Auszug - 128. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich - Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 -, abschließender Beschluss Bebauungsplan 15.04.00 - Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 - Satzungsbeschluss  

68. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 16.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:06 - 19:38 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2022/11042 128. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich - Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 -,
abschließender Beschluss
Bebauungsplan 15.04.00 - Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 - Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Matthießen, Susanne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

TOP 3.3, TOP 3.5 und TOP 6.2.1 werden gemäß TOP 1 gemeinsam behandelt. Die Diskussion ist unter TOP 3.3 dargestellt, die Abstimmungsergebnisse unter dem jeweiligen TOP.

 

Herr Lötsch fragt, ob die Anfrage unter TOP 6.2.1 mündlich beantwortet werden kann.

Frau Matthießen beantwortet die Anfrage. Die Antwort ist unter TOP 6.2.1 aufgeführt.

 

Herr Matthies stellt die Frage, warum den Anwohnenden zugesagt worden sei, dass ein Autobahnanschluss hergestellt werden würde, wenn die Verwaltung gewusst habe, dass dies aufgrund der Bodenverhältnisse und des Naturschutzes kompliziert sei. Die Anwohnenden seien auch auf die Politik zugekommen und hätten erzählt, dass noch Fragen offen seien, die sie beantwortet haben wollen würden. Eigentlich sei den Anwohnenden eine Informationsveranstaltung zugesagt worden. Außerdem wolle er wissen, was passiere, wenn die Anwohnenden den Bau der Lärmschutzwände ablehnen würden.

Frau Matthießen erläutert, dass die Verwaltung nie eine Autobahnanbindung zugesagt habe, sondern darauf hingewiesen habe, dass laut Verkehrsgutachten die Anbindung notwendig werde, wenn der 2. Abschnitt komme. Dafür müsse als erster Schritt eine Machbarkeitsstudie gemacht werden, das sei auch immer so kommuniziert worden. Fragen der Anwohnenden, die der Verwaltung zugegangen seien, seien alle beantwortet worden. Die 3. Informationsveranstaltung (Zuständigkeit KWL) solle im Juni oder Juli 2022 stattfinden. Die Lärmschutzwände seien in dem seit 2018 bereits gültigen B-Plan 17.57.00 Baltische Allee / Wasserfahr  festgesetzt worden. Bei dem damaligen Aufstellungsverfahren hätten sich die Anwohnenden nicht gegen die Lärmschutzwand geäert. Die KWL werde sich mit den Anwohnenden einigen.

 

Herr Matthies fragt, was geschehe, wenn sich die KWL nicht mit den Anwohnenden einigen könne.

Frau Matthießen antwortet, dass dies erstmal keine Auswirkungen auf diesen B-Plan habe. Wenn die Lärmschutzwände nicht gebaut werden würden, müsse geprüft werden, ob die Zufahrt über die Wasserfahr dann erfolgen könne.

 

Ergänzung nachträglich zur Niederschrift:

Beim Bebauungsplan 27.52.01 Fachmarkt- und Einkaufzentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) re zum Beispiel ein schriftlicher Verzicht der Eigentümer der betroffenen Grundstücke und deren Rechtsnachfolger auf die Lärmschutzwand vereinbart worden. In diesem haben sich die Anwohnenden dazu verpflichten lassen, passive Lärmschutzmaßnahmen vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen, damit gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet seien. Die betroffenen Außenwohnbereiche blieben bei dieser Vorgehensweise ungeschützt.

 

Herr Vorkamp sagt, dass es ohne eine Erschließung auch keinen B-Plan geben könne. Eine Erschließung müsse gewährleistet sein. Falls der 2. Bauabschnitt nicht komme, müssten die Anwohnenden damit rechnen, dass die Erschließung nur über eine Straße laufe.

Frau Matthießen erklärt, dass das Verkehrsgutachten aufgezeigt habe, dass die Abwicklung mit dem derzeitigen Verkehrssystem mit den genannten Anpassungen möglich sei. Es seien auch verschiedene Lärmgutachten in Auftrag gegeben worden, mit denen festgestellt worden sei, dass die Erhöhung der Lärmbelastung durch die Mehrverkehre aus dem neuen Gewerbegebiet durch die geplanten Maßnahmen Tempo 50 km/h und Einbau Flüsterasphalt kompensiert werden könne.

 

Herr Ramcke möchte wissen, was geschehe, wenn die Deponie Niemark eine Betriebserweiterung benötige, oder die Emissionsgrenzen überschritten werden und die Anwohnenden Klage erheben würden.

Frau Matthießen antwortet, dass bei einer Klage auf die im B-Planverfahren erstellten Gutachten verwiesen werden müsse. Vermutlich würde ein Gegengutachten erstellt werden und auf Grundlage der beiden Gutachten müsse dann gerichtlich beschieden werden.

Herr Ramcke fragt nach, ob es möglich sei, das Klagerecht vertraglich auszuschließen. Es müsse eine Lösung für diese Problematik geben.

