Vorlage - VO/2019/07877  

Betreff: Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2020
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Kathrin Weiher
Federführend:4.041.7 - Lübecker Museen Bearbeiter/-in: Welitschko, Dimitri
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
10.09.2019 
21. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.09.2019 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (HAUSHALTSSITZUNG) unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorbericht zum Haushaltsplan 2020 Kulturstiftung HL
Ergebnisplan 2020 (in EUR) 251002 Kulturstiftung HL
Finanzplan 2020 (in EUR) 251002 Kulturstiftung HL

Beschlussvorschlag

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2020  wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Erträge von   2.241.000 €
  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen von  2.241.000 €

einem Jahresüberschuss/ Fehlbetrag von              0 €

 

im Finanzplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit von  2.179.200 €
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit von  2.142.000 €
  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen 

aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit            500 €

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen 

aus Investitions- und Finanztätigkeit                      55.200 €

Auf die Ausführung des Haushaltsplanes finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.  

 

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung zur Zustimmung

Zugestimmt

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Nicht betroffen

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: § 98 Abs 2 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 2 und 3)

 


Begründung

Die Kulturstiftung Hansestadt Lübeck wird durch den Fachbereich Kultur und Bildung der Hansestadt Lübeck verwaltet. Rechtsgrundlagen sind das Landesverwaltungsgesetz i.d.F. vom 30.01.1992 (GVOBl. Nr 4, S. 63), das Stiftungsgesetz vom 13.07.1972 (GVOBl. S. 123) und die Stiftungssatzung.

Seit dem Haushaltsjahr 1974 ist anstelle der Haushaltssatzung der Beschluss der Gemeindevertretung über einen Haushaltsplan der Stiftungen erforderlich. Die Kulturstiftung Hansestadt Lübeck legt den Haushaltsplan 2020 aus diesem Grunde als Vorlage vor.

 

Die wesentlichen Leistungen, Ziele, Kennzahlen und Strukturdaten der Kulturstiftung sind Bestandteil der Produkthaushaltsseite der Lübecker Museen (Bereich 4.041, Produkt 251001) im städtischen Haushalt. Dort ist auch der städtische Zuschuss an die Kulturstiftung geordnet und ausgewiesen. Im Übrigen wird auf die allgemeinen Erläuterungen zu den Haushaltsplänen der Stiftungen im Vorbericht zum Haushaltsplan der Hansestadt Lübeck 2020, Band I, verwiesen.

 


Anlagen

Vorbericht zum Haushaltsplan 2020 Kulturstiftung HL

Ergebnisplan 2020 (in EUR) 251002 Kulturstiftung HL

Finanzplan 2020 (in EUR) 251002 Kulturstiftung HL

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 3 1 öffentlich Vorbericht zum Haushaltsplan 2020 Kulturstiftung HL (109 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich Ergebnisplan 2020 (in EUR) 251002 Kulturstiftung HL (55 KB)    
Anlage 2 3 öffentlich Finanzplan 2020 (in EUR) 251002 Kulturstiftung HL (72 KB)