Auszug - Haushaltsplan der Stiftung Haus der Jugend für das Haushaltsjahr 2020
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
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Beschluss:
Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Januar 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 6) hat die Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 26.09.2019 den Haushaltsplan für das Jahr 2020 wie folgt festgesetzt:
Im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 74.500 €
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 74.500 €
einem Jahresüberschuss von 0 €
einem Jahresfehlbetrag von 0 €
Im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 6.400 €
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 5.600 €
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 0 €
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 0 €
Auf die Ausführung des Haushaltsplanes finden die Durchführungsbestimmungen zur
Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.
Die Stiftung HAUS DER JUGEND bezweckt Einrichtungen der Jugendpflege zu schaffen, zu
unterhalten und zu fördern.
Der Bereich Jugendarbeit / Jugendamt verwaltet die Stiftung gem. § 5 der Stiftungssatzung
in der Fassung vom 29. April 1976.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig (bei 1 Enthaltung), gemäß
Beschlussvorschlag zu entscheiden.