Frau Matthießen entgegnet, dass die KWL in ihren Kaufverträgen bereits entsprechende Klauseln mit aufnehmen würde. Sofern die Müllverwertungsanlagen der EBL erweitert werden sollten, sei es die Aufgabe der EBL dafür zu sorgen, die Geruchsbelastung durch technische Maßnahmen in Grenzen zu halten. Im Umfeld der Deponie sei auch ein landwirtschaftlicher Betrieb vorhanden, der auch zu den Emissionswerten beisteuere, aber demnächst nicht weiter betrieben werde. Dadurch würde neuer Spielraum bei den Werten entstehen. Die Mehrkosten der EBL könnten durch die HL gegebenenfalls durch die Gewerbesteuermehreinnahmen aus dem Gewerbegebiet ausgeglichen werden.

Herr Gerdes ergänzt, dass auch die KWL für die Entwicklung des Gewerbegebiets enorme Auflagen hätte erfüllen müssen. Das Gewerbegebiet solle nach DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) zertifiziert werden, daher müssten die Emissionen ohnehin stark eingeschränkt werden. Um die Auflagen auch für die Zertifizierungen zu erfüllen, habe die KWL bereits viel Geld investiert, auch die EBL müsse ihre Auflagen erfüllen. Eine Geruchsminderung könne beispielweise über Einhausung erreicht werden.

 

Herr Howe weist darauf hin, dass Deutschland laut aktuellen Studien bereits an der 1,5°-Schwelle stehe. Sein Eindruck sei, dass die Verwaltung denke, alles im Griff zu haben, und das mache ihm Angst, da die Verwaltung seiner Ansicht nach das Thema nicht im Griff habe. Er berufe sich auf die Bürgerbeteiligung zum Grundlagenbeschluss, bei dem sich die Mehrheit für das Szenario D ausgesprochen hätte.

 

Herr Dr. Flasbarth fragt, ob es Einträge zur Dienstbarkeit im Grundbuch geben werde.

Herr Gerdes bejaht dies.

 

Herr Dr. Flasbarth möchte weiterhin wissen, warum der B-Plan keine Regularien dafür beinhalte, welche Unternehmen angesiedelt werden sollen und in welchem Tempo dies geschehen solle. Es sei klüger, Flächen zurückzuhalten, falls sich ein interessantes Unternehmen melde.

Herr Gerdes führt aus, dass die Flächen noch lange nicht ausverkauft seien und es sich der Aufsichtsrat nicht leicht mache bei der Entscheidung, welche Firmen angesiedelt werden sollen. Die Parteien seien auch im Aufsichtsrat der KWL vertreten, also sei auch dort eine politische Willensbildung möglich. Weiterhin würde die Entwicklung dieses Gebiets im Zeitplan liegen, damit werde ein Signal der Zuverlässigkeit gesendet.

 

Herr Matthies fragt, ob potentiellen Käufern gesagt worden sei, dass die provisorische Umleitung dauerhaft sei, sofern keine Anbindung zur Autobahn komme.

Herr Gerdes sagt, dass es sich dabei nicht um ein Provisorium handle, sondern um eine dauerhafte autarke Lösung für den 1. Bauabschnitt.

 

Herr Vorkamp sagt, dass es aus seiner Sicht Probleme mit der Erschließung gebe. Er fragt, ob es nicht schlauer gewesen wäre, erst den 2. Bauabschnitt über die Autobahn anzuschließen. Er wolle wissen, ob ermessen werden könne, was die Autobahnanbindung kosten werde.

Herr Gerdes antwortet, dass lange abgewogen worden sei, mit welchem der beiden Abschnitte begonnen werden solle. Wie die Finanzierung und Kostenverteilung des Autobahnanschlusses aussehen würde könne derzeit nicht abgesehen werden. Am Ende würde der Investor die Anbindung bezahlen. Es hätten aber schon viele vorbereitende Maßnahmen stattgefunden, so würden schon alle dort vorhandenen Flächen bereits der KWL gehören. Durch die Flächenverknappung sei auch die Bereitschaft des Marktes da, höhere Flächenpreise zu bezahlen. Daher sei die KWL zuversichtlich, dass die hohen Preise auch auf die Investoren umgelegt werden könnten.

 

Herr Ramcke erklärt, dass sich seine Fraktion gegen eine Zustimmung entschieden habe. Er sei unzufrieden, dass Potenziale der Innenentwicklung nicht genutzt werden würden. Es gebe viele Bereiche innerhalb der Stadt, bei denen erstmal geklärt werden solle, ob sich diese für die Ansiedlung von Gewerbeflächen eignen würden. Die verkehrliche Erschließung sei schwierig und die Entwicklung nach dem Prinzip „Innen vor Außen“ sei nicht erfolgt.

 

Herr Pluschkell weist darauf hin, dass er am 07.03.2022 eine Anfrage zu dem Thema gestellt habe, die noch nicht beantwortet worden sei. Außerdem lege er Wert darauf, dass sich mit der Meinung der Anwohnenden zu dem Satzungsbeschluss auseinandergesetzt werde. Daher sei es wichtig, dass die Vorlage vertagt werden würde. Er würde außerdem gerne von Herrn Ramcke erfahren, wie viele mögliche Gewerbeflächen es noch innerhalb des Stadtgebietes gebe und welche Haltung die Verwaltung dazu habe.

 

Herr Dr. Brock hält die Beschlussvorlage für gut vorbereitet. Das Vorhaben sei in den letzten Wochen deutlich in die Öffentlichkeit gezogen worden. Die Anwohnenden wären sehr stark und engagiert vertreten gewesen, was sie aber heute nicht seien, da die KWL und der Bürgermeister bereits die Kommunikation aufgenommen hätten. An diesem Punkt eine Vertagung zu beantragen, weil ein paar Fragen nicht beantwortet worden seien, hätte er auch noch nicht erlebt. Die Gewerbe, die hier angesiedelt werden sollen, könnten auch nicht im Stadtgebiet angesiedelt werden, da sonst deren Verkehr durch die Stadt geführt werden müsste. Dies sei nicht gut und könne nicht in der Innenverdichtung gemacht werden. Es müssten Flächen für die Innenverdichtung gefunden werden, aber dann dürfe die Politik auch nicht immer versuchen, bei diesen Verfahren den Dorn zu finden. Die Politik habe sich bereits vor Jahren festgelegt, dass hier ein Gewerbegebiet entstehen solle.

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung um 17:01 Uhr.

Der Vorsitzende fährt um 17:26 Uhr mit der Sitzung fort.

 

Herr Matthies sagt, dass er die Fragen der Anwohnenden gerne an Herrn Pluschkell weiterleiten könne. Es gebe so viele ungeklärte Fragen, dass die Vorlage abgelehnt werden müsse, wenn sie nicht vertagt werden solle.

 

Herr Leber führt aus, dass es sich hier um ein Projekt handle, bei dem alle davon ausgegangen seien, dass es sehr weit fortgeschritten sei und welches jetzt dargestellt werde, als ob es auf der Kippe stehe. Er habe auch sehr intensive Gespräche mit der Bürgerinitiative geführt und ihm sei signalisiert worden, dass keiner etwas Grundsätzliches gegen das Projekt hätte, sondern es den Anwohnenden darum gehe, dass sie nicht vergessen werden würden. Die Vorlage sei sehr umfangreich erstellt worden und beinhalte viele Aspekte, die in Richtung der Bürger:innen weiterentwickelt worden seien. Das Projekt habe auch eine Strahlwirkung nach außen, wie die Stadt sich bei solchen Vorhanden verhalte. Daher spreche er sich dafür aus, hier positiv zu bescheiden. Die Innenentwicklung sei wichtig, aber die hier geplanten Gebäude würden nicht bspw. ins Struckbachtal passen. Es werde Wachstum gebraucht und jede Verzögerung sei ein falsches Signal.

 

Herr Dr. Flasbarth fragt, wie viele freie Flächen es noch am Vorwerker Hafen gebe. Dort müsste noch eine zweistellige Anzahl an Hektarflächen frei sein und das Gebiet sei bereits erschlossen.

 

Herr Lötsch erklärt, dass vor langer Zeit beschlossen worden sei, einen B-Plan in diesem Gebiet aufzustellen und eine andere Fläche dann keine Erwähnung als Alternative finden müsse.

 

Herr Pluschkell dankt Herr Matthies für sein Angebot, verweist aber darauf, dass seine Fraktion ebenfalls im Austausch mit den Anwohnenden stehen würde. Das Ergebnis des bisherigen Austauschs habe er ähnlich in Erinnerung wie Herr Leber. Es gehe bei seiner Vertagung im Wesentlichen um seine Anfrage und dass das Gespräch mit den Anwohnenden stattfinde. Ihm sei aber signalisiert worden, dass diese beiden Angelegenheiten erledigt werden würden. Auch er habe das Gefühl, dass eine Ablehnung das falsche Signal aussenden würde. Er werde der Beschlussvorlage zustimmen und nochmal das Gespräch mit den Anwohnenden suchen. Gegebenenfalls könnten deren Belange mit einem Begleitbeschluss der Bürgerschaft berücksichtigt werden. So sei allen Beteiligten weitergeholfen.

 

Herr Ramcke sagt, dass es ihm nicht darum gehe, den 1. Bauabschnitt in das Struckbachtal umzuverlegen, aber in der Begründung des B-Plans unter TOP 3.6 stehe, dass auf Gewerbeflächen verzichtet werden könne, da bereits Fchen im Außenbereich erschlossen werden würden, was das Prinzip „Innen vor Außen“ ad absurdum führe. Das entscheidende sei, dass ein Bewusstsein dafür entstehe, dass erst geklärt werden müsse, was im Innenbereich entstehen könne, bevor der Außenbereich beplant werde. Dies sei nicht geschehen, daher sei er gegen die Vorlage.


Beschluss:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegungen nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligungen nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 128. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 15.04.00  Kronsforder Landstraße südlich BAB 20  abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Die 128. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt.

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 15.04.00  Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt.

5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 128. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

9

Nein-Stimmen

6

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.