Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL) in der Sitzung des Hauptausschusses am 10.09.2024 (VO/2024/13413-01) zu Zwischenbericht zum Planungsstand „Mixed-Use-Konzept Haus B (ehem. Karstadt-Sport-Gebäude)“:
Rückfragen zur Präzisierung der Vorgaben sowie Planungen in der Bau- und Nut- zungsplanung für das "Mixed-Use-Konzept Haus B (ehem. Karstadt-Sport-Gebäude)":
Es wird um schriftliche Beantwortung der nachfolgenden drei Rückfragen zur Präzisierung der Vorgaben sowie Planungen in der Bau- und Nutzungsplanung für das "Mixed-Use-Konzept Haus B (ehem. Karstadt-Sport-Gebäude)" zum Hauptausschuss am 24.09.2024 gebeten:
- Barrierefreiheit:
Ist bei der gesamten baulichen Planung das Thema Barrierefreiheit inkl. sensorischer Barrierefreiheit vollumfänglich berücksichtigt worden, damit alle Menschen und vor allem auch die Schüler*innen mit z.B. Mobilitätseinschränkungen, Sehbeeinträchtigun- gen, sensorische Beeinträchtigungen usw. sich selbstständig im Gebäude bewegen und aufhalten können, damit eine zukünftige inklusive Beschulung an dem neuen Schulstandort Lübecks sichergestellt wird (Stichwort: Inklusive Schulentwicklung)?
Inwieweit ist für die inklusive Schulentwicklung des ehem. Karstadt-Gebäudes bisher
- das Stadtschüler*innenparlament,
- die Initiative Inklusion und
- der Beirat für Menschen mit Behinderung
in die Planung im Rahmen der Beteiligungsprozesse einbezogen worden? Wenn das bisher nicht geschehen ist:
- Zu wann wird diese Beteiligung erfolgen, damit sie rechtzeitig genug für alle baulichen Beschlüsse und Auftragsvergaben erfolgt sein wird?
- Gastronomische Angebote:
- Café im Erdgeschoss mit Außenterrasse:
- Welche Funktion erfüllt das vorgesehene Café im Erdgeschoss inkl. der angedachten Außengastronomie und wer würde dort Betreiber*in werden?
- Geht es um einen schulischen Mensa-/Bistrobetrieb oder um ein kommerziell betriebenes Café? Wenn letzteres:
- Ist dies in Anbetracht der Vielzahl an kommerziellen Cafés rund um das ehem. Karstadt-Gebäude notwendig und zielführend, wenn es ausrei- chend andere Cafés gibt und im Bericht VO/2024/13413 festgehalten wurde, dass der kommerzielle Charakter der Innenstadtumgebung mit dem Weihnachtsmarkt, den Tourist*innen usw. auch Nachteile für die schulische Nutzung des Gebäudes für die Schüler*innen mit sich bringen wird?
- Wie ist der schulische Schutzraum für die Schüler*innen gewährleistet, wenn das Café im Erdgeschoss öffentlich für alle Menschen und nicht nur für den schulischen Betrieb zugänglich sein sollte?
2.2 Café/ Kiosk auf der Dachterrasse:
Auf der Dachterrasse wird ein weiteres Café/ ein Kiosk vorgeschlagen. Hierzu die Nachfragen:
- Ist die Dachterrasse ausschließlich für den schulischen Betrieb zugänglich oder auch für die Öffentlichkeit, z. B. Tourist*innen?
- Ist das Café / der Kiosk als schulische „Mensa/Bistro“ oder als kommerzielles Angebot gedacht? Wenn es ein kommerzielles gastronomisches Angebot werden soll:
- Wer wird Betreiber*in des Cafés / Kiosk sein?
- Ist ein Café/ Kiosk auf der Dachterrasse in Anbetracht der Vielzahl an kommerziellen Cafés rund um das ehem. Karstadt-Gebäude notwendig und zielführend, wenn es ausreichend andere Cafés um das Gebäude sowie nach der Planung auch im Erdgeschoss mit Außengastronomie des Gebäudes gibt und im Bericht VO/2024/13413 festgehalten wurde, dass der kommerzielle Charakter der Innenstadtumgebung mit dem Weihnachtsmarkt, den Tourist*innen usw. auch Nachteile für die schulische Nutzung des Gebäudes für die SuS mit sich bringen wird?
- Wie ist der schulische Schutzraum für die Schüler*innen gewährleistet, wenn das Café/der Kiosk öffentlich für alle Menschen und nicht nur für den schulischen Betrieb zugänglich sein sollte?
- Fahrradstellplätze:
Ist die Planung für die Anzahl an Fahrradstellplätzen in Abstimmung mit den Schulleitungen der beteiligten Schulen festgelegt worden und ist bei der Planung die zukünftig erwartete Steigerung der Schüler*innen, die aufgrund der Verkehrswende mit dem Fahrrad fahren werden, in die Berechnung mit eingeflossen? Zitat aus dem Bericht: „Für den ruhenden Fahrradverkehr wurden in Absprache mit der Auftraggeberin 0,5 Fahrräder /Schüler*in angesetzt.“