Vorlage - VO/2024/13820  

Betreff: AM Juleka Schulte-Ostermann (Fraktion Linke & GAL): Gleichstellung in Führungspositionen der Hansestadt sicherstellen: Teilzeit, Jobsharing
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
14.01.2025 
25. Sitzung des Hauptausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird gebeten, folgende Fragen schriftlich im Hauptausschuss Januar 2025 zu beantworten:

 

1. Haben die für die Stellenausschreibung und Personaleinstellungen in der Hansestadt Lübeck auf allen Ebenen der Verwaltung verantwortlichen Personen Kenntnis von der Entwicklung und Vorstellung des Leitfadens „Führen in Teilzeit“ genommen? (vgl.: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/leitfaden-zum-thema-fuehren-in-teilzeit-vorgestellt-241242 

und https://www.bmfsfj.de/resource/blob/241356/9a2a5f5a9bed25e7f9d5f6bf07895ace/handlungsleitfaden-data.pdf )

 

2. Haben Vertreter:innen der Hansestadt Lübeck an der Veranstaltung im dbb forum Berlin am 26. Juni 2024 teilgenommen, bei der der Leitfaden vorgestellt wurde? Falls nein, wie wird sichergestellt, dass eventuelle Wissensdefizite in 2025 schnellstmöglich aufgearbeitet werden und bis wann wird dies erfolgt sein?

 

3. Wer übernimmt die Verantwortung dafür, diese Informationen in der Verwaltung auf allen relevanten Ebenen und bei allen relevanten Positionen schnellstmöglich zu implementieren, und welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die Empfehlungen des Leitfadens für Teilzeit und Jobsharing in Führungspositionen auch in der Hansestadt Lübeck verbindlich umzusetzen?


 


Begründung

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat mit dem Gleichstellungsplan 2024 beschlossen, dass Führungspositionen grundsätzlich auch in Teilzeit und Jobsharing ermöglicht und ausgeschrieben werden sollen. Der kürzlich vorgestellte Leitfaden „Führen in Teilzeit“ im öffentlichen Dienst des Bundes zeigt, wie solche Modelle praktisch umgesetzt werden können, um den gesetzlichen Zielen der gleichberechtigten Teilhabe aller Geschlechter an Führungspositionen näherzukommen. 

 

Die Ereignisse um die Ausschreibung der Leitung der Umweltbehörde und die Aussage von Umwelt- und Innensenator Ludger Hinsen am 10.12.2024 im Hausptausschuss, dass eine solche Spitzenposition "völlig ausgeschlossen" in Teilzeit / Jobsharing besetzt werden könne und die Unterstützung dieser Position durch den Bürgermeister, haben jedoch erhebliche Zweifel daran aufgeworfen, ob dieses Thema in der Verwaltung hinreichend bekannt und umgesetzt wird.

 

In der Debatte im Hauptausschuss wurden flexible Arbeitsmodelle von Teilen der Verwaltung als völlig abwegig abglehnt. Die Haltung des Senators und Bürgermeisters steht dabei im klaren Widerspruch zum beschlossenen Gleichstellungsplan der Bürgerschaft sowie den Zielen des Bundes.

 

Es ist daher dringend zu klären, wie sichergestellt wird, dass die Führung der Hansestadt Lübeck in diesen Fragen handlungsfähig bleibt und ihren rechtlichen sowie gesellschaftspolitischen Verpflichtungen gerecht wird.

 

Insbesondere in Anbetracht der gleichstellungspolitischen Bedeutung und der rechtlichen Verpflichtung zur Gleichberechtigung aller Geschlechter ist es unerlässlich, dass sich die Verwaltung der Hansestadt Lübeck systematisch mit den Best-Practice-Beispielen und konkreten Handlungsempfehlungen des Leitfadens auseinandersetzt und diese ebenso wie den per Bürgerschaftsbeschluss verbindlich geltenden Gleichstellungsplan der Hansestadt uneingeschränkt umsetzt. Es darf nicht zugelassen werden, dass von Seiten der Verwaltung, insbesondere des Senators Hinsen und des Bürgermeisters Lindenau, Argumente vorgebracht werden, die die gleichstellungspolitischen Ziele und Beschlüsse außer Kraft setzen. Eine solche Haltung, die eine Verweigerung darstellt, die Arbeitsorganisation und die Abläufe in der Verwaltung den Anforderungen der Gleichstellung anzupassen, muss für sie Zukunft und alle noch kommenden Stellenausschreibungen der Verwaltung unbedingt vermieden werden.
 


Anlagen