Vorlage - VO/2025/14306  

Betreff: Haushalt 2026
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauAktenzeichen:20.21.2026.0.00
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
18.09.2025 
19. Sitzung des Schul- und Sportausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
23.09.2025 
39. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
14.10.2025 
40. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung
02.10.2025 
19. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028) geändert beschlossen   
Bauausschuss zur Vorberatung
06.10.2025 
38. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
03.11.2025 
39. Sitzung des Bauausschusses      
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
07.10.2025 
17. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
13.10.2025 
21. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
13.10.2025 
19. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Ausschuss für Soziales zur Vorberatung
15.10.2025 
24. Sitzung des Ausschusses für Soziales zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
06.11.2025 
Sondersitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung) geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Vorbericht
Anlage 2 - Produkthaushalt 2026
Anlage 3 - Stellenplan 2026
Anlage 4 - Beteiligungsbericht 2026
Anlage 5 - Budgetübersicht HH 2026
Anlage 6 - Durchführungsbestimmungen 2026
Anlage 7 - Gebühren und Entgelte 2026
Anlage 8 - Konsolidierungsmaßnahmen 2026
Anlage 8.1 - Stellungnahme Frauenbüro zur Konsolidierungsliste

Beschlussvorschlag

1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus

 

dem Vorbericht  

Anlage 1

je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 wird beschlossen.
 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den

 städtischen Budgetübersichten                                                                         Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
des Haushalts                                                                                                    Anlage 6

und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte  Anlage 7  zur Kenntnis genommen.
 

3.      Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß                                                           Anlage 8
werden beschlossen und der rgermeister mit deren Durchführung beauftragt.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1. im Ergebnisplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf     1.192.314.600  EUR

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    1.354.745.500  EUR

 einen Jahresüberschuss von  

 einen Jahresfehlbetrag von        162.430.900 EUR

2. im Finanzplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      1.162.432.500  EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      1.292.723.900 EUR

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä-
tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf       123.030.300  EUR

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions-
tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                           160.666.300  EUR

 

   

festgesetzt.        (Stand: 29.07.2025)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-
rderungsmaßnahmen          83.382.700 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf    105.320.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf      495.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf  4.450,796 
 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            412 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      575 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                           450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

 

 

 

§ 5

 

Der Gesamtbetrag r max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um
die sich aus der           Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026
festgesetzt:  4450,796 Planstellen.

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Fachbereiche 1-5, Eigenbetriebe und

Eingearbeitet im Haushaltsplan

Eigengesellschaften

einschl. Anlagen

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Planung stellt keine direkte Relevanz für Kinder und Jugendliche dar. Die Beteiligung erfolgt im Rahmen der Umsetzung der mit diesem Haushalt geordneten Maßnahmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 77 Abs. 1 Gemeindeordnung SH

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja: Defizit Ergebnisplan: 162,4 Mio. EUR
Kreditbedarf: 83,4 Mio. EUR
Verpfl.Ermächtigungen: 105,3 Mio. EUR

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

Nicht durch den Satzungsbeschluss.

Einzelne Maßnahmen werden gesondert erläutert.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Allgemeiner Überblick

Der Haushaltsplan gliedert sich in einen Ergebnisplan und einen Finanzplan sowie in Teilpläne. Der Stellenplan ist Teil des Haushaltsplanes, ebenso wie der Beteiligungsbericht und der Vorbericht.

 

Die Finanzlage der Hansestadt Lübeck hat sich gegenüber dem Vorjahr weiter verschlechtert. Die Kommunen in Schleswig-Holstein verzeichnen historische Defizite, insbesondere bei den zentralen Orten und Kreisen. Bei allen Städten kollidieren verminderte Steuereinnahmen im Zuge der gesamtwirtschaftlichen, stagnierenden Entwicklung mit der Last von Sozialaus-gaben. Während diese landesweit von 2023 zu 2024 um 11,7% gestiegen sind, konnten die Steuereinnahmen nur um 1,4 % wachsen  (Quelle: Städteverband SH). Im Ergebnis befinden sich die Kommunen in ihrer größten Finanzkrise seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Mit den Prognosen der letzten Steuerschätzungen wird sich die negative Entwicklung weiter verschärfen, da sich die Einnahmen auch mittel- und langfristig deutlich von den weiter wachsenden Aufgaben mit entsprechender Ausgabenlast entfernen. Die Kommunen übernehmen rd. ein Viertel der gesamtstaatlichen Aufgaben. Ihnen steht dafür aber nur ein Siebtel der Steuereinnahmen zu. Das Land Schleswig-Holstein kann diese Lücke nicht schließen, kann die finanziellen Folgen weiterer Aufgabenübertragungen von Bund und Land an die Kommunen nicht kompensieren. 


