Vorlage - VO/2025/14169
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Beschlussvorschlag
In der Vorlage „Städtebauliche Gesamtmaßnahme Moisling – Umsetzungsplan und Maßnahmenpriorisierung“ (VO/2025/13983) wird u. a. berichtet, dass eine Ausleihe von Städtebauförderungsmitteln aus dem Sondervermögen der Gesamtmaßnahme „Altstadt“ in Höhe von max. 5.000.000 Euro für die Gesamtmaßnahme Moisling erfolgen solle, da in der Gesamtmaßnahme Altstadt in den nächsten zwei Jahren keine Baumaßnahmen realisiert werden könnten.
Hierzu frage ich den Bürgermeister:
- Wie ist der aktuelle Vermögensstand des Sondervermögens der Gesamtmaßnahme „Altstadt“?
- Welche Maßnahmen wurden aus dem Vermögen der Gesamtmaßnahme „Altstadt“ seit 2020 finanziert? (Bitte um Angabe mit Jahreszahl und Fördervolumen; wenn mehr als 20 Maßnahmen gefördert wurden, genügt die Angabe der 20 Maßnahmen mit dem größten Fördervolumen)
- Welche Zuflüsse hat das Sondervermögen der Gesamtmaßnahme „Altstadt“ seit 2020 zu verzeichnen? Welcher Anteil des Gesamtvermögens ist hierbei aus den Beiträgen von Eigentümern aus der Innenstadt gespeist?
- Gibt es eine Rechtspflicht, für Moisling ausgeliehene Mittel dem Sondervermögen zu erstatten? Wenn ja: Binnen welcher Frist?
- Die eingangs genannte Vorlage führt aus, dass ggf. Ausleihen aus dem städtischen Haushalt auf das Treuhandkonto zurückgezahlt werden müssten. Würden diese Rückzahlungen zu Lasten des konsumtiven Haushalts gehen oder zu Lasten des Investitionshaushalts?
- In einem Artikel der Druckausgabe der Lübecker Nachrichten vom 30.12.2018 unter dem Titel „Die Innenstadt soll schöner werden“ wird von einer Laufzeit des Sanierungsvorhabens bis 2035 und einem Investitionsvolumen von 75.000.000 Euro berichtet.
- Entspricht diese Darstellung noch dem aktuellen Stand?
- Welche größeren Projekte sind bis Ende 2030 geplant?
- Welche weiteren größeren Projekte sind noch bis zum Ende des Sanierungsvorhabens geplant?
- Erfolgt eine Koordinierung mit Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Masterplan Innenstadt?
- Besteht die Möglichkeit, die Sanierungsmittel auch für den Bau von Wärmenetzen einzusetzen?
- Sieht der Bürgermeister die Gefahr, dass die Planung von Sanierungsmaßnahmen in der Altstadt zeitlich verzögert werden könnte, weil die ausgeliehenen Gelder (noch) nicht zurückerstattet werden konnten?
Begründung
Anlagen