Auszug - Bebauungsplan 04.39.00 - Bei der Lohmühle / Grünzug - Aufstellungsbeschluss  

68. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.6
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 16.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:06 - 19:38 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2022/11057 Bebauungsplan 04.39.00 - Bei der Lohmühle / Grünzug -
Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: von Klonczynski, Stefanie
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Ramcke fragt, wie die Verwaltung zu der Begründung gekommen sei, dass ein Gewerbegebiet nicht notwendig sei, da im Außenbereich bereits Flächen bereitgestellt werden würden. Die Begründung sei angesichts der Grundsätze der Landesplanung nicht nachvollziehbar.

Herr Schröder führt aus, dass die Formulierung für sich alleine stehend etwas unglücklich wirke, aber die Fläche nicht mit anderen Gewerbeflächen verglichen werden könne. Die Fläche sei nicht für eine klassische Gewerbeflächenentwicklung geeignet. Die Referenz habe darauf abgezielt, dass es eine kleine Fläche sei, aber große Flächen benötigt werden würden. Zwar solle dies grundsätzlich nicht im Außenbereich passieren, aber dies ließe sich teilweise nicht vermeiden. Außerdem bestünde hier die Chance, neue Grünbereiche zu entwickeln.

Herr Ramcke sagt, dass er nicht verstehe, warum an dieser Stelle Wohnflächen geschaffen werden sollen, obwohl im dortigen Umfeld bereits Gewerbeflächen vorhanden seien.

Herr Schröder erläutert, dass das Ziel der Planung sei, eine neue Qualität in St. Lorenz-Nord zu schaffen. Es habe bereits Anträge zur Grünflächenversorgung und Entsiegelung gegeben und es bestünde hier die Möglichkeit, Grünflächen zu entwickeln. Die Fläche sei besser für Wohnen als für Gewerbe geeignet. In der Abwägung habe die Verwaltung sich daher entschieden, weitere kleinteilige Gewerbeentwicklung nicht zu priorisieren.

 

Herr Pluschkell bedankt sichr die Vorlage. Diese sei ein wichtiger Schritt in der Weiterentwicklung des Gebiets. Die Fläche sei in der Diskussion auch immer als eine wichtige Frisch- und Kaltluftschneise dargestellt worden. Er wäre der Verwaltung dankbar, wenn der Zusammenhang mitbeck NordWest und die Weiterentwicklung von Freiflächen im Struckbachtal dargestellt werden könne. Er wolle außerdem wissen, wie weit die Entwicklung des Spargelhofs sei.

Frau Hagen antwortet, dass bzgl. des Spargelhofs noch bei dem Fachbereich 2 nachgefragt werden müsse. Hier sollte eine Beteiligung erfolgen, dazu werde noch eine Rückmeldung zugeliefert. Zu dem Projekt Lübeck NordWest habe in der vergangenen Woche die Auftaktveranstaltung stattgefunden. Die zeitliche Abstimmung sehe vor, dass im Herbst ein Planungsworkshop stattfinde und dann die weitere Planung öffentlich diskutiert werden könne.

 

Herr Vorkamp widerspricht der Auffassung, dass sich das Gebiet für Wohnnutzung eigne. Die Straßen seien bereits geprägt von bestimmten Gewerben, die die Stadt brauche und die einen hohen Flächenverbrauch hätten. Er kritisiert die Pläne der Stadtplanung.

 

Herr Leber drückt seine Freude darüber aus, dass der erste Planungsschritt im Struckbachtal aufgrund seines damaligen Antrags unternommen werde. In der Karte des Gebiets könnten sehr viele Höhenlinien wahrgenommen werden, und das Gebiet sei nicht dafür geeignet, es einzuebnen. Er fragt nach der Rolle, die der Bach bei den Planungen spiele. Weiterhin schlage er vor, einen Radweg in der Trasse der Eisenbahn einzurichten. Das Gebiet müsse aufgrund der Topographie als grüne Lunge der Stadt erhalten bleiben.

 

Frau Haltern stimmt Herrn Lebers Ausführungen zu.

 

Herr Dr. Brock teilt die Auffassung von Herrn Leber, er halte die Vorlage für städtebaulich sinnvoll. Die städtebauliche Entwicklung eines Gebiets müsse auch nicht immer nur aus einer bestimmten Nutzung bestehen, daher finde er es gut, dass dort nicht noch zusätzliche Belastung durch Gewerbeverkehre entstehe. So könne der Schwerlastverkehr aus der Innenstadt rausgehalten werden, was er sowohl aus verkehrlichen als auch aus Gründen des Klimaschutzes für eine gute Sache halte.

