Vorlage - VO/2020/08558
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis August 2020 eine Verordnung zur
Entscheidung vorzulegen, die das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der
Kategorien 2, 3 und 4 wie folgt einschränkt:
1. In der Altstadt wird Feuerwerk ganzjährig verboten.
2. In Travemünde (inkl. Priwall) wird Feuerwerk ganzjährig verboten; jeweils eine
zentrale, umweltgerechte Lichtinszenierung, z.B. mit Lasern, wird am Silvesterabend
durchgeführt bzw. zur Travemünde Woche empfohlen.
3. In und um besonders schutzwürdige Orte bzw. Einrichtungen wie
Senior*innenresidenzen, Krankenhäuser, Kirchen, Unterkünfte für Geflüchtete,
Tierheime und Naturschutzgebiete werden ganzjährig angemessene feuerwerksfreie
Zonen sofern noch nicht vorhanden eingerichtet und dies insbesondere zu Silvester
von der Verwaltung zielführend kommuniziert.
4. Unterjährig werden nur noch höchstens 5 Feuerwerke pro Jahr genehmigt.
Begründung
Das Abbrennen von Feuerwerk bringt einen Strauß von Problemen mit sich: Lärm, Müll,
Feinstaub sowie Brand- und Verletzungsgefahren belasten Mensch und Natur. Diese
Probleme sind mit der dichtbewohnten und unter UNESCO-Weltkulturerbeschutz stehenden
Altstadt unvereinbar. Das gleiche gilt für die oben unter 2. und 3. genannten besonders
schutzwürdigen Orte. Mittlerweile gibt es zudem attraktive und zugleich umweltverträglichere
Alternativen zum Feuerwerk, z.B. Lichtinszenierungen mit Drohnen und Lasern.
Anlagen
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