Vorlage - VO/2020/08558-03
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Beschlussvorschlag
- Verbot aller privaten Feuerwerke im Stadtgebiet Lübeck, private Feuerwerke werden nicht mehr genehmigt
- Silvester ist das Abbrennen von Feuerwerk außerhalb der Altstadt erlaubt
- alle öffentlichen zentralen Veranstaltungen mit Beteiligung der Stadt, die ein Feuerwerk veranstalten möchten, wie Travemünder Woche, Volk- und Erinnerungsfest, bedürfen eines Beschlusses des Hauptausschusses.
Begründung
Erfolgt mündlich
Anlagen
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