Auszug - Grundüberholung von Kinderspielplätzen - Aufhebung des Sperrvermerks   

37. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.16
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 22.07.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:32 - 18:54 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2025/14427 Grundüberholung von Kinderspielplätzen - Aufhebung des Sperrvermerks
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Samine, André
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diese Angelegenheit wurde gemeinsam mit derjenigen unter TOP 5.16.1 beraten.

 

Zu diesen Angelegenheiten sprechen AM Schulte-Ostermann, die die Vertagung der Beratung der Beschlussvorlage beantragt, bis die Verwaltung bestimmte Informationen vorgelegt hat, die erste stellvertretende Bürgermeisterin, AM Petereit, AM Lötsch, BM Voht, BM Stüttgen, AM Fürter, stellv. AM Mauritz, stellv. AM Duggen und Herr Ziemann.

 

Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag zur Beschlussvorlage abstimmen:

 

5 Ja-Stimmen / 10 Nein-Stimmen / 0 Enthaltungen

 

                                                                              Der Hauptausschuss lehnt die Vertagung

                                                          der Beratung der Beschlussvorlage mehrheitlich ab.
 

Der Vorsitzende lässt anschließend über den Antrag unter TOP 5.16.1 abstimmen (siehe Niederschrift zu TOP 5.16.1).

 

Der Vorsitzende lässt abschließend über die Beschlussvorlage abstimmen:

 


Beschluss:

Der auf dem Produktsachkonto 551001 501 7852000 Kinderspielplätze bestehende Sperrvermerk gem. § 12 Abs. 2 GemHVO-Doppik wird aufgehoben. Die Haushaltsmittel für das Jahr 2025 in Höhe von 831.000,00 EUR werden freigegeben.
 


 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung

für die

Lübecker Bürgerschaft

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

einstimmig die Annahme der Beschlussvorlage.