TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 02.05.2022 |
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SI/2022/185 |
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Ö 3 |
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Beschlussvorlagen |
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Ö 3.1 |
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Bebauungsplan 07.32.00 - Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld - Satzungsbeschluss |
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VO/2022/11036 |
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Ö 3.2 |
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Projektfreigabe als Fortsetzungsmaßnahme zur Umsetzung des 4. Bauabschnitts der Sanierung des C.-J.-Burckhardt Gymnasiums, Ziegelstr. 38, 23556 Lübeck, über 175.000,- EUR |
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VO/2022/11038 |
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Ö 3.3 |
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128. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich - Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 -,
abschließender Beschluss
Bebauungsplan 15.04.00 - Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 - Satzungsbeschluss |
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VO/2022/11042 |
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Ö 3.4 |
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Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der von der Hansestadt Lübeck betriebenen Häfen |
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VO/2022/11047 |
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Ö 3.5 |
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Übertragung der Erschließung für das Gebiet des Bebauungsplanes "15.04.00 Kronsforder Landstraße - südlich BAB 20" |
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VO/2022/11064 |
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Ö 3.6 |
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Bebauungsplan 04.39.00 - Bei der Lohmühle / Grünzug -
Aufstellungsbeschluss (Unterlagen werden nachgereicht.) |
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VO/2022/11057 |
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Ö 3.7 |
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Projektfreigabe Erarbeitung der Innovationsstrategie sowie des begleitenden Prozess- und Umsetzungsmanagements im Zuge des Gesamtprojektes INNOVATIONSKONTOR.LÜBECK |
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VO/2022/11084 |
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Ö 4 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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Ö 4.1 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Antrag Detailplanung Fahrradverleihsystem für Lübeck |
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VO/2022/11013 |
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Ö 5 |
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Berichte |
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Ö 5.1 |
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Bebauungsplanverfahren 32.59.00 - Howingsbrook/Rödsaal - Sachstandsbericht |
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VO/2022/10894 |
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Ö 5.2 |
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Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge |
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VO/2022/10980 |
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Ö 5.3 |
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Lübeck sorgt vor: Wassersensible, fahrradfreundliche und barrierefreie Straßenraumgestaltung am Ost- und Westpreußenring in Kücknitz |
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VO/2022/11023 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Im September 2020 hat die Lübecker Bürgerschaft das Klimaanpassungskonzept (VO/2020/09071) beschlossen. Das Konzept hat zum Ziel, die Stadt robuster gegenüber den unvermeidbaren Klimafolgen zu gestalten, vor allem hinsichtlich vermehrter Starkregenereignisse, Hochwasserereignisse sowie längerer und häufigerer Hitzeperioden im Sommer. Im Sinne eines vorsorgenden Ansatzes sollen zukünftige Schäden minimiert und die hohe Lebensqualität in Lübeck erhalten werden. Das Anpassungskonzept besteht aus insgesamt 21 Maßnahmen. Die Maßnahme M19 „Wassersensible Straßenräume gestalten“ ist eine davon. Grundgedanke ist, das anfallende Regenwasser ortsnah zu versickern, zu verdunsten, temporär zu speichern und ggf. zu nutzen sowie gedrosselt abzuleiten anstatt es – wie traditionell üblich – möglichst schnell über die Kanalisation abzuleiten. Dieser Ansatz trägt sowohl zur Überflutungsvorsorge bei Starkregen, zur Verbesserung des lokalen Wasserhaushalts sowie der Aufenthaltsqualität des Straßenraumes bei, insbesondere an heißen Sommertagen. So können auch die gesetzlichen Aufträge und Vorgaben für die Stadtverwaltung zur Klimaanpassung erfüllt werden, insbesondere das DWA-Arbeitsblatt A 102 (Teil 2), die wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Schleswig-Holstein (A-RW 1) und die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL 2000/60/EG). Sieben Jahre zuvor, im Jahr 2013, wurde dem Bauausschuss der umfassende Bericht zum „Verkehrskonzept fahrradfreundliches Lübeck“ vorgestellt. Der Bericht enthielt eine Auflistung kurz- und mittelfristig umzusetzender Maßnahmen zur Verbesserung der Belange für den Radverkehr in Lübeck, u.a. bei den bestehenden Zweirichtungsradwegen. Hier sollte in vielen Fällen nur eine Deckensanierung erfolgen. Neuere Erkenntnisse der letzten Jahre belegen jedoch eine erhöhte Unfallgefährdung auf diesen Radwegen. Ziel ist deshalb, dass überall dort, wo es möglich ist, Zweirichtungsradwege nur noch in eine Richtung befahren werden, um die Verkehrssicherheit für Radfahrende zu erhöhen. In Folge dessen ist in den allermeisten Fällen eine Umplanung des gesamten Straßenraumes notwendig, da auf der gegenüberliegenden Straßenseite bislang keine Radverkehrsanlage vorhanden ist und diese nun hergestellt werden muss.
