Allgemeiner Überblick
Der Haushaltsplan gliedert sich in einen Ergebnisplan und einen Finanzplan sowie in Teilpläne. Der Stellenplan ist Teil des Haushaltsplanes, ebenso wie der Beteiligungsbericht und der Vorbericht.
Die Finanzlage der Hansestadt Lübeck hat sich gegenüber dem Vorjahr weiter verschlechtert. Die Kommunen in Schleswig-Holstein verzeichnen historische Defizite, insbesondere bei den zentralen Orten und Kreisen. Bei allen Städten kollidieren verminderte Steuereinnahmen im Zuge der gesamtwirtschaftlichen, stagnierenden Entwicklung mit der Last von Sozialaus-gaben. Während diese landesweit von 2023 zu 2024 um 11,7% gestiegen sind, konnten die Steuereinnahmen nur um 1,4 % wachsen (Quelle: Städteverband SH). Im Ergebnis befinden sich die Kommunen in ihrer größten Finanzkrise seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Mit den Prognosen der letzten Steuerschätzungen wird sich die negative Entwicklung weiter verschärfen, da sich die Einnahmen auch mittel- und langfristig deutlich von den weiter wachsenden Aufgaben mit entsprechender Ausgabenlast entfernen. Die Kommunen übernehmen rd. ein Viertel der gesamtstaatlichen Aufgaben. Ihnen steht dafür aber nur ein Siebtel der Steuereinnahmen zu. Das Land Schleswig-Holstein kann diese Lücke nicht schließen, kann die finanziellen Folgen weiterer Aufgabenübertragungen von Bund und Land an die Kommunen nicht kompensieren.
Die Planung des Haushalts 2026 basiert für die Hansestadt Lübeck wesentlich auf den abgerechneten Zahlen 2024. Das Haushaltsjahr 2024 musste mit einem Defizit von 94,7 Mio. EUR abgeschlossen werden.
Wesentliche Aufwandspositionen stellen sich wie folgt dar:
| Ergebnis 2024 | Planung 2025 | Planung 2026 |
Kindertagesbetreuung | 76,45 | 73,95 | 82,02 |
Transferleistungen Sozialhilfe | 286,49 | 293,02 | 306,63 |
Transferleistungen Jugendhilfe (innerh- u. außerhalb von Einr.; EGH) | 107,07 | 110,59 | 127,47 |
Personalaufwendungen | 256,29 | 280,49 | 305,34 |
Bauunterhaltung Hochbau | 20,03 | 17,81 | 55,63 |
Beträge in Mio. EUR
Die Steuererträge entwickeln sich für die Hansestadt Lübeck ähnlich zu den oben dargestellten landesweiten Erträgen. Die Mai-Steuerschätzung lässt auch für die wirtschaftliche Entwicklung in der Hansestadt Lübeck keine Belebung erkennen, so dass für die wichtige Ertragsquelle Gewerbesteuer keine nennenswerte Steigerung geplant werden kann. Die zum 01.01.2025 in Kraft getretene Neureglung der Grundsteuer wird in 2025 verwaltungsseitig umgesetzt. Nach bisherigen Berechnungen und Prognosen wird der im November 2024 beschlossene Hebesatz zu einer aufkommensneutralen Erhebung für die Hansestadt Lübeck führen.
Die aufgrund gerichtlicher Hinweise in 2024 geänderte Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer VO/2025/13950 führt in 2026 zu geplanten Erträgen i.H.v. 2,82 Mio. EUR.
