Vorlage - VO/2020/09374
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird aufgefordert, bis spätestens Anfang 2021 hinsichtlich der unten genannten Straßennutzungen (1. – 4.) zu prüfen und zu berichten:
a) Welche straßenrechtlichen und straßenverkehrsrechtlichen Möglichkeiten bestehen jeweils, um diese in Lübeck einzurichten?
b) Welche Voraussetzungen müssen jeweils erfüllt sein?
c) In welchen Fällen haben die Gemeinden Handlungshoheit und in welchen sind Landes- oder Bundesebene beteiligt?
Zu prüfen sind folgende Straßennutzungen:
- Verkehrsberuhigter Bereich allgemein und speziell nach dem Freiburger Modell
- Temporäre Spielstraße
- Schulstraßen
- Begegnungszonen
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlagen
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