Vorlage - VO/2025/14311  

Betreff: Mehrgenerationenhaus Eichholz
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia Steinrücke
Federführend:2.021 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Mühleis, Michael
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Soziales zur Kenntnisnahme
01.07.2025 
22. Sitzung des Ausschusses für Soziales zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
22.07.2025 
37. Sitzung des Hauptausschusses zurückgezogen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
24.07.2025 
17. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage - Kalkulation BQL MGH 2025

Beschlussvorschlag


Berichtsauftrag aus VO/2024/13683-02 „CDU, 90/Die Grünen, FDP - Antrag zu: Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse 2025“ in der Bürgerschaft am 28.11.2024.

Bezüglich der Finanzierungslücke bei der städtischen Förderung für das Mehrgenerationenhaus beck-Eichholz wird die Verwaltung gebeten, der Bürgerschaft bis zur Sitzung im Februar 2025 einen Bericht vorzulegen, der Vorschläge zur auskömmlichen Finanzierung aufzeigt.“


 


Begründung

 

  1. Situationsbeschreibung
  2. Trägerschaft
  3. Finanzielle Situation
  4. Fazit

 

  1. Situationsbeschreibung

Über das Mehrgenerationenhaus Eichholz (MGH) wurde umfassend mit der VO/2024/13467 berichtet. Dieser Bericht mit seinen Informationen stellt nach wie vor eine zutreffende Situationsbeschreibung dar. Insbesondere die mit dem Begriff MGH verbundenen Inhalte, die Zwecke der Bundesförderung und die Situation in Lübeck sind ausführlich beschrieben. Auf eine Wiederholung an dieser Stelle wird daher verzichtet.

In der Betrachtung ergibt sich das Bild eines im Stadtteil und darüber hinaus sehr gut vernetzten MGHs mit einem vielfältigen und gut genutzten Angebot. Dieses Angebot, getragen von Vereinen und Ehrenamtlern sowie der AWO, findet nur in einem Teil des Gebäudes statt. Zur Thematik des leer stehenden Gebäudeteiles führt der o.g. Bericht ebenfalls aus.

 

  1. Trägerschaft

Die BQL stellt für das Gebäude MGH in ihrem Budget die personelle Ressource bereit. Diese beträgt aktuell 20 Wochenstunden, entsprechend einer 0,5 VZÄ Stelle. Bereits im jetzt für das MGH genutzten Gebäudeteil stellt die personelle Ressource eine Begrenzung für eventuelle zusätzliche Angebote dar. Und bereits mit dieser Begrenzung ist die Förderung des MGH durch die HL nicht auskömmlich.

Um den Betrieb längerfristig sicherstellen zu können und die Möglichkeit zu bieten, die Angebote vor Ort ausweiten zu können, ist nach Aussage der BQL die Aufstockung der personellen Ressource auf 2 x 30 Wochenstunden erforderlich. Nur so kann eine ganztägige Betreuung erfolgen und eine Vertretung dauerhaft sichergestellt werden. In diesem Zusammenhang weist die BQL darauf hin, dass in den bundesweit 528 Mehrgenerationenhäusern in Deutschland in 2023 durchschnittlich 6,3 hauptamtliche Mitarbeitende eingesetzt wurden.

 

  1. Finanzielle Situation

Eine Personalverstärkung im oben beschriebenen Umfang kommt aus Sicht der BQL aktuell nicht in Frage. Bei kalkulierten Gesamtkosten von rund 130.000 Euro, der HL Förderung von 10.000 Euro und der Bundesförderung von 40.000 Euro verbliebe ein Defizit von ca. 80.000 Euro im Unternehmen, welches sich durch den Haushaltsbegleitbeschluss 2025 um 30.000 Euro auf 50.000 Euro reduziert.

Bereits jetzt, im Rahmen der bereit gestellten 20 Wochenstunden, ergibt sich für die BQL eine Unterdeckung für den Betrieb des MGH. Trotzdem hat die BQL den erforderlichen Antrag zur weiteren Teilnahme am Bundesprogramm im September 2025 für das Programmjahr gestellt, weil aus dortiger Sicht die Trägerschaft des MGH nicht nur aus unternehmerischer Sicht zu betrachten ist.

Die BQL hat einmal auf der Grundlage des aktuellen Berichtes der KGSt „Kosten eines Arbeitsplatzes (2024/2025)“, mit welchem Kommunen die Kosten eines Arbeitsplatzes über ein vereinfachtes Verfahren ermitteln können, eine Kalkulation erstellt, die in der Anlage beigefügt ist.

Hiernach würden sich die jährlichen Gesamtkosten für den Betrieb des MGH auf 130.314,34 € belaufen. Die Kosten gliedern sich dabei wie folgt auf:

Personalkosten

70.577,98 €

Nebenkosten

47.262,42 €

Berufsgenossenschaft

275,25 €

Laufende Maßnahmekosten

5.198,69 €

Sonstige Aufwendungen

7.000,00 €

 


 

  1. Fazit

Das Gesamtbudget für den Betrieb des MGH ist nach dieser Berechnung nach dem Abzug bewilligter Zuschüsse und Förderungen um rund 50T€ per anno unterdeckt.

Von Seiten des Bundes ist eine auskömmliche Erhöhung der Fördermittel nicht zu erwarten. Im Gegenteil: Kürzungsbestrebungen in der jüngeren Vergangenheit wurden vom Bund erst nach massiven Protesten der Mehrgenerationenhäuser wieder zurückgenommen.

Anderweitige Förderungen sind nicht in Sicht. Eine Erhöhung der städtischen Förderung des MGH kann angesichts der aktuellen Haushaltslage und den Vorgaben für Haushaltsanmeldungen für 2026 nicht in Aussicht gestellt werden.

 


 


Anlagen

 - Kalkulation BQL MGH 2025
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage - Kalkulation BQL MGH 2025 (71 KB)    
Stammbaum:
VO/2025/14311   Mehrgenerationenhaus Eichholz   2.021 - Fachbereichs-Dienste   Bericht öffentlich
VO/2025/14311-01   Ergänzungsbericht zum Bericht VO/2025/14311 Mehrgenerationenhaus Eichholz   2.021 - Fachbereichs-Dienste   Bericht öffentlich