Die Planung und Gestaltung integrativer Maßnahmen und deren Refinanzierung erfolgt in enger Abstimmung und Austausch mit den Fachdiensten der Jugendhilfe im Bereich 4.510 Familienhilfen / Jugendamt (Eingliederungshilfe).
Rückblick auf die Kosten 2024 / 2025
Die Durchführung der heilpädagogischen Maßnahmen und Assistenzen mit eigenem Personal der HL ist kostengünstiger. Die untenstehende Tabelle verdeutlicht das.
01.04.2024 – 31.03.2025 | Anzahl der Stellen* | Kosten pro Stunde extern** | Externe Träger* | Kosten pro Stunde intern*** | Personal HL | Ersparnis |
Heilpädagogische Fachkraft 4 Vollzeitstellen | 4 | 61,15 € | 369.835 € | 52,86 € | 319.703 € | 50.132 € |
Kosten Assistenzkraft 5 Vollzeitstellen | 5 | 38,83 € | 293.592 € | 30,49 € | 230.510 € | 63.082 € |
*Es wurde von monatlich 126 Stunden/pro Fachkraft ausgegangen.
**Die realen Kosten für externe Institute.
***Bei dem Personal der HL wurden die entstandenen Personalkosten für 2024/2025 zugrunde gelegt.
Ausgehend von 4 Vollzeitstellen für Heilpädagog:inne entstand bei der Versorgung der Maßnahmen durch externe Institute eine Gesamtausgabe von jährlich ca. 369.835 Euro.
Durch die neu eingestellten heilpädagogischen Fachkräfte beliefen sich die Kosten für 01.04.2024-31.03.2025 real auf 319.703 Euro. So liegt die gesamte Ersparnis bei 50.132 Euro.
Ausgehend von 5 Vollzeitstellen von Assistent:innen entstehen bei der Versorgung durch externe Institute eine Gesamtausgabe von jährlich ca. 293.592 Euro.
Durch die neueingestellten Assistenzkräfte beliefen sich die Kosten für 01.04.2024-31.03.2025 real auf 230.510 Euro. So liegt die gesamte Ersparnis bei 63.082 Euro.
Im Jahr 2024 / 2025 ergab sich somit für 4 heilpädagogische Fachkräfte und 5 Assistenzkräfte eine Ersparnis von 113.214 Euro.
Ausblick auf kalkulatorische Kosten 2026 / 2027
Die Kostenersparnis würde sich in den Folgejahren fortsetzen und steigern. Die Ausgangslage für sind eigene 8 heilpädagogische Fachkräfte und eigene 10 Assistent:innen.
Die Tabellen verdeutlichen die jährlichen Kosten der Fachkräfte in den Jahren 2026 und 2027 auf der Basis der Personalkostendurchschnittswerte in 2026 und einer kalkulatorischen Steigerung von 5% in 2027.
01.01.2026 – 31.12.2026 | Anzahl der Stellen* | Kosten pro Stunde extern** | Externe Träger | Kosten pro Stunde intern*** | Personal HL | Ersparnis |
Heilpädagogische Fachkraft 8 Vollzeitstellen | 8 | 63,28 € | 765.435 € | 50,36 € | 609.152 € | 156.283 € |
Kosten Assistenzkraft 10 Vollzeitstellen | 10 | 38,83 € | 587.110 € | 32,01 € | 483.966 € | 103.144 € |
*Es wurde von monatlich 126 Stunden/pro Fachkraft ausgegangen.
** Die Kosten für externe Institute (ab Januar 2025).
***Die Berechnung erfolgte auf der Grundlage der Personalkostendurchschnittswerte – Heilpädagogische Fachkräfte S 9 - 76.144 Euro und Assistenzkräfte S 2 - 48.396 Euro
Die Kalkulation beinhaltet die wesentlichen betrieblichen Kostenfaktoren.
Im Jahr 2026 ergibt sich somit für 8 heilpädagogische Fachkräfte und 10 Assistenzkräfte eine Ersparnis von 259.427 Euro.
01.01.2027 – 31.12.2027 | Anzahl der Stellen* | Kosten pro Stunde extern** | Externe Träger | Kosten pro Stunde intern*** | Personal HL | Ersparnis |
Heilpädagogische Fachkraft 8 Vollzeitstellen | 8 | 66,44 € | 803.658 € | 52,88 € | 639.636 € | 164.022 € |
Kosten Assistenzkraft 10 Vollzeitstellen | 10 | 40,77 € | 616.442 € | 33,61 € | 508.183 € | 108.259 € |
*Es wurde von monatlich 126 Stunden/pro Fachkraft ausgegangen.
