Auszug - Umgang mit den Erstattungsforderungen aus Verpflichtungserklärungen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Jenniches bittet um Beantwortung folgender Nachfragen:
- In der Vorlage wird ein Betrag in Höhe von 275.000 Euro als Hochrechnung für die Rücknahmen genannt. Wie viele Verpflichtungsgeber und wie viele Verpflichtungsermächtigungen umfasst dieser Betrag?
- Als Niederschlagungsgrund wird unter anderem die mangelnde Leistungsfähigkeit des Verpflichtungsgebers zum Zeitpunkt der Abgabe der Verpflichtung genannt. Wie oft von den genannten Fallzahlen ist dieser Niederschlagungsgrund einschlägig?
Herr Senator Schindler sagt eine Beantwortung zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses zu.
Beschluss:
Die Hansestadt Lübeck schließt sich der Weisung 201903003 der Bundesagentur für Arbeit vom 01.03.2019 - Umgang mit den Erstattungsforderungen aus Verpflichtungserklärungen nach §§ 68, 68a Aufenthaltsgesetz im Rahmen der Landesaufnahmeprogramme - auf der Grundlage des Schreibens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 29. 1. 2019 an.
Der Hauptausschuss stellt die weitere Beratung der
Vorlage (bei 14 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme
bis zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses
am 24.09.2019 zurück.