Tagesordnung - 22. Sitzung des Ausschusses für Soziales  

Bezeichnung: 22. Sitzung des Ausschusses für Soziales
Gremium: Ausschuss für Soziales
Datum: Di, 14.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
Anlagen:
Antwort MdB Hiller-Ohm
Antwort MdB Prof.Dr.Schmidtke
Niederschrift öffentl. Teil

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.06.2021
SI/2021/927  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Mitteilung zur Versorgungssituation in Tavemünde bei der ambulanten Pflege    
Ö 3.2  
Information zur Senior:innen-Messe    
Ö 3.3  
Mitteilung zu Spätsommerfesten    
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Bericht zum städtischen Haushalt 2022 Entschädigungszahlungen an die Stiftung Vereinigte Testamente - Verwendung
Enthält Anlagen
VO/2021/10195  
Ö 4.2  
Wiederaufnahme des Landesaufnahmeprogramms 500 (LAP 500)
VO/2021/10263  
Ö 4.3  
Prävention im Alter - Präventive Hausbesuche
Enthält Anlagen
VO/2015/02479-01  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Teilhabe an schulischen Ganztagsangeboten für Kinder mit besonderem Förderbedarf - Evaluation der Modellprojekte an der Schule Lauerholz und Maria-Montessori-Schule
Enthält Anlagen
VO/2021/10267  
Ö 5.2  
Wirtschaftsplan 2022 der städtischen SeniorInnenEinrichtungen (SIE)
Enthält Anlagen
VO/2021/10311  
Ö 5.3  
Feststellung des Rechnungsergebnisses der SeniorInnenEinrichtungen (SIE) der Hansestadt Lübeck für das Jahr 2020 und überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) für das Produkt SeniorInnenEinrichtungen
Enthält Anlagen
VO/2021/10312  
Ö 5.4  
Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen
Enthält Anlagen
VO/2021/10332  
Ö 5.5  
Fortsetzung Quartiersmanagement Brolingplatz
Enthält Anlagen
0/09154-02-01-01  
Ö 5.6  
Budgetverträge des Fachbereichs 2 ab 01.01.2022
Enthält Anlagen
VO/2019/08009-01  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
AfD - Begrüßungsgeld für Neugeborene
VO/2021/10349  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft eine Beschlussvorlage über die Gewährung eines Begrüßungsgeldes für Neugeborene durch die Hansestadt Lübeck vorzulegen mit den folgenden Eckpunkten:

 

1)      Das Begrüßungsgeld ist eine einmalige, freiwillige Zuwendung in Höhe von 500,00 Euro an die Sorgeberechtigten des Neugeborenen.

2)      Das Begrüßungsgeld wird nur auf Antrag gewährt.

3)      Antragsberechtigt sind Sorgeberechtigte, die zum Zeitpunkt der Geburt des Neugeborenen seit mindestens einem Jahr ununterbrochen ihren Hauptwohnsitz in der Hansestadt Lübeck haben und in deren Haushalt das Neugeborene lebt..  

4)      Anspruchsberechtigt sind Sorgeberechtigte mit deutscher Staatsangehörigkeit. Eine Anspruchsberechtigung für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Drittstaates besteht nur, soweit ein rechtlich unstrittiger Gleichbehandlungsanspruch in Bezug auf Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder den jeweiligen Drittstaat besteht.  

5)      Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung besteht nicht. Die Entscheidung trifft der Bürgermeister im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel der Hansestadt Lübeck.

 


 

   
    26.08.2021 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.12 - an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen
   

 

 


 

   
    14.09.2021 - Ausschuss für Soziales
    Ö 6.1 - abgelehnt
   

Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft eine Beschlussvorlage über die Gewährung eines Begrüßungsgeldes für Neugeborene durch die Hansestadt Lübeck vorzulegen mit den folgenden Eckpunkten:

 

1)      Das Begrüßungsgeld ist eine einmalige, freiwillige Zuwendung in Höhe von 500,00 Euro an die Sorgeberechtigten des Neugeborenen.

2)      Das Begrüßungsgeld wird nur auf Antrag gewährt.

3)      Antragsberechtigt sind Sorgeberechtigte, die zum Zeitpunkt der Geburt des Neugeborenen seit mindestens einem Jahr ununterbrochen ihren Hauptwohnsitz in der Hansestadt Lübeck haben und in deren Haushalt das Neugeborene lebt..  

4)      Anspruchsberechtigt sind Sorgeberechtigte mit deutscher Staatsangehörigkeit. Eine Anspruchsberechtigung für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Drittstaates besteht nur, soweit ein rechtlich unstrittiger Gleichbehandlungsanspruch in Bezug auf Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder den jeweiligen Drittstaat besteht.  

5)      Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung besteht nicht. Die Entscheidung trifft der Bürgermeister im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel der Hansestadt Lübeck.

 


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

zu den Punkten 1-3 und Punkt 5

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

13

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich den Antrag

abzulehnen.
 

   
    30.09.2021 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.10 - abgelehnt
   

Beschluss:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft eine Beschlussvorlage über die Gewährung eines Begrüßungsgeldes für Neugeborene durch die Hansestadt Lübeck vorzulegen mit den folgenden Eckpunkten:

 

1)      Das Begrüßungsgeld ist eine einmalige, freiwillige Zuwendung in Höhe von 500,00 Euro an die Sorgeberechtigten des Neugeborenen.

2)      Das Begrüßungsgeld wird nur auf Antrag gewährt.

3)      Antragsberechtigt sind Sorgeberechtigte, die zum Zeitpunkt der Geburt des Neugeborenen seit mindestens einem Jahr ununterbrochen ihren Hauptwohnsitz in der Hansestadt Lübeck haben und in deren Haushalt das Neugeborene lebt..  

4)      Anspruchsberechtigt sind Sorgeberechtigte mit deutscher Staatsangehörigkeit. Eine Anspruchsberechtigung für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Drittstaates besteht nur, soweit ein rechtlich unstrittiger Gleichbehandlungsanspruch in Bezug auf Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder den jeweiligen Drittstaat besteht.  

5)      Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung besteht nicht. Die Entscheidung trifft der Bürgermeister im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel der Hansestadt Lübeck.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

41

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Ö 6.2  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Fortsetzung des Projekts ,Großeltern im Quartier'
VO/2021/09744  
Ö 6.2.1  
Antrag des Beirates für Senior:innen betr. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Fortsetzung des Projekts ,Großeltern im Quartier′
VO/2021/09744-01  
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
Antrag des AM Helmut Müller-Lornsen (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): LÜMO barrierefrei
VO/2021/10417  
Ö 8  
Verschiedenes    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Genehmigung der Niederschrift      
N 10.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.06.2021      
N 11     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 12     Berichte      
N 13     Beschlussvorlagen      
N 14     Verschiedenes      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antwort MdB Hiller-Ohm (50 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Antwort MdB Prof.Dr.Schmidtke (56 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Niederschrift öffentl. Teil (230 KB)