Die Planung des Haushalts 2026 basiert r die Hansestadt Lübeck wesentlich auf den abgerechneten Zahlen 2024. Das Haushaltsjahr 2024 musste mit einem Defizit von 94,7 Mio. EUR abgeschlossen werden.

 

Wesentliche Aufwandspositionen stellen sich wie folgt dar:
 

 

Ergebnis 2024

Planung 2025

Planung 2026

Kindertagesbetreuung

  76,45

  73,95

  82,02

Transferleistungen Sozialhilfe

286,49

293,02

306,63

Transferleistungen Jugendhilfe

(innerh- u. außerhalb von Einr.; EGH)

107,07

110,59

127,47

Personalaufwendungen

256,29

280,49

305,34

Bauunterhaltung Hochbau

20,03

17,81

55,63

          Beträge in Mio. EUR

 

Die Steuererträge entwickeln sich für die Hansestadt Lübeck ähnlich zu den oben dargestellten landesweiten Erträgen. Die Mai-Steuerschätzung lässt auchr die wirtschaftliche Entwicklung in der Hansestadt Lübeck keine Belebung erkennen, so dass für die wichtige Ertragsquelle Gewerbesteuer keine nennenswerte Steigerung geplant werden kann. Die zum 01.01.2025 in Kraft getretene Neureglung der Grundsteuer wird in 2025 verwaltungsseitig umgesetzt. Nach bisherigen Berechnungen und Prognosen wird der im November 2024  beschlossene Hebesatz zu einer aufkommensneutralen Erhebung für die Hansestadt Lübeck führen.

Die aufgrund gerichtlicher Hinweise in 2024 geänderte Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer VO/2025/13950 führt in 2026 zu geplanten Erträgen i.H.v. 2,82 Mio. EUR.

Ausgehend von dem Berichtsauftrag zur Einführung einer Übernachtungssteuer und dem Bericht der Verwaltung dazu mit VO/2022/11237-02 wird landesseitig auf Wunsch der Hansestadt Lübeck eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes vorgesehen. Eine Lösung zeichnet sich ab, so dass voraussichtlich ab 2027 Erträge geplant werden können, auch wenn noch keine Klarheit zur Ausgestaltung besteht. Auf der Konsolidierungsliste befindet sich demgemäß eine entsprechende Position mit 4 Mio. EURr 2026 noch in der Prüfung, ab 2027 im Haushalt eingeplant. Über die Verwendung der Erträge wird mit konkreterer   Planung spätestens bei einer Satzungsvorlage zu befinden sein.

 

 

Ergebnis 2024

Planung 2025

Planung 2026

Gewerbesteuer

169,96

165,63

177,61

Grundsteuer A und B

39,06

39,19

39,59

Gemeindeanteil Einkommensteuer

114,19

116,69

127,72

Gemeindeanteil Umsatzsteuer

24,29

26,15

26,2

Zweitwohnungssteuer

2,78

2,76

2,82

 

 

 

 

Schlüsselzuweisungen

208,29

220,00 (vorl. IST 219.280)

224,00

Zuweisungen nach § 32 FAG

10,95

10,50 (vorl. IST 12.238)

12,20

          Beträge in Mio. EUR

 

r die Planung des Haushalts 2026 muss in der Folge wieder eine Konsolidierungsliste   erarbeitet werden, die dieser Haushaltsvorlage mit der Anlage 8 beiliegt. Nur mit weiteren Einsparbemühungen wird es möglich, Handlungsspielräume zurückzugewinnen. Die Liste gliedert sich in Einsparvorschläge der Verwaltung, die bereits in die Verwaltungsplanung eingeflossen sind (grün hinterlegt). Veränderungen an diesen Positionensen finanzielle Folgen für das geplante Defizit aus. Wohingegen die rot hinterlegten Maßnahmen zu einer Haushaltsverbesserung führen. Die von der Verwaltung vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen führen in Summe zu einer Verbesserung des Haushalts in Höhe von rd. 8,2 Mio. EUR in 2026 und jeweils 12,5 12,8 Mio. EUR in den Jahren 2027-2029.
Neben den bezifferten Einzelmaßnahmen hat die Verwaltung weitere Konsolidierungen geplant, die noch nicht konkret bezifferbar oder als Prüfauftrag ausgestaltet sind. Damit wird die Haushaltskonsolidierung stringent fortgesetzt. Zu diesen Maßnahmen wird es mit deren Fortgang Berichte an die politischen Gremien geben.
Schließlich hat die Verwaltung eine strukturierte Aufgabenkritik als Prozess konzeptionell aufgelegt. Für kommenden Haushalte wird es damit möglich, sämtlich wahrgenommene Aufgaben in einem gegliederten Prozess zu hinterfragen und Veränderungen den Entscheidungsträgern mit fundierter Begründung sowie finanziellen Folgen vorzulegen.

