Tagesordnung - 42. Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: 42. Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mo, 16.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:06 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 19.10.2020
SI/2020/634  
Ö 2.2  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 02.11.2020
SI/2020/635  
Ö 3     Beschlussvorlagen    
Ö 3.1  
Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein; hier: Falkenstraße
Enthält Anlagen
VO/2020/09405  
Ö 3.2  
Ehrenbürgerschaften und Straßennamen in der Hansestadt Lübeck: Umbenennung des Lenardwegs gemäß Bürgerschaftsauftrag
VO/2020/09417  
Ö 3.3  
Betrauung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zur Bereitstellung und des Betriebes der Priwallfähre und der Vorhaltung der entsprechenden Infrastruktur
Enthält Anlagen
VO/2020/09238  
Ö 3.4  
Beitritt zum Verein "RAD.SH - Kommunale Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs in Schleswig-Holstein (RAD.SH) e.V."
VO/2020/09454  
Ö 3.5  
Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Bahnhof Lübeck Skandinavienkai, Erneuerung der Weichen 49, 50 und 51
Enthält Anlagen
VO/2020/09443  
Ö 3.6  
Bebauungsplan 03.50.00 - St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof - und zugehörige 129. Änderung des Flächennutzungsplanes Auslegungsbeschlüsse
Enthält Anlagen
VO/2020/09414  
Ö 3.7  
II. Teilaufhebung (endgültige Aufhebung) des Sanierungsgebietes "Block 92 - Große Kiesau"
Enthält Anlagen
VO/2020/09423  
Ö 3.8  
IV. Teilaufhebung (endgültige Aufhebung) des Sanierungsgebietes "Block 1, 5, 6, 7, 8 tlw. - Große Burgstraße"
Enthält Anlagen
VO/2020/09424  
Ö 3.9  
II. Teilaufhebung (endgültige Aufhebung) des Sanierungsgebietes "Block 95 tlw., 97, 98, 100 tlw. - An der Untertrave/Hansahafen"
Enthält Anlagen
VO/2020/09425  
Ö 3.10  
2. Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, Umbau und die Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen in der Hansestadt Lübeck vom 09.12.2014
Enthält Anlagen
VO/2020/09090  
Ö 3.11  
II. Teilaufhebung (endgültige Aufhebung) des Sanierungsgebietes "Block 94 - Alsheide"
Enthält Anlagen
VO/2020/09426  
Ö 3.12  
Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles
Enthält Anlagen
VO/2020/09391  
Ö 3.13  
Herstellung der Funktionstüchtigkeit des Kleinen Bauhofs 11, 23552 Lübeck, um die akute Raumnot im Fachbereich 5 zu decken
Enthält Anlagen
VO/2020/09496  
Ö 4     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 5     Berichte    
Ö 5.1  
Bericht zum Bau einer Mehrzweckhalle und einer neuen Sporthalle (Anträge VO/2018/05654 i.V.m. VO/2018/05711)
Enthält Anlagen
VO/2020/08641  
Ö 6     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 6.1     Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 6.1.1  
Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 6.2     Neue Anfragen    
Ö 6.2.1  
AM Pluschkell (SPD) Stellensetzung in der Bauverwaltung
VO/2020/09524  
Ö 6.2.2  
Anfrage des AM Thomas-Markus Leber, (FDP) zum Presseartikel: "Schallschutzwand wird auf Radweg gebaut"
VO/2020/09536  
Ö 6.2.3  
Anfrage der AM Thomas-Markus Leber (FDP) zu baulichen Maßnahmen zur Verhinderung von Vandalismus im neuen Fahrradunterstand am Hafenbahnhof in Travemünde
VO/2020/09545  
Ö 6.2.4  
Anfrage des AM Thomas-Markus Leber (FDP) zum umfangreichen Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Verkehrsführung in Travemünde
VO/2020/09544  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

Die umfangreichen Veränderungen der Verkehrsführung in Travemünde haben im Seebad für einige Unruhe gesorgt. Zur Klärung des konkreten Sachverhaltes, aber auch weil derartige Problemlagen immer wieder in der Öffentlichkeit diskutiert werden, hier einige Fragen:

 

1. Wie sind die Zuständigkeiten bei Veränderungen der Verkehrsführung geregelt? Welche Institution, welches Gremium kann Veränderungen der Verkehrsführung (Umkehrung der Einbahnstraßenregelung, Verlegung von Bushaltestellen, Abbau von Ampeln) anordnen?

