Tagesordnung - 21. Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: 21. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Di, 10.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:46 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung    
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 27.08.2019 (Anlage wird nachgereicht)
SI/2019/404  
Ö 3     Beschlussvorlagen    
Ö 3.1  
Enthält Anlagen
Haushaltsplan 2020
Enthält Anlagen
VO/2019/08082  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaus-
haltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan   Anlage 1

 dem Vorbericht       Anlage 2              dem Stellenplan sowie                            Anlage 3
 dem Beteiligungsbericht  Anlage 4

 wird beschlossen.

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

 städtischen Budgetübersichten ohne Interne Leistungsabrechnung                          Anlage 5 werden zur Kenntnis genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten,
um die u.a. in dem Haushalt 2020 vorgesehenen Aufwendungskürzungen
und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen
und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

3.      Ergänzend wird die Fortsetzung der Maßnahmen zur Haushaltskonso-
lidierung gemäß Haushaltsbegleitbeschluss 2019 in Erfüllung der
städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu
schließenden Konsolidierungsvertrag                 Anlage 6   

 wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
des Haushalts      Anlage 7
beschlossen.

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen             

5. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird

1. im Ergebnisplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf     856.117.200 EUR

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    874.439.900 EUR

 einen Jahresüberschuss von  

 einen Jahresfehlbetrag von          18.322.700 EUR

   

2. im Finanzplan mit  

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      827.690.100 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      817.986.100 EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf       113.894.400 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf                          194.507.900     EUR 
 

festgesetzt.   

 

§ 2

Es werden festgesetzt:  

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen        66.385.500 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf   60.401.500 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf    360.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf       3.708,883
 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       500 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                             450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2020 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2019 (3.566,937 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2020 um
die sich aus der            Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus
ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 festgesetzt: 3.708,883 Planstellen.

 

 

   
    10.09.2019 - Hauptausschuss
    Ö 3.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaus-
haltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan   Anlage 1

 dem Vorbericht       Anlage 2              dem Stellenplan sowie                            Anlage 3
 dem Beteiligungsbericht  Anlage 4

 wird beschlossen.

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

 städtischen Budgetübersichten ohne Interne Leistungsabrechnung                          Anlage 5 werden zur Kenntnis genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten,
um die u.a. in dem Haushalt 2020 vorgesehenen Aufwendungskürzungen
und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen
und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

3.      Ergänzend wird die Fortsetzung der Maßnahmen zur Haushaltskonso-
lidierung gemäß Haushaltsbegleitbeschluss 2019 in Erfüllung der
städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu
schließenden Konsolidierungsvertrag                  Anlage 6   

 wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
des Haushalts      Anlage 7
beschlossen.

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen             

5. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird

1. im Ergebnisplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf     856.117.200 EUR

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    874.439.900              EUR

 einen Jahresüberschuss von  

 einen Jahresfehlbetrag von          18.322.700 EUR

   

2. im Finanzplan mit  

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      827.690.100 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      817.986.100 EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf       113.894.400 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf                          194.507.900     EUR 
 

festgesetzt.   

 

§ 2

Es werden festgesetzt:  

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen        66.385.500              EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf   60.401.500 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf    360.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf       3.708,883
 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       500 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                             450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2020 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2019 (3.566,937 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2020 um
die sich aus der            Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus
ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 festgesetzt: 3.708,883 Planstellen.

 

Der Hauptausschuss leitet die Vorlage

einstimmig ohne Votum an die

Bürgerschaft weiter.


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich TOP 3.1 Ablaufplan Beratung Haushalt 2020.docx (8 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich TOP 3.1 Präsentation Haushalt2020 (677 KB)    
   
    26.09.2019 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 9.21 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaus-
haltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan   Anlage 1

 dem Vorbericht       Anlage 2              dem Stellenplan sowie                            Anlage 3
 dem Beteiligungsbericht  Anlage 4

 wird beschlossen.

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

 städtischen Budgetübersichten ohne Interne Leistungsabrechnung                          Anlage 5 werden zur Kenntnis genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten,
um die u.a. in dem Haushalt 2020 vorgesehenen Aufwendungskürzungen
und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen
und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

3.      Ergänzend wird die Fortsetzung der Maßnahmen zur Haushaltskonso-
lidierung gemäß Haushaltsbegleitbeschluss 2019 in Erfüllung der
städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu
schließenden Konsolidierungsvertrag                  Anlage 6   

 wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
des Haushalts      Anlage 7
beschlossen.

