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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.06.2021 |
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SI/2021/927 |
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Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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Ö 3.1 |
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Mitteilung zur Versorgungssituation in Tavemünde bei der ambulanten Pflege |
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Ö 3.2 |
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Information zur Senior:innen-Messe |
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Ö 3.3 |
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Mitteilung zu Spätsommerfesten |
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Ö 4 |
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Berichte |
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Ö 4.1 |
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Bericht zum städtischen Haushalt 2022 Entschädigungszahlungen an die Stiftung Vereinigte Testamente - Verwendung |
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VO/2021/10195 |
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Ö 4.2 |
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Wiederaufnahme des Landesaufnahmeprogramms 500 (LAP 500) |
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VO/2021/10263 |
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Ö 4.3 |
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Prävention im Alter - Präventive Hausbesuche |
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VO/2015/02479-01 |
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Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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Ö 5.1 |
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Teilhabe an schulischen Ganztagsangeboten für Kinder mit besonderem Förderbedarf -
Evaluation der Modellprojekte an der Schule Lauerholz und Maria-Montessori-Schule |
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VO/2021/10267 |
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Ö 5.2 |
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Wirtschaftsplan 2022 der städtischen SeniorInnenEinrichtungen (SIE) |
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VO/2021/10311 |
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Ö 5.3 |
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Feststellung des Rechnungsergebnisses der SeniorInnenEinrichtungen (SIE) der Hansestadt Lübeck für das Jahr 2020 und überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) für das Produkt SeniorInnenEinrichtungen |
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VO/2021/10312 |
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Ö 5.4 |
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Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen |
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VO/2021/10332 |
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Ö 5.5 |
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Fortsetzung Quartiersmanagement Brolingplatz |
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0/09154-02-01-01 |
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Ö 5.6 |
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Budgetverträge des Fachbereichs 2 ab 01.01.2022 |
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VO/2019/08009-01 |
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Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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Ö 6.1 |
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AfD - Begrüßungsgeld für Neugeborene |
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VO/2021/10349 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft eine Beschlussvorlage über die Gewährung eines Begrüßungsgeldes für Neugeborene durch die Hansestadt Lübeck vorzulegen mit den folgenden Eckpunkten: 1) Das Begrüßungsgeld ist eine einmalige, freiwillige Zuwendung in Höhe von 500,00 Euro an die Sorgeberechtigten des Neugeborenen. 2) Das Begrüßungsgeld wird nur auf Antrag gewährt. 3) Antragsberechtigt sind Sorgeberechtigte, die zum Zeitpunkt der Geburt des Neugeborenen seit mindestens einem Jahr ununterbrochen ihren Hauptwohnsitz in der Hansestadt Lübeck haben und in deren Haushalt das Neugeborene lebt.. 4) Anspruchsberechtigt sind Sorgeberechtigte mit deutscher Staatsangehörigkeit. Eine Anspruchsberechtigung für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Drittstaates besteht nur, soweit ein rechtlich unstrittiger Gleichbehandlungsanspruch in Bezug auf Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder den jeweiligen Drittstaat besteht. 5) Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung besteht nicht. Die Entscheidung trifft der Bürgermeister im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel der Hansestadt Lübeck.
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26.08.2021 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.12 - an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen |
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14.09.2021 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 6.1 - abgelehnt |
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Beschluss: Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft eine Beschlussvorlage über die Gewährung eines Begrüßungsgeldes für Neugeborene durch die Hansestadt Lübeck vorzulegen mit den folgenden Eckpunkten: 1) Das Begrüßungsgeld ist eine einmalige, freiwillige Zuwendung in Höhe von 500,00 Euro an die Sorgeberechtigten des Neugeborenen. 2) Das Begrüßungsgeld wird nur auf Antrag gewährt. 3) Antragsberechtigt sind Sorgeberechtigte, die zum Zeitpunkt der Geburt des Neugeborenen seit mindestens einem Jahr ununterbrochen ihren Hauptwohnsitz in der Hansestadt Lübeck haben und in deren Haushalt das Neugeborene lebt.. 4) Anspruchsberechtigt sind Sorgeberechtigte mit deutscher Staatsangehörigkeit. Eine Anspruchsberechtigung für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Drittstaates besteht nur, soweit ein rechtlich unstrittiger Gleichbehandlungsanspruch in Bezug auf Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder den jeweiligen Drittstaat besteht. 5) Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung besteht nicht. Die Entscheidung trifft der Bürgermeister im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel der Hansestadt Lübeck.
Abstimmungsergebnis zu den Punkten 1-3 und Punkt 5 | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 1 | Nein-Stimmen | 13 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich den Antrag abzulehnen.
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30.09.2021 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.10 - abgelehnt |
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Beschluss: Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft eine Beschlussvorlage über die Gewährung eines Begrüßungsgeldes für Neugeborene durch die Hansestadt Lübeck vorzulegen mit den folgenden Eckpunkten: 1) Das Begrüßungsgeld ist eine einmalige, freiwillige Zuwendung in Höhe von 500,00 Euro an die Sorgeberechtigten des Neugeborenen. 2) Das Begrüßungsgeld wird nur auf Antrag gewährt. 3) Antragsberechtigt sind Sorgeberechtigte, die zum Zeitpunkt der Geburt des Neugeborenen seit mindestens einem Jahr ununterbrochen ihren Hauptwohnsitz in der Hansestadt Lübeck haben und in deren Haushalt das Neugeborene lebt.. 4) Anspruchsberechtigt sind Sorgeberechtigte mit deutscher Staatsangehörigkeit. Eine Anspruchsberechtigung für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Drittstaates besteht nur, soweit ein rechtlich unstrittiger Gleichbehandlungsanspruch in Bezug auf Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder den jeweiligen Drittstaat besteht. 5) Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung besteht nicht. Die Entscheidung trifft der Bürgermeister im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel der Hansestadt Lübeck.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 3 | Nein-Stimmen | 41 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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Ö 6.2 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Fortsetzung des Projekts ,Großeltern im Quartier' |
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VO/2021/09744 |
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Ö 6.2.1 |
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Antrag des Beirates für Senior:innen betr. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Fortsetzung des Projekts ,Großeltern im Quartier′ |
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VO/2021/09744-01 |
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Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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Ö 7.1 |
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Antrag des AM Helmut Müller-Lornsen (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): LÜMO barrierefrei |
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VO/2021/10417 |
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Ö 8 |
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Verschiedenes |
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Ö 9 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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N 10 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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N 10.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.06.2021 |
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N 11 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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N 12 |
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Berichte |
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N 13 |
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Beschlussvorlagen |
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N 14 |
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Verschiedenes |
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Ö 15 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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