 

Frau Mählenhoff sagt, dass es gut sei, dass dort etwas unternommen werde, aber es passiere nicht genug. Es handle sich um eine ehemalige Gewerbefläche, die lediglich verwildert sei. Sie finde es gut, dass an der Südseite noch Gewerbeflächen entwickelt werden sollen, aber halte Wohnbebauung in zweiter Reihe für keine gute Idee. Es müssten keine Gewerbe angesiedelt werden, die auf Schwerlastverkehre angewiesen seien. Die Grünfläche sei wichtig für die Kaltluftentwicklung, daher solle die Chance genutzt werden, das Gebiet weiterzuentwickeln. Es sollte bei dieser Fläche bei Gewerbenutzung bleiben und ein Grünzug bis zum Spargelhof geschaffen werden. Die Anwohnenden des Brolingplatzes hätten bei der Veranstaltung zu Lübeck NordWest auch darum gebeten, dass der Spargelhof mit angeschlossen werden würde. Der Fachbereich 3 müsse auch bei der Planung mit einbezogen werden. Außerdem sei an dieser Stelle von einer Deponie die Rede, daher sei es fraglich, ob Wohnbebauung sinnvoll sei.

 

Herr Dr. Flasbarth merkt an, dass die Diskussion aufzeige, wie unterschiedlich die Meinungen bezüglich der Nutzung dieser Fläche seien. Sein Eindruck sei immer gewesen, dass erst geprüft werde sollte, wie das Gebiet insgesamt entwickelt werden solle, daher frage er sich, warum bei dieser Fläche mit einem einzelnen B-Plan vorgeprescht werde. Außerdem wolle er wissen, wer die Planungsarbeit der Verwaltung bezahle.

Herr Schröder antwortet, dass der Impuls, die Fläche zu entwickeln, von der Verwaltung ausgegangen sei. Es gehe dabei auch darum, die Verfügbarkeit von Flächen zu sichern. Die Entwicklung werde mit dem Projekt Lübeck NordWest verzahnt, es würden keine Projekte gegeneinander laufen. Wesentliche Flächen des Grünzugs würden nicht der Stadt gehören, daher biete dies eine Möglichkeit, mit dem Eigentümer eine Konzeption zu machen. Auf der nördlichen Seite des Gebiets würde sich weiterhin bereits Wohnbebauung befinden, insofern sei es nicht so, dass Wohnbebauung an der Stelle fehl am Platze wäre. Die Verwaltung wolle etwas für die Wohnnutzung in diesem Quartier tun. Es werde ein städtebaulicher Vertrag aufgesetzt werden, und die Eckpunkte dieses Vertrages würden auch vorgestellt und könnten dann diskutiert werden. Die Kosten für die Planung würden anteilig für die jeweiligen Flächen verteilt werden.

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Rednerliste zu schließen.

Der Bauausschuss stimmt dem einstimmig zu.

 

Herr Ramcke fragt, ob der Struckbach renaturiert oder verlegt werden solle. Er habe auch noch nicht verstanden, wie die Erschließung des Gebietes gewährleistet werden solle, die Angaben seien sehr vage und nicht nachvollziehbar.

Herr Schröder erklärt, dass dies weitergehende Gedanken seien, bei denen es noch gar keine Festlegungen gebe. Dabei handle es sich um Aspekte, die im Zuge des Verfahrens geprüft werden würden. Es handle sich noch nicht um einen präzisen Plan, wie das Gebiet oder die Grünflächen später aussehen würden.

Herr Ramcke möchte wissen, ob die Untersuchungen auch dazu führen könnten, dass dort keine Wohnnutzung stattfinden solle.

Herr Schröder antwortet, dass, sofern die Wohnnutzung eine deutliche Ablehnung erfahre, die Verwaltung daraus ihre Schlussfolgerungen ziehen werde. Es gehe aber erstmal darum, das Verfahren einzuleiten.

 

Herr Howe begrüßt, dass die Verwaltung an dieser Stelle von sich aus aktiv geworden sei und etwas für die Entwicklung innerstädtischer Flächen unternehme. Falls sich bei der Beteiligung herausstelle, dass es nicht möglich sei, eine Wohnnutzung einzuführen, gebe es sicher auch alternative Möglichkeiten der Gewerbenutzung, die keine Schwerlastverkehre erfordern würden.


Beschluss:

 

1. r den zwischen der Straße Bei der Lohmühle, der Schwartauer Allee, der Straße An der Hansehalle und den Berufsschulen an der Georg-Kerschensteiner-Straße im Stadtteil St. Lorenz Nord gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich wird der Bebauungsplan 04.39.00 - Bei der Lohmühle / Grünzug - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 04.39.00 Bei der Lohmühle / Grünzug - sollen durch städtebauliche Neuordnung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohnquartiers und die Optimierung gewerblicher Flächen geschaffen sowie der bestehende Grünzug aufgewertet werden.

2.  Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines vierwöchigen Aushanges sowie durch das Einstellen der Planungsunterlagen in das Internet durchgeführt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB soll erfolgen.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

10

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich gemäß des Beschlussvorschlags.

 

Der Vorsitzende beantragt, TOP 5.3 vorzuziehen.

Der Bauausschuss stimmt dem einstimmig zu.