Vorlage - VO/2019/07662  

Betreff: Außerplanmäßige Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2019 für das Projekt Buddenbrookhaus
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Bunk, Dennis
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
17.06.2019 
18. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
18.06.2019 
18. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
20.06.2019 
9. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Im Haushaltsjahr 2019 wird für das Projekt „Buddenbrookhaus, Erweiterung, Sanierung und Neubau“ – Produktsachkonto 111029.429.7851 Gebäudemanagement – eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 600.000 EUR zu Lasten des Haushaltsjahres 2020 gem. § 95 f Abs. 1 GO SH außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 111029.351.7851 Gebäudemanagement- „Pestalozzischule, Grundinstandsetzung“ in Höhe von 200.000 EUR und aus dem Produktsachkonto 111029.354.7851 Gebäudemanagement- „Bugenhagenschule, Grundinstandsetzung“ in Höhe von 400.000 EUR.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

x

Haushalt & Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht berührt sind.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Für das Buddenbrookhaus wurde 2018 ein Urbudget in Höhe von 900.000 EUR für die Beauftragung von Planungsleistungen im Haushalt beantragt. Da die Finanzierung der Maßnahme zu 10% von der Kommune, zu 70% durch eine GRW-Förderung und zu 20% durch weitere durch die Kulturstiftung eingeworbene Fördermittel aufgestellt wurde, wurden zum Haushalt 2018 810.000 EUR als Fördermitteleingang zur Refinanzierung der 900.000 EUR angemeldet. Die Fördermittel werden jedoch erst nach Prüfung und Freigabe des Förderantrages in 2021 zur Hansestadt Lübeck zurückfließen. Die nicht gedeckte Refinanzierung führte zu einem Sperrvermerk auf 810.000 EUR des Urbudgets aus 2018.

 

Das Projekt Buddenbrookhaus kam Mitte 2018 aufgrund einer Klage zum Preiswettbewerb bis Anfang 2019 zum Stillstand. In den Haushalt 2019 wurden lediglich 500.000 EUR Urbudget eingestellt, die allerdings für die Beauftragung der Planerleistungen bis zur EW-Bau (Leistungsphase 3) nicht ausreichen. Aufgrund dessen wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 600.000 EUR benötigt, die zum einen über eine überplanmäßige Bewilligung aus dem Produktsachkonto 111029.354.7851 Gebäudemanagement aus dem Projekt „Bugenhagenschule, Grundinstandsetzung“ mit einer Höhe von 400.000 EUR und zum anderen aus dem Produktsachkonto 111029.351.7851 Gebäudemanagement „Pestalozzischule, Grundinstandsetzung“ in Höhe von 200.000 EUR stammt.

 

Kostendeckung:

Im Haushaltsjahr 2019 sind 600.000 EUR als Verpflichtungsermächtigung notwendig. Auf dem entsprechenden Produktsachkonto stehen 2019 500.000 Euro zur Verfügung. Für die Beauftragung der Planungsleistungen des Buddenbrookhauses werden dieses Jahr zusätzlich 600.000 EUR benötigt.

Die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 600.000 EUR zu Lasten des Haushaltsjahres 2020 gem. § 95 f Abs. 1 GO SH erfolgen aus den Produktsachkonten:

 

111029.354.7851 Gebäudemanagement – Bugenhagenschule, Grundinstandsetzung in Höhe von 400.000 EUR.

Für die Bugenhagenschule wird bis Ende Juni 2019 eine Machbarkeitsstudie aus konsumtiven Haushaltsmitteln erstellt. Auf Grundlage dieser Studie wird dann entschieden, wie mit der Schule verfahren werden soll. 2020 werden hier lediglich ein VgV-Verfahren durchgeführt und die Fachplaner beauftragt. Für die Beauftragung verbleiben 100.000 EUR als Verpflichtungsermächtigung im Projekt. Mit einer EW-Bau könnte dann in der zweiten Hälfte 2020 gerechnet werden. Die Mittel hierfür können im Haushalt 2020 angemeldet werden.

 

111029.351.7851 Gebäudemanagement – Pestalozzischule, Grundinstandsetzung in Höhe von 200.000 EUR.

Für die Pestalozzischule wurde 2017 ein Sanierungskonzept beauftragt. Dieses wird in diesem Jahr erstellt. 2019 wird hier lediglich ein VgV-Verfahren durchgeführt und die Fachplaner beauftragt. Für die Beauftragung der Fachplaner verbleiben 300.000 EUR als Verpflichtungsermächtigung im Projekt. Mit einer EW-Bau könnte dann in 2020 gerechnet werden. Die Mittel hierfür können im Haushalt 2020 angemeldet werden.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Um die notwendige Beauftragung der Planer, des in der Vorlage benannten Bauvorhabens gewährleisten zu können, ist es dringend erforderlich, die Mittelverschiebung im Juni 2019 vornehmen zu können.

 


Anlagen