Vorlage - VO/2020/09616-10
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Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt geändert:
Der Absatz
„d) die Erstellung eines Feingutachtens für die Einführung eines E-Tarifs in Auftrag zu geben. Der Stadtverkehr übernimmt diese Aufgabe. Die entstehenden Kosten trägt die Hansestadt Lübeck.“
wird gestrichen.
Begründung
Laut Gutachten Tarifstruktur wurde „als Grundlage für die eTarif-Diskussion in Lübeck eine Variante ausgewählt, die sich bereits in anderen Verkehrsverbünden bewährt hat.“ (S. 50). Diese Variante besteht aus einem Grundpreis pro Fahrt von 1,40 Euro, einem Arbeitspreis von 0,20 Euro je angefangenem Luftlinienkilometer (linear) und einem Preisdeckel von 3,00 Euro je Fahrt (S. 50).
Weiter führt der Gutachter aus: „mit dem eTarif werden Nutzungsdaten erzeugt, die für die Angebotsoptimierung, Tarifweiterentwicklung und Einnahmenaufteilung von großem Wert sind (S. 53).
Da bereits eine bewährte Grundvariante bekannt ist, ist ein Feingutachten für 300.000 Euro für die detaillierte Prüfung aller denkbaren Varianten nicht erforderlich. Es ist davon auszugehen, dass die Einführung der bereits bekannten Grundvariante mit der Unterstützung eines eTarif-Systemanbieters auch ohne Feingutachten möglich ist. Optimierungen des eTarifs können nach seiner Einführung auf Basis der dann erst vorliegenden Daten vorgenommen werden und sind den annahmegestützten Überlegungen eines Gutachtens vor Einführung überlegen.
Anlagen