Tagesordnung - 18. Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: 18. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Di, 18.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 20:27 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
Anlagen:
Protokoll 04.06.19 öffentl. Teilpdf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung    
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 04.06.2019 (Anlage wird nachgereicht)
SI/2019/401  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Entwurf des Ausschreibungstextes der Leitung für SeniorInnen Einrichtungen (SIE)
VO/2019/07773  
Ö 3.2  
Anfrage Prieur (CDU): Sicherungsmaßnahmen an Schulgebäuden
VO/2019/07173  
Ö 3.2.1  
Antwort auf die Anfrage des Herrn AM Prieur (CDU) betr. Sicherungsmaßnahmen an Schulgebäuden
VO/2019/07768  
Ö 3.3  
Anfrage des Ausschussmitglieds Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Wirtschaftliche Bedeutung des Seelandkais (Eine Antwort hierzu liegt im nichtöffentlichen Teil unter TOP 12.1 vor)
VO/2019/07505  
Ö 3.4  
Anfrage der AM Birte Duggen und Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Personalsituation Stadtverkehr Lübeck / Lübeck Travemünder Verkehrsgesellschaft
VO/2019/07804  
Ö 3.5  
Anfrage AM Katjana Zunft (DIE LINKE): Terminanfrage der sozialpolitischen Sprecher_innen zum Thema Finanzierung der Stadtmütter
VO/2019/07825  
Ö 3.6  
Anfrage des Ausschussmitglieds Birte Duggen und stellv. Mitglied Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Arbeitnehmervertreter*innen in den Aufsichtsräten (Eingereicht und zurückgestellt am 04.06.19 - Da die Antwort (siehe 3.6.1) kurzfristig vorgelegt werden kann, ist vorgesehen, die Tagesordnung um diesen Punkt zu erweitern !)
VO/2019/07775  
Ö 3.6.1  
"Arbeitnehmervertreter*innen in den Aufsichtsräten", Antwort auf die Anfrage VO/2019/07775, Hauptausschuss 04.06.2019
VO/2019/07841  
Ö 3.7  
NEU: Mitteilung des Bgm betr. die Bestellung eines neuen Geschäftsführers der Stadtwerke Lübeck    
Ö 3.8  
NEU: mündl. Anfrage des AM Reinhardt (SPD) betr. den Sachstand zum Denkmalschutz in der Großen Burgstraße 9-13    
Ö 3.9  
NEU: mündl. Anfrage des AM Prieur (CDU) betr. das abgesagte Fussballspiel Phönix-HSV    
Ö 3.10  
NEU: mündl. Anfrage des AM Stolzenberg (Die Unabhängigen) betr. die Eröffnung eines Stadtteilbüros in dem Gebäude der Stadtschule Travemünde    
Ö 3.11  
NEU: mündl. Antwort auf eine Nachfrage des AM Fürter (Bündnis 90/Die Grünen) im HA am 07.05.2019 unter TOP 3.6 betr. ein Fahrradverleihsystem (Sen. Hagen)    
Ö 3.12  
NEU: mündl. Antwort auf eine Nachfrage des AM Rathcke (FDP) im HA am 04.06.2019 unter TOP 3.7 betr. die Anschreiben an Vermietern von Ferienwohnungen (Sen. Hagen)    
Ö 3.13  
NEU: mündl. Anfrage des AM Zunft (Die Linke) betr. die Neubeschaffung einer Lautsprecheranlage    
Ö 3.14  
NEU: mündl. Anfrage des stellv. AM Flasbarth betr. den Informationsstau bei Anfragen    
Ö 3.15  
NEU: mündl. Anfrage des AM Prieur (CDU) betr. Termine zur Eröffnung der Stadtteilbüros    
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Personalbedingte Ausfälle beim ÖPNV (Hierzu wird der GF Herr Ortz, Stadtverkehr Lübeck GmbH, anwesend sein)    
Ö 4.2  
Genehmigung des Haushalts 2019 der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2019/07658  
Ö 4.3  
Enthält Anlagen
1. Zwischenbericht 2019 zu den Leistungen und dem Ergebnisplan der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2019/07743  
Ö 4.4  
Gender Monitoring 2018. Daten und Fakten zur Situation von Frauen und Männern in Lübeck.
Enthält Anlagen
VO/2019/07751  
Ö 4.5  
Aktueller Sachstand Umsetzung des PIH-Konzeptes auf der Nördlichen Wallhalbinsel (Zurückgestellt am 04.06.19)
Enthält Anlagen
VO/2019/07488  
Ö 4.6  
Bericht Schulsozialarbeit gemäß Antrag/Anfrage VO/2019/07234
Enthält Anlagen
VO/2019/07674  
Ö 4.7  
Hochschulstadtteil - Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots in der Paul-Ehrlich-Straße
Enthält Anlagen
VO/2019/07056  
Ö 4.8  
Soziale Stadt Moisling - Sachstand und Ausrichtung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme
Enthält Anlagen
VO/2019/07572  
Ö 4.9  
Bericht über ein Konzept zur Nachnutzung der ehemaligen Feuerwache Kücknitz und zur Aufwertung des Bahnhaltepunktes Kücknitz
Enthält Anlagen
VO/2019/07690  
Ö 4.10  
Enthält Anlagen
NEU: mündl. Mitteilung des Geschäftsführers Theater Lübeck Herr Schwandt zu den aktuellen Presseberichten    
Ö 5  
Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Satzung zur Einrichtung eines Behindertenbeirats gem. § 47d GO - AT zu VO/2019/07130
Enthält Anlagen
VO/2019/07849  
Ö 5.1.1  
Einrichtung eines Behindertenbeirats gem. 47d GO; hier: Beratungsergebnis des Ausschusses für Soziales vom 04.06.19
VO/2019/07810  
    18.06.2019 - Hauptausschuss
    Ö 5.1.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Der Hauptausschuss