Gemäß Hinweis des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport findet sich im Vorbericht auch die zum vorherigen Haushalt von der Verwaltung vorgelegte Konsolidierungsliste mit den Ergebnissen aus dem Bürgerschaftsbeschluss zum Haushalt 2025.

 

Der Stellenplan 2026 enthält 83 neue Planstellen. Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Budgetübersichten der Fachbereiche. Die jeweils angeführten Begründungen helfen bei der Einordnung und Prüfung der Notwendigkeit der einzelnen Stellen.

 

Zur Sicherstellung der Liquidität muss der Höchstbetrag der Kassenkredite von bislang 360 Mio. EUR auf 495 Mio. EUR erhöht werden. Mit Veränderungen am Zinsmarkt kann es wirtschaftlich sein, den Bodensatz des Bedarfes an Kassenkrediten nicht kurzfristig, sondern mittelfristig zu finanzieren. Auf diese Weise kann ein Zinsniveau für den Bodensatz über das Ende des Haushaltsjahres hinaus bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes gesichert werden. Dieser Bodensatz wird wie im Vorjahr auf 180 Millionen veranschlagt.

 

Klimaschutz

ckblick Klimaschutz im Haushalt 2025

Der Haushalt für das Jahr 2025 beinhaltete einen Anteil an Kosten für die Umsetzung des Masterplans Klimaschutz (VO/2023/11957), der das bisherige Maßnahmenpaket zum Klimaschutz (VO/2020/09223) abgelöst hat. Mit der Entscheidung der Bürgerschaft zur Umsetzung eines großen Teils der prioritären Aktivitäten (VO/2023/11957-01-04-01) konnten die Klimaschutzmaßnahmen weitergeführt und ausgeweitet werden. Ein weiterer Aspekt im Haushalt ist die Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung, die im Januar 2025 durch die Bürgerschaft beschlossen wurde (VO/2024/13808 und VO/2024/13808-03).

Mit dem Lübecker Klimafonds und der Gründachförderung sind neue Förderinstrumente für Klimaschutz und Klimaanpassung 2025 gestartet.

 

Klimaschutz im Haushalt 2026

Der Haushaltsplan für 2026 greift das Instrument des Klimabudgets weiterhin auf. Neben Klimaschutz dient das Budget auch der Anpassung an die Folgen des Klimawandels und der Umsetzung der SDG-Ziele der UN für nachhaltige Entwicklung. Genauso wie in den vergangenen Jahren planen die Bereiche zum großen Teil selbst die mit ihren jeweiligen Fachzielen verknüpften Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung auf kommunaler Ebene im jeweiligen Bereichshaushalt ein. Das Klimabudget dient darüber hinaus für Projekte, die nicht im Bereichshaushalt berücksichtigt werden konnten.

 

Die folgenden inhaltlichen Vorgaben konkretisieren die Anforderungen an die Mittelvergabe aus dem Klimabudget:

- Umsetzung der prioritären Aktivitäten des Masterplans Klimaschutz
(VO/2023/11957-01-04-01)

- Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes (siehe Beschluss der Bürgerschaft aus
 September 2020 (VO-2020-09071). Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Stadt
robuster gegenüber den unvermeidbaren Folgen des Klimawandels zu gestalten, Schäden zu minimieren und die hohe Lebensqualität in Lübeck zu erhalten.

- Umsetzung der SDG-Ziele mit entwicklungspolitischer Ausrichtung auf lokaler Ebene. Die Hansestadt Lübeck hat sich mit der Unterzeichnung der Agenda 2030 zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele auf lokaler Ebene verpflichtet (VO/2019/08415).

 

 

Investitionen 2026

Die Investitionsplanung gestaltet sich trotz Prioritätensetzungen sehr schwierig. Dem Anlagevergen von 1,4 Mrd. EUR stehen nicht genügend Unterhaltungs- und Sanierungsmittel gegenüber, um einen dauerhaften Werterhalt sicherzustellen. Weiterhin besteht ein hoher Investitionsstau und Sanierungsdruck ausgehend von unterlassenen Investitionen vorheriger Jahrzehnte in vielen Bereichen der städtischen Infrastruktur. Damit wird es zunehmend herausfordernd, die gesetzlichen Verpflichtungen insbesondere zur Verkehrssicherung, aber auch zur Umsetzung der Ganztagesbetreuung aufrecht zu erhalten. Eine erste Orientierung an dem für 2025 genehmigten Kreditvolumen von 65 Mio. EUR lässt diese Anforderungen bereits in Zweifel ziehen. Mit der Fortführung begonnener Maßnahmen und der notwendigen Erneuerung auch kritischer Infrastrukturen wird ein Kreditbedarf 2026 in Höhe von 83,4 Mio. EUR erforderlich, der sich zusammensetzt aus investiven Auszahlungen i.H.v. 120,3 Mio. EUR, erwarteten Förderzahlungen von 25 Mio. EUR, sowie eigenen Vermögensverkäufen, insbesondere Grundstücken, von 12 Mio. EUR.

Das Investitionsprogramm des Bundes mit dem sog. Sondervermögen wird derzeit ausgestaltet.r Schleswig-Holstein liegen Gesetzentwürfe vor, die die Umsetzung der Bundesprogramme regeln sollen. Mangels Beträgen besteht dazu keine Planungsreife, wenn auch schon in 2026 für einzelne städtische Investitionsmaßnahmen Gelder fließen könnten. Diese werden jedoch die strukturelle Unterfinanzierung des städtischen Haushalts nicht lösen, sondern allenfalls in wenigen Punkten kleinere Erleichterungen bewirken.

 

Die Investitionen der Fachbereiche in Klimaschutz und Klimaanpassung werden durch die Zuordnung zu einer der 25 Klimastellschrauben in der Haushaltsplanung sichtbar gemacht. Demnach werden 2026 im Haushalt 38 Klimainvestitionsmaßnahmen mit einem Volumen von 37,5 Mio. € geplant. Die Verknüpfung der Haushaltsanmeldungen mit den Stellschrauben erhöht die Transparenz für die erfolgte Ausrichtung des Haushalts auf den Klimaschutz. So kann nach klimarelevanten Haushaltsanmeldungen gefiltert und bei Bedarf nachgesteuert werden.

Bei der Zuordnung zu Stellschrauben wird jeweils die Gesamtinvestitionssumme des Projektes angegeben. Dies gibt keine Auskunft darüber wie hoch der Klimaschutzanteil der Investition ist. Bei einigen Investitionen, wie z.B. der Errichtung einer Photovoltaikanlage, kann der Anteil bei 100% liegen. Bei einem Großteil der Investitionen wird der Klimaschutzaspekt jedoch nur einen kleineren Anteil ausmachen. Daher ist die Summe der Investitionen mit Klimastellschrauben nicht gleichbedeutend mit der tatsächlichen Investition in Klimaschutz- und Klimaanpassung. Zukünftig wird darauf hingearbeitet diese Zuordnung genauer vorzunehmen.

 

Investitionen in Straßen, Brücken, Hafenanlagen und Hafenbahn sind auch im Zusammenhang zur zivilen Verteidigung zu sehen. Mit der besonderen Lage der Hansestadt Lübeck steht der Erhalt von Infrastruktur auch z.B. für logistische Unterstützungsleistungen in besonderer Betrachtung.

 

In einem vorlaufenden Gespräch des Bürgermeisters mit der Kommunalaufsichtsbehörde ist der bestehende Investitionsstau nebst Folgen für künftige Jahre angesprochen worden. Auch im Kontext sich generell verschlechternder Kommunalfinanzen und einer Unterfinanzierung der kreisfreien Städte konnte seitens der Kommunalaufsicht keine Zusage gegeben werden, eine Ausweitung des Kreditrahmens zu genehmigen. Bei Übersendung des Haushalts 2026 nach Beschlussfassung an die Kommunalaufsichtsbehörde wird noch einmal auf die besonderen Rahmenbedingen für die Hansestadt Lübeck hingewiesen werden.

 

Stadtwerke-Kapitaleinlage

Die Kapitalerhöhung 2025 i.H.v. 13 Mio. EUR an die Stadtwerke Lübeck konnte die dortigen Bilanzkennzahlen ausbauen, womit letztlich für künftige Investitionen der Stadtwerke Lübeck Finanzierungen über Kreditinstitute gesichert werden konnten. Wenn auch in der mittelfristigen Finanzplanunghrlich weitere Kapitaleinlagen von 10 Mio. EUR vorgesehen waren, wird im Rahmen der städtischen Prioritätensetzungen eine Einlage in 2026 nicht möglich sein. Für die Folgejahre sind jeweils 5 Mio. EUR vorgesehen. Im konsumtiven Haushalt ist wiederum ein städtischer Zuschuss zum ÖPNV auf Grundlage der bestehenden Betrauung der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH in Höhe von 5 Mio. EUR eingeplant.

 

Jede Einzelinvestitionsmaßnahme wird wie in den Vorjahren mit Begründung im Interaktiven Haushalt dargestellt.

 

Beratungsverfahren

Die Gremienbeteiligung in den Sitzungen aller Fachausschüsse sowie des Hauptausschusses am 23.9.2025 ist mit dem längeren Beratungsverfahren bis zum November möglich.

 

Neben den Unterlagen für die Beschlussfassung in ALLRIS im erforderlichen amtlichen Format stehen alle Haushaltsdaten einschl. der Investitionen im Interaktiven Haushalt webbasiert zur Verfügung.
 


Anlagen

1 Band I Vorbericht

2 Band II Produkthaushalt

3 Band III Stellenplan

4 Band IV Beteiligungsbericht

5 Budgetübersicht

6 Durchführungsbestimmungen

7 Übersicht Gebühren und Entgelte

8 Konsolidierungsmaßnahmen
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 6 1 öffentlich Anlage 1 - Vorbericht (19667 KB)    
Anlage 7 2 öffentlich Anlage 2 - Produkthaushalt 2026 (15902 KB)    
Anlage 1 3 öffentlich Anlage 3 - Stellenplan 2026 (3709 KB)    
Anlage 2 4 öffentlich Anlage 4 - Beteiligungsbericht 2026 (3896 KB)    
Anlage 4 5 öffentlich Anlage 5 - Budgetübersicht HH 2026 (1115 KB)    
Anlage 5 6 öffentlich Anlage 6 - Durchführungsbestimmungen 2026 (338 KB)    
Anlage 3 7 öffentlich Anlage 7 - Gebühren und Entgelte 2026 (618 KB)    
Anlage 8 8 öffentlich Anlage 8 - Konsolidierungsmaßnahmen 2026 (413 KB)    
Anlage 9 9 öffentlich Anlage 8.1 - Stellungnahme Frauenbüro zur Konsolidierungsliste (84 KB)    
Stammbaum:
VO/2025/14306   Haushalt 2026   1.201 - Haushalt und Steuerung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2025/14306-03   AM Puhle: Antrag zu Haushalt 2026   Geschäftsstelle der SPD Fraktion   Antrag eines Ausschussmitgliedes
2025/14306-03-01   AT AM Jörn Puhle (SPD) und AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Antrag zu Haushalt 2026   Geschäftsstelle der SPD Fraktion   interfraktioneller Antrag
5/14306-03-01-01   Empfehlung des Jugendhilfeausschusses: AT AM Jörn Puhle (SPD) und AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Antrag zu Haushalt 2026   4.513 - Jugendarbeit   Empfehlung eines Ausschusses
VO/2025/14306-04   Haushalt 2026   1.201 - Haushalt und Steuerung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2025/14306-05   Antrag des AM Thorsten Fürter (FDP), AM Christopher Lötsch (CDU), AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90/die Grünen) und AM Mandy Siegenbrink (BÜNDNIS 90/die Grünen) zu VO/2025/14306 Haushalt 2026   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   interfraktioneller Antrag
VO/2025/14306-07   Fraktion Linke & GAL: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO 2025/14306 Haushalt 2026   Geschäftstelle LINKE & GAL   Antrag der Fraktion LINKE & GAL
VO/2025/14306-08   BM Möller: Haushalt 2026 - Haushaltsbegleitbeschluss   1.100 - Büro der Bürgerschaft   Antrag Herr Lothar Möller fraktionslos
VO/2025/14306-09   Beirat für Menschen mit Behinderung - Haushaltsbegleitbeschluss Haushalt 2026   2.000.3 - Behindertenbeirat   Antrag eines Ausschusses/Beirates
VO/2025/14306-10   BM Voht und BM Stüttgen: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2025/14306 - Haushalt 2026   1.100 - Büro der Bürgerschaft   Antrag eines Bürgerschaftsmitglieds
VO/2025/14306-11   Die FRAKTION: Haushaltsbegleitantrag Haushalt 2026   Geschäftsstelle der Fraktion DIE FRAKTION   Antrag der Fraktion DIE FRAKTION
VO/2025/14306-12   CDU + Bü90/DIE GRÜNEN - Ergänzungsantrag zu: Haushalt 2026 - Einführung einer Weltkulturerbe-Abgabe   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   interfraktioneller Antrag