Auszug - Änderungsantrag des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen) zu: VO/2019/07679 Satzung zur sozialen Staffelung von Gebühren oder Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen  

18. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.6.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 18.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 20:27 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2019/07679-02 Änderungsantrag des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen) zu: VO/2019/07679 Satzung zur sozialen Staffelung von Gebühren oder Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2019/07679
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen Bearbeiter/-in: Baldy, Christoph
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Stolzenberg teilt mit, dass der Änderungsantrag im Jugendhilfeausschuss wohlwollend zur Kenntnis genommen, jedoch abgelehnt geworden sei. Dies habe die Fraktion zum Anlass genommen, den Antrag nochmals zu ändern.

Herr Prieur bezeichnet die nochmalige Änderung des Änderungsantrages als unübersichtlich.

Frau Zunft spricht sich für den Antrag der Fraktion die Unabhängigen aus. Herr Hönel befürwortet eine Ablehnung, da sich der Änderungsantrag im Rahmen der Kitareform bewege.


Beschluss:

Der Beschlussvorschlag zu Punkt 1 wird durch folgende Formulierung ersetzt:

 

Die Satzung zur sozialen Staffelung von Elternbeitragen in Lübeck (Anlage 1) wird unter der Maßgabe beschlossen, dass §4 Satz 2 wie folgt formuliert wird:

„Von dem die Einkommensgrenze übersteigenden Betrag ist ein Anteil von 50 v.H. als Elternbeitrag zu zahlen.“

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.08.2019 in Kraft.


Der Hauptausschuss lehnt den Änderungsantrag mehrheitlich

(bei 2 Ja-Stimmen und 13 Nein-Stimmen)

ab.