- Situationsbeschreibung
- Trägerschaft
- Finanzielle Situation
- Fazit
- Situationsbeschreibung
Über das Mehrgenerationenhaus Eichholz (MGH) wurde umfassend mit der VO/2024/13467 berichtet. Dieser Bericht mit seinen Informationen stellt nach wie vor eine zutreffende Situationsbeschreibung dar. Insbesondere die mit dem Begriff MGH verbundenen Inhalte, die Zwecke der Bundesförderung und die Situation in Lübeck sind ausführlich beschrieben. Auf eine Wiederholung an dieser Stelle wird daher verzichtet.
In der Betrachtung ergibt sich das Bild eines im Stadtteil und darüber hinaus sehr gut vernetzten MGHs mit einem vielfältigen und gut genutzten Angebot. Dieses Angebot, getragen von Vereinen und Ehrenamtlern sowie der AWO, findet nur in einem Teil des Gebäudes statt. Zur Thematik des leer stehenden Gebäudeteiles führt der o.g. Bericht ebenfalls aus.
- Trägerschaft
Die BQL stellt für das Gebäude MGH in ihrem Budget die personelle Ressource bereit. Diese beträgt aktuell 20 Wochenstunden, entsprechend einer 0,5 VZÄ Stelle. Bereits im jetzt für das MGH genutzten Gebäudeteil stellt die personelle Ressource eine Begrenzung für eventuelle zusätzliche Angebote dar. Und bereits mit dieser Begrenzung ist die Förderung des MGH durch die HL nicht auskömmlich.
Um den Betrieb längerfristig sicherstellen zu können und die Möglichkeit zu bieten, die Angebote vor Ort ausweiten zu können, ist nach Aussage der BQL die Aufstockung der personellen Ressource auf 2 x 30 Wochenstunden erforderlich. Nur so kann eine ganztägige Betreuung erfolgen und eine Vertretung dauerhaft sichergestellt werden. In diesem Zusammenhang weist die BQL darauf hin, dass in den bundesweit 528 Mehrgenerationenhäusern in Deutschland in 2023 durchschnittlich 6,3 hauptamtliche Mitarbeitende eingesetzt wurden.
- Finanzielle Situation
Eine Personalverstärkung im oben beschriebenen Umfang kommt aus Sicht der BQL aktuell nicht in Frage. Bei kalkulierten Gesamtkosten von rund 130.000 Euro, der HL Förderung von 10.000 Euro und der Bundesförderung von 40.000 Euro verbliebe ein Defizit von ca. 80.000 Euro im Unternehmen, welches sich durch den Haushaltsbegleitbeschluss 2025 um 30.000 Euro auf 50.000 Euro reduziert.
Bereits jetzt, im Rahmen der bereit gestellten 20 Wochenstunden, ergibt sich für die BQL eine Unterdeckung für den Betrieb des MGH. Trotzdem hat die BQL den erforderlichen Antrag zur weiteren Teilnahme am Bundesprogramm im September 2025 für das Programmjahr gestellt, weil aus dortiger Sicht die Trägerschaft des MGH nicht nur aus unternehmerischer Sicht zu betrachten ist.
Die BQL hat einmal auf der Grundlage des aktuellen Berichtes der KGSt „Kosten eines Arbeitsplatzes (2024/2025)“, mit welchem Kommunen die Kosten eines Arbeitsplatzes über ein vereinfachtes Verfahren ermitteln können, eine Kalkulation erstellt, die in der Anlage beigefügt ist.
Hiernach würden sich die jährlichen Gesamtkosten für den Betrieb des MGH auf 130.314,34 € belaufen. Die Kosten gliedern sich dabei wie folgt auf:
Personalkosten | 70.577,98 € |
Nebenkosten | 47.262,42 € |
Berufsgenossenschaft | 275,25 € |
Laufende Maßnahmekosten | 5.198,69 € |
Sonstige Aufwendungen | 7.000,00 € |
- Fazit
Das Gesamtbudget für den Betrieb des MGH ist nach dieser Berechnung nach dem Abzug bewilligter Zuschüsse und Förderungen um rund 50T€ per anno unterdeckt.
Von Seiten des Bundes ist eine auskömmliche Erhöhung der Fördermittel nicht zu erwarten. Im Gegenteil: Kürzungsbestrebungen in der jüngeren Vergangenheit wurden vom Bund erst nach massiven Protesten der Mehrgenerationenhäuser wieder zurückgenommen.
Anderweitige Förderungen sind nicht in Sicht. Eine Erhöhung der städtischen Förderung des MGH kann angesichts der aktuellen Haushaltslage und den Vorgaben für Haushaltsanmeldungen für 2026 nicht in Aussicht gestellt werden.