Auszug - Lübeck sorgt vor: Wassersensible, fahrradfreundliche und barrierefreie Straßenraumgestaltung am Ost- und Westpreußenring in Kücknitz  

68. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 16.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:06 - 19:38 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2022/11023 Lübeck sorgt vor: Wassersensible, fahrradfreundliche und barrierefreie Straßenraumgestaltung am Ost- und Westpreußenring in Kücknitz
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:1. Senator Ludger Hinsen
2. Senatorin Joanna Hagen
Federführend:3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz Bearbeiter/-in:Dr. Kruse, Elke
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Dr. Kruse stellt das Vorhaben anhand einer Präsentation, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, vor.

 

Herr Zander kritisiert die Kommunikation bei dieser Maßnahme. Er habe davon zuerst aus der Zeitung erfahren.

 

Herr Dr. Flasbarth fragt, warum nicht der Lindenteller als Unfallschwerpunkt ausgewählt worden sei.

Frau Dr. Kruse erklärt, dass es mehrere Kriterien bei der Auswahl der Gebiete gegeben habe und Kücknitz insgesamt betrachtet das idealste Gebiet gewesen sei.

 

Herr Pluschkell bittet um Erklärung, warum die Maßnahme erst jetzt komme. Das Vorhaben sei bereits vor einem Jahr im Runden Tisch Radverkehr vorgestellt worden und sei sehr umfangreich und detailliert ausgearbeitet gewesen, daher wundere er sich, dass es so lange gebraucht habe. Ihm hätte es gereicht, das damalige Konzept als Vorlage zu beschließen.

Frau Dr. Kruse erläutert, dass derartige Vorhaben teilweise zurückgestellt werden müssten, damit die Straße in zwei bis drei Jahren nicht erneut aufgerissen werden müsste. Bei dieser Maßnahme werde ein neuer Ansatz ausprobiert, der durch die Forschung begleitet werden solle. Außerdem laufe der Förderantrag für die Maßnahme noch.

 

Herr Dr. Brock befürwortet das Vorhaben grundsätzlich, allerdings gebe es bereits reichlich Vorhaben für den Radverkehr. Er wolle von der Verwaltung die Bestätigung, das für dieses Vorhaben keine anderen Radwegmaßnahmen geschoben werden müssten.

 

Herr Matthies lobt die Vorgehensweise und fragt, wie der Stadtverkehr dazu stehe und ob es Planungen oder Maßnahmen der EBL gebe.

Frau Dr. Kruse sagt, dass das Projekt unter anderem ein Vorschlag der EBL wäre, da dadurch Versickerungsflächen geschaffen würden, der Umbau der Kanalisation herausgezögert werden könne und es zu einer immensen Kostenersparnis komme. Mit dem Stadtverkehr wäre die Verwaltung noch nicht in einen engen Austausch getreten, aber das folge im weiteren Verfahren.

 

Herr Vorkamp fragt, wie in der Straßengestaltung mit dem ruhenden Verkehr umgegangen werden solle, im Zielkatalog habe er keine Aussage dazu finden können. Er kenne die Straße als hochgradig beparkt.

Frau Dr. Kruse antwortet, dass der ruhende Verkehr berücksichtigt werde.

 

Herr Dreilich führt aus, dass die Maßnahme um die Jahreswende auch mitbenannt worden sei, als eine der Maßnahmen, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollten. Es handle sich dabei nicht um eine neue Idee. Aufgrund der neuen Personalstärke seiner Abteilung solle das Vorhaben endlich umgesetzt werden können. Im Umgang mit dem ruhenden Verkehr sei die Verwaltung ergebnisoffen. Das Thema werde auf jeden Fall berücksichtigt und es werde mit den Anwohnenden darüber diskutiert werden. Die Fläche biete viel Potential. Es seien bereits Pläne im Runden Tisch Radverkehr vorskizziert worden, aber es sei noch nichts in Stein gemeißelt und die Anwohnenden könnten sich einbringen.

 

Herr Ramcke gibt an, dass er sich über die Maßnahme freue und fragt, was passiert, wenn die Drei-Jahres-Frist der indirekten Förderung ablaufe.

Frau Dr. Kruse antwortet, dass sich die Verwaltung in enger Absprache mit dem Land befinde. Es sei nachgefragt worden, ob hier eine Fördermöglichkeit bestehe und in dem Zuge sei die Idee mit der Abwasserabgabe ins Gespräch gekommen. Daher sei die Förderung auf drei Jahre befristet. So würde man mit der Abwassersituation Fortschritte machen können, da die Hansestadt Lübeck derzeit noch gesetzlichen Standards hinterherhänge.