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen             

5. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird

1. im Ergebnisplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf     856.117.200 EUR

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    874.439.900 EUR

 einen Jahresüberschuss von  

 einen Jahresfehlbetrag von          18.322.700 EUR

   

2. im Finanzplan mit  

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      827.690.100 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      817.986.100 EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf       113.894.400 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf                          194.507.900     EUR 
 

festgesetzt.   

 

§ 2

Es werden festgesetzt:  

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen        66.385.500 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf   60.401.500 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf    360.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf       3.708,883
 

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       500 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                             450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2020 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2019 (3.566,937 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2020 um
die sich aus der            Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus
ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 festgesetzt: 3.708,883 Planstellen.

 

 

Abstimmungsergebnis in ausgetauschter, geänderter und ergänzter Fassung mit der Maßgabe, dass die Änderungen und Ergänzungen laut der gefassten Beschlüsse zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt wird:

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Einstimmig

 

Ja-Stimmen

30

Nein-Stimmen

16

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Ohne Votum

 

 

(Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.)

 

Ö 3.2  
Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2020
Enthält Anlagen
VO/2019/07877  
Ö 3.3  
Haushaltsplan der Stiftung Haus der Jugend für das Haushaltsjahr 2020
Enthält Anlagen
VO/2019/07933  
Ö 3.4  
Haushaltspläne der Stiftungen HGH-JJK-WS-KOD-WS-VT für das Haushaltsjahr 2020
Enthält Anlagen
VO/2019/07966  
Ö 3.5  
Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2020
Enthält Anlagen
VO/2019/07978  
Ö 3.6  
Umgang mit den Erstattungsforderungen aus Verpflichtungserklärungen
Enthält Anlagen
VO/2019/08002  
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Jahresbericht 2018 über die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2019/07973  
Ö 4.2  
Umsetzungsstand der durch die Bürgerschaft beschlossenen Maßnahmen des Konsolidierungskonzeptes 2012 - 2018
Enthält Anlagen
VO/2019/07992  
Ö 4.3  
Beschaffung einer Software zur Modellierung von Verwaltungsprozessen
VO/2019/07963  
Ö 4.4  
2. Zwischenbericht 2019 zu den Leistungen und dem Ergebnisplan der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2019/08080  
Ö 5     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 5.1  
Antwort auf die mdl. Anfrage des stellv. AM Dr. Flasbarth (Bündnis 90/Die Grünen) betr. die Ausgaben für Radwege
VO/2019/07962  
Ö 5.2  
Anfrage des AM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Kostenloses kommunales W-Lan
VO/2019/08119  
Ö 5.3  
Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP) zu bestehenden Mietverträgen der Hansestadt Lübeck
VO/2019/08132  
Ö 5.4  
Anfrage des BM Antje Jansen: Kletterpark in Travemünde/auf dem Priwall
VO/2019/08143  
Ö 5.5  
Anfrage des stellv. AM Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Grundstücksgeschäft am ZOB, St. Lorenz Süd (2)
VO/2019/08158  
Ö 6  
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 7  
Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 8  
Gleichstellung    
Ö 9  
Verschiedenes    
Ö 10  
Ende des öffentlichen Teils    
N 11     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 27.08.2019 (Anlage wird nachgereicht)      
N 12     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 13     Berichte      
N 13.1     Bericht über die Jahresabschlüsse 2018 der städtischen Unternehmen      
N 13.2     Quartalsbericht II/2019 der städtischen Gesellschaften und Betriebe      
N 14     Beschlussvorlagen      
N 14.1     Vergabe der Gutachter- und Beratungsleistungen zur Beurteilung der Auswirkungen und Kosten bei Veränderungen der Organisationsstrukturen, der ÖPNV-Tarife und Tarifstrukturen in der Hansestadt Lübeck      
N 14.2     Beschaffung von Multifunktionsgeräten für die Hansestadt Lübeck aus dem Rahmenvertrag des GMSH      
N 15     Verschiedenes      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse