Vorlage - 9394-01-01-05-05
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Beschlussvorschlag
Der Beschluss des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege in der Sitzung vom 10.02.2025 zu TOP 5.1.2 unter Punkt 3 wird die Maßnahme 27 durch die Maßnahme 25 ersetzt und der Beschlusstext wie folgt geändert:
3. Zusätzlich sind die Maßnahmen 25 „Erstellung eines kommunalen Gesamtkonzepts ŽKulturelle Bildung in LübeckŽ”, 33 „Entwicklung einer Online-Plattform für Angebote der kulturellen Bildung in Lübeck“ und 34 "Stärkung der Erlebbarkeit und Vermittlung archäologischer Funde und Befunde am authentischen Ort" umzusetzen, da wesentliche Teilmaßnahmen bereits in Arbeit und Umsetzung befindlich sind.
Begründung
Im Protokoll der Sitzung vom 10.02.2025 heißt es:
“4. AM Petereit beantragt, neben der Maßnahme 4 auch die Maßnahme 27 zur kulturellen Bildung sehr hoch zu priorisieren.”
Gemeint war tatsächlich die Maßnahme 25 (Erstellung eines kommunalen Gesamtkonzepts „Kulturelle Bildung in Lübeck).
Herr Pinto hat freundlicher Wiese auf dieses Versehen hingewiesen.
Zur besseren Nachvollziehbarkeit hier noch einmal der Wortlaut der Beschlussfassung vom 10.02.2025:
“Beschluss in geänderter Fassung:
1. Der Kulturentwicklungsplan ist in seinen Aussagen an die aktuelle Beschlussfassung zum Haushalt 2025 anzupassen.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Maßnahmen 1 – 24 (jeweils mit sehr hoher Priorität bewertet) umzusetzen.
3. Zusätzlich ist sind die Maßnahmen 27 „Entwicklung eines digitalen Raum-Radars“, 33 „Entwicklung einer Online-Plattform für Angebote der kulturellen Bildung in Lübeck“ und 34 "Stärkung der Erlebbarkeit und Vermittlung archäologischer Funde und Befunde am authentischen Ort" umzusetzen, da wesentliche Teilmaßnahmen bereits in Arbeit und Umsetzung befindlich sind.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, für die Umsetzung der Maßnahmen 17 - 36 weitere Finanzierungsmöglichkeiten über Drittmittel zu erschließen.
5. Zur Sparte Welterbe und Erinnerungskultur ist ein Spartentreffen der in diesenm Themenbereichen aktiven Akteur:innen nachzuholen. In der ersten Fortschreibung des KEP sind die dabei entwickelten Maßnahmen darzustellen.”
Anlagen