Ausgehend von dem Berichtsauftrag zur Einführung einer Übernachtungssteuer und dem Bericht der Verwaltung dazu mit VO/2022/11237-02 wird landesseitig auf Wunsch der Hansestadt Lübeck eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes vorgesehen. Eine Lösung zeichnet sich ab, so dass voraussichtlich ab 2027 Erträge geplant werden können, auch wenn noch keine Klarheit zur Ausgestaltung besteht. Auf der Konsolidierungsliste befindet sich demgemäß eine entsprechende Position mit 4 Mio. EUR für 2026 noch in der Prüfung, ab 2027 im Haushalt eingeplant. Über die Verwendung der Erträge wird mit konkreterer Planung spätestens bei einer Satzungsvorlage zu befinden sein.
| Ergebnis 2024 | Planung 2025 | Planung 2026 |
Gewerbesteuer | 169,96 | 165,63 | 177,61 |
Grundsteuer A und B | 39,06 | 39,19 | 39,59 |
Gemeindeanteil Einkommensteuer | 114,19 | 116,69 | 127,72 |
Gemeindeanteil Umsatzsteuer | 24,29 | 26,15 | 26,2 |
Zweitwohnungssteuer | 2,78 | 2,76 | 2,82 |
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Schlüsselzuweisungen | 208,29 | 220,00 (vorl. IST 219.280) | 224,00 |
Zuweisungen nach § 32 FAG | 10,95 | 10,50 (vorl. IST 12.238) | 12,20 |
Beträge in Mio. EUR
Für die Planung des Haushalts 2026 muss in der Folge wieder eine Konsolidierungsliste erarbeitet werden, die dieser Haushaltsvorlage mit der Anlage 8 beiliegt. Nur mit weiteren Einsparbemühungen wird es möglich, Handlungsspielräume zurückzugewinnen. Die Liste gliedert sich in Einsparvorschläge der Verwaltung, die bereits in die Verwaltungsplanung eingeflossen sind (grün hinterlegt). Veränderungen an diesen Positionen lösen finanzielle Folgen für das geplante Defizit aus. Wohingegen die rot hinterlegten Maßnahmen zu einer Haushaltsverbesserung führen. Die von der Verwaltung vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen führen in Summe zu einer Verbesserung des Haushalts in Höhe von rd. 8,2 Mio. EUR in 2026 und jeweils 12,5 – 12,8 Mio. EUR in den Jahren 2027-2029.
Neben den bezifferten Einzelmaßnahmen hat die Verwaltung weitere Konsolidierungen geplant, die noch nicht konkret bezifferbar oder als Prüfauftrag ausgestaltet sind. Damit wird die Haushaltskonsolidierung stringent fortgesetzt. Zu diesen Maßnahmen wird es mit deren Fortgang Berichte an die politischen Gremien geben.
Schließlich hat die Verwaltung eine strukturierte Aufgabenkritik als Prozess konzeptionell aufgelegt. Für kommenden Haushalte wird es damit möglich, sämtlich wahrgenommene Aufgaben in einem gegliederten Prozess zu hinterfragen und Veränderungen den Entscheidungsträgern mit fundierter Begründung sowie finanziellen Folgen vorzulegen.
Gemäß Hinweis des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport findet sich im Vorbericht auch die zum vorherigen Haushalt von der Verwaltung vorgelegte Konsolidierungsliste mit den Ergebnissen aus dem Bürgerschaftsbeschluss zum Haushalt 2025.
Der Stellenplan 2026 enthält 83 neue Planstellen. Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Budgetübersichten der Fachbereiche. Die jeweils angeführten Begründungen helfen bei der Einordnung und Prüfung der Notwendigkeit der einzelnen Stellen.
Zur Sicherstellung der Liquidität muss der Höchstbetrag der Kassenkredite von bislang 360 Mio. EUR auf 495 Mio. EUR erhöht werden. Mit Veränderungen am Zinsmarkt kann es wirtschaftlich sein, den Bodensatz des Bedarfes an Kassenkrediten nicht kurzfristig, sondern mittelfristig zu finanzieren. Auf diese Weise kann ein Zinsniveau für den Bodensatz über das Ende des Haushaltsjahres hinaus bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes gesichert werden. Dieser Bodensatz wird wie im Vorjahr auf 180 Millionen veranschlagt.