2. Auf welcher Grundlage werden derartige Anordnungen getroffen? Welche fachlichen Überlegungen spielen eine Rolle? Welche Informationsquellen zur Entscheidungsfindung werden genutzt (Polizeiberichte, Anwohnerbefragungen, Stellungnahmen von Verbänden)?

3. Wie werden Interessen und Bedürfnisse besonderer Verkehrsteilnehmergruppen berücksichtigt (ältere Personen, mobilitätseingeschränkte Personen und Kinder)? Welche rechtlichen Normen sind bei der Anordnung immer wieder Gegenstand und zu beachten?

4. Welche Aspekte wurden im vorliegenden Fall berücksichtigt? Denkmalschutz (Erschütterungen bei Schwerlastverkehr und Busverkehr), Schulkonzept (sichere Schulwege), Barrierefreiheit (Behinderte)?

5. Wer ist über die Maßnahmen zu informieren? Wer ist zu beteiligen? Wer ist anzuhören?

6. Konkret: Müssen Entscheidungen über veränderte Verkehrsführungen mit dem Bauausschuss, dem Wirtschaftsausschuss, der Bürgerschaft oder dem Ortsrat abgestimmt werden?

7. Hätte die Schule über die Verlegung der Bushaltestelle und den Abbau der Ampel informiert werden müssen?

8. Wann und wie muss die Öffentlichkeit informiert werden? Wann muss sie beteiligt werden? Was ist der Unterschied? Wäre eine Öffentlichkeitsbeteiligung unter Berücksichtigung der Corona-Problematik im Ortsrat möglich gewesen?

9. Welche Maßnahmen sind üblich, welche sind zwingend vorgeschrieben um Verkehrsteilnehmer über anstehende Veränderungen der Verkehrsführung, neue Ampeln und neue Markierungen zu informieren (Postwurfsendungen, Plakate, Rundfunksendungen, Apps)?

10. Welche Möglichkeit gibt es für Bürger mit Orts-, Sach- und Fachkenntnis ihre Sicht der Dinge, sowie Kritik in ein Verfahren, in einen Prozess einzubringen? Welche Bindungswirkung ergibt sich für die Verwaltung daraus? Empfehlung? Verpflichtende Anordnung?

11. Kann die Verkehrsbehörde von Beschlüssen der Bürgerschaft abweichen, bzw. diese ignorieren? Konkret: Warum wurde eine Variante realisiert, die nicht Gegenstand des von der Bürgerschaft beschlossenen Mobilitätskonzeptes war?

12. Wer legt die Linienführung für Busse fest? Wer entscheidet über den Standort von Haltestellen? Wer ist in diese Entscheidungsprozesse zwingend einzubeziehen? Wer ist zu informieren? Welche Möglichkeiten bestehen für Anwohner/Bürger sich zu beteiligen? 

13. Welche Gründe waren ausschlaggebend die von den Bürgern als notwendig und hilfreich angesehene Ampel zu demontieren? Was spricht dagegen die Ampel wieder in Betrieb zu nehmen, nachdem sie an den veränderten Richtungsverkehr angepasst wurde?  

 

Um eine schriftliche Beantwortung wird gebeten!


 

 

 

   
    16.11.2020 - Bauausschuss
    Ö 6.2.4 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Anfrage:

Die umfangreichen Veränderungen der Verkehrsführung in Travemünde haben im Seebad für einige Unruhe gesorgt. Zur Klärung des konkreten Sachverhaltes, aber auch weil derartige Problemlagen immer wieder in der Öffentlichkeit diskutiert werden, hier einige Fragen:

 

1. Wie sind die Zuständigkeiten bei Veränderungen der Verkehrsführung geregelt? Welche Institution, welches Gremium kann Veränderungen der Verkehrsführung (Umkehrung der Einbahnstraßenregelung, Verlegung von Bushaltestellen, Abbau von Ampeln) anordnen?

2. Auf welcher Grundlage werden derartige Anordnungen getroffen? Welche fachlichen Überlegungen spielen eine Rolle? Welche Informationsquellen zur Entscheidungsfindung werden genutzt (Polizeiberichte, Anwohnerbefragungen, Stellungnahmen von Verbänden)?

3. Wie werden Interessen und Bedürfnisse besonderer Verkehrsteilnehmergruppen berücksichtigt (ältere Personen, mobilitätseingeschränkte Personen und Kinder)? Welche rechtlichen Normen sind bei der Anordnung immer wieder Gegenstand und zu beachten?

4. Welche Aspekte wurden im vorliegenden Fall berücksichtigt? Denkmalschutz (Erschütterungen bei Schwerlastverkehr und Busverkehr), Schulkonzept (sichere Schulwege), Barrierefreiheit (Behinderte)?

5. Wer ist über die Maßnahmen zu informieren? Wer ist zu beteiligen? Wer ist anzuhören?

6. Konkret: Müssen Entscheidungen über veränderte Verkehrsführungen mit dem Bauausschuss, dem Wirtschaftsausschuss, der Bürgerschaft oder dem Ortsrat abgestimmt werden?

7. Hätte die Schule über die Verlegung der Bushaltestelle und den Abbau der Ampel informiert werden müssen?

8. Wann und wie muss die Öffentlichkeit informiert werden? Wann muss sie beteiligt werden? Was ist der Unterschied? Wäre eine Öffentlichkeitsbeteiligung unter Berücksichtigung der Corona-Problematik im Ortsrat möglich gewesen?

9. Welche Maßnahmen sind üblich, welche sind zwingend vorgeschrieben um Verkehrsteilnehmer über anstehende Veränderungen der Verkehrsführung, neue Ampeln und neue Markierungen zu informieren (Postwurfsendungen, Plakate, Rundfunksendungen, Apps)?

10. Welche Möglichkeit gibt es für Bürger mit Orts-, Sach- und Fachkenntnis ihre Sicht der Dinge, sowie Kritik in ein Verfahren, in einen Prozess einzubringen? Welche Bindungswirkung ergibt sich für die Verwaltung daraus? Empfehlung? Verpflichtende Anordnung?

11. Kann die Verkehrsbehörde von Beschlüssen der Bürgerschaft abweichen, bzw. diese ignorieren? Konkret: Warum wurde eine Variante realisiert, die nicht Gegenstand des von der Bürgerschaft beschlossenen Mobilitätskonzeptes war?

12. Wer legt die Linienführung für Busse fest? Wer entscheidet über den Standort von Haltestellen? Wer ist in diese Entscheidungsprozesse zwingend einzubeziehen? Wer ist zu informieren? Welche Möglichkeiten bestehen für Anwohner/Bürger sich zu beteiligen? 

13. Welche Gründe waren ausschlaggebend die von den Bürgern als notwendig und hilfreich angesehene Ampel zu demontieren? Was spricht dagegen die Ampel wieder in Betrieb zu nehmen, nachdem sie an den veränderten Richtungsverkehr angepasst wurde?  

Um eine schriftliche Beantwortung wird gebeten!

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

 

Ö 6.2.5  
Weitere mündliche Anfragen während der Sitzung:    
Ö 6.3  
Mitteilungen des Vorsitzenden    
Ö 6.4  
Sonstige Mitteilungen    
Ö 6.4.1  
Enthält Anlagen
Mündliche Mitteilung (5.610): Ergebnisse der 62. Sitzung des Welterbe- und Gestaltungsbeirates vom 12. & 13.11.2020    
Ö 6.4.2  
Enthält Anlagen
Mündliche Mitteilung (5.660): Wakenitzbrücke - Lärmschutzwände    
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
AM Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) und Frank Müller-Horn (Die Unabhängigen): Ferien- und Zweitwohnungen in Travemünde
VO/2020/09452  
Ö 7.2  
AM Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Lieferverkehrskonzept entwickeln
VO/2020/09316  
Ö 7.3  
AM Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Einrichtung verkehrsberuhigter Bereiche und weiterer alternativer Straßennutzungen
VO/2020/09374  
Ö 7.4  
Dringlichkeitsantrag AM Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Baustopp für die Lärmschutzwand auf der Wakenitzbrücke
VO/2020/09542  
Ö 8  
Verschiedenes    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Genehmigung der Niederschrift      
N 10.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 19.10.2020      
N 10.2     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 02.11.2020      
N 11     Beschlussvorlagen und Anträge      
N 11.1     Verwaltungsgebäude Fischstraße 1-3, 23552 Lübeck - Verlängerung des Mietverhältnisses      
N 11.2     BW 047 Ersatzneubau Bahnhofsbrücke - Projektfortführung wegen Überschreitung der Projektkosten um mehr als 175.000 Euro netto      
N 12     Berichte      
N 13     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 13.1     Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen      
N 13.2     Neue Anfragen      
N 13.2.1     Mündliche Anfragen während der Sitzung:      
N 13.3     Mitteilungen      
N 13.3.1     Mitteilung über Baugesuche (5.610) (Unterlagen werden nachgereicht)      
N 13.3.2     Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert ab 10.000,- Euro netto      
N 13.3.3     Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge mit Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen im Wert ab 5.000,- Euro netto      
N 14     Verschiedenes      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse