| TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
| Ö 1 |
|
|
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
|
|
|
| Ö 2 |
|
|
Genehmigung der Niederschrift |
|
|
|
| Ö 2.1 |
|
|
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.07.2025 (Niederschrift liegt vor) |
|
SI/2025/765 |
|
| Ö 2.2 |
|
|
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 22.07.2025 (Niederschrift liegt vor) |
|
SI/2025/766 |
|
| Ö 2.3 |
|
|
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 09.09.2025 (Niederschrift liegt vor) |
|
SI/2025/767 |
|
| Ö 3 |
|
|
Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
|
|
|
| Ö 3.1 |
|
|
Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zu dem Projekt GreenKayak (Zurückgestellt am 24.06.2025) |
|
VO/2025/14336 |
|
| Ö 3.1.1 |
|
|
Antwort auf die Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zum Projekt GreenKayak |
|
VO/2025/14336-01 |
|
| Ö 3.2 |
|
|
AM Juleka Schulte-Ostermann (Fraktion Linke & GAL): Gleichstellung in Führungspositionen der Hansestadt sicherstellen: Teilzeit, Jobsharing (Zurückgestellt am 14.01.2025) |
|
VO/2024/13820 |
|
| Ö 3.2.1 |
|
|
Antwort auf Anfrage AM Juleka Schulte-Ostermann (Fraktion Linke & GAL): Gleichstellung in Führungspositionen der Hansestadt sicherstellen: Teilzeit, Jobsharing |
|
VO/2024/13820-01 |
|
| Ö 3.2.2 |
|
|
AM Juleka Schulte-Ostermann (Fraktion Linke & GAL) zu VO/2024/13820-01: Antwort auf Anfrage AM Juleka Schulte-Ostermann, Gleichstellung in Führungspositionen der Hansestadt sicherstellen: Teilzeit, Jobsharing (Es wird darum gebeten, den TOP 3.2 unter TOP 8 Gleichstellung zu behandeln) |
|
VO/2025/14596 |
|
| Ö 3.3 |
|
|
NEU: Mündl. Anfrage AM Fürther zu der Anfrage aus dem Hauptausschuss vom 22.07.2025 |
|
|
|
| Ö 3.4 |
|
|
NEU: Mündl. Anfrage von AM Zahn zu Haushaltseinsparungen 2026 |
|
|
|
| Ö 3.5 |
|
|
NEU: Mündl. Nachfrage von AM Dr. Flasbarth zur Beantwortung von Anfragen aus vergangenen Hauptausschuss Sitzungen |
|
|
|
| Ö 3.6 |
|
|
NEU: Mündl. Nachfrage von AM Schulte-Ostermann zur Beantwortung einer Anfrage aus der Hauptausschuss Sitzung vom 28.01.2025 |
|
|
|
| Ö 4 |
|
|
Berichte |
|
|
|
| Ö 4.1 |
|
|
2. Quartalsbericht zum Haushalt 2025 |
|
VO/2025/14485 |
|
| Ö 4.2 |
|
|
Über- und außerplanmäßige Bewilligungen und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2024 - 1.+2. Halbjahr |
|
VO/2025/14479 |
|
| Ö 4.3 |
|
|
Erster Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2025 der Senior:InnenEinrichtungen der Hansestadt Lübeck: Genehmigungserlass |
|
2024/13648-02-02 |
|
| Ö 4.4 |
|
|
Besetzung der mit Sperrvermerk belegten Planstellen im Stellenplan 2025 |
|
VO/2025/14503 |
|
| Ö 4.5 |
|
|
Ergebnis der Organisationsuntersuchung Technisches Gebäudemanagement (Zurückgestellt am 22.07.2025) |
|
VO/2025/14168 |
|
| Ö 4.6 |
|
|
Kosten-Wirksamkeits-Analyse Zukunftsszenarien ÖPNV |
|
2024/13418-01-01 |
|
| Ö 4.7 |
|
|
Grobkonzept für den ÖPNV in der Nachtverkehrszeit |
|
VO/2025/14352 |
|
| Ö 4.8 |
|
|
Chancen und Perspektiven durch alternative Systemansätze zur Straßenbahn |
|
VO/2025/14411 |
|
| Ö 4.9 |
|
|
Ergebnisse der Bürger:innenbeteiligung zum VEP |
|
VO/2025/14412 |
|
| Ö 4.10 |
|
|
Haushaltsumfrage Mobilität 2024/Menschen unterwegs in Lübeck (MuiL) |
|
VO/2025/14410 |
|
| Ö 4.11 |
|
|
Zukunft der Geh- und Radwege in Lübeck - Soll-/Ist-Vergleich 2023-2025 (Zurückgestellt am 22.07.2025) |
|
VO/2025/13990 |
|
| Ö 4.12 |
|
|
Folgerungen aus Pflegebedarfsplanung 2017-2030: Ergebnisse des Folgeworkshops vom 07.09.2022 sowie ergänzende Priorisierungen |
|
0/09309-01-01-01 |
|
| Ö 4.13 |
|
|
Ausbau der Versorgung der städtischen Kindertageseinrichtungen mit eigenen heilpädagogischen Fachkräften und Assistent:innen für heilpädagogische Maßnahmen |
|
VO/2025/14199 |
|
| Ö 4.14 |
|
|
Kerndaten zu Bildung in Lübeck |
|
VO/2025/14114 |
|
| Ö 4.15 |
|
|
Ergänzungsbericht zum Bericht VO/2025/14311 Mehrgenerationenhaus Eichholz (Der Bericht wurde von der Verwaltung zurückgezogen!) |
|
VO/2025/14311-01 |
|
| Ö 4.16 |
|
|
Bericht des Bereiches Familienhilfen / Jugendamt zum Qualitätsentwicklungs- und Personalbemessungsprozess 2024/2025 |
|
VO/2025/14405 |
|
| Ö 4.17 |
|
|
Sachstand zur Einführung einer Ehrenamtsförderung für die Freiwilligen Feuerwehren |
|
VO/2025/14476 |
|
| Ö 4.18 |
|
|
Bericht zum Kenntnisstand über die Sanierungsnotwendigkeit nach Abschluss der Bestandsanalyse und Grundlagenermittlung für das Theater Lübeck |
|
VO/2025/14519 |
|
| Ö 4.19 |
|
|
Städtebauliche Gesamtmaßnahme Altstadt - Sachstand und Maßnahmenpriorisierung
(Zurückgestellt am 22.07.2025) |
|
VO/2024/13609-01 |
|
| Ö 4.20 |
|
|
Zwischenbericht Raumplanung IV (Zurückgestellt am 22.07.2025) |
|
VO/2025/14014 |
|
| Ö 4.20.1 |
|
|
AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN), AM Christopher Lötsch (CDU), AM Thorsten Fürter (FDP): Antrag zu Zwischenbericht Raumplanung IV |
|
VO/2025/14014-04 |
|
| Ö 4.21 |
|
|
Zwischenbericht zur Konkretisierung der kommunalen Wärmeplanung (Liegt nun vor) |
|
2024/13808-03-01 |
|
| Ö 4.22 |
|
|
Vorstellung des städtischen Ideenmanagements und des Prozesses für eine strukturierte verwaltungsinterne Aufgabenkritik (Hierzu werden Frau Philipp und Herr Dr. Ivens anwesend sein) |
|
|
|
| Ö 5 |
|
|
Beschlussvorlagen |
|
|
|
| Ö 5.1 |
|
|
Haushalt 2026 |
|
VO/2025/14306 |
|
| |
|
VORLAGE |
| |
|
Beschlussvorschlag 1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus dem Vorbericht | Anlage 1 | je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan | Anlage 2 | dem Stellenplan sowie | Anlage 3 | dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß Anlage 8 werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.192.314.600 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.354.745.500 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 162.430.900 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.162.432.500 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.292.723.900 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä- tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 123.030.300 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 160.666.300 EUR festgesetzt. (Stand: 29.07.2025) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen 83.382.700 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 105.320.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 495.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.450,796 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 412 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 575 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt: 4450,796 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen) |
| |
|
| |
|
18.09.2025 - Schul- und Sportausschuss |
| |
|
Ö 5.2 - unverändert beschlossen |
| |
|
Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus dem Vorbericht | Anlage 1 | je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan | Anlage 2 | dem Stellenplan sowie | Anlage 3 | dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß Anlage 8 werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.192.314.600 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.354.745.500 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 162.430.900 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.162.432.500 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.292.723.900 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä- tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 123.030.300 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 160.666.300 EUR festgesetzt. (Stand: 29.07.2025) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen 83.382.700 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 105.320.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 495.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.450,796 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 412 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 575 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt: 4450,796 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis als Empfehlung für die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | x | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 14 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen | 0 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
|
| |
|
| |
|
23.09.2025 - Hauptausschuss |
| |
|
Ö 5.1 - zurückgestellt |
| |
|
|
| |
|
| |
|
02.10.2025 - Jugendhilfeausschuss |
| |
|
Ö 6.1 - geändert beschlossen |
| |
|
Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus dem Vorbericht | Anlage 1 | je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan | Anlage 2 | dem Stellenplan sowie | Anlage 3 | dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß Anlage 8 werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.192.314.600 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.354.745.500 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 162.430.900 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.162.432.500 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.292.723.900 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä- tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 123.030.300 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 160.666.300 EUR festgesetzt. (Stand: 29.07.2025) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen 83.382.700 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 105.320.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 495.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.450,796 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 412 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 575 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt: 4450,796 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 8 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen | 6 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich gemäß geänderten Beschluss (Änderungsantrag unter TOP 6.1.2) zu beschließen.
|
| |
|
| |
|
06.10.2025 - Bauausschuss |
| |
|
Ö 3.3 - zurückgestellt |
| |
|
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
|
| |
|
| |
|
07.10.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
| |
|
Ö 5.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
| |
|
Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus dem Vorbericht | Anlage 1 | je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan | Anlage 2 | dem Stellenplan sowie | Anlage 3 | dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß Anlage 8 werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.192.314.600 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.354.745.500 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 162.430.900 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.162.432.500 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.292.723.900 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä- tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 123.030.300 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 160.666.300 EUR festgesetzt. (Stand: 29.07.2025) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen 83.382.700 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 105.320.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 495.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.450,796 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 412 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 575 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt: 4450,796 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung beschließt mehrheitlich die Weitergabe der Beschlussvorlage an die Bürgerschaft ohne Votum.
|
| |
|
| |
|
13.10.2025 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
| |
|
Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
| |
|
Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus dem Vorbericht | Anlage 1 | je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan | Anlage 2 | dem Stellenplan sowie | Anlage 3 | dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß Anlage 8 werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.192.314.600 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.354.745.500 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 162.430.900 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.162.432.500 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.292.723.900 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä- tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 123.030.300 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 160.666.300 EUR festgesetzt. (Stand: 29.07.2025) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen 83.382.700 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 105.320.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 495.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.450,796 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 412 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 575 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt: 4450,796 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis (Empfehlung für die Bürgerschaft) | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
|
| |
|
| |
|
13.10.2025 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
| |
|
Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
| |
|
Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus dem Vorbericht | Anlage 1 | je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan | Anlage 2 | dem Stellenplan sowie | Anlage 3 | dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß Anlage 8 werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.192.314.600 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.354.745.500 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 162.430.900 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.162.432.500 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.292.723.900 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä- tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 123.030.300 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 160.666.300 EUR festgesetzt. (Stand: 29.07.2025) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen 83.382.700 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 105.320.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 495.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.450,796 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 412 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 575 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt: 4450,796 Planstellen.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" beschließt mehrheitlich, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen. (7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimme) Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
|
| |
|
| |
|
14.10.2025 - Hauptausschuss |
| |
|
Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
| |
|
Beschlussempfehlung: 1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus dem Vorbericht | Anlage 1 | je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan | Anlage 2 | dem Stellenplan sowie | Anlage 3 | dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß Anlage 8 werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.192.314.600 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.354.745.500 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 162.430.900 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.162.432.500 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.292.723.900 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä- tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 123.030.300 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 160.666.300 EUR festgesetzt. (Stand: 29.07.2025) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen 83.382.700 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 105.320.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 495.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.450,796 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 412 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 575 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt: 4450,796 Planstellen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
Der Hauptausschuss gibt die Beschlussvorlage ohne Votum an die Bürgerschaft weiter.
|
| |
|
| |
|
15.10.2025 - Ausschuss für Soziales |
| |
|
Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
| |
|
Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus dem Vorbericht | Anlage 1 | je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan | Anlage 2 | dem Stellenplan sowie | Anlage 3 | dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß Anlage 8 werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.192.314.600 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.354.745.500 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 162.430.900 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.162.432.500 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.292.723.900 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä- tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 123.030.300 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 160.666.300 EUR festgesetzt. (Stand: 29.07.2025) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen 83.382.700 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 105.320.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 495.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.450,796 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 412 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 575 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt: 4450,796 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
Der Ausschuss beschließt die Vorlage ohne Votum weiterzugeben.
|
| |
|
| |
|
03.11.2025 - Bauausschuss |
| |
|
Ö 3.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
| |
|
Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus dem Vorbericht | Anlage 1 | je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan | Anlage 2 | dem Stellenplan sowie | Anlage 3 | dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß Anlage 8 werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.192.314.600 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.354.745.500 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 162.430.900 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.162.432.500 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.292.723.900 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä- tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 123.030.300 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 160.666.300 EUR festgesetzt. (Stand: 29.07.2025) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen 83.382.700 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 105.320.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 495.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.450,796 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 412 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 575 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt: 4450,796 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
Der Bauausschuss gibt die Vorlage ohne Votum weiter.
|
| |
|
| |
|
06.11.2025 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
| |
|
Ö 9.5 - geändert beschlossen |
| |
|
Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus dem Vorbericht | Anlage 1 | je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan | Anlage 2 | dem Stellenplan sowie | Anlage 3 | dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß Anlage 8 werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.192.314.600 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.354.745.500 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 162.430.900 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.162.432.500 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.292.723.900 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä- tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 123.030.300 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 160.666.300 EUR festgesetzt. (Stand: 29.07.2025) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen 83.382.700 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 105.320.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 495.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.450,796 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 412 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 575 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt: 4450,796 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis in ausgetauschter, geänderter und ergänzter Fassung, mit der Maßgabe, dass die Änderungen und Ergänzungen laut der gefassten Beschlüsse zu den jeweiligen TO-Punkten einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt wird. | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 38 | Nein-Stimmen | 8 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
|
| Ö 5.2 |
|
|
Haushaltspläne der Stiftungen HdJ-HGH-JJK-WS-KOD-LW-VT-LA für das Haushaltsjahr 2026 |
|
VO/2025/14319 |
|
| Ö 5.3 |
|
|
Wirtschaftsplan 2026 für den Eigenbetrieb Kurbetrieb Travemünde (Zurückgestellt am 09.09.2025 - Hierzu wird Herr Kirchhoff anwesend sein) |
|
VO/2025/14056 |
|
| Ö 5.4 |
|
|
Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 82 Abs.1 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein für die Produkte Entgeltermäßigung, Tagespflege und Planung und Bezuschussung KiTa |
|
VO/2025/14465 |
|
| Ö 5.5 |
|
|
1. Nachtragshaushaltsplan der Stiftung "Heiligen-Geist-Hospital" für das Haushaltsjahr 2025 |
|
VO/2025/14483 |
|
| Ö 5.6 |
|
|
Feststellung des Rechnungsergebnisses der Senior:InnenEinrichtungen der Hansestadt Lübeck für das Jahr 2024 und überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) für das Produkt Senior:InnenEinrichtungen in 2025 |
|
VO/2025/14493 |
|
| Ö 5.7 |
|
|
Aufhebung eines Sperrvermerks (Liegt nun vor) |
|
VO/2025/14460 |
|
| Ö 5.8 |
|
|
Preistarif der Museen der Hansestadt Lübeck - Anpassung der Ticketpreise für Erwachsene |
|
VO/2025/14366 |
|
| Ö 5.9 |
|
|
Preistarif I für die Lübecker Schwimmbäder ab 01. 10. 2025 (Zurückgestellt am 22.07.2025) |
|
VO/2025/14264 |
|
| Ö 5.10 |
|
|
Richtlinie zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen ab dem Haushaltsjahr 2026 |
|
VO/2025/14425 |
|
| Ö 5.11 |
|
|
Bewerbung beim Projekt Meeresschutzstädte |
|
VO/2025/14447 |
|
| Ö 5.12 |
|
|
Teilnahme Lübecks im EU-Forschungsprojekt "DISCO-ADAPT" |
|
VO/2025/14461 |
|
| Ö 5.13 |
|
|
Bebauungsplan 01.70.00 - Wallhalbinsel/Holstentorplatz - Satzungsbeschluss
(Zurückgestellt am 22.07.2025) |
|
VO/2025/14331 |
|
| Ö 5.14 |
|
|
Projektfreigabe "Theater Lübeck - Bestandserhaltende Maßnahmen; Förderprogramm" Beckergrube 16, 23552 Lübeck |
|
VO/2025/14517 |
|
| Ö 5.15 |
|
|
Verkehrsentwicklungsplan - Teilgutachten Potenzialanalyse Straßenbahn (Zurückgestellt am 10.12.2024) |
|
VO/2024/13418 |
|
| Ö 5.16 |
|
|
Mühlentorplatz - Umgestaltung zur signalisierten Kreuzung (Zurückgestellt am 20.05.2025) |
|
VO/2025/13939 |
|
| Ö 5.17 |
|
|
Elbe-Lübeck-Kanal - Positionierung der Hansestadt Lübeck zur Aktivierung des vorhandenen Transportpotenzials auf dem Elbe-Lübeck-Kanal
|
|
VO/2025/14431 |
|
| Ö 6 |
|
|
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
|
|
|
| Ö 6.1 |
|
|
Fraktion Linke & GAL, AT: Einrichtung einer Energieagentur / eines Kompetenzzentrums Klimaneutralität (Überweisung in den HA und USO mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft - Zurückgestellt am 22.07.2025) |
|
VO/2025/14000-01 |
|
| Ö 6.2 |
|
|
AfD: Beflaggung an Dienstgebäuden und Liegenschaften der Hansestadt Lübeck (Überwiesen zur abschließenden Beratung - Zurückgestellt am 09.09.2025) |
|
VO/2025/14326 |
|
| Ö 6.3 |
|
|
AT - CDU, BÜ90/DIE GRÜNEN, FDP zu: Initiative zur Entlastung der Verwaltung kommunales Vorschlagwesen zum Bürokratieabbau auf drei Ebenen (Überwiesen in den HA mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft - Zurückgestellt am 09.09.2025) |
|
VO/2025/14433-01 |
|
| Ö 7 |
|
|
Anträge von Ausschussmitgliedern |
|
|
|
| Ö 7.1 |
|
|
AM Christopher Lötsch (CDU), AM Dr. Axel Flasbarth (BÜ90/DIE GRÜNEN), AM Thorsten Fürter (FDP): Erstellung eines Konzepts zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Stadtverwaltung Lübeck |
|
VO/2025/14550 |
|
| Ö 8 |
|
|
Gleichstellung |
|
|
|
| Ö 8.1 |
|
|
Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Lübeck 2025 |
|
VO/2025/14386 |
|
| Ö 8.2 |
|
|
2. Lübecker Aktionsplan Gleichstellung | Queer |
|
VO/2025/14385 |
|
| Ö 9 |
|
|
Verschiedenes |
|
|
|
| Ö 10 |
|
|
Ende des öffentlichen Teils |
|
|
|
| N 11 |
|
|
Genehmigung der Niederschrift |
|
|
|
| N 11.1 |
|
|
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.07.2025 (Niederschrift liegt vor) |
|
|
|
| N 11.2 |
|
|
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 22.07.2025 (Niederschrift liegt vor) |
|
|
|
| N 11.3 |
|
|
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 09.09.2025 (Niederschrift liegt vor) |
|
|
|
| N 12 |
|
|
Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
|
|
|
| N 12.1 |
|
|
NEU: Mündl. Anfrage von AM Zander: Sachstand zur Ausschreibung für Stadtmöblierung |
|
|
|
| N 13 |
|
|
Berichte |
|
|
|
| N 13.1 |
|
|
Quartalsbericht 2/2025 der städtischen Gesellschaften und Betriebe |
|
|
|
| N 13.2 |
|
|
Bericht über die Jahresabschlüsse 2024 der städtischen Unternehmen |
|
|
|
| N 14 |
|
|
Beschlussvorlagen |
|
|
|
| N 14.1 |
|
|
Beamtenangelegenheiten, soweit der Hauptausschuss die Entscheidung trifft
Beförderung einer Bereichsleitung |
|
|
|
| N 14.2 |
|
|
Kapitaleinlage der Hansestadt Lübeck in die Stadtwerke Lübeck Gruppe GmbH |
|
|
|
| N 14.3 |
|
|
Erneute Ausschreibung eines Rahmenvertrages für das Leasing von Fahrrädern für die Beschäftigten der Hansestadt Lübeck |
|
|
|
| N 14.4 |
|
|
Vermarktungskonzept für das Wohnbaugebiet Schlutuper Straße/ Lauerhofer Feld (B-Plan 07.32.00) - Änderungen |
|
|
|
| N 14.5 |
|
|
Abschluss einer Vereinbarung mit Possehl Umweltschutz GmbH zur Ablösung von Unterhaltungspflichten in der ehem. Kiesgrube Dummersdorf |
|
|
|
| N 14.6 |
|
|
Gründung der Windpark Binnen GmbH & Co. KG durch die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH |
|
|
|
| N 14.7 |
|
|
Anmietung Otto-Mortzfeld-Schule - Beethovenstraße 20, 23556 Lübeck |
|
|
|
| N 14.8 |
|
|
Ausschreibung und Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Reinigung von Schutzbekleidung sowie einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Verbrauchsmaterialien des Rettungsdienstes der Berufsfeuerwehr Lübeck |
|
|
|
| N 14.9 |
|
|
Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen und Verkauf von Gebäuden in Lübeck Niendorf |
|
|
|
| N 14.9.1 |
|
|
Empfehlung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zu VO/2025/14471 - Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen und Verkauf von Gebäuden in Lübeck Niendorf |
|
|
|
| N 14.10 |
|
|
Beginn der Ausschreibung von Dienstleistungen über 175.000 EUR für Unterhaltsreinigung
Gewerk: Gebäudereinigung
|
|
|
|
| N 14.11 |
|
|
Beginn der Ausschreibung von Dienstleistungen über 175.000 EUR
Unterhaltsreinigung
Gewerk: Gebäudereinigung |
|
|
|
| N 15 |
|
|
Verschiedenes |
|
|
|
| Ö 16 |
|
|
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|