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10.05.2022 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 4.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: Im September 2020 hat die Lübecker Bürgerschaft das Klimaanpassungskonzept (VO/2020/09071) beschlossen. Das Konzept hat zum Ziel, die Stadt robuster gegenüber den unvermeidbaren Klimafolgen zu gestalten, vor allem hinsichtlich vermehrter Starkregenereignisse, Hochwasserereignisse sowie längerer und häufigerer Hitzeperioden im Sommer. Im Sinne eines vorsorgenden Ansatzes sollen zukünftige Schäden minimiert und die hohe Lebensqualität in Lübeck erhalten werden. Das Anpassungskonzept besteht aus insgesamt 21 Maßnahmen. Die Maßnahme M19 „Wassersensible Straßenräume gestalten“ ist eine davon. Grundgedanke ist, das anfallende Regenwasser ortsnah zu versickern, zu verdunsten, temporär zu speichern und ggf. zu nutzen sowie gedrosselt abzuleiten anstatt es – wie traditionell üblich – möglichst schnell über die Kanalisation abzuleiten. Dieser Ansatz trägt sowohl zur Überflutungsvorsorge bei Starkregen, zur Verbesserung des lokalen Wasserhaushalts sowie der Aufenthaltsqualität des Straßenraumes bei, insbesondere an heißen Sommertagen. So können auch die gesetzlichen Aufträge und Vorgaben für die Stadtverwaltung zur Klimaanpassung erfüllt werden, insbesondere das DWA-Arbeitsblatt A 102 (Teil 2), die wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Schleswig-Holstein (A-RW 1) und die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL 2000/60/EG). Sieben Jahre zuvor, im Jahr 2013, wurde dem Bauausschuss der umfassende Bericht zum „Verkehrskonzept fahrradfreundliches Lübeck“ vorgestellt. Der Bericht enthielt eine Auflistung kurz- und mittelfristig umzusetzender Maßnahmen zur Verbesserung der Belange für den Radverkehr in Lübeck, u.a. bei den bestehenden Zweirichtungsradwegen. Hier sollte in vielen Fällen nur eine Deckensanierung erfolgen. Neuere Erkenntnisse der letzten Jahre belegen jedoch eine erhöhte Unfallgefährdung auf diesen Radwegen. Ziel ist deshalb, dass überall dort, wo es möglich ist, Zweirichtungsradwege nur noch in eine Richtung befahren werden, um die Verkehrssicherheit für Radfahrende zu erhöhen. In Folge dessen ist in den allermeisten Fällen eine Umplanung des gesamten Straßenraumes notwendig, da auf der gegenüberliegenden Straßenseite bislang keine Radverkehrsanlage vorhanden ist und diese nun hergestellt werden muss.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | x | Vertagung | | Ohne Votum | |
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16.05.2022 - Bauausschuss |
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Ö 5.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Bericht: Im September 2020 hat die Lübecker Bürgerschaft das Klimaanpassungskonzept (VO/2020/09071) beschlossen. Das Konzept hat zum Ziel, die Stadt robuster gegenüber den unvermeidbaren Klimafolgen zu gestalten, vor allem hinsichtlich vermehrter Starkregenereignisse, Hochwasserereignisse sowie längerer und häufigerer Hitzeperioden im Sommer. Im Sinne eines vorsorgenden Ansatzes sollen zukünftige Schäden minimiert und die hohe Lebensqualität in Lübeck erhalten werden. Das Anpassungskonzept besteht aus insgesamt 21 Maßnahmen. Die Maßnahme M19 „Wassersensible Straßenräume gestalten“ ist eine davon. Grundgedanke ist, das anfallende Regenwasser ortsnah zu versickern, zu verdunsten, temporär zu speichern und ggf. zu nutzen sowie gedrosselt abzuleiten anstatt es – wie traditionell üblich – möglichst schnell über die Kanalisation abzuleiten. Dieser Ansatz trägt sowohl zur Überflutungsvorsorge bei Starkregen, zur Verbesserung des lokalen Wasserhaushalts sowie der Aufenthaltsqualität des Straßenraumes bei, insbesondere an heißen Sommertagen. So können auch die gesetzlichen Aufträge und Vorgaben für die Stadtverwaltung zur Klimaanpassung erfüllt werden, insbesondere das DWA-Arbeitsblatt A 102 (Teil 2), die wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Schleswig-Holstein (A-RW 1) und die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL 2000/60/EG). Sieben Jahre zuvor, im Jahr 2013, wurde dem Bauausschuss der umfassende Bericht zum „Verkehrskonzept fahrradfreundliches Lübeck“ vorgestellt. Der Bericht enthielt eine Auflistung kurz- und mittelfristig umzusetzender Maßnahmen zur Verbesserung der Belange für den Radverkehr in Lübeck, u.a. bei den bestehenden Zweirichtungsradwegen. Hier sollte in vielen Fällen nur eine Deckensanierung erfolgen. Neuere Erkenntnisse der letzten Jahre belegen jedoch eine erhöhte Unfallgefährdung auf diesen Radwegen. Ziel ist deshalb, dass überall dort, wo es möglich ist, Zweirichtungsradwege nur noch in eine Richtung befahren werden, um die Verkehrssicherheit für Radfahrende zu erhöhen. In Folge dessen ist in den allermeisten Fällen eine Umplanung des gesamten Straßenraumes notwendig, da auf der gegenüberliegenden Straßenseite bislang keine Radverkehrsanlage vorhanden ist und diese nun hergestellt werden muss.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | X | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Vorsitzende beantragt, TOP 6.4.2 vorzuziehen. Der Bauausschuss stimmt dem einstimmig zu.
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17.05.2022 - Hauptausschuss |
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Ö 4.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | x | Vertagung | | Ohne Votum | |
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19.05.2022 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 7.4 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | x | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
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Ö 5.4 |
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Lübeck sorgt vor: Hitzeaktionsplan (Stufe 1) und Hitzeportal für Lübeck |
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VO/2022/11040 |
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Ö 5.5 |
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Umgestaltung der Tarifzone 6000 |
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VO/2022/11063 |
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Ö 6 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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Ö 6.1 |
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Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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Ö 6.2 |
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Neue Anfragen |
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Ö 6.2.1 |
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Anfrage des AM Michael Matthies (Die Unabhängigen): Bebauungsplan 15.04.00 Kronsforder Landstraße südlich der A20 |
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VO/2022/11120 |
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Ö 6.3 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden |
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Ö 6.4 |
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Sonstige Mitteilungen |
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Ö 6.4.1 |
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Mündliche Mitteilung (5.660): CHARTA Friedhofskultur |
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Ö 6.4.2 |
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Mündliche Mitteilung (5.610): Übergesetzlicher Lärmschutz Feste Fehmarnbeltquerung |
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Ö 6.4.3 |
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Mündliche Mitteilung (5.610): Sachstand Planfeststellungsverfahren Lehmannkai |
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Ö 6.4.4 |
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Mündliche Mitteilung (5.660): Wanderweg an der Wakenitz in Eichholz |
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Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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Ö 8 |
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Verschiedenes |
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Ö 9 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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N 10 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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N 10.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 02.05.2022 |
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N 11 |
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Beschlussvorlagen und Anträge |
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N 11.1 |
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Vermarktung des Schuppen 9 |
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N 11.2 |
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Projektfreigabe: Erschließung eines Wohnbaugebietes - Bebauungsplan 07.32.00 - Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld |
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N 11.3 |
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Vergleichsweise Beendigung eines außergerichtlichen Rechtsstreits betr. Architektenhonorar, Albert-Schweitzer-Schule |
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N 12 |
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Berichte |
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N 13 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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N 13.1 |
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Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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N 13.2 |
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Neue Anfragen |
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N 13.3 |
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Mitteilungen |
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N 13.3.1 |
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Mündliche Mitteilung (5.610): Mitteilungen über Bauvorhaben |
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N 14 |
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Verschiedenes |
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Ö 15 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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