 

Herr Leber drückt seine Freude darüber aus, dass dem ruhenden Verkehr so eine Bedeutung zugewiesen werde. Es wäre gegebenenfalls an dieser Stelle naheliegend, ein verkürztes Verfahren durchzuführen, um die Bedarfe des Quartiers zu ermitteln.

 

Herr Luetkens lobt ebenfalls die Vorlage und fragt, was unter der Eigenvorsorge im Falle von Überflutungen zu verstehen sei.

Frau Dr. Kruse erläutert, dass es darum gehe, wie sich Gebäudeeigentümer:innen vor Starkregen und daraus resultierenden Überflutungen schützen können. Diese sind laut Wasserhaushaltsgesetz dazu verpflichtet. I.d.R. wissen dies jedoch die wenigsten Eigentümer:innen. Sie verweist auf die Broschüre „Regen // Sicher // Lübeck“, welche die Klimaleitstelle für Hauseigentümer und Bauwillige zur Verfügung stelle.

 

Der Vorsitzende beantragt den Schluss der Rednerliste.

Der Bauausschuss stimmt dem einstimmig zu.

 

Herr Matthies regt an, im Zuge der Maßnahme zu überprüfen, wo es Schottergärten gebe.

Frau Dr. Kruse sagt zu, dies im Rahmen der Bürgerbeteiligung mit in das Verfahren einfließen zu lassen.


Bericht:

Im September 2020 hat die Lübecker Bürgerschaft das Klimaanpassungskonzept (VO/2020/09071) beschlossen. Das Konzept hat zum Ziel, die Stadt robuster gegenüber den unvermeidbaren Klimafolgen zu gestalten, vor allem hinsichtlich vermehrter Starkregenereignisse, Hochwasserereignisse sowie längerer und häufigerer Hitzeperioden im Sommer. Im Sinne eines vorsorgenden Ansatzes sollen zukünftige Schäden minimiert und die hohe Lebensqualität in Lübeck erhalten werden. Das Anpassungskonzept besteht aus insgesamt 21 Maßnahmen. Die Maßnahme M19 „Wassersensible Straßenräume gestalten“ ist eine davon. Grundgedanke ist, das anfallende Regenwasser ortsnah zu versickern, zu verdunsten, temporär zu speichern und ggf. zu nutzen sowie gedrosselt abzuleiten anstatt es wie traditionell üblich glichst schnell über die Kanalisation abzuleiten. Dieser Ansatz trägt sowohl zur Überflutungsvorsorge bei Starkregen, zur Verbesserung des lokalen Wasserhaushalts sowie der Aufenthaltsqualität des Straßenraumes bei, insbesondere an heißen Sommertagen. So können auch die gesetzlichen Aufträge und Vorgaben für die Stadtverwaltung zur Klimaanpassung erfüllt werden, insbesondere das DWA-Arbeitsblatt A 102 (Teil 2), die wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Schleswig-Holstein (A-RW 1) und die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL 2000/60/EG).

 

Sieben Jahre zuvor, im Jahr 2013, wurde dem Bauausschuss der umfassende Bericht zum Verkehrskonzept fahrradfreundliches Lübeck“ vorgestellt. Der Bericht enthielt eine Auflistung kurz- und mittelfristig umzusetzender Maßnahmen zur Verbesserung der Belange für den Radverkehr in Lübeck, u.a. bei den bestehenden Zweirichtungsradwegen. Hier sollte in vielen Fällen nur eine Deckensanierung erfolgen. Neuere Erkenntnisse der letzten Jahre belegen jedoch eine erhöhte Unfallgefährdung  auf diesen Radwegen. Ziel ist deshalb, dass überall dort, wo es möglich ist, Zweirichtungsradwege nur noch in eine Richtung befahren werden, um die Verkehrssicherheit für Radfahrende zu erhöhen. In Folge dessen ist in den allermeisten Fällen eine Umplanung des gesamten Straßenraumes notwendig, da auf der gegenüberliegenden Straßenseite bislang keine Radverkehrsanlage vorhanden ist und diese nun hergestellt werden muss.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

 

Der Vorsitzende beantragt, TOP 6.4.2 vorzuziehen.

Der Bauausschuss stimmt dem einstimmig zu.


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 5.3 - Straßenraumgestaltung am Ost- u. Westpreußenring (1344 KB)