** Es wurden die aktuellen Kosten pro Stunde zzgl. 5 % zugrunde gelegt. Bei dieser Kalkulationsgröße wurden die meisten Kostenfaktoren und Risiken berücksichtigt.
***Die Berechnung erfolgte auf der Grundlage der Personalkostendurchschnittswerte – Heilpädagogische Fachkräfte S 9 und Assistenzkräfte S 2 – zzgl. 5 %.
Die Kalkulation beinhaltet die wesentlichen betrieblichen Kostenfaktoren.
Im Jahr 2027 ergibt sich somit für 8 heilpädagogische Fachkräfte und 10 Assistenzkräfte eine Ersparnis von 272.281 Euro.
Die Gesamtersparnis beläuft sich somit in den Jahren 2024/2025 – 2027 auf 644.922 Euro.
Refinanzierung durch Leistungen der Eingliederungshilfe
Qualifikation | Anzahl der Stellen | Refinanzierungs- Betrag / pro Jahr | Refinanzierung 2024/2025 - 2027 | Ausgaben 2024/2025 - 2027 |
Heilpädagog:innen | 8 | 612.057 Euro* | 1.836.172 Euro | 1.568.595 Euro |
Assistent:innen | 10 | 443.520 Euro** | 1.330.560 Euro | 1.222.490 Euro |
*Es wurde der aktuell gezahlte Betrag der Eingliederungshilfe in Höhe von 1.593,90 Euro für je 9,75 Stunden zugrunde gelegt.
**Für die Refinanzierung wurde der aktuell gezahlte Betrag der Eingliederungshilfe in Höhe von 123,20 Euro pro 30 Kalendertage zugrunde gelegt. Es wird davon ausgegangen, dass ein/eine Assistent:in mit 39 Stunden 2 Kinder im Umfang von 19,5 Stunden betreut.
Somit sind die beantragten Stellen im vollem Umfang refinanziert.
Entwicklung der Qualität
Eltern machen immer häufiger von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl einer Kita, bezogen auf Kinder mit Behinderung, Gebrauch. Die zusätzliche Förderung der Kinder muss durch heilpädagogische Fachkräfte oder vergleichbar qualifizierte Kräfte gewährleistet werden (vgl. § 28 Absatz 4 KiTaG). Dieser Tatsache konnte aufgrund der neu eingestellten Fachkräfte immer öfter entsprochen werden. Aktuell bzw. im Vergleich der letzten Jahre werden ca. 35-45 Kinder in Einzelintegrationsmaßnahmen in den 28 Städtischen Kitas versorgt und fachlich begleitet. Kinder mit schwerwiegenderen Behinderungen (ab Pflegegrad 3) werden zusätzlich durch eine Assistenzkraft unterstützt.
Das eigene heilpädagogische Personal und die eigenen Assistenzkräfte konnten sich gut in die jeweiligen Kitas, ihre Strukturen und die Teams eingliedern. Die dauerhafte Anwesenheit der Fachkräfte bewirkte eine kontinuierliche und anhaltende Veränderung der Haltung und Arbeitsweise der jeweiligen Teams. Das Interesse an heilpädagogischen Themen stieg deutlich. Es zeigte sich ein Anstieg an Fortbildungen mit heilpädagogischen Inhalten. Es wurde ein kitaübergreifendes städtisches Netzwerk aller heilpädagogischen Fachkräfte gegründet.
Ein Fachtag in 2024 zum Thema Autismus mit dem Referenten Klaus Kokemoor wurde mit großem Interesse angenommen und durchgeführt. Die Ausbildung zum Marte Meo Berater sowie der entsprechende Grundkurs finden fortlaufend Zuspruch. Mit dem Ergebnis, dass die Marte Meo Methode (ein heilpädagogisches Arbeitsinstrument) zunehmend flächendeckend in den städtischen Kitas praktiziert wird. Es entsteht auf diese Weise ein kontinuierlicher Zuwachs an heilpädagogischem Wissen auch bei nicht heilpädagogisch ausgebildeten Fachkräften. Die Motivation zur Aufnahme von Kindern mit Behinderung nimmt zu.
Die Dienst- und Fachaufsicht liegt im Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen. Dadurch konnte sichergestellt werden, dass die Basiskonzeption des Trägers genauso berücksichtigt wird, wie das geltende Leitbild und die pädagogischen Standards. Ein intensiver fachlicher Austausch wurde möglich. Die Teilhabe der Kinder mit Behinderung erfuhr dadurch Stabilität, Konstanz und Qualität. Auch die Begleitung von Kindern mit schweren Behinderungen (ab Pflegegrad 3) wurde möglich. Das Ziel, dass Kinder – egal ob mit oder ohne Behinderung - am Kita-Alltag teilhaben können, ist mit Hilfe der internen heilpädagogischen Fachkräfte und Assistent:innen, bezogen auf die neu beantragten Stellen im Kita-Jahr 2023/2024, erreicht.
Die heilpädagogischen Fachkräfte und Assistent:innen müssen aus- bzw. fortgebildet sein und sichern so die Teilhabe und die Förderung für die Kinder mit Behinderung. Neben dem heilpädagogischen Bereich erlangte besonders die Assistenzleistung eine zunehmende Akzeptanz bei den Fachkräften in den Kindertageseinrichtungen. Sowohl die heilpäda-gogischen Fachkräfte, als auch die Assistenzkräfte, sind ein fester Bestandteil der Kita-Teams geworden. Sie nehmen an Mitarbeiterbesprechungen, Fortbildungen und ggf. Ausflügen der Kita teil und unterstützen die Einrichtung zum Gewinn aller, indem sie individuelle Lösungen anbieten und neue Wege möglich machen. Die heilpädagogischen Fachkräfte sind wichtige Multiplikator:innen für den städtischen Träger in Bezug auf eine inklusive Haltung und den Umgang mit Kindern mit Behinderung.
Die Assistent:innen unterstützen zusätzlich, wenn Kinder mit Behinderung Unterstützung im Gruppenalltag oder bei alltäglichen Verrichtungen brauchen. Es zeigte sich, dass eine adäquate Teilhabe häufig erst durch den zusätzlichen Einsatz von Assistenzkräften ermöglicht werden konnte. Die Assistenzkräfte schafften die Freiräume damit die Fachkräfte Kapazitäten für die Versorgung und Begleitung von Kindern mit stärkeren Behinderungen hatten. Wie bei den Heilpädagog:innen wurde auch hier der Vorteil der eigenen Dienst- und Fachaufsicht deutlich.
Die Entscheidung zu internem heilpädagogischen Personal hat verdeutlicht, wie wichtig es ist, dass der städtische Träger qualifiziertes heilpädagogisches Personal einstellt und hier auf entsprechende Qualifikationen achtet. Externe Frühförderinstitute bieten aus Kostengründen und aufgrund des Fachkräftemangels immer häufiger erfahrene Fachkräfte ohne heilpädagogische Expertise für die Maßnahmen an. Für die gleichen Kosten wird auf diese Weise eine verminderte Qualität zur Verfügung gestellt.
Der Städtische Träger kann dem Personalmangel begegnen, da Qualifizierungen für Mitarbeiter:innen zur Staatlich anerkannten Heilpädagog:in angeboten und auch vom eigenen Personal nachgefragt werden. Aktuell befinden sich 5 Fachkräfte in der Ausbildung zur Staatlich anerkannten Heilpädagog:in.
Fazit:
Die Einstellung von eigenen heilpädagogischen Fachkräften und Assistenzkräften hat sich fachlich bewährt. Die Gesamtausrichtung ist zukunfts-, familien- und kindorientiert. Sie dient der Ersparnis und der Konsolidierung. Die Einsparungen, besonders im Bereich der Assistenzleistungen, aber auch bezogen auf die heilpädagogischen Fachkräfte sind explizit und gewährleisten eine maximale Refinanzierung. Die Einstellung eigener heilpädagogischer Fachkräfte und Assistent:innen bewirkt eine nachhaltige Qualitätssteigerung im Hinblick auf die Betreuung von Kindern mit Behinderung in Kitas.
Wir sind der Überzeugung, nicht zuletzt aufgrund der kostengünstigeren Umsetzung des inklusiven Gedankens, dass dieses Konzept weiter zu verfolgen und auszubauen ist.