Vorlage - VO/2019/07992
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Beschlussvorschlag
Turnusmäßige Berichterstattung anlässlich der Haushaltsberatungen
Begründung
Die Hansestadt Lübeck nimmt von 2012 bis 2018 mit dem Konsolidierungsvertrag vom 18.01.2013 sowie dem Ergänzungsvertrag vom 14.10.2015 am Konsolidierungsprogramm für Kommunen des Landes Schleswig-Holstein auf Grundlage des § 16 a FAG teil.
Sie erhält jährliche Konsolidierungshilfen und erbringt dafür einen eigenen Konsolidierungsbeitrag von 24,71 Mio. € mittels struktureller Maßnahmen.
Der schlussendlich erreichte und durch das Innenministerium bestätigte Eigenanteil beträgt 31,99 Mio. €.
Anlagen
Umsetzungsstand Konsolidierungsmaßnahmen zum August 2019
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Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Umsetzungsstand Konsolidierungsmaßnahmen zum August 2019 (133 KB) |