale Akteur:innen vernetzt. Bis zur Bürgerschaftssitzung im Juli 2025 soll ein Konzept vorgelegt werden, das den finanziellen Mittel- und Personalstellenbedarf darstellt und Finanzierungsmöglichkeiten durch u.a. Fördermittel aufzeigt. Sofern umliegende Gemeinden Interesse zeigen, sich an einer Energieagentur zu beteiligen, sollen die Möglichkeiten einer regionalen Ausweitung der Angebote und Aufgaben sowie der erweiterte Personalbedarf aufgezeigt werden. Einzubindende Gruppen sind weitere Bereiche der Hansestadt Lübeck, Stadtwerke Lübeck, Wirtschaftsförderung Lübeck, Handwerkerschaft, Klima pro Lübeck, Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, Finanzinstitute, Förder- und Finanzierungsexpert:innen, Hochschulen, bestehende Bürgerenergiegenossenschaften und ggf. weitere. Zukünftige Aufgaben einer Wärme- und Energieagentur: - Kampagnen zur Wärmewende und zum Klimaschutz für Bürger:innen und im Gewerbe[1] durchführen
- Beratung für Gebäudeeigentümer:innen zur Wärmewende, zu Klimaschutz und Klimaanpassung
- Fördermöglichkeiten für die Energiewende im Gewerbe² und für Bürger:innen³ aufzeigen und bereitstellen
- Information, Beratung und Unterstützung für die Gründung von Genossenschaften als Betreibermodell von Wärmenetzen in Quartieren, die nicht für den Anschluss ans Fernwärmenetz vorgesehen sind
- Projekte entwickeln und umsetzen, wie z.B.
- (Quartiers-)Befragungen durchführen und Beteiligungsformate entwickeln, die in Kooperation mit Handwerksbetrieben, Energieberater:innen sowie Förder- und Finanzierungsexpert:innen für Bürger:innen und Gewerbetreibende in den Quartieren durchgeführt werden
- Organisation von Informationsveranstaltungen wie „Tag der offenen Tür“, um erfolgreiche Musterbeispiele für energetische Sanierungen und Heizsysteme für unterschiedliche Gebäudetypen erlebbar zu machen und zu zeigen, wie Klimaschutzmaßnahmen direkt den Alltag verbessern, z.B. durch geringere Energiekosten
- Einrichtung und organisatorische Unterstützung eines fachkundigen Beirats (bestehend aus Akteur:innen der Zivilgesellschaft, sozialen Trägern, Kirchengemeinden, lokalem Handwerk, Architekt:innen, Wohnungswirtschaft, Mieterbund, politischen Parteien, Umweltschutzorganisationen, Stadtwerke und ggf. weitere) als Netz von Multiplikator:innen zur Verbesserung des Informationsflusses und des Dialogs.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung beschließt die Beratung der Vorlage zu vertagen.
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22.07.2025 - Hauptausschuss |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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24.07.2025 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.1 - zurückgestellt |
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16.09.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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Beschluss: Der Bürgermeister wird beauftragt, die Gründung und Einrichtung einer kommunalen Energieagentur / eines Kompetenzzentrums Klimaneutralität zu initiieren. Damit soll in Lübeck eine Anlaufstelle geschaffen werden, die nach dem Konzept einer „One-Stop-Agency“ aus einer Hand Beratung und Unterstützung anbietet sowie motivierende Beteiligungs- und Informationsformate für Bürger:innen, Unternehmen, Organisationen und Vereine organisiert und lokale Akteur:innen vernetzt. Bis zur Bürgerschaftssitzung im Juli 2025 soll ein Konzept vorgelegt werden, das den finanziellen Mittel- und Personalstellenbedarf darstellt und Finanzierungsmöglichkeiten durch u.a. Fördermittel aufzeigt. Sofern umliegende Gemeinden Interesse zeigen, sich an einer Energieagentur zu beteiligen, sollen die Möglichkeiten einer regionalen Ausweitung der Angebote und Aufgaben sowie der erweiterte Personalbedarf aufgezeigt werden. Einzubindende Gruppen sind weitere Bereiche der Hansestadt Lübeck, Stadtwerke Lübeck, Wirtschaftsförderung Lübeck, Handwerkerschaft, Klima pro Lübeck, Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, Finanzinstitute, Förder- und Finanzierungsexpert:innen, Hochschulen, bestehende Bürgerenergiegenossenschaften und ggf. weitere. Zukünftige Aufgaben einer Wärme- und Energieagentur: - Kampagnen zur Wärmewende und zum Klimaschutz für Bürger:innen und im Gewerbe[1] durchführen
- Beratung für Gebäudeeigentümer:innen zur Wärmewende, zu Klimaschutz und Klimaanpassung
- Fördermöglichkeiten für die Energiewende im Gewerbe² und für Bürger:innen³ aufzeigen und bereitstellen
- Information, Beratung und Unterstützung für die Gründung von Genossenschaften als Betreibermodell von Wärmenetzen in Quartieren, die nicht für den Anschluss ans Fernwärmenetz vorgesehen sind
- Projekte entwickeln und umsetzen, wie z.B.
- (Quartiers-)Befragungen durchführen und Beteiligungsformate entwickeln, die in Kooperation mit Handwerksbetrieben, Energieberater:innen sowie Förder- und Finanzierungsexpert:innen für Bürger:innen und Gewerbetreibende in den Quartieren durchgeführt werden
- Organisation von Informationsveranstaltungen wie „Tag der offenen Tür“, um erfolgreiche Musterbeispiele für energetische Sanierungen und Heizsysteme für unterschiedliche Gebäudetypen erlebbar zu machen und zu zeigen, wie Klimaschutzmaßnahmen direkt den Alltag verbessern, z.B. durch geringere Energiekosten
Einrichtung und organisatorische Unterstützung eines fachkundigen Beirats (bestehend aus Akteur:innen der Zivilgesellschaft, sozialen Trägern, Kirchengemeinden, lokalem Handwerk, Architekt:innen, Wohnungswirtschaft, Mieterbund, politischen Parteien, Umweltschutzorganisationen, Stadtwerke und ggf. weitere) als Netz von Multiplikator:innen zur Verbesserung des Informationsflusses und des Dialogs.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung beschließt die Beratung der Vorlage zu vertagen.
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23.09.2025 - Hauptausschuss |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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14.10.2025 - Hauptausschuss |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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11.11.2025 - Hauptausschuss |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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18.11.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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Beschluss: Der Bürgermeister wird beauftragt, die Gründung und Einrichtung einer kommunalen Energieagentur / eines Kompetenzzentrums Klimaneutralität zu initiieren. Damit soll in Lübeck eine Anlaufstelle geschaffen werden, die nach dem Konzept einer „One-Stop-Agency“ aus einer Hand Beratung und Unterstützung anbietet sowie motivierende Beteiligungs- und Informationsformate für Bürger:innen, Unternehmen, Organisationen und Vereine organisiert und lokale Akteur:innen vernetzt. Bis zur Bürgerschaftssitzung im Juli 2025 soll ein Konzept vorgelegt werden, das den finanziellen Mittel- und Personalstellenbedarf darstellt und Finanzierungsmöglichkeiten durch u.a. Fördermittel aufzeigt. Sofern umliegende Gemeinden Interesse zeigen, sich an einer Energieagentur zu beteiligen, sollen die Möglichkeiten einer regionalen Ausweitung der Angebote und Aufgaben sowie der erweiterte Personalbedarf aufgezeigt werden. Einzubindende Gruppen sind weitere Bereiche der Hansestadt Lübeck, Stadtwerke Lübeck, Wirtschaftsförderung Lübeck, Handwerkerschaft, Klima pro Lübeck, Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, Finanzinstitute, Förder- und Finanzierungsexpert:innen, Hochschulen, bestehende Bürgerenergiegenossenschaften und ggf. weitere. Zukünftige Aufgaben einer Wärme- und Energieagentur: - Kampagnen zur Wärmewende und zum Klimaschutz für Bürger:innen und im Gewerbe[1] durchführen
- Beratung für Gebäudeeigentümer:innen zur Wärmewende, zu Klimaschutz und Klimaanpassung
- Fördermöglichkeiten für die Energiewende im Gewerbe² und für Bürger:innen³ aufzeigen und bereitstellen
- Information, Beratung und Unterstützung für die Gründung von Genossenschaften als Betreibermodell von Wärmenetzen in Quartieren, die nicht für den Anschluss ans Fernwärmenetz vorgesehen sind
- Projekte entwickeln und umsetzen, wie z.B.
