Vorlage - VO/2019/07978  

Betreff: Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2020
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.491 - Archäologie und Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Özdemir, Bedrana
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
10.09.2019 
21. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.09.2019 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (HAUSHALTSSITZUNG) unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorbericht-Haushaltsplan_2020
LA_EP-Ergebnisplan-2020
LA_FP-Finanzplan-2020

Beschlussvorschlag

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:

im Ergebnisplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Erträge auf      700,-- Euro

 

  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  1.800,-- Euro

 

  • einem Jahresüberschuss von           0,-- Euro

 

  • einem Jahresfehlbetrag von      1.100,-- Euro

 

im Finanzplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf       700,-- Euro
     
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf       500,-- Euro
     
  • einem Gesamtbetrag der Einzahglungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit        0,-- Euro
     
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit        0,-- Euro


Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung
Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Nicht betroffen

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  § 98 Abs. 2 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (siehe Anlage)

 


Begründung

Die Stiftung „Lübecker Altstadt“ der Hansestadt Lübeck wird im Fachbereich Kultur und
Bildung durch den Bereich Archäologie und Denkmalpflege verwaltet.

Rechtsgrundlagen sind das Landesverwaltungsgesetz i.d.F. vom 30.01.1992 (GVOBl. Nr. 4 S. 63), das Stiftungsgesetz vom 13.07.1972 (GVOBl. S. 123) und die Stiftungssatzung.

Die Stiftung „Lübecker Altstadt“ ist eine rechtsfähige kommunale Stiftung privaten Rechts. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Denkmalpflege in der Hansestadt Lübeck.

Seit dem Haushaltsjahr 1974 ist anstelle einer Haushaltssatzung der Beschluss der Gemeindevertretung über einen Haushaltsplan der Stiftungen erforderlich. Die Stiftung „Lübecker Altstadt“ legt den Haushaltsplan 2020 aus diesem Grunde als Vorlage vor.

 

 


Anlagen

Vorbericht, Ergebnisplan, Finanzplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Vorbericht-Haushaltsplan_2020 (60 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich LA_EP-Ergebnisplan-2020 (57 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich LA_FP-Finanzplan-2020 (74 KB)