Auszug - Wiederaufnahme des Landesaufnahmeprogramms 500 (LAP 500)  

22. Sitzung des Ausschusses für Soziales
TOP: Ö 4.2
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 14.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2021/10263 Wiederaufnahme des Landesaufnahmeprogramms 500 (LAP 500)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.000.2 - Stabsstelle Integration Bearbeiter/-in: Seeberger, Anke
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Büche erfragt die Möglichkeiten zur Aufnahme von afghanischen Staatsangehörigen und Herr Zsiros erfragt die Möglichkeiten für die psychologische Betreuung der Geflüchteten.

 

Herr Senator Schindler stellt klar, dass es bei dem Programm LAP 500 um Geflüchtete geht, die in Kairo waren und mit den jüngsten Ereignissen im Afghanistan nicht zusammenhängen.

Frau Schwartz ergänzt, dass im Programm von LAP 500 geregelt ist, dass nur die unbedingt notwendigen Behandlungen erfolgen sollen, aber man dennoch guckt, was im Einzelfall möglich ist.

 

Frau Tietz führt aus, dass ein enger Austausch des Gesundheitsamtes - Koordinierungsstelle im sozialpsychiatrischen Dienst hierzu besteht, es ein großes Netzwerk gibt und die Anpassungen ggf. gefordert werden.

 

Herr Senator Schindler weist in diesem Zusammenhang noch einmal drauf hin, dass Lübeck sich selbstverständlich einer Aufnahme von afghanischen Staatsangehörigen nicht verweigern würde, aber damit der von der Bürgerschaft beschlossene Entzerrungsbeschluss im Aufnahmefalle nicht mehr umgesetzt werden kann.


Bericht:

 

Wiederaufnahme des Landesaufnahmeprogramms 500 (LAP 500) nach Corona bedingter Unterbrechung. Anfrage des Landes an Kommunen und kreisfreie Städte, insbesondere ‚Sichere Häfen nach Aufnahmekapazitäten ab August 2021. Die Aufnahme wird auf die Quote angerechnet. Nach der freiwilligen Aufnahme werden nicht verteilte Personen über die Quote zugewiesen, insgesamt sollen 415 Personen noch in 2021 aufgenommen werden.

 

In 2019 meldete die Hansestadt Lübeck dem Land gegenüber ihre Bereitschaft zur Aufnahme von 40 Personen.

Zum aktuellen Zeitpunkt kann der Bereich Soziale Sicherung die Zahl von 40 Personen bestätigen, weist jedoch darauf hin, dass dies der Entzerrung der Unterkünfte entgegensteht und diese verzögert.

Zudem wurde das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung darauf hingewiesen, dass die zugeteilten Personen im Rahmen der herkömmlichen Verfahrensketten in Lübeck untergebracht werden sollen und kein gesonderter Wohnraum ermöglicht werden kann, sowie eine barrierefreie Unterbringung für Menschen mit Behinderung zurzeit nicht gewährleistet werden kann.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum