Vorlage - VO/2025/14425  

Betreff: Richtlinie zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen ab dem Haushaltsjahr 2026
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.041.3 Finanzielle Förderung der Kindertagesbetreuung Bearbeiter/-in: Dührkoop, Björn
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung
11.09.2025 
18. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
23.09.2025 
39. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.09.2025 
18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_1_20250827_Richtlinienentwurf
Anlage_2_20250827_Bericht
Anlage_3_Anlage1_zu_Bericht_Gesetzesbegründung
Anlage_4_Anlage2_zu_Bericht_Evaluationsbericht
Anlage_5_Anlage3_zu_Bericht_Auswertung_Bertelsmann

Beschlussvorschlag

Die Richtlinie zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen in der Hansestadt Lübeck wird in der Fassung der Anlage 1  beschlossen.


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 - Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 - Bereich Recht

keine rechtlichen Bedenken

1.160 - Frauenbüro

zur Kenntnis genommen

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche sind nicht unmittelbar von der Richtlinie betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 15 Abs. 3 KiTaG i. V. m. §§ 86, 86c und 86d Achtes Buch Sozialgesetzbuch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Die zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten und angemessenen Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen freier Träger beschlossenen Budgetverträge laufen mit Ablauf des 31. Dezember 2025 aus (VO/2024/13485).

 

Nicht zuletzt die Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) im November 2024 macht eine Anpassung des bestehenden Finanzierungssystems von Kindertageseinrichtungen in der Hansestadt Lübeck notwendig.

 

Hierzu wurde im Austausch mit der Unterarbeitsgemeinschaft Träger der als Anlage 1 beigefügte Richtlinienentwurf, aufgrund der gesammelten Erkenntnisse (s. Bericht, Anlage 2) erarbeitet.

 

Bestehende und neue Programme, so wie z. B. das aktuell über Budgetverträge finanzierte Programm der Schulminis, werden zukünftig ebenfalls analog der Systematik dieser Richtlinie, jeweils anhand einer noch zu erarbeitenden Richtlinie geregelt werden.

 

 


Anlagen

Anlage 1 Richtlinie der Hansestadt Lübeck zur Förderung von Kindertageseinrichtungen

Anlage 2 Bericht zur Richtlinie nach Anlage 1

Anlage 3 Anlage 1 zum Bericht Gesetzesbegründung zum KiTaG

Anlage 4 Anlage 2 zum Bericht Evaluationsbericht zum KiTaG

Anlage 5 Anlage 3 zum Bericht Krankenstadt in Berufen der Kinderbetreuung, Bertelsmann Stiftung, August 2024
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage_1_20250827_Richtlinienentwurf (73 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage_2_20250827_Bericht (90 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage_3_Anlage1_zu_Bericht_Gesetzesbegründung (640 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage_4_Anlage2_zu_Bericht_Evaluationsbericht (20866 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage_5_Anlage3_zu_Bericht_Auswertung_Bertelsmann (653 KB)