Vorlage - VO/2025/14326  

Betreff: AfD: Beflaggung an Dienstgebäuden und Liegenschaften der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) Bearbeiter/-in: Gaidetzka, Andrea
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.06.2025 
16. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
08.07.2025 
36. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
22.07.2025 
37. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
09.09.2025 
38. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
23.09.2025 
39. Sitzung des Hauptausschusses abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die rgerschaft möge beschließen:

 

Dienstgebäude und Liegenschaften der Hansestadt Lübeck sind, soweit ein Fahnenmast vorhanden ist, ganzjährig mit der Nationalflagge zu beflaggen.

 

Zudem ist zu prüfen, an welchen Dienstgebäuden und Liegenschaften der Hansestadt Lübeck die Aufstellung eines Fahnenmastes möglich ist, um auch dort die Nationalflagge ganzjährig zu hissen. Bei der Prüfung ist eine Kostenanalyse zu erstellen. Diese Maßnahmen sollen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen zur Beflaggung des Bundes und der Länder erfolgen und in den Zuständigkeitsbereich der Hansestadt Lübeck aufgenommen werden. Andere Nationalflaggen dürfen nur zu besonderen Anlässen, z.B. beim Empfang von Gästen einer Städtepartnerschaft und zusätzlich zur deutschen Nationalflagge gehisst werden.


Begründung

Die Nationalflagge, das Symbol unserer Einheit und unserer Werte, repräsentiert den Staat der Bundesrepublik Deutschland, die Freiheit und das Wohlstandstreben des Volkes sowie den demokratischen Konsens, der unsere Gesellschaft zusammenhält. Sie ist nicht nur ein bedeutendes Wahrzeichen, sondern auch ein Symbol des Stolzes und der Verantwortung gegenüber der Nation und ihrer kulturellen Vielfalt. Die Beflaggung von Dienstgebäuden und Liegenschaften der Hansestadt Lübeck mit der Nationalflagge würde sowohl der Identifikation der Bürger mit ihrem Land dienen als auch die Bedeutung des Rechtsstaates und der Demokratie in unserem täglichen Leben unterstreichen.

Darüber hinaus würde es den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft stärken und ein Zeichen der Solidarität sowie der Anerkennung der Leistungen unseres Staates setzen. Die Nationalflagge ist ein sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit und sollte in der Öffentlichkeit präsent sein, um unsere kulturelle Identität und Geschichte zu würdigen. Besonders in Zeiten politischer und gesellschaftlicher Umbrüche ist es von zentraler Bedeutung, klare Zeichen der Nation und ihrer Prinzipien zu setzen. Die Beflaggung von Dienstgebäuden und Liegenschaften der Hansestadt Lübeck mit der deutschen Nationalflagge würde ein klares Statement für den Erhalt und die Pflege unserer nationalen Identität abgeben und die Bürger der Hansestadt Lübeck zu einem respektvollen Umgang mit den Symbolen unseres Staates anregen.
 


Anlagen