nimmt Kenntnis.

 

   
    20.06.2019 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 9.2.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Empfehlung (in geänderter Fassung – Änderung kursiv/fett/rot)

 

Der Sozialausschuss / die Bürgerschaft möge beschließen,

Paragraf 3 und 4 des Satzungsentwurfes der Verwaltung zur Einrichtung eines Behindertenbeirates in der Hansestadt Lübeck gemäß § 4 und 47d Abs. 1 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird wie folgt ersetzt;

 § 3 Wahlverfahren

(1)    Die Wahl des Beirats erfolgt in einer Wahlversammlung durch die Anwesenden und in die Anwesenheitsliste eingetragenen Menschen mit Behinderung. Diese müssen das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, am Tag der Wahlversammlung ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in der Hansestadt Lübeck haben und schwerbehindert oder gleichgestellt im Sinne des § 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S.3234) sein oder  eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen.
 

(2)    Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck bestimmt den Termin der Wahlversammlung für die Wahl eines neuen Behindertenbeirats frühestens 9 Monate und spätestens 4 Monate vor Ablauf der Wahlzeit des Behindertenbeirats.
 

(3)    Termin, Uhrzeit und Örtlichkeit der Wahlversammlung für die Wahl des Behindertenbeirats sind nach Maßgabe der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck in ihrer jeweiligen Fassung öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung hat spätestens acht Wochen vor dem Termin der Wahlversammlung zu erfolgen.            In der Bekanntmachung werden die in der Hansestadt Lübeck vertretenen Menschen mit Behinderungen, die für einen Sitz im Beirat kandidieren möchten, dazu aufgefordert, sich binnen einer Frist von vier Wochen ab dem Datum der Bekanntmachung für die Wahlversammlung schriftlich oder durch persönliche Vorsprache bei ………………. anzumelden. Die Bewerbung muss die aktuelle Anschrift und das Geburtsdatum sowie eine Erklärung enthalten, dass der/die jeweilige Bewerber die persönlichen Voraussetzungen (Schwerbehinderung oder Gleichstellung nach Absatz 1) erfüllt.
 

(4)    Nach Ablauf der in Absatz 3 Satz 3 genannten Frist werden die Liste der Bewerberinnen und Bewerber für den Behindertenbeirat bis zum Beginn der Wahlversammlung öffentlich ausgelegt. Auf Zeitpunkt und Ort der öffentlichen Auslegung ist in der Bekanntmachung nach Abs. 3 hinzuweisen.

  (5) Die zu wählenden Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderung der

Hansestadt Lübeck repräsentieren möglichst eine große Bandbreite an unterschiedlichen Behinderungsformen. Der Beirat soll paritätisch aus Frauen und Männern besetzt werden. Sie bestehen nach Möglichkeit aus

 Betroffenen aus dem Bereich

• Geistige Behinderung,

• Körperliche und/ oder motorische Behinderung,

• Sinnesbehinderungen und

• Psychischer Behinderungen

 

 § 4 Wahl des Behindertenbeirates

(1) Die Wahlversammlung wählt aus ihrer Mitte die Mitglieder des Beirats schriftlich in geheimer Wahl. Jeder / jede Anwesende kann bis zu 4 Stimmen abgeben, wobei jeweils max. 2 Stimmen auf den Vorschlagslisten mit weiblichen und männlichen Bewerbern abgegeben werden können. Je Kandidat/in kann nur eine Stimme abgegeben werden. Die Anwesenden können sich bei der Stimmabgabe von einer selbst gewählten Assistenz unterstützen lassen. Die Stimmabgabe ist ungültig, wenn der Wille des Wählers nicht zweifelsfrei zu erkennen ist. Gewählt sind die 4 weiblichen und 4 männlichen Bewerber, die in der jeweiligen Liste die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl zwischen den Personen, die die gleiche Anzahl Stimmen erhalten haben, falls die noch zu besetzenden Beiratsplätze nicht ausreichen. Bei einer Stichwahl hat jeder / jede Anwesende eine Stimme. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die nicht gewählten Bewerber gelten in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl als Nachrücker für den Beirat für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Mitglieds.

(2) Für die Leitung und Durchführung der Wahl des Beirats benennt die Bürgermeisterin/ der Bürgermeister eine/einen Wahlleiterin/Wahlleiter und eine/einen Schriftführerin/Schriftführer. WahlleiterIn und SchriftführerIn dürfen nicht für den zu wählenden Beirat kandidieren. Der/Die WahlleiterIn kann nach seinem/ihrem Ermessen WahlhelferInnen hinzuziehen.

(3) Über die Wahl und das Ergebnis ist ein Protokoll anzufertigen mit Ort und Zeit der Wahl, Anzahl und Namen der anwesenden Wahlberechtigten, Auswertung der Stimmen und Ergebnis.

 

Ergänzungsantrag TOP 7.1.2 (Antrag AM Müller):

 Der Antrag wird in §3 Absatz 5 um folgenden Spiegelstrich ergänzt: 

-          Menschen die über langjährige Erfahrung im Umgang mit Menschen mit Behinderungen verfügen (Eltern, Kinder und Geschwister) 

 

Änderungsantrag TOP 7.1.3 (Antrag AM Friemer): 

Der Sozialausschuss / die Bürgerschaft möge beschließen, 

Paragraf 3 des Satzungsentwurfes der Verwaltung zur Einrichtung eines Behindertenbeirates in der Hansestadt Lübeck gemäß § 4 und 47d Abs. 1 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird wie folgt ersetzt; 

§ 3 Wahlverfahren  

(1) Die Wahl des Beirats erfolgt in einer Wahlversammlung durch die Anwesenden und in die Anwesenheitsliste eingetragenen Menschen mit Behinderung. Diese müssen am Tag der Wahlversammlung ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in der Hansestadt Lübeck haben und schwerbehindert oder gleichgestellt im Sinne des § 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S.3234) sein oder eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen. Ein Mindestalter wird nicht festgelegt.

 

(2) Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck bestimmt den Termin der Wahlversammlung für die Wahl eines neuen Behindertenbeirats frühestens 9 Monate und spätestens 4 Monate vor Ablauf der Wahlzeit des Behindertenbeirats.  

(3) Termin, Uhrzeit und Örtlichkeit der Wahlversammlung für die Wahl des Behindertenbeirats sind nach Maßgabe der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck in ihrer jeweiligen Fassung öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung hat spätestens acht Wochen vor dem Termin der Wahlversammlung zu erfolgen. Die Bekanntmachung ist in leichter Sprache zu formulieren, damit auch Menschen mit psychischen oder geistigen Behinderungen diese verstehen können. Menschen mit Behinderungen, die für einen Sitz im Beirat kandidieren möchten, können dies bis zum Beginn des Wahlvorgangs erklären. Die Hansestadt Lübeck hat sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen, die an der Wahlversammlung teilnehmen möchten, dies ohne organisatorische oder finanzielle Probleme können. Eine Stelle, die für die gegebenenfalls erforderliche Unterstützung sorgt, ist in der Bekanntmachung zu benennen. Die Bewerbung muss die aktuelle Anschrift und das Geburtsdatum sowie eine Erklärung enthalten, dass der/die jeweilige Bewerber die persönlichen Voraussetzungen (Schwerbehinderung oder Gleichstellung nach Absatz 1) erfüllt.  

