Zu 1.: Barrierefreiheit
Das Gebäude ist gemäß den aktuellen Richtlinien und Verordnungen hinsichtlich Barrierefreiheit nutzungs- und funktionsgerecht zu planen, auch für mobilitätseingeschränkte Personen („Leitfaden Barrierefreies Bauen“ des Bundes).
Mit der Unterstützung eines externen Beraters hinsichtlich Barrierefreiheit werden im Zuge des nun anstehenden Planungsprozesses (vorrangig im Entwurf) Zielvorgaben definiert und konkretisiert und mit den erforderlichen Gremien, insb. dem Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Lübeck, abgestimmt. Die Umsetzung der Barrierefreiheit soll ein möglichst für alle Menschen komfortables Umfeld und einen begründeten Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur sozialen Integration schaffen. Als Teil erforderlicher Beteiligungsformate zur Klärung planungsrelevanter Themen im Rahmen der Vor- und Entwurfsplanung wurde bereits und wird auch weiterhin die Schülerschaft (ausgewählte Schüler:innen der vier Gymnasien) in die Planung mit einbezogen.
Zu 2.: Gastronomisches Konzept
In einem Gebäude im Sinne eines Mixed-Use-Konzepts mit einem vielfältigen Angebot an öffentlichen und nutzerspezifischen Veranstaltungen sowie dem Anspruch einer hohen Aufenthaltsqualität für alle Nutzenden und Besuchenden trägt ein gastronomisches Angebot maßgeblich zum Erfolg und zur Akzeptanz des Projektes bei.
In Phase 0 wurde das Thema unter intensiver Beteiligung der Schülergruppen vertieft thematisiert und das Erfordernis solch eines Angebotes allseits bekräftigt. Während im gesamten Erdgeschoss eine öffentliche Nutzung vorgesehen ist, ist der Bereich der sog. Verbraucherbildung im obersten Geschoss vorrangig den Gebäudenutzenden und Dritten zur Verfügung gestellt. D. h., hier handelt es sich um einen kontrollierten, geschützten Bereich, der während des Schulbetriebs die Belange der Schulen hinsichtlich Aufsichtspflicht etc. berücksichtigt. In wieweit sich dies ausweiten lässt für eine temporäre Nutzung als „Roof-Cafè“ oder ähnlichem muss im Zuge der Konzeptfindung eruiert werden.
Im Erdgeschoss soll es sich ausdrücklich nicht um einen Konkurrenzbetrieb zu den in den Stammschulen befindlichen Mensen handeln, sondern aktuelle Planungen gehen von einem Betreibermodell als Bistro oder kleine Cafeteria aus, welches bzw. welche für Veranstaltungen auch die Ansprüche an Cateringmöglichkeiten berücksichtigt.
Im Zuge der vertiefenden Vorentwurfs- / Entwurfsplanung wird gerade ein gastronomisches Konzept entwickelt, welches Fragen zu Ausstattung der Küche, Betriebsmodell, Kooperationsmöglichkeiten, mögliche Symbiosen mit Versorgungszentrale im 5. Obergeschoss, Angebots- und Preisstruktur sowie weitere Bedürfnisse der Nutzenden mit einbeziehen wird. Dies erfolgt unter Einbeziehung eines externen Küchenberaters sowie zusätzlicher Expertise in Bezug auf Catering als besondere Aufgabenstellung und stützt sich ebenfalls auf Erfahrungen der beiden Tochtergesellschaften KWL sowie LTM hinsichtlich Gastronomieangebote in der Altstadt. Sowohl der Fachbereich 4, Bereich Schule und Sport, als auch ggf. potentielle Mitnutzende, z. B. die Gewerbeschule Lübeck, sind selbstverständlich im Prozess mit einbezogen.
Von daher sind konkrete Aussagen zu den benannten Fragestellungen derzeit noch nicht möglich.
Zu 3.: Fahrradstellplätze
Der benannte Planungsansatz von 200 Stellplätzen resultiert aus den Abstimmungen mit den Schulen im Rahmen des Phase-0-Prozesses unter Beteiligung der Schülerschaft und stellt lediglich den Bedarf dar, der sich aus dem bereitzustellenden Raumprogramm für die Erweiterung der Gymnasien hinsichtlich G9 ergibt. Steigende Schülerzahlen aufgrund von innerstädtischen Verkehrsentwicklungen sind hier noch nicht berücksichtigt.
Im Zuge der Vorentwurfsplanung haben Nutzerabstimmungen ergeben, dass das Angebot für die Schulen voraussichtlich nicht reichen wird, weshalb nun im Rahmen der Planung funktional sowie flächentechnisch ausgelotet wird, wie sich die Anzahl erhöhen bzw. ob sich eine Öffnung der Nutzung für die Stadtgesellschaft realisieren ließe. Ein Flächenschlüssel pro Stellplatz hängt hierbei stark von der technischen Aufstelllösung ab, mit der Fahrräder geparkt werden können. Des Weiteren ist zunächst zu klären, welche Anforderungen die Stellplätze erfüllen werden und erfüllen können. Dies alles fließt nun in die bereits beauftragte Machbarkeitsstudie zum Schrangen inkl. Untersuchung einer Fahrradparkgarage ein (s. Vorlage VO/2024/13351).