- (Quartiers-)Befragungen durchführen und Beteiligungsformate entwickeln, die in Kooperation mit Handwerksbetrieben, Energieberater:innen sowie Förder- und Finanzierungsexpert:innen für Bürger:innen und Gewerbetreibende in den Quartieren durchgeführt werden
- Organisation von Informationsveranstaltungen wie „Tag der offenen Tür“, um erfolgreiche Musterbeispiele für energetische Sanierungen und Heizsysteme für unterschiedliche Gebäudetypen erlebbar zu machen und zu zeigen, wie Klimaschutzmaßnahmen direkt den Alltag verbessern, z.B. durch geringere Energiekosten
- Einrichtung und organisatorische Unterstützung eines fachkundigen Beirats (bestehend aus Akteur:innen der Zivilgesellschaft, sozialen Trägern, Kirchengemeinden, lokalem Handwerk, Architekt:innen, Wohnungswirtschaft, Mieterbund, politischen Parteien, Umweltschutzorganisationen, Stadtwerke und ggf. weitere) als Netz von Multiplikator:innen zur Verbesserung des Informationsflusses und des Dialogs.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung beschließt die Beratung der Vorlage zu vertagen.
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| Ö 6.2 |
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AfD: Beflaggung an Dienstgebäuden und Liegenschaften der Hansestadt Lübeck (Überwiesen in den Hauptausschuss zur abschließenden Beratung - Zurückgestellt am 08.07.25) |
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VO/2025/14326 |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 8 |
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Gleichstellung |
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| Ö 8.1 |
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NEU: Ankündigung der städtischen Gleichstellungsbeauftragten: Demnächst erscheinende Gremienvorlagen des Frauenbüros |
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| Ö 8.2 |
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NEU: Ankündigung der städtischen Gleichstellungsbeauftragten: Bundeskonferenz der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten 2026 in Lübeck |
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| Ö 9 |
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Verschiedenes |
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| Ö 10 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 11 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| N 11.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.07.2025 (Anlage wird nachgereicht) |
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| N 12 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 12.1 |
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Ergänzende Antwort zur Frage von AM Schulte-Ostermann zur Antwort auf Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zur Hybridfähre "Welt ahoi!" (Hierzu sind Herr Ortz (GF Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH) und Herr Müller anwesend) |
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| N 12.2 |
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AM Mandy Siegenbrink (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Anfrage zu Erstattungsverfahren Grundsicherung SGB XII - fachaufsichtliche Prüfung (Zurückgestellt am 25.02.25) |
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| N 12.2.1 |
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Antwort zur Anfrage von AM Mandy Siegenbrink zum Erstattungsverfahren Grundsicherung SGB XII - fachaufsichtliche Prüfung (VO/2024/13674-01) (Zurückgestellt am 08.07.25) |
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| N 12.3 |
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Ausschreibungstext der Planstelle der Leitung des Bereichs Soziale Sicherung |
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| N 13 |
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Berichte |
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| N 14 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 14.1 |
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Beamtenangelegenheiten, soweit der Hauptausschuss die Entscheidung trifft
Beförderung einer Bereichsleitung |
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| N 14.2 |
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Beamtenangelegenheiten, soweit der Hauptausschuss die Entscheidung trifft
Beförderung einer Bereichsleitung |
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| N 14.3 |
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Ersatzbeschaffungen von Servern für die IT-Infrastruktur über Dataport |
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| N 14.4 |
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Abschluss eines Vertrags mit der MACH AG zur Laufzeitverlängerung der Finanzsoftware |
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| N 14.5 |
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Verkauf eines Grundstücks in der Schlutuper Straße |
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| N 14.6 |
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Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Isegrimmstraße |
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| N 14.7 |
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Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Reetweg |
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| N 14.8 |
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Beauftragung einer Maßnahme zum Schutz gegen Gefahren durch Altlasten und zur Wiedernutzung brachliegender Flächen |
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| N 14.8.1 |
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AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL) zu VO/2025/14324 Beauftragung einer Maßnahme zum Schutz gegen Gefahren durch Altlasten und zur Wiedernutzung brachliegender Flächen |
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| N 14.9 |
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Verkauf eines Grundstückes in der Schönböckener Straße |
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| N 14.10 |
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Betrieb der dezentralen Netzwerke und Serversysteme an den 51 allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft der Hansestadt Lübeck |
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| N 14.11 |
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Abberufung der kommissarischen Werkleitung der Lübecker Schwimmbäder, Wiederbesetzung der Planstelle und Bestellung einer neuen Werkleitung als Direktor der Lübecker Schwimmbäder |
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| N 14.12 |
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Lübeck-Travemünde, Skandinavienkai
Flächennutzung - Ausbaustufe 2: Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme "Herstellung der Fläche um die neue Werkstatt - Los 1"
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| N 15 |
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Verschiedenes |
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| Ö 16 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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