Klimaschutz
Rückblick Klimaschutz im Haushalt 2025
Der Haushalt für das Jahr 2025 beinhaltete einen Anteil an Kosten für die Umsetzung des Masterplans Klimaschutz (VO/2023/11957), der das bisherige Maßnahmenpaket zum Klimaschutz (VO/2020/09223) abgelöst hat. Mit der Entscheidung der Bürgerschaft zur Umsetzung eines großen Teils der prioritären Aktivitäten (VO/2023/11957-01-04-01) konnten die Klimaschutzmaßnahmen weitergeführt und ausgeweitet werden. Ein weiterer Aspekt im Haushalt ist die Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung, die im Januar 2025 durch die Bürgerschaft beschlossen wurde (VO/2024/13808 und VO/2024/13808-03).
Mit dem Lübecker Klimafonds und der Gründachförderung sind neue Förderinstrumente für Klimaschutz und Klimaanpassung 2025 gestartet.
Klimaschutz im Haushalt 2026
Der Haushaltsplan für 2026 greift das Instrument des Klimabudgets weiterhin auf. Neben Klimaschutz dient das Budget auch der Anpassung an die Folgen des Klimawandels und der Umsetzung der SDG-Ziele der UN für nachhaltige Entwicklung. Genauso wie in den vergangenen Jahren planen die Bereiche zum großen Teil selbst die mit ihren jeweiligen Fachzielen verknüpften Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung auf kommunaler Ebene im jeweiligen Bereichshaushalt ein. Das Klimabudget dient darüber hinaus für Projekte, die nicht im Bereichshaushalt berücksichtigt werden konnten.
Die folgenden inhaltlichen Vorgaben konkretisieren die Anforderungen an die Mittelvergabe aus dem Klimabudget:
- Umsetzung der prioritären Aktivitäten des Masterplans Klimaschutz
(VO/2023/11957-01-04-01)
- Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes (siehe Beschluss der Bürgerschaft aus
September 2020 (VO-2020-09071). Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Stadt
robuster gegenüber den unvermeidbaren Folgen des Klimawandels zu gestalten, Schäden zu minimieren und die hohe Lebensqualität in Lübeck zu erhalten.
- Umsetzung der SDG-Ziele mit entwicklungspolitischer Ausrichtung auf lokaler Ebene. Die Hansestadt Lübeck hat sich mit der Unterzeichnung der Agenda 2030 zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele auf lokaler Ebene verpflichtet (VO/2019/08415).
Investitionen 2026
Die Investitionsplanung gestaltet sich trotz Prioritätensetzungen sehr schwierig. Dem Anlagevermögen von 1,4 Mrd. EUR stehen nicht genügend Unterhaltungs- und Sanierungsmittel gegenüber, um einen dauerhaften Werterhalt sicherzustellen. Weiterhin besteht ein hoher Investitionsstau und Sanierungsdruck ausgehend von unterlassenen Investitionen vorheriger Jahrzehnte in vielen Bereichen der städtischen Infrastruktur. Damit wird es zunehmend herausfordernd, die gesetzlichen Verpflichtungen insbesondere zur Verkehrssicherung, aber auch zur Umsetzung der Ganztagesbetreuung aufrecht zu erhalten. Eine erste Orientierung an dem für 2025 genehmigten Kreditvolumen von 65 Mio. EUR lässt diese Anforderungen bereits in Zweifel ziehen. Mit der Fortführung begonnener Maßnahmen und der notwendigen Erneuerung auch kritischer Infrastrukturen wird ein Kreditbedarf 2026 in Höhe von 83,4 Mio. EUR erforderlich, der sich zusammensetzt aus investiven Auszahlungen i.H.v. 120,3 Mio. EUR, erwarteten Förderzahlungen von 25 Mio. EUR, sowie eigenen Vermögensverkäufen, insbesondere Grundstücken, von 12 Mio. EUR.
Das Investitionsprogramm des Bundes mit dem sog. Sondervermögen wird derzeit ausgestaltet. Für Schleswig-Holstein liegen Gesetzentwürfe vor, die die Umsetzung der Bundesprogramme regeln sollen. Mangels Beträgen besteht dazu keine Planungsreife, wenn auch schon in 2026 für einzelne städtische Investitionsmaßnahmen Gelder fließen könnten. Diese werden jedoch die strukturelle Unterfinanzierung des städtischen Haushalts nicht lösen, sondern allenfalls in wenigen Punkten kleinere Erleichterungen bewirken.
Die Investitionen der Fachbereiche in Klimaschutz und Klimaanpassung werden durch die Zuordnung zu einer der 25 Klimastellschrauben in der Haushaltsplanung sichtbar gemacht. Demnach werden 2026 im Haushalt 38 Klimainvestitionsmaßnahmen mit einem Volumen von 37,5 Mio. € geplant. Die Verknüpfung der Haushaltsanmeldungen mit den Stellschrauben erhöht die Transparenz für die erfolgte Ausrichtung des Haushalts auf den Klimaschutz. So kann nach klimarelevanten Haushaltsanmeldungen gefiltert und bei Bedarf nachgesteuert werden.
Bei der Zuordnung zu Stellschrauben wird jeweils die Gesamtinvestitionssumme des Projektes angegeben. Dies gibt keine Auskunft darüber wie hoch der Klimaschutzanteil der Investition ist. Bei einigen Investitionen, wie z.B. der Errichtung einer Photovoltaikanlage, kann der Anteil bei 100% liegen. Bei einem Großteil der Investitionen wird der Klimaschutzaspekt jedoch nur einen kleineren Anteil ausmachen. Daher ist die Summe der Investitionen mit Klimastellschrauben nicht gleichbedeutend mit der tatsächlichen Investition in Klimaschutz- und Klimaanpassung. Zukünftig wird darauf hingearbeitet diese Zuordnung genauer vorzunehmen.
Investitionen in Straßen, Brücken, Hafenanlagen und Hafenbahn sind auch im Zusammenhang zur zivilen Verteidigung zu sehen. Mit der besonderen Lage der Hansestadt Lübeck steht der Erhalt von Infrastruktur auch z.B. für logistische Unterstützungsleistungen in besonderer Betrachtung.
In einem vorlaufenden Gespräch des Bürgermeisters mit der Kommunalaufsichtsbehörde ist der bestehende Investitionsstau nebst Folgen für künftige Jahre angesprochen worden. Auch im Kontext sich generell verschlechternder Kommunalfinanzen und einer Unterfinanzierung der kreisfreien Städte konnte seitens der Kommunalaufsicht keine Zusage gegeben werden, eine Ausweitung des Kreditrahmens zu genehmigen. Bei Übersendung des Haushalts 2026 nach Beschlussfassung an die Kommunalaufsichtsbehörde wird noch einmal auf die besonderen Rahmenbedingen für die Hansestadt Lübeck hingewiesen werden.
Stadtwerke-Kapitaleinlage
Die Kapitalerhöhung 2025 i.H.v. 13 Mio. EUR an die Stadtwerke Lübeck konnte die dortigen Bilanzkennzahlen ausbauen, womit letztlich für künftige Investitionen der Stadtwerke Lübeck Finanzierungen über Kreditinstitute gesichert werden konnten. Wenn auch in der mittelfristigen Finanzplanung jährlich weitere Kapitaleinlagen von 10 Mio. EUR vorgesehen waren, wird im Rahmen der städtischen Prioritätensetzungen eine Einlage in 2026 nicht möglich sein. Für die Folgejahre sind jeweils 5 Mio. EUR vorgesehen. Im konsumtiven Haushalt ist wiederum ein städtischer Zuschuss zum ÖPNV auf Grundlage der bestehenden Betrauung der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH in Höhe von 5 Mio. EUR eingeplant.
Jede Einzelinvestitionsmaßnahme wird wie in den Vorjahren mit Begründung im Interaktiven Haushalt dargestellt.
Beratungsverfahren
Die Gremienbeteiligung in den Sitzungen aller Fachausschüsse sowie des Hauptausschusses am 23.9.2025 ist mit dem längeren Beratungsverfahren bis zum November möglich.
Neben den Unterlagen für die Beschlussfassung in ALLRIS im erforderlichen amtlichen Format stehen alle Haushaltsdaten einschl. der Investitionen im Interaktiven Haushalt webbasiert zur Verfügung.