Vorlage - VO/2024/13589-01
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Beschlussvorschlag
Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zur Verknüpfung des Monitorings der Klimaziele mit der Haushaltsaufstellung
1) Welche Gründe führten dazu, dass der Beschluss der Bürgerschaft nicht umgesetzt
wurde?
2) Beabsichtigt der Bürgermeister den Stand der Erreichung des Ziels der Klimaneutralität
im Vorbericht für den Haushalt 2026 und die darauffolgenden Jahre darzustellen?
Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Begründung
Zu 1): Die Inhalte des in Bezug genommenen Beschlusses sollen zu einer Berichterstattung von fachlichen Themen im Vorbericht des Haushaltsplans führen. Dieses würde entweder zu Doppelarbeit führen, oder aber die Fachinformationen ausschließlich im Haushaltsplan und damit an der falschen Stelle abbilden.
Der Ausstoß von Treibhausgasen wird mittels der Treibhausgasbilanz nach dem BISKO-Standard dargestellt. Grundlage für die Berechnung sind alle Verbrauchsdaten und Verkehrserhebungen des Zieljahres. Durch die verzögerte Bereitstellung dieser Daten durch die „Urheber“ kann die Treibhausgasbilanz erst mit einer Verzögerung von mind. 1 Jahr erstellt werden.
Zur Haushaltsplanung 2025 (im Frühling 2024) hätten somit nicht die Entwicklungen des Treibhausgasausstoßes in 2024 (liegen frühestens Ende 2025 vor) mit den Werten aus 2023 (liegen frühestens Ende 2024 vor) verglichen werden können, da keine dieser Werte zur Haushaltsplanung zeitgerecht vorliegen.
Die Treibhausgasbilanz umfasst den gesamten Treibhausgasausstoß innerhalb der Stadtgrenze (inkl. Unternehmen, private Haushalte, Güterverkehr etc.). Die Haushaltsplanung der Hansestadt Lübeck beschränkt sich hingegen auf die Möglichkeiten der Kernverwaltung.
Eine Verknüpfung von Haushaltsplanungen des zukünftigen Jahres mit der Treibhausgasbilanz für vergangene Jahre ist daher wenig aussagekräftig.
In der Haushaltsplanung wird jedoch erfasst welche Investitionen im Klimaschutz und in der Klimaanpassung für das Haushaltsjahr geplant sind (siehe Klimastellschrauben).
Die Umsetzung dieser Projekte ist immer auch in Abhängigkeit der vorhandenen personellen Mittel zu betrachten.
Zu 2) Um die Klimaschutzbemühungen und ggf. Nachbesserungen veranlassen zu können empfiehlt die Verwaltung weiterhin das im Masterplan Klimaschutz (MAKS) vorgeschlagene und beschlossene Monitoring mittels Treibhausgasbilanz (alle 2 Jahre) und Stand der Umsetzung der Maßnahmen und Aktivitäten in Form eines Monitoringberichts. Dieser wird Mitte 2025 erstmalig erstellt und der Politik vorgelegt, nachdem die prioritären Aktivitäten am 28.06.2024 beschlossen wurden. Dieser Bericht wird die Treibhausgasbilanz für 2023 und den Umsetzungsstand der beschlossenen Aktivitäten beinhalten.
Der Monitoringbericht der Klimaleitstelle kann der Kommunalpolitik unterjährig immer aktueller zur Verfügung gestellt werden als ein jährlicher Vorbericht zur Haushaltsplanung. Die Verwaltung empfiehlt daher, auf die Abbildung von Treibhausgasausstoß im Haushalts-vorbericht zu verzichten.
Anlagen
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