Vorlage - VO/2024/13433  

Betreff: Anfrage von AM Andreas Müller (Die Linke): Nachbarschaftliche, nicht-kommerzielle Bürgersteig-/Wiesenflohmärkte (nicht Straßenfeste) in den Quartieren
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
16.07.2024 
18. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
10.12.2024 
24. Sitzung des Hauptausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Ich bitte die Verwaltung um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

 

1)    Welche spezifische Sondernutzungserlaubnis ist für die Durchführung eines nicht-kommerziellen, nachbarschaftlichen Flohmarkts (nicht Straßenfest) auf öffentlichen Flächen wie Bürgersteigen und/oder Wiesen ohne Absperrung von Straßen und/oder Parkplätzen erforderlich, und wie und wo kann diese beantragt werden? Wir bitten um Angabe der zuständigen Stelle inkl. der notwendigen Kontaktdaten für eine Antragstellung.

2)    Welche konkreten Sicherheitsanforderungen, insbesondere hinsichtlich der Freihaltung von Rettungswegen auf den nicht abgesperrten Straßen, müssen bei der Organisation eines solchen Flohmarkts (nicht Straßenfest) beachtet werden und wer ist verantwortlich sowie haftbar dafür, dass die Sicherheitsanforderungen bezüglich der Freihaltung von z.B. Rettungsgassen auf der nicht für den Verkehr gesperrten Straße erfüllt und während der Flohmarktzeit eingehalten werden?

3)    Fällt eine Gebühr für die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für einen nicht-kommerziellen, nachbarschaftlichen Bürgersteig- und Wiesenflohmarkt an (nicht Straßenfest)? Wenn ja, in welcher Höhe (€)?

4)    Wo sind die Sondernutzungserlaubnisse und die damit verbundenen Regularien für einen nicht-kommerziellen, nachbarschaftlichen Flohmarkt festgeschrieben und nachlesbar?

5)    In der Vergangenheit mussten Anwohnende bei der Durchführung von nachbarschaftlichen, nicht-kommerziellen Flohmärkten (nicht Straßenfest) nach eigener Auskunft keine Sondernutzungsanträge stellen und in mindestens zwei Fällen war den Anwohnenden von Bürgersteig- und Wiesenflohmärkten nicht bekannt, dass dies nun Vorschrift ist. Haben sich die Regularien und/oder die Durchsetzungspraxis von bestehenden Regularien bezüglich solcher Veranstaltungen in letzter Zeit geändert? Falls ja, wie wurden die Menschen Lübecks darüber informiert?

 

Wir bitten um mündliche Auskunft im Ausschuss und nachgereicht die schriftliche Beantwortung der Fragen. Vielen Dank!


 


Begründung

In den vergangenen Frühlings- und ersten Sommerwochen wurden im nachbarschaftlichen sozialen Miteinander zur Stärkung der Nachbarschaftsgemeinschaft Bürgersteig- und Wiesenflohmärkte (nicht Straßenfeste) von Anwohnenden ohne jeden gewerblichen Charakter durchgeführt. In zwei Fällen An der Mauer und An der Obertrave wurden diese vom Ordnungsamt aufgelöst, da die nicht-kommerziellen Flohmärkte nicht angemeldet gewesen seien, so die Auskünfte der Ordnungskräfte gegenüber den Menschen vor Ort. Es gab bei den zwei genannten Flohmärkten eine überschaubare Anzahl an privaten Flohmarktständen der Anwohnenden vor und bei ihren Häusern/Wohnungen. Vielfach wurde von den Kindern der Anwohnenden kleine Dinge vor ihrer eigenen Haustür zum Verkauf angeboten (z.B. nicht mehr benötigtes Spielzeug wie Kinderbücher, Kuscheltiere, Matchbox Autos).
 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2024/13433   Anfrage von AM Andreas Müller (Die Linke): Nachbarschaftliche, nicht-kommerzielle Bürgersteig-/Wiesenflohmärkte (nicht Straßenfeste) in den Quartieren   Geschäftstelle LINKE & GAL   Anfrage
VO/2024/13433-01   Antwort auf die Anfrage von AM Andreas Müller (Die Linke): Nachbarschaftliche, nicht-kommerzielle Bürgersteig-/Wiesenflohmärkte (nicht Straßenfeste) in den Quartieren   5.660 - Stadtgrün und Verkehr   Antwort auf Anfrage öffentlich