(4) Die zu wählenden Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderung der

Hansestadt Lübeck repräsentieren möglichst eine große Bandbreite an unterschiedlichen Behinderungsformen. Der Beirat soll paritätisch aus Frauen und Männern besetzt werden. Er besteht aus Betroffenen aus den Bereichen
• geistige Behinderung,

• körperliche und/oder motorische Behinderung,

• Sinnesbehinderungen und

• psychische Behinderungen 

entsprechend ihres Anteils an der Gesamtzahl der in Lübeck lebenden Menschen mit Behinderungen. 

Die Antragsteller begründen ihre Anträge. 

Frau Akyurt schlägt vor, das Thema „leichte Sprache“ aus dem Antrag von Frau Friemer (TOP 7.1.3) in den Antrag TOP 7.1.1 aufzunehmen.  

Herr Hönel bringt sein Unverständnis darüber zum Ausdruck, dass es der Verwaltung nicht gelungen sei, die Anregungen und Hinweise des Behindertenrates in die Satzung einzuarbeiten und stattdessen Änderungsanträge seitens der Politik erforderlich seien. 

Frau Thedens spricht sich noch einmal für das in dem Satzungsentwurf geregelte Delegationsprinzip aus; damit seien alle Interessen gewahrt. 

Außerdem sprechen Herr Müller-Lornsen, Herr Seidel, Frau Schmittner, Herr Schumann, eine Dame aus dem Publikum (nach erteiltem Rederecht) sowie Herr Rettberg.

 

 

 

Der Vorsitzende lässt zunächst über den Ergänzungsantrag TOP 7.1.2 abstimmen. 

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich, den Ergänzungsantrag TOP 7.1.2 abzulehnen.

___________________________________________________________________________

 

 Der Änderungsantrag TOP 7.1.1 wird einvernehmlich wie folgt ergänzt: 

Der Sozialausschuss / die Bürgerschaft möge beschließen,

Paragraf 3 und 4 des Satzungsentwurfes der Verwaltung zur Einrichtung eines Behindertenbeirates in der Hansestadt Lübeck gemäß § 4 und 47d Abs. 1 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird wie folgt ersetzt;

 § 3 Wahlverfahren

(5)    Die Wahl des Beirats erfolgt in einer Wahlversammlung durch die Anwesenden und in die Anwesenheitsliste eingetragenen Menschen mit Behinderung. Diese müssen das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, am Tag der Wahlversammlung ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in der Hansestadt Lübeck haben und schwerbehindert oder gleichgestellt im Sinne des § 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S.3234) sein oder eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen.
 

(6)    Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck bestimmt den Termin der Wahlversammlung für die Wahl eines neuen Behindertenbeirats frühestens 9 Monate und spätestens 4 Monate vor Ablauf der Wahlzeit des Behindertenbeirats.
 

(7)    Termin, Uhrzeit und Örtlichkeit der Wahlversammlung für die Wahl des Behindertenbeirats sind nach Maßgabe der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck in ihrer jeweiligen Fassung öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung hat spätestens acht Wochen vor dem Termin der Wahlversammlung zu erfolgen. Die Bekanntmachung ist in leichter Sprache zu formulieren, damit auch Menschen mit psychischen oder geistigen Behinderungen diese verstehen können. In der Bekanntmachung werden die in der Hansestadt Lübeck vertretenen Menschen mit Behinderungen, die für einen Sitz im Beirat kandidieren möchten, dazu aufgefordert, sich binnen einer Frist von vier Wochen ab dem Datum der Bekanntmachung für die Wahlversammlung schriftlich oder durch persönliche Vorsprache bei der in der Bekanntmachung genannten Dienststelle anzumelden. Die Bewerbung muss die aktuelle Anschrift und das Geburtsdatum sowie eine Erklärung enthalten, dass der/die jeweilige Bewerber die persönlichen Voraussetzungen (Schwerbehinderung oder Gleichstellung nach Absatz 1) erfüllt.
 

(8)    Nach Ablauf der in Absatz 3 Satz 3 genannten Frist werden die Liste der Bewerberinnen und Bewerber für den Behindertenbeirat bis zum Beginn der Wahlversammlung öffentlich ausgelegt. Auf Zeitpunkt und Ort der öffentlichen Auslegung ist in der Bekanntmachung nach Abs. 3 hinzuweisen.

  (5) Die zu wählenden Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderung der

Hansestadt Lübeck repräsentieren möglichst eine große Bandbreite an unterschiedlichen Behinderungsformen. Der Beirat soll paritätisch aus Frauen und Männern besetzt werden. Sie bestehen nach Möglichkeit aus

 Betroffenen aus dem Bereich

• Geistige Behinderung,

• Körperliche und/ oder motorische Behinderung,

• Sinnesbehinderungen und

• Psychischer Behinderungen 

 § 4 Wahl des Behindertenbeirates

(1) Die Wahlversammlung wählt aus ihrer Mitte die Mitglieder des Beirats schriftlich in geheimer Wahl. Jeder / jede Anwesende kann bis zu 4 Stimmen abgeben, wobei jeweils max. 2 Stimmen auf den Vorschlagslisten mit weiblichen und männlichen Bewerbern abgegeben werden können. Je Kandidat/in kann nur eine Stimme abgegeben werden. Die Anwesenden können sich bei der Stimmabgabe von einer selbst gewählten Assistenz unterstützen lassen. Die Stimmabgabe ist ungültig, wenn der Wille des Wählers nicht zweifelsfrei zu erkennen ist. Gewählt sind die 4 weiblichen und 4 männlichen Bewerber, die in der jeweiligen Liste die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl zwischen den Personen, die die gleiche Anzahl Stimmen erhalten haben, falls die noch zu besetzenden Beiratsplätze nicht ausreichen. Bei einer Stichwahl hat jeder / jede Anwesende eine Stimme. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die nicht gewählten Bewerber gelten in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl als Nachrücker für den Beirat für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Mitglieds.

(2) Für die Leitung und Durchführung der Wahl des Beirats benennt die Bürgermeisterin/ der Bürgermeister eine/einen Wahlleiterin/Wahlleiter und eine/einen Schriftführerin/Schriftführer. WahlleiterIn und SchriftführerIn dürfen nicht für den zu wählenden Beirat kandidieren. Der/Die WahlleiterIn kann nach seinem/ihrem Ermessen WahlhelferInnen hinzuziehen.

(3) Über die Wahl und das Ergebnis ist ein Protokoll anzufertigen mit Ort und Zeit der Wahl, Anzahl und Namen der anwesenden Wahlberechtigten, Auswertung der Stimmen und Ergebnis.

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung des ergänzten Änderungsantrags TOP 7.1.1 zu entscheiden.

 

Frau Friemer zieht ihren Antrag TOP 7.1.3 zurück.

 

Abstimmungsergebnis:

Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis

 

Ö 5.2  
Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Vergnügungssteuer auf das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten
Enthält Anlagen
VO/2019/07571  
Ö 5.3  
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2019/07615  
Ö 5.4  
Abschluss eines Rahmenvertrages Schleswig-Holstein nach § 131 SGB IX
Enthält Anlagen
VO/2019/07660  
Ö 5.5  
Lübecker Schwimmbäder Jahresabschluss des Betriebes Lübecker Schwimmbäder für das Wirtschaftsjahr 2018
Enthält Anlagen
VO/2019/07677  
Ö 5.6  
Satzung zur sozialen Staffelung von Gebühren oder Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen
Enthält Anlagen
VO/2019/07679  
Ö 5.6.1  
Änderungsantrag des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen) zu: VO/2019/07679 Satzung zur sozialen Staffelung von Gebühren oder Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen
Enthält Anlagen
VO/2019/07679-02  
Ö 5.7  
Raumbedarf Ganztag an Schule - Anpassung der Raumprogramme Die Vorlage schließt eine Antwort auf die Anfrage des AM Kristina Aberle und AM Daniel Kerlin zum Raumbedarf bei der Schulkinderbetreuung VO/ 2019/07139 mit ein.
Enthält Anlagen
VO/2019/07479  
Ö 5.8  
Mobilitätskonzept Travemünde (Zurückgestellt 04.06.19)
Enthält Anlagen
VO/2019/07291  
Ö 5.8.1  
Änderungsantrag des AM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) zu VO/2019/07291: "Mobilitätskonzept Travemünde"
VO/2019/07291-02  
Ö 5.9  
Außerplanmäßige Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2019 für das Projekt Buddenbrookhaus
VO/2019/07662  
Ö 5.10  
Projektfreigabe zum Neubau eines Feuerlöschwasserbehälters auf dem Holzhof Wesloe über 175.000,- EUR
Enthält Anlagen
VO/2019/07758  
Ö 5.11  
Vorgaben Wettbewerb Schlachthof
VO/2019/07765  
Ö 5.12  
Fortführung der Maßnahme Flächenausbau 2. BA Skandinavienkai
Enthält Anlagen
VO/2019/07494  
Ö 5.13  
Fortführung der Maßnahme Moislinger Allee, 2. Bauabschnitt Überplanmäßige Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2019 für die Maßnahme Moislinger Allee, 2. Bauabschnitt Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln für dasHaushaltsjahr 2019 für die Maßnahme Moislinger Allee, 2. Bauabschnitt (Es ist vorgesehen, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um diesen Punkt zu erweitern !)
Enthält Anlagen
VO/2019/07836  
Ö 6  
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
Antrag AM Katjana Zunft (DIE LINKE) und AM Anka Grädner (Bündnis 90/Die Grünen): Geschlechterneutrale Toilette für jedes städtische Gebäude    
Ö 8     Gleichstellung    
Ö 8.1  
Antrag AM Katjana Zunft (DIE LINKE) und AM Anka Grädner (Bündnis 90/Die Grünen): Geschlechterneutrale Toilette für jedes städtische Gebäude
VO/2019/07770  
Ö 9     Verschiedenes    
Ö 9.1  
NEU: Anmerkung des AM Stolzenberg (Die Unabhängigen) zur Einwohnerversammlung    
Ö 10  
Ende des öffentlichen Teils    
N 11     Niederschriften      
N 11.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 21.05.2019 (Zurückgestellt am 04.06.19)      
N 11.2     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 04.06.2019 (Anlage wird nachgereicht)      
N 12     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 12.1     Wirtschaftliche Bedeutung des Seelandkais      
N 12.2     Beantwortung mündl. gestellter Nachfragen im HA am 04.06.19 zum Quartalsbericht I/2019 der städtischen Gesellschaften und Betriebe; hier: Theater Lübeck GmbH (Es ist vorgesehen, die Tagesordnung um diesen Punkt zu erweitern - Hierzu wird der GF Herr Schwandt anwesend sein !)      
N 12.3     NEU: mündl. Mitteilung des Bürgermeisters betr. die Ausschreibung zum Stromankauf für städtische Gebäude und Eigenbetriebe      
N 12.4     NEU: münd. Antwort auf eine Nachfrage des AM Reinhardt (SPD) betr. den Sachstand zum Denkmalschutz in der Großen Burgstraße 9-13      
N 13     Berichte      
N 13.1     Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert am 10.00,- Euro netto      
N 14     Beschlussvorlagen      
N 14.1     Beamtenangelegenheiten, soweit der Hauptausschuss die Entscheidung trifft Beförderung      
N 14.2     Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Rahmen des LKW-Kartells      
N 14.3     Erwerb der TraveKom Telekommunikationsgesellschaft mbH durch die Stadtwerke Lübeck Holding GmbH      
N 14.4     Vorzeitige Aufhebung des Erbbaurechtes Lübeck, Schönböckener Straße 55a      
N 14.5     Verkauf von Grundstücksflächen an der Moorgartener Straße      
N 14.6     Anmietung: Carl-Gauß-Straße 9, 23562 Lübeck (Es ist vorgesehen, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um diesen Punkt zu erweitern !)      
N 14.7     Anmietung des Kinos CineStar Stadthalle Lübeck und des Filmhauses Lübeck zur Durchführung der 61. und 62. Nordischen Filmtage Lübeck 2019 und 2020 (Es ist vorgesehen, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um diesen Punkt zu erweitern !)      
N 15     Verschiedenes      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 3 3 öffentlich Protokoll 04.06.19 öffentl. Teilpdf (107 KB)